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4.1. Bundeseinheitliche Ziele

Die bundeseinheitlichen Ziele eines Jobcenters leiten sich unmittelbar aus dem Zweiten Sozialge-setzbuch SGB II ab. Die Zielerreichung wird mittels Hauptkennzahlen gemessen, weitere Ergän-zungs- und Analysegrößen ermöglichen eine differenzierte und analytische Betrachtung der Zieler-reichung (siehe Schaubild). Bei allen aus diesen Zielen abgeleiteten operativen Maßnahmen fließt die Querschnittsaufgabe der Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Prinzip des SGB II ein.

4.2. Lokale Ziele

Die lokalen Ziele des Jobcenters Frankfurt leiten sich aus den bundeseinheitlichen Zielen und ge-schäftspolitischen Schwerpunkten der Bundesagentur für Arbeit und der Stadt Frankfurt ab. Der Fokus liegt dabei auf einigen besonderen Personengruppen, wie zum Beispiel Bedarfsgemein-schaften mit Kindern, Kundinnen und Kunden mit sprachlichen Hemmnissen und mit gesundheit-lichen Einschränkungen, Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbeziehenden, und der beruflichen abschlussorientierten Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen und jungen Erwach-senen.

Darüber hinaus hat das Jobcenter für 2020 eigene Ziele definiert, die sich auf die nachhaltige Inte-gration in Arbeit und Ausbildung, die Vorbereitung und Qualifizierung der Kundinnen und Kunden für den Arbeitsmarkt, die Stabilisierung ihrer Lebensverhältnisse und eine proaktive Gesundheits-förderung beziehen. Die Umsetzung wird an einer hoher Qualität, einer sinnvollen Ressourcen- und Personalplanung sowie an einer für alle gewinnbringenden wertschätzenden Zusammenarbeit (mit den Trägern der gemeinsamen Einrichtung, den Netzwerkpartnern und den angrenzenden Rechts-kreisen) ausgerichtet.

Die Strukturen und Arbeitsprozesse des Jobcenters Frankfurt orientieren sich an der Strategie 2025 der Bundesagentur für Arbeit. Mit dieser Strategie trägt die Agentur für Arbeit den Megat-rends wie Demografie, Digitalisierung, Flexibilisierung und Individualisierung sowie der Frage der sozialen Gerechtigkeit unter veränderten sozialen Bedingungen Rechnung.

In fünf Leitsätzen definiert die Strategie 2025 Aufgaben und Anspruch der Arbeitsagenturen und der Jobcenter als gemeinsame Einrichtungen von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen oder Landkreisen (siehe Schaubild).

Das Jobcenter Frankfurt richtet seine Strategien und Umsetzungsvorhaben an diesen Leitsätzen konsequent aus.

5. Handlungsschwerpunkte 2020

5.1. Bewerberorientierte Vermittlung im Jobcenter Frankfurt als eine der Schwerpunkt regionen für Langzeitarbeitslo-sigkeit

Die günstige Arbeitsmarktentwicklung der letzten Jahre hat Aus-wirkungen auf die Kundenstruktur des Jobcenters; circa 11.200 Personen konnten 2019 im wirtschaftlichen Aufschwung in den Ar-beitsmarkt integriert werden.

Die Kompetenzprofile der Kundinnen und Kunden entsprechen nicht immer den Anforderungen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Kreative Ansätze in der Stellenakquise sind daher notwendig, um Betriebe für das Potenzial der arbeitslosen Personen zu gewinnen.

Bei Jobbörsen, Bewerbertagen und Gruppeninformationen werden Personalverantwortliche, Be-werberinnen und Bewerber miteinander in Kontakt gebracht, engagiert und lösungsorientiert bera-ten sowie Beschäftigungschancen und Einstellungsmodalitäbera-ten ausgelotet und vereinbart. Oftmals wird eine vorgeschaltete Probetätigkeit genutzt, damit die Beteiligten sich kennen lernen und einen persönlichen Eindruck gewinnen können.

