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Objektplanung - Verkehrsanlagen

11.3 Vorsteuerabzug Siehe § 11 Teil A

11.2 Reisekosten Siehe § 11 Teil A.

11.3 Vorsteuerabzug Siehe § 11 Teil A.

§ 12 Umsatzsteuer Siehe § 12 Teil A.

§ 13

Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers Siehe § 13 Teil A.

§ 14

Ergänzende Vereinbarungen

Siehe § 14 Teil A.

Auftraggeber Auftragnehmer

Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen Niederlassung Rhein-Main

Frankfurt am Main (Ort), (Datum) (Ort) (Datum)

Unterschrift Unterschrift

Planungseinheit :

CR / Erschließung, 7. Teil-ES-Bau Chemie Leistungsstufe 1

Entscheidungsunterlage/Entwurfsunterlage-Bau / Haushaltsunterlage-Bau[1] / Bauunterlage

[1] Nur bei Baumaßnahmen der Gaststreitkräfte

Grundleistungen der Grundlagenermittlung (LPH 1) Verkehrs-anlagen v.H.-Satz a) Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung

der Auftraggebers

b) Ermitteln der Planungsrandbandbedingungen sowie Beraten zum gesamten

Leistungsbedarf

c) Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl von anderer an der

Planung beteiligter

d) bei Objekten nach § 41 Nummer 6 und 7, die eine Tragwerksplanung erfordern:

Klären der Aufgabenstellung auch auf dem Gebiet der Tragwerksplanung

e) Ortsbesichtigungen

f) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse

Summe (maximal: 2,0 v.H.) 0,00

Besondere Leistungen (LPH 1) v.H.-Satz /

pauschal / zum Nachweis Ermitteln besonderer, in den Normen nicht festgelegter Einwirkungen

Auswahl und Besichtigung ähnlicher Objekte

Grundleistungen der Vorplanung (LPH 2) Verkehrs-anlagen v.H.-Satz

X a) Beschaffen und Auswerten amtlicher Karten 0,25

X b) Analysieren der Grundlagen 1,00

X c) Abstimmen der Zielvorstellungen auf die öffentlich-rechtlichen Randbedingungen sowie Planungen Dritter

1,00 X d) Untersuchungen von Lösungsmöglichkeiten mit ihren Einflüssen auf bauliche

und konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der Umweltverträglichkeit

4,00

X e) Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung von bis zu 3 Varianten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung unter Einarbeitung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

10,00

X f) Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge,

Vorgänge und Bedingungen 0,25

g) Vorabstimmung mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit, gegebenenfalls Mitwirken bei Verhandlungen über die Bezuschussung und Kostenbeteiligung

0,00

X h) Mitwirken beim Erläutern des Planungskonzepts gegenüber Dritten an bis zu 2

Terminen 0,50

X i) Überarbeiten des Planungskonzepts nach Bedenken und Anregungen 0,50 j) Bereitstellen von Unterlagen als Auszüge aus dem Vorentwurf zur Verwendung

für ein Raumordnungsverfahren 0,00

X k) Kostenschätzung, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen 1,50 X l) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse 0,25

Summe (maximal: 20,0 v.H.) 19,25

[2] nicht ankreuzen / beauftragen, soweit Leistung durch Auftraggeber erfolgt.

[3] Bei Beauftragung der Vorplanung als Einzelleistung kann der v.H.-Satz gem. § 9 Absatz 1 HOAI erhöht werden.

Besondere Leistungen (LPH 2) v.H.-Satz /

Anfertigen von Nutzen-Kosten-Untersuchungen

Wirtschaftlichkeitsprüfung

Beschaffen von Auszügen aus Grundbuch, Kataster und anderen amtlichen

Unterlagen

Grundleistungen der Entwurfsplanung (LPH 3) Verkehrs-anlagen v.H.-Satz X a) Erarbeiten des Entwurfs auf Grundlage der Vorplanung durch zeichnerische

Darstellung im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Integration und Koordination der Fachplanungen

12,00

X b) Erläuterungsbericht unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung

fachlich Beteiligter 1,00

X c) fachspezifische Berechnungen, ausgenommen Berechnungen aus anderen

Leistungsbildern 4,00

d) Ermitteln und Begründen der zuwendungsfähigen Kosten. Mitwirken beim Aufstellen des Finanzierungsplans sowie Vorbereiten der Anträge auf Finanzierung

0,00

e) Mitwirken beim Erläutern des vorläufigen Entwurfs gegenüber Dritten an bis zu drei Terminen, Überarbeitung des vorläufigen Entwurfs auf Grund von

Bedenken und Anregungen

0,00

X f) Mitwirkung bei dem Vorabstimmen der Genehmigungsfähigkeit mit Behörden ; Vorabstimmen der Genehmigungsfähigkeit mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten

0,25

X g) Kostenberechnung einschließlich zugehöriger Mengenermittlung, Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung

1,50 X h) Überschlägige Festlegung der Abmessungen von Ingenieurbauwerken 1,00 X i) Ermitteln der Schallimmissionen von der Verkehrsanlage nach Tabellenwerden;

Festlegen der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen an der Verkehrsanlage, gegebenenfalls unter Einarbeitung der Ergebnisse detaillierter schalltechnischer Untersuchungen und Feststellen der Notwendigkeit von

Schallschutzmaßnahmen an betroffenen Gebäuden

0,50

X j) Rechnerische Festlegung des Objekts 0,50

X k) Darlegen der Auswirkungen auf Zwangspunkte 0,50

X l) Nachweis der Lichtraumprofile 0,50

X m) Ermitteln der wesentlichen Bauphasen unter Berücksichtigung der

Verkehrslenkung und der Aufrechterhaltung des Betriebes während der Bauzeit 0,50

X n) Bauzeiten- und Kostenplan 0,50

X o) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse 0,50

Summe (maximal: 25,0 v.H.) 23,25

Besondere Leistungen (LPH 3) v.H.-Satz / pauschal /

zum Nachweis

Fortschreiben von Nutzen-Kosten-Untersuchungen

Detaillierte signaltechnische Berechnung

Mitwirken bei Verwaltungsvereinbarungen

Nachweis der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses der Notwendigkeit der Maßnahme (zum Beispiel Gebiets- und Artenschutz gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7)

Fiktivkostenberechnungen (Kostenteilung)

Grundleistungen der Genehmigungsplanung (LPH 4) Verkehrs-anlagen v.H.-Satz a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Unterlagen für die erforderlichen

öffentlich-rechtlichen Verfahren oder Genehmigungsverfahren

einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, Aufstellen des Bauwerksverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

b) Erstellen des Grunderwerbplanes und des Grunderwerbsverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich

Beteiligter

c) Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen,

Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

d) Abstimmen mit Behörden

e) Mitwirken in Genehmigungsverfahren einschließlich der Teilnahme an bis zu 4 Erläuterungs-, Erörterungsterminen

f) Mitwirken beim Abfassen von Stellungnahmen zu Bedenken und

Anregungen in bis zu 10 Kategorien

Mitwirken bei der Beschaffung der Zustimmung von Betroffenen

Leistungsstufe 2

Ausführungsplanung

Grundleistungen der Ausführungsplanung (LPH 5)

Verkehrs-anlagen v.H.-Satz X a) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der

Leistungsphasen 3 und 4 unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen und Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen Lösung

6,00

X b) Zeichnerische Darstellung, Erläuterungen und zur Objektplanung gehörige Berechnungen mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben einschließlich Detailzeichnungen in den erforderlichen Maßstäben

6,00

X c) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrieren ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung

1,50

X d) Vervollständigen der Ausführungsplanung während der Objektausführung

1,50

Summe (maximal: 15,0 v.H.) 15,00

Besondere Leistungen (LPH 5) v.H.-Satz /

pauschal / zum Nachweis Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung

Koordination des Gesamtprojekts Aufstellen von Ablauf- und Netzplänen

Leistungsstufe 3

Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe

Grundleistungen für die Vorbereitung der Vergabe (LPH 6) Verkehrs-anlagen v.H.-Satz X a) Ermitteln von Mengen nach Einzelpositionen unter Verwendung der

Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter

4,00 X b) Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere Anfertigen der

Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen sowie der Besonderen Vertragsbedingungen

3,00

X c) Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den

Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten

0,50

X d) Festlegen der wesentlichen Ausführungsphasen 0,50

X e) Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse

1,00 X f) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer (Entwurfsverfasser)

bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung

0,50

g) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen

Summe (maximal: 13,0 v.H.) 9,50

[4] Nicht beauftragen, da die Leistung durch den Auftraggeber durchgeführt wird, vgl. § 6 Nummer 6.3.2 des Vertrages.

Besondere Leistungen (LPH 6) v.H.-Satz /

pauschal / zum Nachweis detaillierte Planung von Bauphasen bei besonderen Anforderungen

Grundleistungen für die Mitwirkung bei der Vergabe (LPH 7) Verkehrs-anlagen v.H.-Satz

a) Einholen von Angeboten

X b) Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen des Preisspiegels, ohne Formalprüfung und Nachrechnung

1,05 X c) Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich

Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken

0,25 X d) Führen von Bietergesprächen, Teilnahme an und Auswerten 0,10 X e) Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des

Vergabeverfahrens; Vorbereiten

0,10

f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen

X g) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung

0,50

h) Mitwirken bei der Auftragserteilung

Summe (maximal: 4,0 v.H.) 2,00

[5] Abzug von 1,0, da der AG die Durchsicht, das Nachrechnen der Angebote und das Aufstellen des Preisspiegels erbringt.

