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Freihandelsabkommen mit Drittstaaten ausserhalb von EU und EFTA

Im Berichtsjahr wurden EFTA-FHA mit der Ukraine und Peru unterzeichnet und Abkommen mit Serbien und Albanien sind in Kraft getreten. Die gemeinsame Machbarkeitsstudie über ein bilaterales FHA Schweiz–China wurde abgeschlos-sen und die Aufnahme von Verhandlungen ist für Anfang 2011 vorgesehen. Das Mandat für Verhandlungen über ein FHA EFTA–Russland wurde auf die Mit-glieder der neuen Zollunion Russland–Belarus–Kasachstan erweitert, und die Verhandlungsaufnahme ist für Anfang 2011 geplant. Die EFTA-Staaten haben die Verhandlungen über ein umfassendes Handels- und Investitionsabkommen mit Indien fortgeführt, jene mit Hong Kong-China sind in einem fortgeschritte-nen Stadium. Anlässlich des Besuchs der Bundespräsidentin in Jakarta wurden die Verhandlungen über ein umfassendes Freihandels- und wirtschaftliches Partnerschaftsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien offiziell lanciert. Auch 2011 wird die Schweiz – parallel zu ihren Anstrengungen auf multilateraler Ebene, namentlich im Rahmen der WTO – die Ausdehnung und Vertiefung ihres Netzes von FHA weiterführen. Dabei verfolgt der Bundesrat eine Politik der Kohärenz mit den nachhaltigkeitsorientierten aussenpolitischen Zielen.

Der Ausbau des Netzes von FHA bleibt – neben der WTO-Mitgliedschaft und der aktiven Teilnahme an der Doha-Runde sowie den bilateralen Verträgen mit der EU – eine der drei Säulen der Aussenwirtschaftsstrategie der Schweiz für die Verbes-serung des Zugangs zu den Weltmärkten und der Rahmenbedingungen für die inter-nationale Wirtschaftstätigkeit.

FHA sollen insbesondere mit Ländern ausgehandelt werden, deren Wachstums-potenzial überdurchschnittlich ist, die dank der Grösse ihres Marktes besonders interessante Absatzaussichten eröffnen oder auf deren Märkten der Schweizer Wirt-schaft auf Grund von präferenziellen Zutrittsbedingungen ihrer Konkurrenten aus andern Ländern eine Benachteiligung droht. Derzeit stehen wichtige Handelspartner in Asien (u.a. China, Indien, Hong Kong-China, und Indonesien) sowie Russland (in Zollunion mit Belarus und Kasachstan) im Vordergrund.

Der Bundesrat verfolgt eine kohärente, nachhaltigkeitsorientierte Aussenpolitik.

Dabei bedeutet Kohärenz, dass die Schweiz die verschiedenen aussenpolitischen Instrumente sich gegenseitig ergänzend und unterstützend einsetzt. Ebenso wie die Stärkung des Standorts Schweiz und die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land und in den Partnerländern stellen die Menschenrechte, die Arbeits- und Umweltstandards grundlegende, sich ergänzende Ziele der bundesrätlichen Politik dar23.

Bezüglich der verschiedenen Dimensionen der Nachhaltigkeit (wirtschaftliche Entwicklung, Umweltschutz, sozialer Zusammenhalt) ist es wichtig, die entspre-chenden Ziele durch die jeweils wirkungsvollsten Instrumente zu verfolgen. Auf multilateraler Ebene sind dies bezüglich des Handelsregelwerks insbesondere die WTO, Freihandels- und andere Wirtschaftsabkommen, im Umweltbereich z.B. der Kyoto-Prozess und weitere internationale Initiativen und Abkommen, bezüglich Sozial- und Arbeitsstandards die IAO und ihre Konventionen sowie für die Menschenrechte die UNO (Menschenrechtsrat, UNO-Menschenrechtspakte I und II sowie die universelle Erklärung der Menschenrechte). In all diesen Bereichen fördert die Schweiz die Zusammenarbeit mit den Partnerstaaten sowie Massnahmen der Privatwirtschaft (verantwortungsvolles Unternehmensverhalten, corporate social responsibility). Auch wenn die verschiedenen Abkommen und Massnahmen im Interesse der höchstmöglichen Effektivität je spezifischen Aufgaben gewidmet sind und sich nicht alle mit allem befassen, dürfen sie nicht isoliert betrachtet werden, sondern sind in ihrer Gesamtwirkung zu würdigen. Dies entspricht dem Anliegen der mutual supportiveness (gegenseitige Unterstützung), welches auch das Leitprin-zip der WTO-Verhandlungen zum Thema Handel und Umwelt darstellt.