Die Vorteile für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in der Kooperation mit dem Jobcenter liegen darin, dass über das Jobcenter vermittelte Bewerberinnen und Bewerber motiviert werden, den vom Job-center begleiteten Bewerbungsprozess konstruktiv umsetzen. Das JobJob-center bereitet diese auf die Beschäftigung vor und kann die Einstellung mit Zuschüssen an Betriebe fördern. Wenn auch nicht

Die Fachkräfte des Arbeitgeberservice bieten für eine nachhaltige Integration in Beschäftigung eine beidseitige Begleitung während der Einarbeitungszeit an, zum Beispiel in Form von Coaching.

Das Jobcenter Frankfurt ist eine der bundesweiten Schwerpunktregionen „Reduzierung von Langzeitarbeitslosigkeit“ und hat sich einer bewerberorientierten Integrationsstrategie verpflich-tet. In der Beratung der Kundinnen und Kunden wird der Fokus auf Motivation, Fähigkeiten und Potenziale, individuelle Zielberufe, Branchen und Firmen gelegt. Schwerpunktregion bedeutet in diesem Zusammenhang, dass das Jobcenter sich verpflichtet, innovative Ansätze zur Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit mit den Kooperationspartnern zu entwickeln und im Sinne von best practice sich mit anderen Jobcentern und Agenturen für Arbeit auszutauschen.

Der Arbeitgeberservice unterstützt die Integrationsfachkräfte an den Standorten durch seine Kennt-nisse und Kontakte zu den Betrieben und Unternehmen und arbeitet mit dem Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit eng zusammen, zum Beispiel bei regelmäßig stattfindenden gemeinsamen Austauschformaten, Jobbörsen und Branchentagen.

5.2. Beschäftigungsförderung nach dem Teilhabechancengesetz

Eines der wesentlichen Ziele des Jobcenters Frankfurt ist die Reduzierung der Anzahl von Langzeit-arbeitslosen und Langzeitleistungsbeziehenden. Zu den bewährten Strategien zählen u. a. die Be-schäftigung in Arbeitsgelegenheiten (AGH), in Aktivcentern, die Beratung und Aktivierung einzelner Kundengruppen in gezielten Auftragsmaßnahmen und in der Gewährung von Einstellungszuschüs-sen für Betriebe und Unternehmen.

Mit dem Teilhabechancengesetz ist ein wichtiges Förderinstrument hinzugekommen, das die För-derung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung von länger als zwei Jahren Arbeitslosen (§16e SGB II) bzw. von Personen mit über 5 oder 6 Jahren in der Grundsicherung (§16i SGB II) ermöglicht.

Das Teilhabechancengesetz stellt insbesondere für jene Kundengruppen eine langfristige Integra-tionschance dar, die neben der Langzeitarbeitslosigkeit weitere Hemmnisse für einen Zugang zum Arbeitsmarkt haben, zum Beispiel einen fehlenden Berufsabschluss, Ältere über 50 Jahre, Men-schen mit Migrations- und Fluchthintergrund oder mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen sowie Erziehende und insbesondere Alleinerziehende.

Betriebe und Unternehmen werden dazu aktiv vom Jobcenter beworben und beraten, um mittels der finanziellen Förderungen langzeitarbeitslose Personen einzustellen bzw. Beschäftigungsmög-lichkeiten für sie zu schaffen. Unterstützt wird das Jobcenter von den Kooperationspartnern in der Region, wie zum Beispiel Kommune, Arbeitsagentur, Industrie- und Handelskammer, Handwerks-kammer, Verbände und Organisationen der freien Wohlfahrtspflege, Arbeitgeber- und Arbeitneh-merverbände.

Beide Förderarten haben über die Förderdauer hinaus die nachhaltige und langfristige Integration der Menschen in den Arbeitsmarkt zum Ziel. Zur Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses ist ein berufsbegleitendes Coaching vorgesehen. Auch Qualifizierungen während der Einarbeitung sind förderbar. Die bisherigen Vermittlungsergebnisse im Jobcenter Frankfurt zeigen, dass Betriebe und Arbeitsuchende beide vom Teilhabechancengesetz profitieren.

