• Keine Ergebnisse gefunden

BUND Naturschutz un N-Ergie fordern dezentrale ENergiewende

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "BUND Naturschutz un N-Ergie fordern dezentrale ENergiewende"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

9.10.2017 / 13.12.2017 Neuburg an der Donau

4-Punkte-Papier „Forderungen für den Klimaschutz an die neue Bundesregierung“

- der Stadtwerke Neuburg an der Donau - der N-ERGIE Aktiengesellschaft, Nürnberg - der Stadtwerke Rosenheim

- der SWW Wunsiedel GmbH - der Stadtwerk Haßfurt GmbH - der Überlandzentrale Lülsfeld eG - des BUND Naturschutz in Bayern, e.V.

1) Forderung „Dezentrale Energiewende“

Implementierung eines sinnvollen dezentralen Energiesystems

Eine möglichst dezentrale und verbrauchsnahe Energieversorgung mit Strom hat deutliche Vorteile: Die regionale Wertschöpfung wird gestärkt, der Netzausbaubedarf wird reduziert, Energie-Verluste werden minimiert und die Versorgungssicherheit durch ein robusteres System gestärkt. Ein dezentrales Energiesystem kann deutlich smarter und effizienter und damit auch kostengünstiger sein. Durch eine dezentrale

Energieversorgung wird auch die Möglichkeit der Beteiligung, Teilhabe und Mitwirkung der Bevölkerung vor Ort, insbesondere durch Kommunen und ihre Stadtwerke sowie Bürgerbeteiligungen gestärkt. Die Energieversorgung mit Strom wird in Zukunft

dezentraler, hat aber heute noch die Vorgaben und Strukturen der alten, zentralen Welt.

Vorschlag für die kommende Bundesregierung: „Die Bundesregierung wird den Grundsatz einer möglichst dezentralen und verbrauchsnahen Energieversorgung im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) festschreiben. Wir werden einen neuen

Ordnungsrahmen für eine dezentrale Energieversorgung entwickeln und einführen. Dazu werden die Steuern, Abgaben und Umlagen entsprechend neu geordnet.“

(2)

2) Forderung „Wirksame Kohlendioxid-Bepreisung“

Implementierung eines wirksamen Preises für Kohlendioxid-Emissionen für den Klimaschutz

Ein umfassender Emissionshandel übergreifend über alle Sektoren muss das Erreichen des ambitionierten EU Ziels minus 95 % bis 2050 zumindest linear festlegen.

Aufkommensneutrale Umschichtungen von Steuern und Abgaben auf fossile

Kohlendioxid-Emissionen sind einzuleiten. Die EU-Ziele von 2009 für den Klimaschutz fordern die Emission von Treibhausgasen (v.a. Kohlendioxid CO2) von 1990 bis 2050 um 80 – 95 % zu senken. Die COP21 Klimakonferenz Paris 2015 legt fest, die mittlere globale Temperaturerhöhung gegenüber Vorindustrialisierung zu begrenzen auf unter 2 Grad Celsius, besser auf 1,5 Grad. Zur Umsetzung sind nationale Aktionspläne zu entwickeln. Klimamodelle legen nahe, dass eine 2 Grad Begrenzung erreicht werden könnte bei einer ambitionierten Reduktion der Treibhausgase an der Obergrenze der EU Ziele 2009 von minus 95 %. In Deutschland erfordert dies ein ambitionierteres Vorgehen beim Abschalten der Kohlekraftwerke, beim Energiesparen, bei der Nutzung von

Kraftwärmekopplung oder beim Ausbau der Elektromobilität. Ordnungsrechtliche

Maßnahmen müssen mit Markt-wirksamen Bepreisungen von Kohlendioxid-Emissionen unterstützt werden.

Vorschlag für die kommende Bundesregierung:„Die Bundesregierung wird sich in der EU für eine klimapolitisch und marktwirtschaftlich wirksame Untergrenze eines

Kohlendioxidpreises im aktuellen Regime des Emissionsrechtehandels für

Treibhausgasen stark machen, mit dem Ziel, die aus der Klimakonferenz Paris 2015 COP21 abzuleitenden nationalen Ziele zu erreichen. Gelingt dies auf europäischer Ebene nicht in der erforderlichen Zeit, wird sie nationale Wege des

Emissionsrechtehandels prüfen, gegebenenfalls mit ihren Nachbarländern“.

