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Wirkung des Contracting auf die güterwirtschaftlichen Funktionen

Beschaffung im engeren Sinne versteht man die Bereitstellung der Werkstoffe und Betriebsmittel, demgemäß sämtliche Tätigkeiten, die darauf gerichtet sind, einem Unternehmen die erforderlichen Einsatzfaktoren verfügbar zu machen. Als Teil der Unternehmensführung unterstützt eine moderne, auch strategisch ausgerichtete Beschaffung die Sicherung der Überlebensfähigkeit des Unternehmens durch beispielsweise die langfristige Sicherstellung der Versorgung, die Kostenminimierung und die Berücksichtigung von wechselseitigen Abhängigkeiten zu anderen Unter-nehmensbereichen. Die bereits diskutierte Entscheidung zwischen Eigenfertigung oder Fremdbezug ist in diesem Zusammenhang insofern bedeutsam, da hierdurch die Breite und Tiefe des Beschaffungsprogramms festgelegt werden. Die Entscheidung über die Wertschöpfungstiefe steht wiederum in Verbindung mit der, dem Wirtschaftlichkeitsprinzip gehorchenden Aufgabe des Unternehmens, den Material-aufwand bei gegebenen Umsatzerlösen zu minimieren (vgl. Albach 2000).

Untersucht man, wie Contracting auf Beschaffung wirkt, wird schnell deutlich, dass mit Hilfe dieses Instrumentes die später für den Produktionsprozess notwendigen Ressourcen bedarfsgerecht und wirtschaftlich bereitgestellt werden können. Zum Teil gelingt es erst mit Contractingmodellen, bestimmte Barrieren zu überwinden, denn manche technischen Energieversorgungslösungen erschließen sich dem Unternehmen nicht anders als mittels Contracting. Insofern kommt dem Contracting strategisch mitunter eine fundamentale Funktion zu. Contracting minimiert die Kosten der Energiebereitstellung, bietet Verfügbarkeit und Versorgungssicherheit und hilft damit auch, die künftige Marktteilnahme des Contractingnehmers zu sichern.

Produktion

Die Produktion beschreibt den von Menschen gelenkten Entstehungsprozess von Produkten, folglich die effiziente Erzeugung (Fertigung, Herstellung) von Sachgütern und Dienstleistungen durch die Kombination von Produktionsfaktoren. Die weiteste Begriffsauslegung umfasst dabei den gesamten betrieblichen Leistungsprozess, mithin „alles, was in einem Unternehmen geschieht“. Daher „erscheint es zweck-mäßig, den Produktionsbegriff enger zu fassen und ihn auf die betriebliche

Auch hinsichtlich der Wirkung von Contracting auf die Produktion gelangt man alsbald zur Entscheidung zwischen Eigenbesorgung oder Fremdvergabe sowie zu den Ausführungen zum Outsourcing (vgl. Abschnitt 4.4, insbesondere Abbildung 8).

Contracting ist folglich ein Instrument, um von Kernkompetenzen fremde Prozesse auf einen Dritten zu übertragen und sorgt demgemäß für eine effiziente betriebliche Leistungserstellung. Dem liegt die Erkenntnis jüngerer Untersuchungen zugrunde, wonach „häufig eine Verringerung der Leistungstiefe von Vorteil ist“, wobei dieses Urteil „auf die bei Beschränkung auf Kernfähigkeiten erzielbaren Spezialisierungs-vorteile zurückführen“ ist, welche „einen fühlbaren Wettbewerbsvorteil ermöglichen“

(Neus 2005, S. 266 f.).

Dabei ist Contracting selbst ein Organisationsprinzip, und zwar eines, das durch die Bündelung verschiedener Funktionen auf dem Wege zur Nutzenergiebereitstellung derartige Potentiale hebt, dass es trotz der Erzielung eines Unternehmensgewinns beim Contractor zu Vorteilen auch für den Contractingnehmer, mithin zu einer Situation führt, in welcher der Vorteil des einen Vertragspartners den des anderen sogar bedingt. Neben einer pekuniären Wirkung kommen Contractingnehmer in den Genuss, die eigene Organisation um eben jene Funktionen der Energiebereitstellung zu entlasten und sich auf die Kernkompetenzen konzentrieren zu können. Schließlich ist dies den Verwaltungsfunktionen, die für die Aufrechterhaltung der Produktion notwendig sind, förderlich.

Absatz

Der Absatz ist die Schlussphase des innerbetrieblichen Umsatzprozesses und umfasst alle notwendigen Aktivitäten zum Vollzug der Leistungsverwertung. Demgemäß ist die „Erzielung eines Markteinkommens durch den Verkauf der erstellten Leistungen“

das Ziel dieser abschließenden Stufe im Wertschöpfungsprozess bzw. aller absatzwirtschaftlicher Maßnahmen (Neus 2005, S. 234). Absatz kann neben der funktionalen Definition zudem als Ergebnis der Absatztätigkeit, also als mengen-mäßiges Verkaufsvolumen eines Unternehmens in einer bestimmten Zeiteinheit, begriffen werden (vgl. Wirtschaftslexikon 2010).

In der ersten Begriffsbestimmung umfassen Absatzaktivitäten zahlreiche Aufgaben, die sich auf die Gestaltung des Absatzes, also die Absatzpolitik, die Absatzplanung sowie seine Organisation und Kontrolle beziehen. An diesen Stellen wirkt Contracting nicht direkt, weil diese Prozesse zu sehr in der originären Wirkungssphäre des Contractingnehmers liegen, wohl aber mittelbar, da Contracting wie bereits beschrieben die Fokussierung auf Kernaufgaben erleichtert bzw. ermöglicht. Begreift man folglich unter der Funktion Absatz auch die Schaffung möglichst günstiger Voraussetzungen für den Verkauf von Produkten, so muss man schlussfolgern, dass Contracting zur Schaffung derselben die notwendigen Ressourcen freisetzt und durch die Ermöglichung der Konzentration auf das Wesentliche die dem Contractingnehmer eigenen Kompetenzen stärkt.

Versteht man Absatz als erzielbares Verkaufsvolumen eines Unternehmens, lässt sich sogar ein noch direkteres Resultat aus dem Contracting ableiten. Contracting führt regelmäßig zu sinkenden Kosten in der Energiebereitstellung, da ohne entsprechende Anreize nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Contracting-nehmer kontrahiert. Sinkende Energiekosten führen wiederum zu abnehmenden Herstellkosten. Dies versetzt den Contractingnehmer in die Lage, seine Produkte zu einem günstigeren Preis anzubieten, was regelmäßig zu einer höheren Nachfrage und damit höherem Absatz führt. Sofern die entstehenden Preisspielräume nicht vollends zugunsten der Nachfrager ausgeübt werden, steigt die Rentabilität des Unternehmens aufgrund der Zusammenarbeit im Wege eines Contractingvertrages.

Finanzierung

Die Finanzierung umfasst alle Maßnahmen der Kapitalbeschaffung zum Zwecke der Aufrechterhaltung des laufenden Geschäftsbetriebes und zur Durchführung von Investitionen und damit der Gestaltung der Zahlungs-, Informations-, Kontroll- und Sicherungsbeziehungen zwischen Unternehmen und Kapitalgebern. Verknüpft man diesen, vom bilanziellen Kapital (Passiva der Bilanz) ausgehenden Finanzierungs-begriff mit der Vermögensseite (Aktiva der Bilanz), sind neben der langfristigen Kapitalbeschaffung und der kurzfristigen Kapitalaufbringung, der Gestaltung von

interne Kapitalaufbringung durch Gewinne, Mittelfreisetzungen und Abschreibungen umfasst (vgl. Perridon, Steiner u. Rathgeber 2009).

Gerade in der Finanzierungsfunktion liegt ein wesentliches Merkmal von Contractingverträgen, weshalb auf diese im Abschnitt 8.6 noch einmal gesondert eingegangen wird. Unbeschadet der späteren Ausführungen soll bereits an dieser Stelle eine erste Veranschaulichung erfolgen. Es ist Aufgabe des Contractors, die zur Durchführung von Investitionen notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen. Da der Contractingnehmer kein eigenes Kapital investieren muss, ist es ihm möglich, die gewonnene Liquidität anderweitig zu disponieren. Zudem steigt die Flexibilität des Contractingnehmers, da bei diesem kein Anlagevermögen gebildet wird. Schließlich bringt Contracting hinsichtlich der Ressourcenbindung durch Stellung von Sicherheiten keine weitergehende Belastung sondern tendenziell eine Erleichterung mit sich. Zwar wird der Contractor für sein Engagement eine Absicherung suchen, jedoch keine, welche die Ansprüche dritter Financiers, wie Banken oder Leasing-gesellschaften, übersteigt. Der Grund hierfür liegt gemäß Hennesen (2000) darin, dass der Contractor deutlich stärker in das Projekt eingebunden ist als eine Bank. Er kann Sachsicherheiten, wie die in das Grundbuch des Kunden eingetragen Rechte zum Errichten und Betreiben einer Energieerzeugungszentrale sowie bezüglich der Exklusivität der Versorgung, eher akzeptieren, weil diese sein Kerngeschäft betreffen.