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MN X.1: Bewährte Praxisbeispiele der Suizidprävention sammeln und den Akteuren zur Verfügung stellen

4.4. Würdigung und Ausblick

Fortschritte in der Suizidprävention erzielt

Vor dem Hintergrund der spezifischen Herausforderungen für die Suizidprävention in der Schweiz sind die erzielten Fortschritte positiv zu würdigen. Insgesamt ist seit dem Jahr 2017 in der Suizid-prävention viel passiert. Diese Entwicklung unterstreicht die Bedeutung von SuizidSuizid-prävention. In den vergangenen Jahren ist das Thema vermehrt auf die Agenda verschiedener Akteure gerückt.

Die Corona-Pandemie hat diese Entwicklungen noch verstärkt.

Der Aktionsplan bietet Unterstützung für die Akteure und gibt Anstoss für Aktivitäten

Auch wenn der Aktionsplan selbst keine gesetzliche Grundlage darstellt, für die angesprochenen Akteur unverbindlich ist und wenig finanzielle Ressourcen aus ihm fliessen, kann er für Akteure, die sich engagieren, unterstützend wirken. Dies lässt sich aus Aussagen der Kantone und NGOs schliessen: Mehrere Kantone bemerken, dass der Aktionsplan für ihre Aktivitäten hilfreich sei (vgl.

folgende Abbildung) – dies als Planungsinstrument für kantonale Programme aber auch zur Struk-turierung der Angebote, Nutzung von Synergien, als Unterstützung in der Evaluation sowie bei Kampagnen. Dies entspricht der Zielsetzung des Aktionsplans, will er doch als Orientierungs- und Handlungsrahmen dienen. Für die Mehrheit der befragten NGOs bietet der Aktionsplan Unter-stützung als Argumentatrium bei Finanzierungsanträgen, durch die Sensibilisierung auf nationaler Ebene oder indem er die verschiedenen Aktivitäten in der Schweiz bündelt und die Vernetzung der Akteure fördert. Von Seiten BAG wurden die begrenzten Ressourcen dazu genutzt, die im Ak-tionsplan geforderten Massnahmen gemeinsam mit Akteuren umzusetzen (z.B. Weiterbetrieb na-tionale Webseite «reden-kann-retten», Erarbeitung von diversen Broschüren und Wissensgrund-lagen, Bereitstellung Praxisbeispiele etc.). Die im Rahmen der Ist-Analyse befragten Akteure wün-schen sich, dass der Bund sich künftig (weiterhin) vor allem im Bereich der Sensibilisierung der breiten Bevölkerung, bei der Generierung von Wissen und Daten und bei der Koordination der Ak-tivitäten der Suizidprävention in der Schweiz engagiert.

Abbildung 12: Beitrag des Aktionsplans Suizidprävention aus Sicht der Kantone und NGOs

Frage: Ist oder war der Nationale Aktionsplan Suizidprävention in irgendeiner Form hilfreich / unterstützend für Aktivitäten zu Suizidprävention durch Ihren Kanton/Ihre Organisation?

Grafik INFRAS. Quelle: Befragung der Kantone und der NGOs im Rahmen der Ist-Analyse.

8 10

3 6

1 8

0% 20% 40% 60% 80% 100%

NGOs Kantone

ja nein weiss nicht

Straffung des Aktionsplans könnte zweckmässig sein

In Bezug auf die Ausgestaltung des Aktionsplans lässt sich rückblickend feststellen, dass dieser sehr ambitioniert ist. Einige Massnahmen, welche beispielsweise die flächendeckende Verbrei-tung und nachhaltige Verankerung von Angeboten fordern, lassen sich kurz- bis mittelfristig ohne entsprechende gesetzliche nationale oder kantonale Grundlagen und Fördermittel schwer umset-zen. Der Aktionsplan entspricht somit eher einer «Roadmap» oder visionären Auslegeordnung.

Gemessen an der Komplexität des Aktionsplans sind die Ressourcen auf Stufe BAG sehr gering, um die Suizidprävention durch koordinierende und unterstützende Aktivitäten stärker voranzu-treiben.

