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Warenverkehr Industrie/Landwirtschaft

5 Horizontale Politiken

5.1 Warenverkehr Industrie/Landwirtschaft

Bei den tarifären Aspekten des internationalen Warenverkehrs steht die Verbes-serung des Marktzugangs durch den Abbau oder die Beseitigung von Zöllen und Kontingenten auf multilateraler Ebene und durch den Abschluss von FHA im Vordergrund.

Bei der Pflege bestehender Abkommen nimmt die Vereinbarung mit der EU im Bereich der landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnisse eine wichtige Rolle ein. Die darin festgelegten vertraglichen Referenzpreise wurden aufgrund der anhaltend hohen Volatilität auf den Rohstoffmärkten erneut an die Marktent-wicklung angepasst.

Im Bereich der Zollpolitik hat der Bundesrat gestützt auf die Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie beschlossen, der Europäischen Kommission exploratorische Gespräche über eine mögliche Teilnahme der Schweiz am e-Zoll-Projekt der EU vorzuschlagen. Das regionale Übereinkommen über die Paneuropa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln konnte zwar noch nicht unterzeichnet werden, der Bundesrat hat im Juni aber die notwendigen Änderungen der betroffenen FHA bereits genehmigt.

Auch wenn die Wirtschaftskrise 2008/2009 die Schweizer Exportwirtschaft stark getroffen hat, ist sie trotzdem glimpflicher davon gekommen als andere vergleich-barer Länder (vgl. Ziff. 1.4.1). Absolut ist der Aussenhandel der Schweiz zwar erheblich zurückgegangen, doch konnte sie ihren Anteil am Weltwarenhandel von rund 1,2 % auf 1,3 % leicht verbessern29. Somit bleibt sie weiterhin ein bedeutender Handelspartner und belegt bei der Ein- und Ausfuhr weltweit Rang 13 (die EU als Einheit betrachtet). Der Rang der Schweiz im Warenhandel ist somit mit demjenigen wesentlich grösserer Länder wie Indien oder Australien vergleichbar.

Freihandelsabkommen

Angesichts des begrenzten Heimmarktes bleibt für Schweizer Unternehmen der Zugang zu ausländischen Markten essenziell. Dabei steht in Bezug auf die Zoll-aspekte des internationalen Warenverkehrs der Abbau oder die Beseitigung von Import- und Exportzöllen und Kontingenten auf multilateraler Ebene und der Abschluss von FHA (im Rahmen der EFTA oder bilateral) im Vordergrund. Im Berichtsjahr wurden mit der Ukraine und Peru Abkommen unterzeichnet und die Abkommen mit Albanien und Serbien traten in Kraft (vgl. Ziff. 4).

Rohstoffpreisausgleich für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte Das Bundesgesetz über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirt-schaftsprodukten («Schoggigesetz», SR 632.111.72) regelt den Handel mit land-wirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten. Dabei handelt es sich um Produkte der Nahrungsmittelindustrie wie zum Beispiel Schokolade, Biskuits, Getränke. Es sieht bei der Einfuhr die Erhebung beweglicher Teilbeträge (Einfuhrzölle) und bei der Ausfuhr das Gewähren von Ausfuhrbeiträgen vor. Diese werden aufgrund des Unterschiedes zwischen den In und Auslandpreisen der betroffenen land-wirtschaftlichen Grundstoffe berechnet. Mit dem Schoggigesetz werden die agrar-politisch bedingten Rohstoffpreisnachteile der Nahrungsmittelindustrie ausgegli-chen.

Das Protokoll Nr. 2 des FHA zwischen der Schweiz und der EU von 1972 (SR 0.632.401.2) regelt im Speziellen den Preisausgleichsmechanismus für den Handel mit landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten zwischen der Schweiz und der EU. Das im Rahmen der sektoriellen Abkommen von 2004 (Bilaterale II) revidierte Protokoll Nr. 2 berücksichtigt ausgehend vom Schweizer Niveau die Differenz zu den tieferen EU-Rohstoffpreisen (Nettopreiskompensation), anstatt wie im Handel mit Drittländern die Differenz zu den noch tieferen Weltmarktpreisen der landwirtschaftlichen Grundstoffe. Die für den Preisausgleichsmechanismus des Protokolls Nr. 2 relevanten vertraglichen Referenzpreise wurden mit dem Beschluss 1/2010 des Gemischten Ausschusses des FHA von 1972 (AS 2010 4917) per 1. Februar an die damaligen Marktverhältnisse angepasst. Eine nächste Anpas-sung der Referenzpreise wird per 1. Februar 2011 angestrebt.