[6] Abzug von 0,10 da Bietergespräche federführend durch AG geführt werden.

Besondere Leistungen (LPH 7) v.H.-Satz /

pauschal / zum Nachweis Prüfen und Werten von Nebenangeboten

Leistungsstufe 4

Bauoberleitung

Grundleistungen der Bauoberleitung (LPH 8)

Verkehrs-anlagen v.H.-Satz X a) Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, Koordinierung der an der

Objektüberwachung fachlich Beteiligten, einmaliges Prüfen von Plänen auf Übereinstimmung mit dem auszuführenden Objekt und Mitwirken bei deren Freigabe

4,00

X b) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm)

2,50 X c) Veranlassen und Mitwirken beim Inverzugsetzen der ausführenden

Unternehmen

1,00 X d) Kostenfeststellung, Vergleich der Kostenfeststellung mit der Auftragssumme 2,00 X e) Abnahme von Bauleistungen, Leistungen und Lieferungen unter Mitwirkung der

örtlichen Bauüberwachung und anderer an der Planung und

Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellen von Mängeln, Fertigung einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahme

2,00

X f) Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage

0,50 X g) Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran 1,00

X h) Übergabe des Objekts - Mitwirken 0,75

i) Auflisten der Verjährungsfristen der Mängelansprüche

X j) Zusammenstellen und Übergeben der Dokumentation des Bauablaufs, der Bestandsunterlagen und der Wartungsvorschriften

0,50

Summe (maximal: 15,0 v.H.) 14,25

[7] Abzug von 0,5 v.H., da Abnahme verantwortlich durch AG erfolgt.

[8] Abzug von 0,2 v.H., da Antrag durch AG gestellt wird.

[9] Abzug von 0,2 v.H., da Übergabe verantwortlich durch AG erfolgt.

Besondere Leistungen (LPH 8) v.H.-Satz /

Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der

Aufmaße

Mitwirken bei behördlichen Abnahmen

Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen

Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfung mit der Auftragssumme

Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der

Anlagenteile und der Gesamtanlage

Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach Anlage 14.2 Honorarzone I und II mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf

Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis

Leistungsstufe 5

Objektbetreuung

Grundleistungen der Objektbetreuung (LPH 9)

Verkehrs-anlagen v.H.-Satz X a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für

Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen.

0,50

X b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Firmen.

0,25

c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen

Summe (maximal: 1,0 v.H.) 0,75

Besondere Leistungen (LPH 9) v.H.-Satz /

pauschal / zum Nachweis

1) Zur Abnahme der Bauleistungen gehört insbesondere

Vorbereiten der rechtsgeschäftlichen Erklärung der Abnahme

Prüfen der Bauleistungen und Leistungen auf vertragsgemäße Erfüllung Feststellen und Auflisten von Mängeln

Klären der Vorbehalte wegen Leistungsmängeln und Vertragsstrafen Teilnahme an der förmlichen Abnahme

Anfertigen der Abnahmebescheinigung (VHB, Formblatt 441).

2) Zur Rechnungsprüfung gehört insbesondere:

Prüfung

Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen und Kostenrechnungen sind in sachlicher und rechnerischer Hinsicht unverzüglich und vollständig zu prüfen.

Zum Zeichen der Prüfung hat der Auftragnehmer alle Angaben durch Abhaken in grüner Farbe kenntlich zu machen; Änderungen und Ergänzungen sind entsprechend zu kennzeichnen.

Bescheinigung

Die Mengenberechnungen und Abrechnungszeichnungen sind mit folgender Bescheinigung zu versehen:

In allen Teilen geprüft und mit den aus der Mengenberechnung (Abrechnungszeichnung) ersichtlichen Änderungen für richtig befunden.

Ort Datum Unterschrift des Auftragnehmers

Die Rechnungen sind mit Eingangsvermerk und mit folgender Bescheinigung des Auftragnehmers für die fachtechnische und rechnerische Feststellung mit:

Fachtechnisch und rechnerisch richtig

Endbetrag: €

Ort Datum Unterschrift des Auftragnehmers

zu versehen.

Mit den Bescheinigungen übernimmt der Auftragnehmer auch in Fällen, in denen diese Bescheinigungen durch seinen Erfüllungsgehilfen ausgestellt werden, die Verantwortung dafür, dass

 nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist,

 die Lieferungen und Leistungen in Art, Güte und Umfang, wie berechnet, vertragsgemäß und fachgerecht ausführt worden sind,

 die Vertragspreise eingehalten worden sind,

 alle Maße, Mengen, Einzelansätze und Ausrechnungen richtig sind.

Teil C