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Klima- und Biodiversitätskonventionverhandlungen

5 Horizontale Politiken

5.5 Klima- und Biodiversitätskonventionverhandlungen

Die internationale Staatengemeinschaft setzte im Berichtsjahr ihre Bemühungen fort, die Grundlagen für ein globales und wirksames Klimaregime im Rahmen der 16. Vertragsparteienkonferenz der Klimarahmenkonvention in Cancún zu verabschieden.

Im Rahmen der Biodiversitätskonferenz in Nagoya verabschiedeten die Ver-tragsparteien einerseits ein Protokoll über den Zugang zu genetischen Ressour-cen und die ausgewogene Aufteilung der Vorteile, die sich aus ihrer Nutzung ergeben, andererseits einen strategischen Plan zur Erhaltung der Biodiversität, welcher zwanzig Ziele enthält.

Die Schweiz hat auch weiterhin ein grosses Interesse am erfolgreichen Fortgang der internationalen Klimaverhandlungen, um den Herausforderungen des Klimawandels mittels einer koordinierten und wirksamen Antwort der internationalen Staatenge-meinschaft zu begegnen. Die Ausgestaltung des zukünftigen Klimaregimes ist aus aussenwirtschaftspolitischer Sicht von grosser Relevanz; die Lastenverteilung zwi-schen den Ländern in Bezug auf Emissionsreduktionen und die Bereitstellung von Mitteln zur Finanzierung von Klimamassnahmen in Entwicklungsländern sowie die damit einhergehenden Umverteilungswirkungen gehören zu den zentralen wirt-schafts- und entwicklungspolitischen Fragen der Verhandlungen.

Die Schweiz hat sich zu Beginn des Berichtsjahres mit dem Copenhagen Accord assoziiert und dabei erneut das schweizerische Emissionsreduktionsziel von 20 % bzw. 30 % bis 2020 (im Vergleich zu 1990) angeboten. Mit der Assoziation hat die Schweiz gleichzeitig ihre Bereitschaft signalisiert, ihren Anteil an der Bereitstellung von neuen und zusätzlichen Mitteln zur Finanzierung von Mitigations- und Adapta-tionsmassnahmen in Entwicklungsländern zu leisten.

Die Vertragsparteien haben anlässlich der 16. Vertragsparteienkonferenz der Klima-rahmenkonvention in Cancún, Mexiko, die Stossrichtungen des zukünftigen Regimes weiter konkretisiert, wobei es noch nicht gelang, neue und verbindliche Regeln für die Regulierung der Treibhausgasemissionen festzulegen. Ziel ist es, bis Ende 2011 die Verhandlungen über eine zweite Verpflichtungsperiode unter dem Kyoto-Protokoll sowie ein weiteres Instrument unter der Klimarahmenkonvention abzuschliessen. An der Klimakonferenz verankerten die Vertragsparteien das Ziel, den globalen Temperaturanstieg auf 2°C gegenüber der vorindustriellen Zeit zu

beschränken. Ebenso wurde die finanzielle Zielgrösse zur Unterstützung von Kli-mamassnahmen in Entwicklungsländern auf rund 100 Milliarden US-Dollar pro Jahr bis 2020 bestätigt. Die Mittel sollen aus öffentlichen wie privaten Quellen bereit-gestellt werden. Ferner wurde die Etablierung eines neuen Klimafonds, des soge-nannten Green Climate Fund, beschlossen. Gegenstand des künftigen Klimaregimes werden auch ein Technologie- und Adaptationsrahmenwerk sein. Damit soll der Transfer sauberer Technologien gefördert und die Entwicklungsländer in der Pla-nung und Umsetzung von Anpassungmassnahmen an den Klimawandel unterstützt werden. Für andere Elemente des zukünftigen Klimaregimes einschliesslich des Ausbaus des internationalen CO2-Marktes wurden von den Vertragsparteien weitere Vorbereitungsarbeiten in Auftrag gegeben.

Die Biodiversitätskonvention verpflichtet die Staaten, die biologische Vielfalt in ihren eigenen Ländern zu erhalten, geeignete Massnahmen zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der Biodiversität zu unterstützen sowie den Zugang zu geneti-schen Ressourcen und die daraus entstehenden Vorteile zu regeln. Sie wurde am Weltgipfel für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro 1992 verabschiedet.

Inzwischen zählen 193 Länder zu den Vertragsstaaten.

An der diesjährigen Biodiversitätskonferenz wurde ein Protokoll über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene Aufteilung der Vorteile, die sich aus ihrer Nutzung ergeben, verabschiedet.

Zudem konnte ein Strategieplan mit zwanzig Zielen verabschiedet werden, welcher bis 2020 einen Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität leisten soll. Dabei geht es einerseits um die Sensibilisierung der Gesellschaft und der Entscheidungsträger, andererseits um die Erhaltung der für die Biodiversität wertvollen Flächen und die Reduktion des direkten Druckes auf die Biodiversität. Der strategische Plan ist als Rahmen zu verstehen, in welchem zur Zielerreichung die regionale Situation berücksichtigt werden muss. In diesem Sinne ist er nicht rechtsverbindlich.

5.6 Wettbewerbsrecht

Aufgrund der Globalisierung treten zunehmend auch grenzüberschreitende wettbewerbswidrige Praktiken auf. Zur besseren Gewährleistung von Wettbe-werb zwischen der Schweiz und der EU hat der Bundesrat ein Verhandlungs-mandat für ein Kooperationsabkommen mit der EU im Bereich Wettbewerb ver-abschiedet. Im Berichtsjahr fanden zudem im Rahmen der UNCTAD die sechste Überprüfungskonferenz des UN-Kodex über wettbewerbsbeschränkende Geschäftspraktiken sowie die regelmässigen Tagungen des Wettbewerbs-komitees der OECD statt, wo die Schwerpunkte auf den Themen öffentliches Beschaffungswesen und «grünes Wachstum» lagen.

