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Beschlussdokument Donnerstag (Vormittag), 12. März 2020

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Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil

du canton de Berne Beschlussdokument

Donnerstag (Vormittag), 12. März 2020

Direktion für Inneres und Justiz

81 2016.JGK.

1949

Gesetz

Notariatsgesetz (NG) (Änderung)

Eintreten ist nicht bestritten

Detailberatung 2. Lesung

Kapitel I

Änderungen Art. 3: werden stillschweigend genehmigt

Änderungen Art. 4: werden stillschweigend genehmigt

Art. 4a (neu): wird stillschweigend genehmigt

Art. 5 Abs. 5a (neu): wird stillschweigend genehmigt Änderungen Art. 5a: werden stillschweigend genehmigt Änderungen Art. 7: werden stillschweigend genehmigt Änderungen Art. 8: werden stillschweigend genehmigt Änderungen Art. 9: werden stillschweigend genehmigt Art. 16 Abs. 1 Bst. c (neu) und Abs. 2 (neu): wird stillschweigend genehmigt

Art. 20a (neu): wird stillschweigend genehmigt

Art. 22 Abs. 2 und Abs. 3 (neu): wird stillschweigend genehmigt Art. 25 Abs. 2 (neu): wird stillschweigend genehmigt Änderungen Art. 26: werden stillschweigend genehmigt

Art. 26a (neu): wird stillschweigend genehmigt

Art. 27 Abs. 3 (neu): wird stillschweigend genehmigt

Änderung Art. 28: wird stillschweigend genehmigt

Änderung Art. 32: wird stillschweigend genehmigt

Änderungen Art. 33: wird stillschweigend genehmigt

Art. 33a (neu): wird stillschweigend genehmigt

Änderungen Art. 36: werden stillschweigend genehmigt

Art. 36a (neu): wird stillschweigend genehmigt

(2)

Frühlingssession 2020 vom 02. März 2020 2016.JGK.1949 2

Art. 36b (neu): wird stillschweigend genehmigt

Änderung Art. 38: wird stillschweigend genehmigt

Art. 41a (neu): wird stillschweigend genehmigt

Änderung Art. 42: wird stillschweigend genehmigt

Änderungen Art. 44: werden stillschweigend genehmigt Änderungen Art. 45: werden stillschweigend genehmigt Änderungen Art. 47: werden stillschweigend genehmigt

Änderung Art. 48: wird stillschweigend genehmigt

Art. 49a (neu): wird stillschweigend genehmigt

Art. 50 Abs. 4 (neu): wird stillschweigend genehmigt Änderungen Art. 51: werden stillschweigend genehmigt Änderungen Art. 52: werden stillschweigend genehmigt Änderung Titel 6 (nur französischer Text): wird stillschweigend genehmigt Änderungen Art. 57: werden stillschweigend genehmigt Änderung Art. 58 (nur französischer Text): wird stillschweigend genehmigt

Art. 58a (neu): wird stillschweigend genehmigt

Änderungen Art. 59: werden stillschweigend genehmigt

Art. 59a (neu): wird stillschweigend genehmigt

T1 Übergangsbestimmungen

Antrag JuKo-Mehrheit (Freudiger) und Regierungsrat wird dem Antrag JuKo-Minderheit (Zimmerli) auf Streichung gegenübergestellt

und Art. T1-1

Antrag JuKo-Mehrheit (Freudiger) und Regierungsrat wird dem Antrag JuKo-Minderheit (Zimmerli) auf Streichung gegenübergestellt

Gemeinsame Abstimmung

Antrag JuKo-Mehrheit (Freudiger) und Regierungsrat wird dem Antrag JuKo-Minderheit (Zimmerli) vorgezogen

Ja: 113

Nein: 34

Enthalten: 0

Kapitel II

Änderungen des Gesetzes betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (EG ZGB)

Werden stillschweigend genehmigt

Kapitel III

Keine Aufhebungen

Kapitel IV

Zeitpunkt des Inkrafttretens Wird stillschweigend genehmigt

Titel und Ingress

Werden stillschweigend genehmigt

(3)

Frühlingssession 2020 vom 02. März 2020 2016.JGK.1949 3

Schlussabstimmung Abstimmung

Annahme Gesetzesänderung

Ja: 131

Nein: 8

Enthalten: 6

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