3) Forderung „Reduktion Treibhausgas-Emissionen in den Sektoren Strom, Wärme, Verkehr und Landwirtschaft“

Verbindliche Ziele für die einzelnen Sektoren Strom, Wärme, Verkehr und Landwirtschaft Die Umsetzung nationaler Aktionspläne für den Klimaschutz folgend der COP21

erfordert die Analyse, Maßnahmen und Festlegung verbindlicher Ziele der Reduktion von Treibhausgasen für die einzelnen Sektoren Strom, Wärme, Verkehr und Landwirtschaft.

Der Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung von 2017 legt erstmals Sektorenziele fest und beschreibt die Kopplung der Sektoren. Die Ziele dort entsprechen jedoch

bislang nicht den verbindlichen internationalen Zielvorgaben der COP21 von Paris 2015.

Vorschlag für die kommende Bundesregierung:„Die Bundesregierung wird für den Klimaschutz COP21-justierte Treibhausgas-Emissionsziele und -budgets der Sektoren sowie Maßnahmen zu deren Erreichen verbindlich festlegen.“

(3)

4) Forderung „Volkswirtschaftliche Optimierung“.

Volkswirtschaftliche Bewertung und Optimierung von Maßnahmen und Infrastruktur Klimaschutz erfordert die Energiewende, das heißt einen Umbau unseres gesamten Energiesystems von bislang fossilen Energieträgern auf Erneuerbare Energieträger, mit deutlich reduzierten Treibhausgasemissionen. Die Energiewende beruht zugleich auf einem konsequenten Atomausstieg. Dies bedeutet Innovationen,

Technologieentwicklung und -sprünge, Änderungen von Märkten und eine

Neugestaltung der zugrundeliegenden Infrastruktur – und neue wirtschaftliche Chancen und Möglichkeiten. Bezahlbarkeit und Wirtschaftlichkeit sind wichtige Eckpfeiler.

Grundlage muss aber immer eine volkswirtschaftliche Bewertung und Optimierung sein – bis hin zur Internalisierung der externen Kosten, wie der des Klimawandels. Für die Netzentwicklungsplanung liefert eine Studie FAU/Prognos 2016 sinnvolle Ansätze.

Vorschlag für die kommende Bundesregierung: „Die Bundesregierung startet die Netzentwicklungsplanung neu unter gleichberechtigter Berücksichtigung insbesondere dezentraler Energiekonzepte, unterwirft die Netzentwicklungsplanung einer

volkswirtschaftlichen Optimierung und prüft Wohlfahrtsgewinne“.

Prof. Richard Kuttenreich Josef Hasler

Werkleitung Vorsitzender des Vorstands

Stadtwerke Neuburg an der Donau N-ERGIE Aktiengesellschaft

Norbert Zösch Dr. Götz Brühl

Geschäftsführer Geschäftsführer

Stadtwerk Haßfurt GmbH Stadtwerke Rosenheim GmbH & Co.KG

Gerd Bock Marko Krasser

Geschäftsführender Vorstand Geschäftsführer

Unterfränkische Überlandzentrale eG SWW Wunsiedel GmbH

Hubert Weiger Richard Mergner

Vorsitzender Landesbeauftragter

BUND Naturschutz in Bayern e. V. BUND Naturschutz in Bayern e. V.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Ein Klimaschutzgesetz für Bayern, das arbeitsfähige Klimaschutzkonzepte formuliert und die international verbindlichen Ziele konkret für Bayern festlegt sowie deren Umsetzung für

atomkraftfreundlichen Bundesländer Bayern, Hessen und Baden-Württemberg gründeten mit der ILK eine eigene Kommission, die zwar keine Befugnisse hat, aber jährlich über eine

Der BUND appelliert darin an den Deutschen Städtetag, die Forderung nach einem sofortigen Verkaufsstopp für neue Diesel-Pkw zu unterstützen, wenn diese ihre gesetzlichen Vorgaben

Der BUND Naturschutz fordert eine fundierte fachliche, aber auch politische Alternativenprüfung eines dezentralen Energiekonzeptes für Deutschland, und darin auch für Bayern,

Anlässlich des politischen Aschermittwochs der FDP in Straubing haben sich der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Bund Naturschutz in Bayern (BN) an

Mit einem großen Modell einer Steckerleiste mit Kippschalter zeigten oberbayerische Natur- und Umweltschützer gestern Abend in München, wie Jede und Jeder den Atomausstieg und

Wald- und Naturschutzexperten des BUND aus ganz Deutschland verurteilten auf ihrem Treffen in Ebrach die durch die Bayerische Staatsregierung erzwungene Aufhebung des

Mit Hilfe einer Steckerleiste mit Schalter kann können die vielen heimlichen Stromfresser, die rund um die Uhr Geld kosten, korrekt abgeschaltet werden, wenn sie nicht