Wie die anderen Instrumente der Aussenwirtschaftspolitik sind die FHA primär auf wirtschaftliche Kriterien ausgerichtet, tragen aber auch der ökologischen Ver-antwortung und der gesellschaftlichen Solidarität Rechnung. Konkretisiert wird dies beispielsweise, indem die FHA der Schweiz Bestimmungen enthalten, welche sicherstellen, dass diese andere internationale Übereinkommen, u.a. im Umwelt-, Sozial- oder Menschenrechtsbereich, nicht in Frage stellen. Weitere Bestimmungen (die sich auch in den WTO-Abkommen finden) behalten es den Vertragsstaaten vor, Massnahmen zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen, Tieren oder Pflanzen sowie zur Bewahrung natürlicher Ressourcen zu treffen – wenn nötig selbst in Abweichung von den übrigen Abkommensbestimmungen. Überdies haben Arbeitsgruppen der EFTA zu «Handel und Umwelt» und «Handel und Arbeitsnor-men» neue Musterbestimmungen erarbeitet, die im Rahmen von Verhandlungen über EFTA-FHA eingebracht werden sollen. Diese Bestimmungen haben zum Ziel, die Kohärenz zwischen den verschiedenen Aspekten der Nachhaltigkeit im Verhält-nis zu den Freihandelspartnern der EFTA zu verstärken. Die Schweiz wird sich in Verhandlungen mit zukünftigen Freihandelspartnern sowohl im Rahmen der EFTA

23 Vgl. das Schwerpunktkapitel im Aussenwirtschaftspolitikbericht 2009.

als auch auf bilateraler Ebene unter Berücksichtigung der jeweiligen spezifischen Gegebenheiten für die neuen Bestimmungen einsetzen.

Die FHA der Schweiz tragen auch grundsätzlich zu den Nachhaltigkeitszielen bei.

FHA fördern das Wirtschaftswachstum, den Wohlstand und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Sie binden ausserdem die Freihandelspartner verstärkt in das inter-nationale Rechtssystem und die interinter-nationale Wirtschaftszusammenarbeit ein.

Zudem werden im Rahmen der FHA gemischte Ausschüsse und Konsultationsme-chanismen eingerichtet, in denen auch Fragen betreffend Umwelt- und Arbeitsstan-dards aufgeworfen werden können. Der Bundesrat zieht in den Aussenbeziehungen eine Politik des konstruktiven Dialogs und der Überzeugungsarbeit einer Politik der Machtmittel und des Zwangs vor.

Es gibt aber wichtige Grenzen dessen, was man in FHA oder in der WTO erreichen kann. Bezüglich der Frage, ob Umwelt-, Menschenrechts- und Arbeitsstandards überhaupt handelsrelevant sind, besteht bisher kein internationaler Konsens, und für den Einbezug von Nachhaltigkeitsaspekten in Handelsabkommen gibt es keine allgemein anerkannten Modelle oder Standards. Die Schweiz kann nur sich selbst, gemäss internationalem Recht nicht aber anderen Ländern vorschreiben, wie sie ihre Umwelt-, Sozial-, Landwirtschafts- oder Energiepolitik usw. gestalten sollen. Insbe-sondere kann sie nicht über Handelsabkommen oder durch Importverbote bzw. das Errichten von Handelsbarrieren andere Länder dazu verpflichten, so zu produzieren, wie es die schweizerische Gesetzgebung vorsieht. Der Versuch, dies zu tun, würde unsere potentiellen Freihandelspartner davon abschrecken, mit der Schweiz Ver-handlungen überhaupt aufzunehmen, den Abschluss von FHA möglicherweise verunmöglichen und zudem die WTO-Verpflichtungen der Schweiz verletzen.

Schliesslich müsste die Schweizer Wirtschaft erhebliche Diskriminierungen gewär-tigen.