5.3. Integrationsarbeit für Kundengruppen in spezifischen Lebenssituationen

Das Jobcenter Frankfurt hat in der Beratungs- und Integrationsarbeit verschiedene Kundengrup-pen im Fokus. Neben der Integrationsarbeit im sogenannten Regelgeschäft, dem Team Reha-SB, im Jobcenter Mitte (Wohnsitzlose, Drogenabhängige), im Arbeitgeberservice (Langzeitarbeitslose mit Förderung nach dem Teilhabechancengesetz) und dem Jugendjobcenter gibt es weitere Ange-bote für nachstehend aufgeführte Zielgruppen.

Bedarfsgemeinschaften mit Kindern

Die Betreuung von Kindern bzw. die Familienarbeit stellt Erziehende bei der Vermittlung in den ers-ten Arbeitsmarkt oder bei der Teilnahme an Qualifizierungen vor große Herausforderungen in Bezug auf Zeitmanagement, Flexibilität und Beschäftigungsmöglichkeiten. Das Jobcenter bietet Erziehen-den Angebote zur Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Familien mit Kindern bis zu 15 Jahren werden beispielsweise von der Fachgruppe ABC (Aktivierung-Beratung-Chancen) betreut. Für junge Mütter mit Kindern unter drei Jahren wird nach dem Konzept „Familienstart“ eine enge und intensive Beratung und Unterstützung angeboten.

Der Fokus auf diese Zielgruppe wird 2020 als wichtiger Beitrag zur Prävention, Integration, Inklusion und sozialen Teilhabe fortgeführt.

Die bestehenden Fachkonzepte diesbezüglich wurden weiterentwickelt, sind zu Jahresbeginn in ei-nem Konzept „Bedarfsgemeinschaft mit Kindern/Frauenförderung“ zusammengefasst und werden in der Folge umgesetzt. Kernpunkte sind der ganzheitliche sozialraumorientierte Ansatz mit Fokus auf Prävention und Frauenförderung sowie die sogenannte „Biografiearbeit“ mit den Erziehenden, um Arbeitslosigkeit an die Kinder nicht zu vererben und Armut von Frauen im Alter zu begegnen.

Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt

Im SGB II ist die Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt gesetzlich ver-ankert, die Gleichstellung von Männern und Frauen ist ausdrücklich als durchgängiges Prinzip zu verfolgen (SGB II § 1 Absatz 2).

Das Jobcenter hat somit in der Integrations- und Beratungsarbeit die unterschiedlichen Lebens-situationen und Interessen von Frauen und Männern gleichermaßen zu berücksichtigen. Es bietet dazu u. a. spezielle Fördermaßnahmen an, die insbesondere die beruflichen Chancen von Frauen verbessern und bestehende Benachteiligungen am Arbeitsmarkt korrigieren.

Die Beauftragten für Chancengleichheit (BCA) des Jobcenters beraten in diesem Zusammenhang arbeitsuchende Kundinnen und Kunden, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Sie haben die Digi-talisierung der Arbeitswelt im Blick und arbeiten darauf hin, dass Kundinnen des Jobcenters in Bezug auf die Auswirkungen der Arbeitswelt 4.0 gleichgestellt partizipieren können. Neue digitale Kommunikations- und Arbeitsformen verändern Arbeitsorte und Arbeitszeiten, wobei sich durch die Flexibilisierung der Arbeit die Integrationschancen für erziehende Frauen in vielen Branchen verbessern.

Mit gezielten Informationsveranstaltungen informieren die BCA Frauen und Männer mit Erziehungs-aufgaben oder mit pflegenden Angehörigen, um sie für eine Arbeitsaufnahme oder eine Qualifizie-rung zu motivieren. Die BCA bringen durch ihr regionales Netzwerk arbeitsmarktrelevante Infor-mationen in die Organisation ein und setzen mit den kooperierenden Einrichtungen neue Impulse zur stetigen Verbesserung der Chancen für diese Zielgruppe. Intern unterstützen sie die Fach- und Führungskräfte des Jobcenters bei der Umsetzung des Gleichstellungsprinzips in der Praxis.