Aufgrund der Globalisierung wird die Gewährleistung von Wettbewerb auch im internationalen Zusammenhang immer wichtiger. Ein Mittel dazu ist eine wirkungs-volle Zusammenarbeit der Wettbewerbsbehörden auf internationaler Ebene, wie sie etwa das am 1. September 2009 in Kraft getretene Abkommen über Freihandel und wirtschaftliche Partnerschaft (FHWPA) zwischen der Schweiz und Japan vorsieht.

Mit dem gleichen Ziel hat der Bundesrat am 18. August ein Verhandlungsmandat für ein Kooperationsabkommen mit der EU im Bereich Wettbewerb verabschiedet. Es soll den Austausch von Informationen, einschliesslich vertraulicher Informationen, durch die Wettbewerbsbehörden der Schweiz und der EU ermöglichen, die in den jeweiligen Wettbewerbsverfahren verwendet werden können. Das Abkommen soll weitere Elemente der Zusammenarbeit, die traditionell Teil von Kooperations-abkommen im Wettbewerbsbereich sind, enthalten, wie die Berücksichtigung der Interessen des Vertragspartners bei der Umsetzung des Wettbewerbsrechts (negative comity) und die Möglichkeit, das Eingreifen der Wettbewerbsbehörden der anderen Seite in einem bestimmten Fall anzuregen (positive comity) sowie die Notifikation von Massnahmen und Konsultationen zwischen den Wettbewerbsbehörden. Das Abkommen wird dazu beitragen, volkswirtschaftlich schädliche Auswirkungen grenzüberschreitender Wettbewerbsbeschränkungen wirksamer zu bekämpfen. Mit dem Beginn der Verhandlungen ist Anfang 2011 zu rechnen.

Die UNCTAD hat sich erneut als wichtige Plattform für die Einbeziehung von Entwicklungsländern in die Diskussionen zu aktuellen Wettbewerbsthemen erwie-sen. Die sechste Überprüfungskonferenz des UN-Kodex über wettbewerbsbeschrän-kende Geschäftspraktiken hat vom 8. bis 12. November in Genf stattgefunden. Der Kodex aus dem Jahre 1980 ist das einzige weltweit umfassende Instrument, das materielle Standards im Wettbewerbsbereich festlegt. Er richtet sich an die Mitglied-staaten und die dort tätigen Unternehmen, ist aber nicht rechtsverbindlich. Die Überprüfungskonferenzen finden alle fünf Jahre statt und dienen vor allem der Überprüfung der Arbeiten der UNCTAD im Wettbewerbsbereich sowie der Festle-gung der Schwerpunkte des Arbeitsprogramms für die kommende Periode. Neben Themen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Wettbewerbsrechts, dem Bei-trag der Wettbewerbspolitik zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und der Zusammenarbeit zwischen Wettbewerbsbehörden wurde an der Überprüfungskon-ferenz auch eine revidierte Fassung eines Modellgesetzes über Wettbewerb und Kommentare dazu besprochen.

Ein wichtiges Thema der Sitzungen der dreimal jährlich tagenden Wettbewerbsaus-schüsse der OECD waren wettbewerbsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Beschaffungswesen. Im Rahmen des Global Forum on Competition, das als Teil der Outreach-Bemühungen Ausdruck des Willens ist, OECD-Standards auch in anderen Ländern bekannt zu machen und den Dialog mit Entwicklungslän-dern zu führen, wurde das Thema Collusion and Corruption in Public Procurement diskutiert. Weiter fand ein Austausch über Erfahrungen mit Certificates of Indepen-dent Bid Determination (CIBD), die Koordination von Bonusprogrammen und Programmen zur Bidder Disqualification statt. Wegen der vor allem in Krisenzeiten grossen Volumen staatlicher Aufträge ist die Gefahr unzulässigen Verhaltens bei der Auftragsvergabe besonders hoch. In gewissen Ländern  so etwa in der Schweiz oder den USA  führen die Wettbewerbsbehörden deshalb Informationsveranstal-tungen durch, um die zuständigen Verwaltungseinheiten für die Problematik zu sensibilisieren.

Ein weiterer Schwerpunkt der Diskussionen in der OECD lag auf dem Thema «grü-nes Wachstum». Vor dem Hintergrund des weltweiten Klimawandels wurden im Spannungsfeld von Staatseingriffen und Marktwirtschaft insbesondere verschiedene marktbasierte Instrumente wie Emissionsabgaben und -steuern im Industriesektor, Abgeltungen von bzw. Subventionen für Umweltleistungen sowie handelbare Umwelt-Zertifikate diskutiert. Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht stellen sich dabei

insbesondere Fragen hinsichtlich der Förderung gewisser Wirtschaftssektoren oder bestimmter Technologien, welche unter Umständen zu Marktverzerrungen führen kann. Eine Diskussion zu Electricity: Renewables and Smart Grids zeigte, dass auch neue Energietechnologien und damit verbundene Regulierungen und Subventionen zu neuen wettbewerbsrechtlichen Herausforderungen führen können. Auch in Zukunft wird im Rahmen der allgemeinen Umwelt- und Energiefragen das Thema

«grünes Wachstum» als Bestandteil des Arbeitsprogramms und Budgetplans 2011–2012 einen wichtigen Aspekt der Arbeiten des OECD-Wettbewerbskomitees bilden.