Tabelle Übersicht Freihandelsabkommen der Schweiz mit Partnern ausserhalb der EU und letzte Treffen der Gemischten Ausschüsse24

Gebiet Stand Ende 2010

Europa

Färöer-Inseln (SR 0.632.313.141)

In Kraft seit 1. März 1995; bilateral CH-Färöer

Mazedonien

(SR 0.632.315.201.1) In Kraft seit 1. Mai 2002

2. Treffen des Gemischten Ausschusses (GA) EFTA-Mazedonien am 28. November 2008 in Genf Kroatien

(SR 0.632.312.911) In Kraft seit 1. September 2002

3. Treffen des GA EFTA-Kroatien am 4. Juni 2009 in Zagreb

24 Wo nicht anders vermerkt handelt es sich um Abkommen im Rahmen der EFTA.

Gebiet Stand Ende 2010

Serbien

(SR 0.632.316.821) In Kraft seit 1. Oktober 2010 Albanien

(SR 0.632.311.231) In Kraft seit 1. November 2010 Ukraine Unterzeichnet am 24. Juni 2010 Mittelmeerraum

Türkei

(SR 0.632.317.631) In Kraft seit 1. April 1992

9. Treffen des GA EFTA-Türkei am 3. Dezember 2009 in Genf

Israel

(SR 0.632.314.491) In Kraft seit 1. Juli 1993

7. Treffen des GA EFTA-Israel am 12. Juni 2008 in Crans-Montana

PLO/Palästinensische Behörde

(SR 0.632.316.251) In Kraft seit 1. Juli 1999

3. Treffen des GA EFTA-PLO/Palästinensische Behörde am 15. September 2010 in Genf Marokko

(SR 0.632.315.491) In Kraft seit 1. Dezember 1999 5. Treffen des GA EFTA-Marokko am 5. Oktober 2010 in Rabat

Jordanien

(SR 0.632.314.671) In Kraft seit 1. September 2002 2. Treffen des GA EFTA-Jordanien am 18. Dezember 2007 in Genf

Tunesien

(SR 0.632.317.581) Angewendet seit 1. Juni 2005; in Kraft seit 1. Juni 2006

1. Treffen des GA EFTA-Tunesien am 28. Februar 2007 in Tunis

Libanon

(SR 0.632.314.891) In Kraft seit 1. Januar 2007

1. Treffen des GA EFTA-Libanon am 8. Oktober 2009 in Beirut

Ägypten

(SR 0.632.313.211) Angewendet seit 1. August 2007; in Kraft seit 1. September 2008.

1. Treffen des GA EFTA-Ägypten am 4. November 2008 in Genf

Gebiet Stand Ende 2010

Weltweit Mexiko

(SR 0.632.315.631.1) In Kraft seit 1. Juli 2001

5. Treffen des GA EFTA-Mexiko am 7. Mai 2010 in Mexico-City

Singapur

(SR 0.632.316.891.1) In Kraft seit 1. Januar 2003

3. Treffen des GA EFTA-Singapur am 6. Juli 2010 in Singapur

Chile

(SR 0.632.312.451) In Kraft seit 1. Dezember 2004

2. Treffen des GA EFTA-Chile am 8. April 2008 in Santiago

Republik Korea (SR 0.632.312.811)

In Kraft seit 1. September 2006

2. Treffen des GA EFTA-Republik Korea am 21. Januar 2010 in Genf

SACU25

(SR 0.632.311.181) In Kraft seit 1. Mai 2008

1. Treffen des GA EFTA-SACU am 4. Februar 2009 in Pretoria Kanada

(SR 0.632.312.32) In Kraft seit 1. Juli 2009

1. Treffen des GA EFTA-Kanada am 17. November 2010 in Genf

Japan

(SR 0.946.294.632) In Kraft seit 1. September 2009, bilateral CH-Japan 1. Treffen des GA Schweiz-Japan am

1. September 2009 in Zürich

Kolumbien Unterzeichnet am 25. November 2008 Golfkooperationsrat (GCC)26 Unterzeichnet am 22. Juni 2009

Peru Unterzeichnet von den EFTA-Staaten am 24. Juni 2010 in Reykjavik und von Peru am 14. Juli 2010 in Lima

25 Südafrikanische Zollunion: Südafrika, Botswana, Lesotho, Namibia und Swasiland.

26 Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate.

4.1 Freihandelsbeziehungen der EFTA-Staaten zu Partnern im Raum Europa-Mittelmeer

Die EFTA-Staaten verfügen gegenwärtig über zwölf FHA mit Ländern in Europa und im Mittelmeerraum. Am 1. Oktober und am 1. November sind die Abkommen mit Serbien bzw. Albanien in Kraft getreten. Die EFTA-Verhandlungen mit der Ukraine wurden abgeschlossen und das Abkommen am 24. Juni anlässlich der EFTA-Ministerkonferenz in Reykjavik unterzeichnet (vgl. Ziff. 11.2.1). Mit Alge-rien gelang es im Berichtsjahr dagegen nicht, die Verhandlungen fortzuführen, da Algerien seine Handelspolitik einer grundsätzlichen Überprüfung unterziehen will (auch bezüglich des nach wie vor ausstehenden WTO-Beitritts).

