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Wiederholungen zur Kosten- und Erlösrechnung (oder: das solltet Ihr

Im Dokument Internes Rechnungswesen (Seite 35-45)

Starten wir mit einigen (zielgerichteten) Wiederholungen zur Kosten- und Erlösrech-nung. Die Erlösseite in der Kosten- und Erlösrechnung ist vergleichsweise einfach zu klären. Es handelt sich hierbei um die Umsatzerlöse für bestimmte Produkte, so dass eine produkt-/kostenträgerbezogene Betrachtung den Umsatzerlösen immanent ist. Die Kostenseite ist schwieriger. Unter Kosten verstehen wir den bewerteten, betriebsbeding-ten Güterverzehr.

Abbildung 2: Aufbau der Kostenrechnung (Quelle: SCHWEITZER/BAUMEISTER (2015): 936)

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Der Aufbau einer Kosten- und Erlösrechnung ist (mit unterschiedlichen Ausprägungen) immer ähnlich. Das folgende Schaubild soll einen knappen Überblick geben, der an-schließend noch einmal in Worte gefasst wird:

- Die Kostenartenrechnung steht am Anfang der Kostenrechnung und dient der Erfas-sung und Gliederung aller im Laufe der jeweiligen Abrechnungsperiode angefalle-nen Kostenarten. Die Erlösartenrechnung ist Teil der Erlösrechnung und dient der Systematisierung aller im Laufe der jeweiligen Abrechnungsperiode angefallenen Erlösarten. Die Erlösartenrechnung ist weitestgehend deckungsgleich mit der Erlös-trägerrechnung.

- In der Kostenstellenrechnung werden dann die Kosten auf die Betriebsbereiche (Kostenstellen) verteilt, in denen sie angefallen sind. Diese Verteilung wird mit Hilfe des Betriebsabrechnungsbogens vorgenommen und verfolgt einen doppelten Zweck:

Zum einen muss man für die Kostenkontrolle und -beeinflussung wissen, wo die Kosten entstanden sind, und zum anderen ist eine genaue Stückkostenberechnung nur möglich, wenn die betrieblichen Leistungen mit den Kosten derjenigen Stellen (Abteilungen) belastet werden, die diese Leistungen erbringen. In der Erlösstellen-rechnung werden die Erlöse auf die Stellen der Erlösentstehung verteilt. Diese Ver-teilung erfolgt bei den Erlösstellen, die keine externen Umsatzerlöse erzielen, bereits in der Kostenstellenrechnung (im Rahmen der innerbetrieblichen Leistungsverrech-nung). Bei den übrigen Erlösstellen sind Absatzverantwortlichkeiten zu beachten.

- Die Kostenträgerrechnung wird unterteilt in die Kostenträgerstückrechnung und die Kostenträgerzeitrechnung. Die Kostenträgerstückrechnung (auch: Selbstkostenrech-nung, StückkostenrechSelbstkostenrech-nung, Kalkulation) hat die Aufgabe, für alle erstellten Güter und Dienstleistungen (Kostenträger) die Stückkosten zu ermitteln. Die Kostenträ-gerzeitrechnung ist eine Periodenrechnung. In ihr werden – nach Leistungsarten ge-gliedert – die insgesamt angefallenen Kosten einer Abrechnungsperiode und ihre Verteilung auf die Kostenträger bestimmt.

- Die Erlösträgerrechnung lässt sich unterteilen in die Erlösträgerstückrechnung und die Erlösträgerzeitrechnung. Die Erlösträgerstückrechnung hat die Aufgabe, die Er-löse den einzelnen Produkten/Dienstleistungen zuzuordnen. Die Erlösträgerzeit-rechnung ist eine PeriodenErlösträgerzeit-rechnung. In ihr werden – nach Erlösarten gegliedert – die insgesamt angefallenen Erlöse einer Abrechnungsperiode und die Verteilung auf die Produkte/Dienstleistungen bestimmt. Eine Erlösträgerzeitrechnung lässt sich kom-binieren mit den Kunden, die die Erlöse bewirken. Auf diese Weise lassen sich pro-duktspezifisch Kunden in ihrer ökonomischen Bedeutung identifizieren.