Infolge der starken Zunahme der Exporte von landwirtschaftlichen Verarbeitungs-produkten seit 2005 sowie der anhaltend hohen Unterschiede zwischen den Inland- und EU-, bzw. Weltmarktpreisen hat der Mittelbedarf für Ausfuhrbeiträge in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Im Berichtsjahr übersteigt der Bedarf für einen vollständigen Rohstoffpreisausgleich das zur Verfügung stehende Budget deutlich, weshalb ab Mai die Ausfuhrbeitragsansätze um 50 % gekürzt wurden.

29 WTO, Leading exporters and importers in world merchandise trade, 2009.

Zollpolitik

2003 hat die EU das Projekt e-Zoll lanciert, welches zum Ziel hat, die Massnahmen zur Modernisierung des Zollkodex von 1992 umzusetzen. Durch diese Massnahme will die EU ihre Zollgesetzgebung vereinfachen, die Verfahren harmonisieren und rationalisieren sowie eine direkte Interaktion zwischen den Verzollungssystemen der Mitgliedstaaten schaffen. Der modernisierte Zollkodex, welcher Mitte 2013 in Kraft treten soll, hat zum Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der EU zu stärken.

Im Rahmen der Wachstumspolitik 2008–2011 hat der Bundesrat beschlossen, die E-Government-Strategie durch eine Machbarkeitsstudie über die Teilnahme der Schweiz am e-Zoll-Projekt der EU zu erweitern. Am 10. Dezember hat der Bundes-rat aufgrund dieser Studie beschlossen, der EU exploBundes-ratorische Gespräche über die Möglichkeit einer Teilnahme der Schweiz am Projekt vorzuschlagen.

Ursprungspolitik

Am 9. Dezember 2009 haben die Minister der EU, der EFTA-Staaten, der Teilneh-mer des Barcelona-Prozesses30, der Teilnehmer des Stabilisierungs- und Assoziie-rungsprozesses der EU31 sowie der Färöer-Inseln das regionale Übereinkommen über die Paneuropa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln genehmigt. Das Überein-kommen legt identische Ursprungsregeln zwischen den unterzeichnenden Parteien fest und erlaubt die Ursprungskumulation bei jedem Verarbeitungsschritt in der Kumulationszone. In Kombination mit einem Netz von FHA (vgl. Ziff. 4), welche präferenzielle Zölle vorsehen, fördert dieses System die Integration der Produk-tionsketten in der Europa-Mittelmeer-Zone, entsprechend der komparativen Kosten-vorteile der verschiedenen Länder. Die Unterzeichnung des Abkommens, welche für den 30. Juni vorgesehen war, wurde wegen dem völkerrechtlichen Status von Koso-vo durch die EU zurückgestellt. Ein Kompromiss zwischen den EU-Mitgliedstaaten könnte Anfang 2011 zustande kommen. Im Juni hat der Bundesrat die notwendigen Änderungen der betroffenen FHA, in denen die Europa-Mittelmeer-Ursprungsregeln durch einen Verweis auf das Übereinkommen ersetzt werden, im Grundsatz bereits genehmigt. Diese Änderungen in den FHA müssen von den Gemischten Ausschüs-sen mit den jeweiligen Ländern noch beschlosAusschüs-sen werden.

30 Der Barcelona-Prozess betrifft die Politik der EU gegenüber den Mittelmeerländern.

Dadurch sollen einerseits die Beziehungen zwischen der EU und den Partnerländer ver-tieft und anderseits diejenigen zwischen den Mittelmeerländern selbst gefestigt werden.

Die Partnerschaft umfasst drei Teilbereiche der Zusammenarbeit: Politik und Sicherheit, Wirtschaft und Finanzen sowie Soziales und Kultur.

31 Die Republik Albanien, Bosnien und Herzegowina, die Republik Kroatien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, die Republik Serbien sowie der Kosovo (im Sinne der Resolution 1244/99 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen).