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Zusammenarbeit von Schule und Jugendarbeit

Im Dokument Dokumentation der Fachtagung (Seite 63-66)

vorgestellt von Evi Rottach, Diplompädagogin, Pro-jektmitarbeiterin in der „Projektstelle schulbezogene Jugendarbeit“ beim Bayerischen Jugendring

Einführung

Die bayerischen Schulen verändern sich seit mehre-ren Jahmehre-ren kontinuierlich. Mit G8, gebundener und offener Ganztagsschule, dem Programm Jugendsozi-alarbeit an Schulen und weiteren Entwicklungen sind nicht nur Schulen konfrontiert, sondern alle, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten und Zeit verbrin-gen. Die Veränderungen sind auch für die Jugendar-beit von Bedeutung, weil es darum geht, was Kinder und Jugendliche am Nachmittag tun (können).

Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugend-arbeit hat seit Juni 2007 an Bedeutung gewonnen:

Die Unterzeichnung der „Rahmenvereinbarung Zusammenarbeit von Schule und Jugendarbeit“ war ein wichtiger Schritt, mit dem der Freistaat Bayern durch die Unterschrift von Kultusminister Schneider die Jugendarbeit in ihrer ganzen Vielfalt in Form und Trägern als Bildungspartner in Schulen anerkennt.

Im Folgenden fi nden sich Informationen zu den ak-tuellen Entwicklungen und Ideen, wie durch schulbe-zogene Jugendarbeit eine Zusammenarbeit zwischen Jugendarbeit und Schule möglich sein kann.

Die Zusammenarbeit zwischen Jugendarbeit und Schule ist sehr vielfältig. Neben einer Zusammen-arbeit im Rahmen offener Ganztagsschulen ist die schulbezogene Jugendarbeit die wesentliche Schnitt-stelle zwischen Jugendarbeit und Schule.

Was ist schulbezogene Jugendarbeit?

Schulbezogene Jugendarbeit als ein Schwerpunkt der Jugendarbeit (nach SGB VIII, § 11) leistet einen wesentlichen Beitrag am Bildungsprozess junger Menschen. Schulbezogene Jugendarbeit richtet sich an Schülerinnen und Schüler aller Schularten.

Kernaufgabe ist die Förderung der Persönlichkeit der Kinder und Jugendlichen insbesondere durch:

– Unterstützung sozialen Lernens

– Orientierung in der individuellen Lebensführung – Anregung und Befähigung von Engagement und

Verantwortungsübernahme.

Kennzeichen schulbezogener Jugendarbeit ist es insbesondere, dass die Schülerinnen und Schüler in Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen und Projekte einbezogen werden.

Eine ausführliche Beschreibung schulbezogener Jugendarbeit fi nden Sie im BJR-WiKi.

Serviceangebote

Erste Überlegungen zur Kooperation werden häufi g durch Fragen wie diese ausgelöst:

Unser Jugendzentrum ist von der Hauptschule ne-benan für die Ganztagsbetreuung angefragt wor-den, wie entscheiden wir uns richtig?

Der Landrat möchte, dass wir die Rahmenvereinba-rung Zusammenarbeit zwischen Jugendarbeit und Schule umsetzen, wie geht das?

Welche Fördermöglichkeiten gibt es für die Realisie-rung von Kooperationsprojekten zwischen Schule und Jugendarbeit?

Wir wollen unser Angebot an die Schule bringen, wie gehen wir vor?

Serviceangebote der Projektstelle

Schulbezogene Jugendarbeit, um auf solche Fragen Antworten zu fi nden:

– Informationen und Beratung zu allen Fragen rund um die Kooperation

– Materialien und Praxishilfen

– Ansprechpartnerin für Fachkräfte in der LAG Ganztagsbetreuung Bayern e.V.

– Unterstützung vor Ort bei der Gestaltung von Sit-zungen, Klausuren, Teamtreffen etc. zum Thema.

Praxisbeispiele

Schulbezogene Jugendarbeit ist in sehr unterschied-lichen Formen zu fi nden. In der Regel ist schulbezo-gene Jugendarbeit kein fl ächendeckendes Angebot.

Die vorliegenden Projektbeispiele (siehe Materialien) zeigen exemplarisch, welche Möglichkeiten der Zu-sammenarbeit von Jugendarbeit und Schule es gibt.

Träger schulbezogener Jugendarbeit sind – Jugendverbände, Jugendorganisationen – Kreis-, Stadt- und Bezirksjugendringe – Jugendbildungsstätten, Jugendfreizeitstätten – kommunale Jugendarbeit.

Angebote schulbezogener Jugendarbeit können sowohl einmalige Projekte als auch eine langfristige Zusammenarbeit sein.

Schulbezogene Jugendarbeit fi ndet vor, während und nach dem Unterricht, an Nachmittagen und am Wochenende statt. Angebote fi nden in Räumen der Schule, der Jugendarbeit oder außerhalb statt.

Schulbezogene Jugendarbeit läuft in der Regel in Trägerschaft der Jugendhilfe, kann aber auch zu einer schulischen Veranstaltung gemacht werden.

Förderung

Die Durchführung von Einzelmaßnahmen und lang-fristigen Projekten schulbezogener Jugendarbeit ist abhängig von den Rahmenbedingungen und Mög-lichkeiten der Träger, Strukturen und Einrichtungen der Jugendarbeit vor Ort und von der fi nanziellen Unterstützung durch Stadt/Landkreis, Schule (Sach-aufwandsträger, Elternbeirat, Förderverein) und/oder Stiftungen und Projekten.

Das „Fachprogramm schulbezogene Jugendarbeit“

fördert ab September 2009 Einzelmaßnahmen und Projekte; es soll freie und öffentliche Träger der Ju-gendhilfe zur Zusammenarbeit mit Schule motivieren.

Für die Zusammenarbeit von Jugendarbeit und Schu-le im Rahmen der gebundenen und offenen Ganz-tagsschule gibt es spezielle Regelungen zur fi nanzi-ellen Förderung, die bei den jeweiligen Programmen beschrieben sind.

Einzelberatung für weitere Fördermittel für inter-essante Projekte schulbezogener Jugendarbeit bei Stiftungen und über Wettbewerbe etc. gibt es bei Astrid Weber, Referentin für Drittmittelförderung im Bayerischen Jugendring (Kontakt: 089/51458-70, weber.astrid@bjr.de).

Veranstaltungen

Der Bayerische Jugendring plant für das Frühjahr 2009 einen Kongress zum Austausch und zur Ver-netzung verschiedener Akteure von Jugendarbeit und Schule auf Landesebene.

Qualifi kation und Fortbildung

Der bayerische Jugendring bietet im Institut für Jugendarbeit in Gauting Qualifi kations- und Fortbil-dungsveranstaltungen an der Schnittstelle zwischen Jugendarbeit und Schule. Informationen zu aktuellen Veranstaltungen fi nden sich auf der Homepage des Instituts für Jugendarbeit.

Anerkannte Jugendbildungsstätten in Bayern bieten weitere Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Jugendarbeit und Schule. Informationen dazu fi nden sich auf den jeweiligen Seiten der Jugendbildungs-stätten.

ExpertInnennetzwerk

Das ExpertInnennetzwerk Jugendarbeit und Schule des BJR setzt sich aus Fachkräften der verschiedenen Träger der Jugendarbeit aus ganz Bayern zusammen.

Ziele des Netzwerkes sind

– Erfahrungsaustausch und Information aus der Projektstelle

– Diskussion und Weiterentwicklung von einzelnen Themen der Zusammenarbeit von Jugendarbeit und Schule

– Gewinnung von ExpertInnen für die Beratung vor Ort

Schulentwicklungen

Schule in Bayern verändert sich. Die Öffnung der Schule in den Sozialraum und somit auf externe Partner zu, vollzieht sich langsam aber stetig. Um als Jugendarbeit sinnvoll mit Schulen zusammen zu arbeiten, ist es notwendig, die Entwicklungen zu kennen und zu beobachten.

Weitere Informationen:

Bayerischer Jugendring – BJR www.bjr.de

Moderation: Kerstin Hübner, Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung, Sprecherin der Arbeitsgruppe „Freiwilligendienste“ im BBE

Beiträge:

Birgit Dethlefson: Kooperationsmöglichkeiten Schule und Sportverein

Erika Münzer-Siefert: Freiwilliges Soziales Jahr in Ganztagsschulen in Rheinland-Pfalz

1. Brücken schlagen – Koopera-tionsmöglichkeiten für Schule und Sportverein

vorgestellt von Birgit Dethlefson, Bayerischer Landessportverband

Der Grundstock für eine lebenslange sportliche Betätigung wird bereits im Kindes- und Jugendalter gelegt. Doch statt Sport zu treiben, bewegen sich zu viele Kinder und Jugendliche im „magischen Drei-eck“ zwischen Fernseher, Kühlschrank und Compu-ter.

Das Ziel, junge Menschen zu Spiel und Sport in einer Gemeinschaft zu motivieren, können Verein und Schule nur gemeinsam bewältigen. Folgende Pro-jekte und Aktionen unterstützen den Brückenschlag zwischen Schule und Verein:

Sport nach 1 in Schule und Verein

Die Aktion, die vom Bayerischen Landes-Sportver-band (BLSV) und vom Kultusministerium 1991 ins Leben gerufen wurde, richtet sich an alle Schulen und Vereine, die ein zusätzliches Sportangebot in Form von Schnupperkursen an der Schule anbieten möchten. Durchgeführt wird das Angebot durch den Verein. Bislang bestehen in Bayern über 2.300 Kooperationen in ca. 60 Sportarten.

Finanzierung:

Für die Durchführung einer wöchentlich zweistün-digen Sportarbeitsgemeinschaft (SAG) erhält der Verein einen Pauschalbetrag von ca. 140 € pro Schuljahr. Für einige Sportarten kann zusätzlich eine Großgeräteförderung beantragt werden.

Wichtig:

– Eine Mitgliedschaft im Verein ist nicht erforder-lich, sollte aber angestrebt werden.

– Die Schüler sind über die Schule unfallversichert, die Übungsleiter über den Verein.

– Jede SAG muss jährlich bis zum 15.Oktober mit einem Neu- bzw. Folgevertrag unter www.

sportnach1.de an- bzw. rückgemeldet werden.

ARBEITSGRUPPE 4

Im Dokument Dokumentation der Fachtagung (Seite 63-66)