In den einzelnen Teilgebieten (Teilrechnungssystemen) des Betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens wird – wie wir schon in Abbildung 1 auf S. 7 gesehen haben – mit unterschiedlichen ökonomischen Größen gearbeitet, für die sich bestimmte Begriffe her-ausgebildet haben.57 Und wir wiederholen uns gerne: Fehlen in einem Gesetz definierte Terminologien (sog. „Legaldefinitionen“), hat der Betriebswirt diese selbst zu definie-ren. Nur auf diese Weise kann es gelingen, dass ein Zuhörer oder Leser ihn versteht!

57 Vgl. zu ausführlicheren Betrachtungen mit jeweiligen Beispielen HABERSTOCK, Philipp (2020), S. 21-28.

Das gilt für alle Begriffe, für die es keine gesetzliche Grundlage gibt – folglich für das gesamte interne Rechnungswesen. Wir definieren deshalb wie folgt:

Unter einer Auszahlung wird der Abgang liquider Mittel (Bargeld und Sichtguthaben) pro Periode verstanden.58 Einzahlungen sind Zugänge liquider Mittel (Bargeld und Sichtguthaben) pro Periode. Eine Ausgabe entspricht dem Wert aller zugegangenen Gü-ter und Dienstleistungen pro Periode (= Beschaffungswert). Einnahmen entsprechen dem Wert aller veräußerten Leistungen59 pro Periode (Umsatz). Als Aufwand wird der Wert aller verbrauchten Güter und Dienstleistungen pro Periode definiert, der aufgrund gesetzlicher Bestimmungen in der Finanzbuchhaltung verrechnet werden darf. Ertrag ist demgemäß der Wert aller erbrachten Leistungen pro Periode, der aufgrund handels-rechtlicher Bestimmungen anzusetzen ist. Kosten entsprechen dem Wert aller ver-brauchten Güter und Dienstleistungen pro Periode und zwar für die Erstellung der „ei-gentlichen“ (typischen) betrieblichen Leistung. Betriebserträge entsprechen demnach dem Wert aller erbrachten Leistungen pro Periode im Rahmen der „eigentlichen“ (typi-schen) betrieblichen Tätigkeit (= Erlös).

Aufwand und Kosten sind nicht grundsätzlich deckungsgleich. Bei Aufwendungen, die nicht zugleich Kosten sind (neutraler Aufwand), werden i.d.R. folgende Unterarten un-terschieden:

Betriebsfremder Aufwand ist der „reinste“ Fall von neutralem Aufwand, da er in keiner-lei Beziehung zur betrieblichen Leistungserstellung steht, also nicht durch die Produk-tions- und Absatztätigkeit verursacht ist.60 Periodenfremder Aufwand ist zwar betriebs-bezogen, fällt aber erst in einer anderen Periode an als in der, in der die entsprechenden Produktionsfaktoren verbraucht werden.61 Betrieblicher außerordentlicher Aufwand62 ist ebenfalls betriebsbedingt, jedoch nach Höhe und Art so außergewöhnlich, dass er nicht als Kosten verrechnet wird. Dahinter steht die Vorstellung, als Kosten nur den normalen (durchschnittlichen, gewöhnlichen) Werteverzehr anzusetzen, da anderenfalls

58 Eine andere Ansicht vertritt z.B. Dieter SCHNEIDER (1997), S. 58: „Einzahlungen (Zuflüsse an Geld) heißen Einnahmen, Auszahlungen (Abflüsse an Geld) heißen Ausgaben. Eine Unterscheidung zwischen Einzahlung und Einnahme, Auszahlung und Ausgabe ist entbehrlich“ (im Original fett statt kursiv).

59 Leistungen werden hier definiert als mengenmäßige Ausbringung an Gütern und Dienstleistungen pro Periode.

60 Beispiele sind: SÄ_Ö‘jjjpenden für karitative Zwecke, Kursverluste bei einer nicht betriebsnotwen-digen Wertpapieranlage, Reparaturen an betrieblich nicht notwenbetriebsnotwen-digen Gebäuden.

61 Ein Beispiel für diesen (relativ seltenen) Fall: Der Betrieb muss (aufgrund einer steuerlichen Außen-prüfung) eine Gewerbesteuer-Nachzahlung für frühere Perioden leisten. Würde man jetzt die Gewer-besteuer als Kosten verrechnen, so würde nicht nur ein früheres - jetzt ohnehin nicht mehr korrigier-bares - Betriebsergebnis falsch sein, sondern auch noch die Kostenhöhe und damit das Betriebser-gebnis der laufenden Periode.

62 Der Begriff des außerordentlichen Aufwands war früher auch in der Bilanzrechnung (vgl. § 275 Abs.

2 Nr. 16 HGB a.F.) bekannt. Die damals inhaltliche Identität der Rechnungsgröße der Bilanzrech-nung und der Kosten- und ErlösrechBilanzrech-nung ist seit dem BiRiLiG jedoch nicht mehr gegeben. Handels-rechtliche außerordentliche Aufwendungen sind mittlerweile außerordentlich selten! Der Beck’sche Bilanz-Kommentar erwähnt die außerordentlichen Einkünfte schon nicht mehr.

die Ergebnisse der Kostenrechnung durch Zufallsschwankungen verzerrt werden und als Grundlage „normaler“ Dispositionen nicht mehr verwendbar sind.63

Kosten, denen kein (betragsgleicher) Aufwand gegenübersteht, bezeichnet man als kal-kulatorische Kosten, weil sie eigens für kostenrechnerische Zwecke „kalkuliert“ wer-den. Kalkulatorische Kosten/Erträge lassen sich wie folgt differenzieren:

- Zusatzkosten sind kalkulatorische Kosten, denen überhaupt kein Aufwand gegen-übersteht.64

- Anderskosten65 sind kalkulatorische Kosten, denen Aufwand in anderer Höhe gegen-übersteht.66

- Kalkulatorische Betriebserträge stellen das Pendant zu den kalkulatorischen Kosten dar. (Kalkulatorischen) Betriebserträgen steht in der Finanzbuchhaltung entweder überhaupt kein Ertrag oder ein Ertrag in anderer Höhe gegenüber.67

Grundsätzlich greift die Kosten- und Erlösrechnung auf die Zahlen aus der Finanzbuch-haltung/des Jahresabschlusses zurück. Nicht betrieblich verursachte Zahlungen werden ausgeblendet – kalkulatorische Daten quantifiziert. U.E. wichtige kalkulatorische Kos-ten sind68

• kalkulatorische Zinsen

• kalkulatorische Abschreibungen

63 Beispiele: Katastrophenschäden, Verkäufe gebrauchter Anlagegüter unter ihrem Buchwert.

64 Beispiel: kalkulatorischer Unternehmerlohn in Einzelunternehmungen.

65 Der Begriff der Anderskosten wurde von KOSIOL (1964, S. 35 f.) geprägt. Autoren, die nicht zwi-schen Zusatz- und Anderskosten unterscheiden, verwenden gewöhnlich die Ausdrücke Zusatzkosten, Anderskosten und kalkulatorische Kosten synonym.

66 Beispiel: kalkulatorische Zinsen oder kalkulatorische Abschreibungen.

67 Beispiel ist die Bewertung der unfertigen/fertigen Erzeugnisse für Zwecke der kurzfristigen Erfolgs-rechnung (und kostenrechnerische Planungsaufgaben – z.B. make or buy –). Diese sind zu Herstell-kosten (unter Einbeziehung kalkulatorischer Kosten) anzusetzen (Handelsgesetzbuch und Einkom-mensteuergesetz sprechen von Herstellungskosten. Vgl. hierzu ausführlich z.B. WÖHE (1997), S.

385-416, oder ZWIRNER/TIPPELHOFER (2017), Tz. A83-A83x. Für Bilanzierungszwecke dürfen die kalkulatorischen Kosten nicht einbezogen werden, sondern lediglich die tatsächlichen, pagatori-schen Aufwendungen. Ein weiteres Beispiel ist die Bewertung der betrieblichen Leistungen zu er-warteten höheren Marktpreisen. Für dispositive Zwecke kann dieses Vorgehen geboten sein, für Be-wertungszwecke in der Bilanz ist es aufgrund des strengen Niederstwertprinzips gem. § 253 Abs. 4 HGB verboten („Bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens sind Abschreibungen vorzu-nehmen, um diese mit einem niedrigeren Wert anzusetzen, der sich aus einem Börsen- oder Markt-preis am Abschlussstichtag ergibt. Ist ein Börsen- oder MarktMarkt-preis nicht festzustellen und übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten den Wert, der den Vermögensgegenständen am Ab-schlussstichtag beizulegen ist, so ist auf diesen Wert abzuschreiben“).

68 Daneben werden in der Literatur – heutzutage weniger in der Praxis – noch der kalkulatorische Un-ternehmerlohn (der allerdings lediglich in Einzelunternehmungen verrechnet werden muss), kalku-latorische Mieten (die die Gefahr einer Doppelerfassung von kalkukalku-latorischen Mieten einerseits und Abschreibungen bzw. Zinsen auf Immobilien andererseits bergen; vgl. Fn. 26) und kalkulatorische Wagnisse diskutiert.

Kalkulatorische Zinsen erfassen die Zinsen auf das Eigenkapital. Zinsen auf das Eigen-kapital – das ist der sich als „Gewinn ergebende“ Jahresüberschuss im handelsrechtli-chen Einzelabschluss – stellen bei keiner Unternehmung Betriebsausgaben dar, so dass diese als „Kosten“ quantifiziert werden müssen („Durchschnittsverfahren“ = Zinsen * Ø gebundenem Kapital69).

Kalkulatorische Abschreibungen umfassen den Werteverzehr, der für die Wiederbe-schaffung notwendig ist. Errechnen sich die bilanziellen Abschreibungen aus den Infor-mationen zu

 den Anschaffungs-/Herstellungskosten,

 der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und

 dem Abschreibungsverfahren

benötigen wir für die Quantifizierung der kalkulatorischen Abschreibungen

 die Wiederbeschaffungskosten,

 die tatsächliche Nutzungsdauer und

 ein das Verursachungsprinzip abbildende Abschreibungsverfahren.

Die Wiederbeschaffungskosten sind nicht einfach zu schätzen, zumal insbesondere bei technischen Anlagen die Preise in der Zukunft oftmals sinken und die Anlagen zudem eine höhere technische Qualität aufweisen. Die handelsbilanziellen betriebsgewöhnli-chen Nutzungsdauern werden typischerweise sogenannten AfA-Tabellen70 entnommen.

Die dort aus der betrieblichen Erfahrung zusammengestellten Nutzungsdauern entspre-chen regelmäßig auch den tatsächlientspre-chen betrieblientspre-chen Nutzungsdauern. Die meisten Un-ternehmen sind bestrebt, möglichst wenig Unterschiede zwischen einer Handels- und einer Steuerbilanz auftreten zu lassen.71 Deshalb wenden viele das steuerliche Abschrei-bungsverfahren der linearen Abschreibung an, die auch kostenrechnerisch als „second best-Lösung“ zum Zuge kommt, wenn die Leistungsabschreibung nicht gelingt. Im Er-gebnis stimmen dann die handelsbilanziellen und kostenrechnerischen Abschreibungen überein, so dass für eine kalkulatorische Abschreibung selten Raum bleibt.72 Hier rech-net auch die Kostenrechnung mit den historischen Anschaffungskosten.

69 Eine alternative Quantifizierung besteht im Restwertverfahren, bei dem der Zinssatz auf die im Zeit-ablauf sinkende Kapitalbindung – bei einer Anlage wäre das der sinkende Restbuchwert – angewen-det wird. Damit würden allerdings jüngere Anlagen „teurer“ als ältere, was der Kostenrechnung grundsätzlich widerstrebt. Insofern werden in der Kostenrechnung gerne für einen längeren Zeitraum konstante Daten verrechnet.

70 AfA ist ein steuerlicher Begriff und bezeichnet die „Absetzungen für Abnutzung“.

71 Hieraus sollte nicht abgeleitet werden, dass eine Einheitsbilanz (einheitliche Handels- und Steuerbi-lanz) versucht wird – oder diese gar möglich sind. Vgl. zur heutigen Unmöglichkeit einer Einheits-bilanz z.B. BREITHECKER (2020), S. 52-54.

72 Vorsicht ist allerdings geboten, wenn die Erstanschaffung von Vermögensgegenständen sehr günstig war („Freundschaftspreis“ oder „Schenkung“). Erwirtschaftet der Unternehmer über Umsatzerlöse lediglich die bilanziellen Abschreibungen, sind zum Zeitpunkt der Wiederbeschaffung des Anlage-gutes keine ausreichenden finanziellen Mittel im Unternehmen.

Aufgabe (SS 2020; 25 Punkte; 15 Minuten)

Ein Gründer kommt zu Ihnen und fragt Sie, wie hoch er in seiner Unternehmensplanung Abschreibungen für eine Maschine ansetzen soll, die er von einem ihm bekannten Unter-nehmer geschenkt bekommen habe? Da seine Anschaffungskosten Null € hoch sind, möchte er keine Abschreibungen ansetzen. Was empfehlen Sie?

Folgende Informationen überlässt der Gründer Ihnen:

(historische) Anschaffungskosten des schenkenden Unternehmers: 15.000 € Buchwert beim Schenker zum Zeitpunkt der Schenkung: 3.000 € Verkehrswert zum Zeitpunkt der Schenkung: 4.500 €

Wiederbeschaffungskosten: 18.000 €

Nutzungsdauer: 15 Jahre

Geschätzte Restnutzungsdauer beim Gründer (bei pfleglicher Behandlung): 5 Jahre Bei den Kostenkategorien unterscheiden wir

variable und fixe Kosten

Die Unterscheidung in variable und fixe Kosten ist für kostenrechnerische Fragen von hoher Bedeutung. Jeder Unternehmer sollte in der Lage sein, seine Kostenarten nach fix und variabel zu trennen. Hierbei differenzieren wir danach, wie sich die Kosten bei der Beschäftigungsänderung verhalten. Verändern sich die Kosten bei Veränderung der Ausbringung, bei der Erhöhung bzw. Senkung der Produktion, sind diese variabel.73 Bleiben sie von der Veränderung der Ausbringung unberührt, sind sie fix.74 Auf die variablen Kosten kann der Unternehmer kurzfristig Einfluss nehmen – sie sind entschei-dungsrelevant. Insbesondere fallen sie nur an, wenn ein bestimmtes Produkt produziert

73 Der Kostenverlauf der variablen Kosten kann wie folgt unterschieden werden: progressiv variable Kosten steigen schneller als der Beschäftigungsgrad (z.B. durch Überstunden → Nachtzuschläge);

degressiv variable Kosten steigen langsamer als der Beschäftigungsgrad (z.B. durch Preisnachlässe bei größerem Materialeinkauf); proportional variable Kosten steigen proportional zum Beschäfti-gungsgrad (Stundenlöhne für Leiharbeiter); regressiv variable Kosten fallen mit steigendem Be-schäftigungsgrad (z.B. Heizkosten in Veranstaltungsräumen bei steigender Besucherzahl).

74 Fixkosten sind beschäftigungsunabhängig! Das bedeutet auch, dass jeder Versuch, definitionsgemäß beschäftigungsunabhängige Kosten auf einen Output zu verteilen, nicht verursachungsgerecht gelin-gen kann. Drastisch ausgedrückt ist die Verteilung fixer Kosten auf Kostenträger immer falsch! Der Zeitraum, der der Beurteilung von Fixkosten zugrunde liegt, ist ein Monat. Selbstverständlich sind alle Kosten in einer Unternehmung abbaubar. Mitarbeiter können entlassen oder Mietverträge ge-kündigt werden. Dies macht diese Kosten aber nicht zu variablen Kosten. Diejenigen Kosten, die bei der Erhöhung der Produktion steigen – das sind die Materialkosten, Energiekosten, u.U. erfolgsab-hängige Entlohnungsbestandteile usw. – sind variabel. Diejenigen Kosten, die z.B. auch anfallen, wenn die Unternehmung Betriebsurlaub macht, sind Fixkosten. Hierzu zählen zumeist Zinsen, Ab-schreibungen, Mieten, Gehälter, Versicherungen usw. Fixkosten können auch sprung- bzw. inter-vallfixe Kosten sein. Diese sind in bestimmten Intervallen des Beschäftigungsgrades konstant und ändern sich beim Überschreiten bestimmter Grenzen sprunghaft (z.B. Kosten für Maschinen, die bis zu einem gewissen Grad intensiver arbeiten können, ab einem bestimmten Grad aber neue Maschinen beschafft werden müssen).

wird, bzw. fallen weg, wenn die Produktion unterbleibt, z.B. ein Produkt aus dem Pro-duktionsprogramm eliminiert oder ein Auftrag abgelehnt wird.