Für eine zielgerichtetere Umsetzung von Massnahmen in der Suizidprävention könnte eine Straffung oder Staffelung des Aktionsplans hilfreich sein: Ziele und Massnahme könnten stärker gebündelt werden zu weniger Handlungsfeldern, mit denen ähnliche Akteure angesprochen wer-den oder zeitlich priorisiert angegangen werwer-den. Im gegenwärtigen Aktionsplan sind die Ziele teils schwer abgrenzbar und die Trennung erscheint künstlich. Das Wirkungsmodell, das nach Lancie-rung des Aktionsplans erstellt wurde, bündelt die Ziele bereits stärker: Es fasst die zehn Ziele ent-lang von sieben Handlungsbereichen und einer Querschnittsaufgabe zusammen (INFRAS 2018, vgl. auch Anhang A1). Ein weiterer möglicher Ansatzpunkt bilden die aktuellen WHO-Leitlinien für Suizidprävention «Live life» (WHO 2021): Neben Querschnittsaufgaben wie Monitoring und Evalu-ation, Finanzierung etc. umfassen die Leitlinien vier Interventionsbereiche: 1) Zugang zu suizida-len Mitteln einschränken, 2) Verantwortungsvolle Medienberichterstattung, 3) Ressourcen stär-ken bei jungen Erwachsenen, 4) Früherstär-kennung und Frühintervention sowie Betreuung und Be-handlung suizidaler Personen.

Ist-Analyse zeigt Optimierungspotenziale und mögliche Stossrichtungen für die Zukunft auf Es war nicht Aufgabe der Ist-Analyse, den zukünftigen Handlungsbedarf zu ermitteln. Dazu müsste eine umfassendere Evaluation unter Einbezug von Wirkungen erfolgen. Klar ist jedoch, dass es weitere Massnahmen braucht, um die Suizide pro 100'000 Einwohner*innen bis 2030 um 25% ge-genüber 2013 zu reduzieren. Die zukünftige Ausgestaltung der Suizidprävention ist im Dialog mit den Stakeholdern zu diskutieren und zu definieren. Die Ist-Analyse zeigt eine Momentaufnahme und liefert für diesen Dialog eine wichtige Grundlage. Konkrete Optimierungspotenziale und mög-liche Stossrichtungen sind auf Ebene der Ziele im Kapitel 3 festgehalten sowie auf Massnahmen-ebene in den Steckbriefen im Teil 2: Steckbriefe zu den 19 Massnahmen. Auf übergeordneter Ebene ergeben sich aus der Ist-Analyse insbesondere folgende Optimierungspotenziale:

Akteure Optimierungspotenziale und Stossrichtungen

Alle Akteure  Aktivitäten (weiter) verstärken in den Bereichen, bei denen der Zielerreichungsgrad eher tief oder mittel ausfällt mit den entsprechenden Ressourcen.

 Suizidprävention stärker auf Zielgruppen mit erhöhtem Suizidrisiko und schwer erreichbare Zielgruppen ausrichten.

 Bestehende innovative und bewährte Angebote nutzen, langfristig sichern und darauf auf-bauen.

Kantone  Engagement systematischer auf die Suizidprävention ausrichten, idealerweise mit einem Sui-zidpräventionsprogramm mit entsprechenden Ressourcen.

 Multisektorale Vernetzung unter den relevanten Akteuren der Suizidprävention und anderen Präventionsbereichen (z.B. Gewaltprävention, Suchtprävention, Armutsbekämpfung) im Kan-ton fördern.

Bund  Handlungsmöglichkeiten weiter ausschöpfen mit entsprechenden Ressourcen, z.B. in der Sen-sibilisierung und Enttabuisierung, der Forschungsförderung, der statistischen Daten und bei der Beschränkung des Zugangs zu suizidalen Mitteln.

 Koordination und Vernetzung unter den Akteuren schweizweit weiter fördern, z.B. regelmäs-sige Austauschtreffen, Fachtagungen etc..

 Mit den Akteuren bedarfsgerechte Grundlagen und Materialien (z.B. Wissensgrundlagen, Leit-linien etc.) erarbeiten und zur Verfügung stellen.

 Synergien mit weiteren Präventionsstrategien nutzen, z.B. NCD, Medien und Jugend nutzen.

Tabelle INFRAS.

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