Die am 1. Januar in Kraft getretene Zollunion zwischen Russland, Belarus und Kasachstan konnte in der 2008 abgeschlossenen Machbarkeitsstudie EFTA-Russ-land noch nicht berücksichtigt werden. Nachdem die Auswirkungen der Zollunion auf die FHA-Verhandlungen mit den EFTA-Staaten abgeklärt worden sind, haben die Schweiz und die anderen EFTA-Staaten ihre Verhandlungsmandate für Russland auf die übrigen Mitglieder der Zollunion erweitert. Die Verhandlungen wurden an der EFTA-Ministerkonferenz vom 23. November lanciert. Die erste Verhandlungs-runde ist für Januar 2011 vorgesehen.

Anlässlich der EFTA-Ministerkonferenz vom 24./25. Juni wurde die Aufnahme von Verhandlungen mit Bosnien und Herzegowina sowie mit Montenegro im Jahr 2011 beschlossen. Weiter haben die EFTA-Minister vor dem Hintergrund der voraussicht-lich baldigen Unterzeichnung des Assoziationsabkommens EU-Syrien entschieden, die Beziehungen mit Syrien zu intensivieren.

Treffen der Gemischten Ausschüsse unter den bestehenden FHA fanden im Septem-ber mit der Palästinensischen Behörde/PLO sowie im OktoSeptem-ber mit Marokko statt. in beiden Abkommen wurden technische Anpassungen vorgenommen. In den Gesprä-chen mit den Vertretern der PalästinensisGesprä-chen Behörde zeigte sich erneut, dass das FHA EFTA-PLO nur korrekt funktionieren kann, wenn sich die Beziehungen mit Israel normalisieren. Ausserdem fanden unter den Abkommen mit Israel und der Palästinensischen Behörde Expertentreffen im Bereich der Landwirtschaft statt.

Die EFTA-Staaten arbeiten aktiv an der raschen Unterzeichnung und Inkraftsetzung der Paneuropa-Mittelmeer-Konvention über die Ursprungsregeln (vgl. Ziff. 5.1).

4.2 Freihandelsbeziehungen der EFTA-Staaten zu Partnern ausserhalb des Raumes Europa-Mittelmeer Die EFTA-Staaten verfügen mit Partnern ausserhalb des Raumes Europa-Mittelmeer derzeit über neun FHA, wovon sechs in Kraft sind. Unterzeichnet sind die Abkom-men mit den Staaten des Golfkooperationsrates (GCC)27, mit Kolumbien und mit Peru, welche voraussichtlich 2011 in Kraft treten werden.

Mit Hong Kong-China wurden die Verhandlungen im Januar aufgenommen und anlässlich der vierten Runde im Dezember in fast allen Bereichen abgeschlossen.

Die gewichtigsten noch offenen Fragen bestreffen die Marktzugangsverpflichtungen im Dienstleistungssektor sowie die Bestimmungen über die nachhaltige

27 Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate.

lung. Die Arbeiten werden im Hinblick auf ihren baldigen Abschluss fortgesetzt. Die laufenden Verhandlungen der EFTA-Staaten mit Indien wurden fortgesetzt. In den zwei Verhandlungsrunden des Berichtsjahres konnten gewisse Fortschritte erzielt werden, doch bestehen unter anderem bei Marktzugangsfragen noch erhebliche Differenzen. Anlässlich des Besuchs der Bundespräsidentin in Indonesien am 7. Juli wurden die Verhandlungen über ein Freihandels- und wirtschaftliches Part-nerschaftsabkommen offiziell lanciert. Die erste Verhandlungsrunde ist im Feb-ruar 2011 vorgesehen.

Die Schweiz hat die Kontakte mit Thailand fortgeführt, um die mögliche Wieder-aufnahme der seit 2006 ruhenden Verhandlungen zu diskutieren.