Insbesondere junge Unternehmen oder StartUps sollten stets darüber nachdenken, ihre (Fix-) Kosten möglichst zu variabilisieren (= Komponentenmodell nach Faltin75). Das sind klassische make-or-buy-Entscheidungen, die im Ergebnis dazu führen, statt eigene Mitarbeiter einzustellen, Dienstleister zu engagieren, statt Teile von Produkten selbst zu fertigen, diese durch Externe fertigen zu lassen. Es werden dann z.B. auch kurzfristige Mietverträge eingegangen (sofern der Vermieter mitmacht) statt langfristige Mietver-träge oder über den Kauf einer Immobilie nachzudenken. Es können auch Mieten in Abhängigkeit der eigenen Umsätze vereinbart werden, statt fixe Miethöhen.76 Erweisen sich die Umsatzplanungen als falsch, fallen nicht nur die Umsatzerlöse nicht an, sondern auch die variablen Kosten können entfallen. Zudem ist die Qualität der Sach- oder Dienstleistung von Experten in den Anfangsjahren oftmals besser als die der eigenen Mitarbeiter.

Deshalb werden die variablen Kosten auch als kurzfristige Preisuntergrenze bezeichnet.

Mit einem Angebotspreis in Höhe der variablen Kosten verschlechtere ich kurzfristig das Unternehmensergebnis nicht. Dies gilt natürlich nur, wenn durch die Auftragsan-nahme zu variablen Kosten keine anderen Aufträge verdrängt werden, wenn also noch freie Kapazitäten vorhanden sind. Sind keine freien Kapazitäten vorhanden, erhöht sich die Preisuntergrenze um den Deckungsbeitrag der verdrängten Aufträge (Opportunitäts-kosten).

Aufgabe (WS 2018/19, 12 Minuten)

Geben Sie jeweils eine Begründung dafür ab, dass die folgenden Kostenarten variabel bzw. fix sind:

a) Materialkosten sind variabel, wenn ….; sie sind fix, wenn ….

b) Energiekosten sind variabel, wenn …., sie sind fix, wenn ….

c) Personalkosten sind variabel, wenn …., sie sind fix, wenn ….

d) Abschreibungen sind variabel, wenn …., sie sind fix, wenn ….

Einzel- und Gemeinkosten

In einer Kostenrechnung werden i.d.R. die in der Kostenartenrechnung quali- und quan-tifizierten Einzelkosten direkt auf den Kostenträger (in der Kostenträgerrechnung) ge-schlüsselt. Den Gemeinkosten fehlt die direkte Zurechenbarkeit zum Bezugsobjekt,77 so

75 Vgl. zum Komponentenmodell FALTIN (2018), S. 109-125.

76 Vgl. zur Tendenz, verstärkt variable Miethöhen in Abhängigkeit von Erfolgen des Mieters zu ver-einbaren (was bei Kaufhäusern schon seit langem gemacht wird) auch WIKTORIN (2019c).

77 In der klassischen Kostenrechnung sind Kostenträger und Kostenstellen wesentliche Bezugsobjekte, insofern existieren Kostenträgereinzel- und -gemeinkosten und auch Kostenstelleneinzel- und -ge-meinkosten.

dass diese den „Um“weg über die Kostenstellenrechnung gehen müssen. Hier wird der Versuch unternommen, den fehlenden direkten Weg (der Verbindung von Kostenart zum Kostenträger) durch Brücken einer möglichst direkten Zurechnung der Gemein-kosten zu den Kostenstellen und – nach der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung – einer anschließenden Brücke von der Kostenstelle zum Kostenträger zu ersetzen. Ge-meinkosten werden somit indirekt verrechnet. Diese indirekte Verrechnung ist gleich-zeitig eine ungenaue, denn ein Großteil der Gemeinkosten sind Fixkosten, die – diese Erkenntnis haben wir bereits in Fußnote 74 präzisiert – nicht verursachungsgerecht78 auf Kostenträger verrechnet werden können.

Ob identifizierte Kosten Einzel- oder Gemeinkosten sind, hängt wesentlich vom indivi-duell aufgestellten Unternehmen und zum Teil auch vom ökonomischen Aufwand der Erfassung ab. Die im Zusammenhang mit einer Produktion anfallenden Nebenkosten (Schrauben, Nägel, Leim, Schmierstoffe) werden oftmals – in Ermangelung einer direk-ten Erfassung – als unechte Gemeinkosdirek-ten verrechnet, obwohl sie prinzipiell Einzelkos-ten sind. Auch MaterialkosEinzelkos-ten sind grundsätzlich EinzelkosEinzelkos-ten. Verzichtet ein Unter-nehmer allerdings auf die direkte Erfassung des konkreten Materialverbrauchs, wozu i.d.R. ansonsten eine aufwendige Lagerbuchführung nötig ist, kann er einen durch-schnittlichen (variablen) Materialverbrauch kalkulieren, allerdings misslingt eine Kon-trolle (als weitere Möglichkeit der Erfüllung von unternehmerischen Aufgaben) der kon-kreten Produktion.

Ist-, Normal- und Plankosten

Der Zeitbezug unterscheidet Ist-, Normal- und Plankosten – der einzelnen Zahl kann niemand ansehen, welchen Zeitbezug die Kosten haben! Mit Istkosten bezeichnen wir die Kosten des aktuellen Monats. Mit Normalkosten diejenigen Kosten, die in der Ver-gangenheit im Durchschnitt angefallen sind. Plankosten sind geschätzte Zukunftsgrö-ßen, die unter Erfassung vieler Eckdaten geschätzt werden. Mit diesen Kostengrößen korrespondieren die entsprechenden Kostenrechnungssysteme auf Ist-, Normal- oder Plankostenbasis.

Da eine Planung ökonomisch nur Sinn macht, wenn später die Qualität der Planung – aber auch die Wirtschaftlichkeit einer Unternehmenseinheit – durch einen Soll-Ist-Ver-gleich geprüft wird, werden dafür in den Plankosten (= Planmenge * Planpreis) die Plan-preise durch IstPlan-preise ersetzt (die Differenz aus Plan- zu Istpreis stellt die Preisabwei-chung dar), so dass dann die Sollkosten (= Planmenge * Istpreis) verglichen werden können mit den Istkosten (= Istmenge * Istpreis). so dass im Ergebnis lediglich Men-genabweichungen (= Verbrauchsabweichung) relevant sind, für die i.d.R. der Kosten-stellenleiter verantwortlich ist.79

78 Das Verursachungsprinzip ist dabei das ideale, ökonomisch zutreffende, Verrechnungsprinzip in ei-ner Kostenrechnung. Folgt man diesem Prinzip, sind die sich ergebenden Informationen korrekt und damit entscheidungsrelevant. Ist eine verursachungsgerechte Kostenzuordnung nicht möglich, ge-langen mit dem Durchschnitts- und/oder Tragfähigkeitsprinzip häufig „Krücken“ zur Anwendung.

79 Vgl. später Kapitel 3.2.3 zur Plankostenrechnung.

primäre und sekundäre Kosten

Kosten, die durch Beziehungen zur Umwelt entstehen, werden als primäre Kosten be-zeichnet. Dies sind z.B. sämtliche Arbeitsentgelte an Mitarbeiter, Mieten, Energie- oder Materialaufwendungen.80 Diejenigen Kosten, die im Rahmen der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung dritten Kostenstellen angelastet (und die eigene Kostenstelle da-mit entlastet) werden, werden sekundäre Kosten genannt. In einer Vollkostenrechnung ist die Summe der in der Kostenträgerrechnung verrechneten sekundären (Gemein-) Kosten identisch den in die Kostenstellenrechnung hinein gegebenen primären (Ge-mein-) Kosten.

Vollkosten und Teilkosten

Kostenrechnungssysteme werden auch danach differenziert, ob der Versuch unternom-men wird, sämtliche Kosten der Unternehmung auf die Kostenträger zu kalkulieren (Vollkostenrechnung81) oder die Kalkulation auf einen (möglichst sinnvollen) Teil zu beschränken (Teilkostenrechnung). Vollkostenrechnungssysteme haben den (z.T. ver-hängnisvollen) Charme, dass alle Kosten auf die Kostenträger kalkuliert werden – der Unternehmer möchte schließlich auch wieder alle Kosten durch Umsatzerlöse (zzgl. Ge-winnaufschlag) hereinholen!82

Jeder, der eine Kostenrechnung in einem Unternehmen implementiert, sollte sich des-halb darüber im Klaren sein, welche Informationen er quantifiziert, welche Kosten darin verarbeitet sind und welche Entscheidungslagen er mit diesen Informationen verbessern kann. Informationen, mit denen Fehlentscheidungen untermauert werden, sind doppelt teuer!

I.d.R. werden in Teilkostenrechnungssystemen die variablen Kosten auf die

I.d.R. werden in Teilkostenrechnungssystemen die variablen Kosten auf die

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