Gesundheitsprävention für Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen

Im Jobcenter Frankfurt werden derzeit ca. 8.000 Kundinnen und Kunden mit gesundheitlichen Be-einträchtigungen beraten und betreut. Für diese entwickelt das Jobcenter Angebote zur Gesund-heitsprävention, zur Förderung einer gesundheitsbewussten Lebensweise und zur Steigerung der Erwerbsfähigkeit. Dies geschieht zum Beispiel in einer persönlichen Gesundheitsberatung oder einem individuellen Coaching-Angebot.

Seit November 2019 erfolgt dieser Ansatz im Rahmen des Projektes „Pro Gesundheit (proGes) – Aktivierung und Begleitung – Wiederherstellung der Teilhabe am Arbeitsleben“ mit dem Ziel, präventiv drohenden, sich möglichweise entwickelnden chronischen Erkrankungen oder Behinde-rungen entgegenzuwirken.

Teil des Projekts ist, die Kenntnisse und Beratungskompetenzen der Integrationsfachkräfte hin-sichtlich gesundheitlicher Einschränkungen von Kundinnen und Kunden zu erweitern. In Koopera-tion mit dem für die wissenschaftliche Begleitung beauftragten Institut für Technologie und Arbeit e.V. werden während der Projektlaufzeit geeignete Aktivitäten entwickelt und umgesetzt.

Das Projektteam rehapro hat eine Laufzeit von fünf Jahren, besteht aus einer Projektkoordination und 16 (Gesundheits-)Coaches und ist am Standort Ost angesiedelt. Hier arbeiten die Coaches eng mit dem dort ansässigen Reha-SB-Team des Jobcenters zusammen. Auf der Homepage wird dieser Projektansatz mit weiterführenden Informationen vorgestellt.

Personen mit Flucht- und Migrationshintergrund

Die Vermittlung in Ausbildung und Arbeit ist für Personen mit Flucht- oder Migrationshintergrund in besonderem Maße erschwert, da in den meisten Fällen die Deutschkenntnisse nicht für den Arbeitsmarkt ausreichen oder im Ausland erworbene berufliche Abschlüsse in Deutschland nicht anerkannt sind. Zudem haben einige Geflüchtete in ihren Herkunftsländern teilweise nur geringes schulisches Lernen absolviert.

Die Förderung von Deutschkenntnissen ist Aufgabe des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Das Jobcenter Frankfurt ist mit dem BAMF und den lokalen Anerkennungserstberatungs-stellen gut vernetzt und bietet Kundinnen und Kunden mit Migrationshintergrund einen friktionslo-sen Zugang zu den vom BAMF geförderten Sprachkurfriktionslo-sen.

Darüber hinaus ist die berufsspezifische Sprachförderung ein Bestandteil in einigen aktivierenden und qualifizierenden Eingliederungsmaßnahmen. Diese Form der Sprachförderung ermöglicht den Teilnehmenden, ihre Deutschkenntnisse in der praktischen Tätigkeit zu erweitern und berufsbezo-gen anzuwenden.

Das Jobcenter Frankfurt kooperiert u. a. mit einem über das hessische Förderprogramm „Sozial-wirtschaft integriert“ geförderten Bildungsanbieter, welcher die Kundinnen und Kunden mit Mig-rationshintergrund längerfristig auf eine Ausbildung vorbereitet, jedoch auch einen kurzen Weg in Beschäftigung ermöglicht und zulässt. Diese Maßnahme verbindet den spezifischen Betreuungs-ansatz mit einer Beratung und Hinführung zu Gesundheitsberufen mit einer hohen Nachfrage an Fachkräften. Personen, die nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, erhalten im För-derprojekt auf Gesundheitsberufe ausgerichteten Deutschunterricht.