Mit Vietnam haben die EFTA-Staaten die Erarbeitung einer Gemeinsamen Mach-barkeitsstudie über ein FHA begonnen. Im Berichtsjahr haben zwei Treffen der Gemeinsamen Studiengruppe stattgefunden. Der Abschluss der Studie ist bis Mitte 2011 vorgesehen. Mit Malaysia wurde im Juli eine EFTA-Zusammenarbeits-erklärung unterzeichnet. Auf dieser Grundlage sollen exploratorische Arbeiten für mögliche Verhandlungen über ein FHA durchgeführt werden. Solche Arbeiten könnten, nach informellen Kontakten im Berichtsjahr, 2011 auch mit den Philip-pinen stattfinden. Anlässlich ihrer Konferenz am 23. November entschieden die EFTA-Minister, im Laufe des Jahres 2011 exploratorische Arbeiten mit den Zentral-amerikanischen Staaten28 aufzunehmen. Ausserdem wurde mit Panama im Juli eine EFTA-Zusammenarbeitserklärung unterzeichnet.

Treffen der Gemischten Ausschüsse unter den bestehenden FHA fanden im Januar mit Korea, im Mai mit Mexiko, im Juli mit Singapur und im November mit Kanada statt. Neben technischen Abkommensanpassungen wurden Weiterentwicklungs-möglichkeiten der jeweiligen FHA diskutiert. Mit Korea standen Anpassungen im Zusammenhang mit dem kürzlich paraphierten FHA EU-Korea im Vordergrund (u.a. in den Bereichen Landwirtschaft, Investitionen, Geistiges Eigentum), mit Mexiko Dienstleistungen, Landwirtschaft und öffentliches Beschaffungswesen, mit Singapur Dienstleistungen und Vereinfachungen im Zollbereich und mit Kanada Dienstleistungen, Investitionen und das öffentliche Beschaffungswesen. Ausserdem wurden unter den bestehenden FHA verschiedene Expertentreffen durchgeführt, so mit Chile (Geistiges Eigentum, Testdatenschutz) und mit der Südafrikanischen Zollunion SACU (Landwirtschaft).

Ferner trafen sich im Rahmen der Zusammenarbeitserklärung Vertreter der EFTA und der Mongolei im November zum ersten Treffen des Gemischten Ausschusses.

4.3 Bilaterale Freihandelsbeziehungen der Schweiz mit Partnern ausserhalb der EU und der EFTA 4.3.1 Abkommen über Freihandel und wirtschaftliche

Partnerschaft Schweiz–Japan

Am 1. Juni fand in Japan das erste Treffen des Unterausschusses zur Förderung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen statt, welcher durch das bilaterale Abkommen über Freihandel und wirtschaftliche Partnerschaft (FHWPA) zwischen der Schweiz und Japan errichtet worden war. Aufgabe und Arbeitsweise des Unterausschusses

28 El Salvador, Costa Rica, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama.

konnten weiter geklärt werden, und die Schweiz präsentierte einen Projektvorschlag zum Thema nachhaltiger Tourismus. Ebenso wurde die Vorbereitung für das zweite Treffen des Gemischten Ausschusses des FHWPA Schweiz–Japan diskutiert, welches für Anfang 2011 geplant ist.

4.3.2 Verhandlungen Schweiz–China

Die am 30. November 2009 von der Vorsteherin des EVD und dem Handelsminister der Volksrepublik China mit der Erarbeitung einer gemeinsamen Machbarkeits-studie für ein bilaterales FHA beauftragte gemeinsame Studiengruppe Schweiz–

China hat ihre Arbeiten Anfang August abgeschlossen. Die aus Verwaltungsvertre-tern beider Seiten zusammengesetzte Arbeitsgruppe ist nach drei Treffen zum Schluss gekommen, dass sich die Volkswirtschaften der Schweiz und Chinas gegen-seitig ergänzen und ein umfassendes FHA die Rahmenbedingungen für die bilate-ralen Wirtschaftsbeziehungen signifikant verbessern würde. Die Arbeitsgruppe empfiehlt, baldmöglichst Verhandlungen aufzunehmen. Anlässlich ihres Besuches in China nahm die Bundespräsidentin zusammen mit dem Präsidenten der Volksrepu-blik China am 13. August in Beijing zustimmend von den Ergebnissen der Mach-barkeitsstudie Kenntnis. Im Beisein der beiden Staatspräsidenten wurde eine Absichtserklärung zwischen dem EVD und dem chinesischen Handelsministerium unterzeichnet, mit welcher die baldige Verhandlungsaufnahme angekündigt wird.

Ein erstes Verhandlungstreffen ist für Anfang 2011 vorgesehen.