Leistungsstufe 1
Entscheidungsunterlage/Entwurfsunterlage-Bau / Haushaltsunterlage-Bau[1] / Bauunterlage [1] Nur bei Baumaßnahmen der Gaststreitkräfte
Grundleistungen der Grundlagenermittlung (LPH 1) Ingenieur-bauwerke
v.H.-Satz a) Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung
der Auftraggebers
b) Ermitteln der Planungsrandbandbedingungen sowie Beraten zum gesamten
Leistungsbedarf
c) Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl von anderer an der
Planung beteiligter
d) bei Objekten nach § 41 Nummer 6 und 7, die eine Tragwerksplanung erfordern:
Klären der Aufgabenstellung auch auf dem Gebiet der Tragwerksplanung
e) Ortsbesichtigungen
f) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
Summe (maximal: 2,0 v.H.) 0,00
Besondere Leistungen (LPH 1) v.H.-Satz /
pauschal / zum Nachweis
Auswahl und Besichtigung ähnlicher Objekte
Grundleistungen der Vorplanung (LPH 2) Ingenieur-bauwerke
v.H.-Satz
X a) Analyse der Grundlagen 1,00
X b) Abstimmen der Zielvorstellungen auf die öffentlich-rechtlichen Randbedingungen sowie Planungen Dritter
1,00 X c) Untersuchungen von Lösungsmöglichkeiten mit ihren Einflüssen auf bauliche
und konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der Umweltverträglichkeit
4,00
X d) Beschaffen und Auswerten amtlicher Karten 0,25
X e) Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung unter Einarbeitung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
10,00
X f) Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge,
Vorgänge und Bedingungen 0,25
X g) Vorabstimmung mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit, gegebenenfalls Mitwirken bei Verhandlungen über die Bezuschussung und Kostenbeteiligung
0,25
X h) Mitwirken beim Erläutern des Planungskonzepts gegenüber Dritten an bis zu 2
Terminen 0,50
X i) Überarbeiten des Planungskonzepts nach Bedenken und Anregungen 0,50 X j) Kostenschätzung, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen 1,50 X k) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse 0,25
Summe (maximal: 20,0 v.H.) 19,50
[2] soweit Leistung durch Auftraggeber erfolgt, nicht ankreuzen/beauftragen.
[3] - Bei Objekten nach § 41 Nummer 6 und 7 HOAI, die eine Tragwerksplanung erfordern, wird die Leistungsphase 2 mit 10 Prozent bewertet (§ 43 Absatz 2 HOAI); soweit Leistung durch Auftraggeber erfolgt, nicht ankreuzen/beauftragen.
- Bei Beauftragung der Vorplanung als Einzelleistung kann der v.H.-Satz gemäß § 9 Absatz 1 Nummer 1 HOAI um maximal 2 v.H. erhöht werden.
vertiefte Untersuchungen zum Nachweis von Nachhaltigkeitsaspekten
Anfertigen von Nutzen-Kosten-Untersuchungen
Wirtschaftlichkeitsprüfung
Beschaffen von Auszügen aus Grundbuch, Kataster und anderen amtlichen Unterlagen
Grundleistungen der Entwurfsplanung (LPH 3) Ingenieur-bauwerke
v.H.-Satz X a) Erarbeiten des Entwurfs auf Grundlage der Vorplanung durch zeichnerische
Darstellung im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Integration und Koordination der Fachplanungen
15,00
X b) Erläuterungsbericht unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
1,00 X c) fachspezifische Berechnungen, ausgenommen Berechnungen aus anderen
Leistungsbildern
4,00 d) Ermitteln und Begründen der zuwendungsfähigen Kosten. Mitwirken beim
Aufstellen des Finanzierungsplans sowie Vorbereiten der Anträge auf Finanzierung
0,00
e) Mitwirken beim Erläutern des vorläufigen Entwurfs gegenüber Dritten an bis zu drei Terminen, Überarbeitung des vorläufigen Entwurfs auf Grund von
Bedenken und Anregungen
0,00
X f) Vorabstimmen der Genehmigungsfähigkeit mit Behörden und anderen an der
Planung fachlich Beteiligten 0,25
X g) Kostenberechnung einschließlich zugehöriger Mengenermittlung, Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung
1,50 X h) Ermitteln der wesentlichen Bauphasen unter Berücksichtigung der
Verkehrslenkung und der Aufrechterhaltung des Betriebes während der Bauzeit
0,50
X i) Bauzeiten- und Kostenplan 0,50
X j) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse 0,50
Summe (maximal: 25,0 v.H.) 23,25
[4] Bei Beauftragung der Entwurfsplanung als Einzelleistung kann der v.H.-Satz gemäß § 9 Absatz 1 Nummer 1 HOAI um maximal 20 v.H. erhöht werden.
Besondere Leistungen (LPH 3) v.H.-Satz /
pauschal / zum Nachweis
Fortschreiben von Nutzen-Kosten-Untersuchungen
Mitwirken bei Verwaltungsvereinbarungen
Nachweis der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses der Notwendigkeit der Maßnahme (zum Beispiel Gebiets- und Artenschutz gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7)
Fiktivkostenberechnungen (Kostenteilung)
Grundleistungen der Genehmigungsplanung (LPH 4) Ingenieur-bauwerke Nur Planungseinheiten 1 und 2!
v.H.-Satz X a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Unterlagen für die erforderlichen
öffentlich-rechtlichen Verfahren oder Genehmigungsverfahren
einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, Aufstellen des Bauwerksverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
2,50
b) Erstellen des Grunderwerbplanes und des Grunderwerbsverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich
Beteiligter
X c) Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen,
Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
0,50
X d) Abstimmen mit Behörden 0,25
e) Mitwirken in Genehmigungsverfahren einschließlich der Teilnahme an bis zu 4 Erläuterungs-, Erörterungsterminen
f) Mitwirken beim Abfassen von Stellungnahmen zu Bedenken und
Anregungen in bis zu 10 Kategorien
Summe (maximal: 5,0 v.H.) 3,25
[5] Gem. § 43 Absatz 3 Nummer 1 HOAI kann die LPH 4 mit 5 bis 8 v.H. bewertet werden, wenn dafür ein eigenständiges Planfeststellungsverfahren erforderlich ist.
Besondere Leistungen (LPH 4) v.H.-Satz /
pauschal / zum Nachweis
Mitwirken bei der Beschaffung der Zustimmung von Betroffenen
Leistungsstufe 2
Ausführungsplanung
Grundleistungen der Ausführungsplanung (LPH 5) Ingenieur-bauwerke
v.H.-Satz X a) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der
Leistungsphasen 3 und 4 unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen und Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen Lösung
6,00
X b) Zeichnerische Darstellung, Erläuterungen und zur Objektplanung gehörige Berechnungen mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben einschließlich Detailzeichnungen in den erforderlichen Maßstäben
6,00
X c) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrieren ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung
1,50
X d) Vervollständigen der Ausführungsplanung während der Objektausführung
1,50
Summe (maximal: 15,0 v.H.) 15,00
[6] Gemäß § 43 Absatz 3 Nummer 2 HOAI kann die LPH 5 mit 15 bis 35 v.H. bewertet werden, wenn ein überdurchschnittlicher Aufwand an Ausführungszeichnungen erforderlich wird.
Besondere Leistungen (LPH 5) v.H.-Satz /
pauschal / zum Nachweis
Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung
Koordination des Gesamtprojekts
Aufstellen von Ablauf- und Netzplänen
Planen von Anlagen der Verfahrens- und Prozesstechnik für Ingenieurbauwerke gemäß § 41 Nummer 1 bis 3 und 5, die dem Auftragnehmer übertragen werden, der auch die Grundleistungen für die jeweiligen Ingenieurbauwerke erbringt
Leistungsstufe 3
Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe
Grundleistungen für die Vorbereitung der Vergabe (LPH 6) Ingenieur-bauwerke
v.H.-Satz X a) Ermitteln von Mengen nach Einzelpositionen unter Verwendung der
Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
5,00 X b) Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere Anfertigen der
Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen sowie der Besonderen Vertragsbedingungen
4,00
X c) Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den
Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten
0,50
X d) Festlegen der wesentlichen Ausführungsphasen 1,00
X e) Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse
1,00 X f) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer (Entwurfsverfasser)
bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung
1,00
g) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen
Summe (maximal: 13,0 v.H.) 12,50
[7] die Leistung ist nicht zu beauftragen, da sie durch den Auftraggeber durchgeführt wird, vgl. § 6 Nummer 6.3.2 des Vertrages.
Besondere Leistungen (LPH 6) v.H.-Satz /
pauschal / zum Nachweis detaillierte Planung von Bauphasen bei besonderen Anforderungen
Grundleistungen für die Mitwirkung bei der Vergabe (LPH 7) Ingenieur-bauwerke
v.H.-Satz
a) Einholen von Angeboten
X b) Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen des Preisspiegels, ohne Formalprüfung und Nachrechnung
1,05 X c) Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich
Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken
0,25 X d) Führen von Bietergesprächen, Teilnahme an und Auswerten 0,10 X e) Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des
Vergabeverfahrens; Vorbereiten
0,10
f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen
X g) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung
0,50
h) Mitwirken bei der Auftragserteilung
Summe (maximal: 4,0 v.H.) 2,00
[8] Abzug von 1,0 v.H., da der Auftraggeber die Durchsicht, das Nachrechnen der Angebote und das Aufstellen des Preisspiegels erbringt.
[9] Abzug von 0,1 v.H., da Bietergespräche federführend durch AG geführt werden.
Besondere Leistungen (LPH 7) v.H.-Satz /
pauschal / zum Nachweis
Prüfen und Werten von Nebenangeboten
Leistungsstufe 4
Bauoberleitung
Grundleistungen der Bauoberleitung (LPH 8)
Ingenieur-bauwerke v.H.-Satz X a) Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, Koordinierung der an der
Objektüberwachung fachlich Beteiligten, einmaliges Prüfen von Plänen auf Übereinstimmung mit dem auszuführenden Objekt und Mitwirken bei deren Freigabe
4,00
X b) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm)
2,50 X c) Veranlassen und Mitwirken beim Inverzugsetzen der ausführenden
Unternehmen
1,00 X d) Kostenfeststellung, Vergleich der Kostenfeststellung mit der Auftragssumme 2,00 X e) Abnahme von Bauleistungen, Leistungen und Lieferungen unter Mitwirkung der
örtlichen Bauüberwachung und anderer an der Planung und
Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellen von Mängeln, Fertigung einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahme
2,00
X f) Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage
0,50 X g) Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran 1,00
X h) Übergabe des Objekts - Mitwirken 0,75
i) Auflisten der Verjährungsfristen der Mängelansprüche
X j) Zusammenstellen und Übergeben der Dokumentation des Bauablaufs, der Bestandsunterlagen und der Wartungsvorschriften
0,50
Summe (maximal: 15,0 v.H.) 14,25
[10] Abzug von 0,50 v.H., da Abnahme verantwortlich durch AG erfolgt.
[11] Abzug von 0,20 v.H., da Antragstellung durch AG erfolgt.
[12] Abzug von 0,20 v.H., da Übergabe federführend durch Auftraggeber erfolgt.
[13] soweit Leistung durch Auftraggeber erfolgt, nicht ankreuzen.
Besondere Leistungen (LPH 8) v.H.-Satz / pauschal /
zum Nachweis
Kostenkontrolle
Prüfen von Nachträgen
Erstellen eines Bauwerksbuchs
Erstellen von Bestandsplänen
X Örtliche Bauüberwachung nach 6.4.2:
Planungseinheit 1:
Planungseinheit 2:
Planungseinheit 3:
der anrechenbaren Kosten!
v. H.
v. H.
v. H.
Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße
Mitwirken bei behördlichen Abnahmen
Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen
Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfung mit der
Auftragssumme
Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der
Anlagenteile und der Gesamtanlage
Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach Anlage 14.2 Honorarzone I und II mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf
Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis
Leistungsstufe 5
Objektbetreuung
Grundleistungen der Objektbetreuung (LPH 9)
Ingenieur-bauwerke v.H.-Satz X a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für
Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen.
0,50
X b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für
Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Firmen. 0,25
c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
Summe (maximal: 1,0 v.H.) 0,75
Besondere Leistungen (LPH 9) v.H.-Satz /
pauschal / zum Nachweis X Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist nach
6.6.1 X Untersuchen des Bestands südl. des Biozentrums (Regen-, Schmutz- und
Laborwasserleitungen, etc.) nach 6.6.2
Angebot als Pauschalsumme! €
X Trassenkoordinierung von Versorgern (z.B. Mainova) nach 6.6.3
Angebot als Pauschalsumme! €
X Leerrohrtrassenplanung für Dritte (z.B. HRZ - DV + TK-Daten) nach 6.6.4
Angebot als Pauschalsumme €
1) Zur Abnahme der Bauleistungen gehört insbesondere
Vorbereiten der rechtsgeschäftlichen Erklärung der Abnahme
Prüfen der Bauleistungen und Leistungen auf vertragsgemäße Erfüllung Feststellen und Auflisten von Mängeln
Klären der Vorbehalte wegen Leistungsmängeln und Vertragsstrafen Teilnahme an der förmlichen Abnahme
Anfertigen der Abnahmebescheinigung (VHB, Formblatt 441).
2) Zur Rechnungsprüfung gehört insbesondere:
Prüfung
Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen und Kostenrechnungen sind in sachlicher und rechnerischer Hinsicht unverzüglich und vollständig zu prüfen.
Zum Zeichen der Prüfung hat der Auftragnehmer alle Angaben durch Abhaken in grüner Farbe kenntlich zu machen; Änderungen und Ergänzungen sind entsprechend zu kennzeichnen.
Bescheinigung
Die Mengenberechnungen und Abrechnungszeichnungen sind mit folgender Bescheinigung zu versehen:
In allen Teilen geprüft und mit den aus der Mengenberechnung (Abrechnungszeichnung) ersichtlichen Änderungen für richtig befunden.
Ort Datum Unterschrift des Auftragnehmers
Die Rechnungen sind mit Eingangsvermerk und mit folgender Bescheinigung des Auftragnehmers für die fachtechnische und rechnerische Feststellung mit:
Fachtechnisch und rechnerisch richtig
Endbetrag: €
Ort Datum Unterschrift des Auftragnehmers
zu versehen.
Mit den Bescheinigungen übernimmt der Auftragnehmer auch in Fällen, in denen diese Bescheinigungen durch seinen Erfüllungsgehilfen ausgestellt werden, die Verantwortung dafür, dass
nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist,
die Lieferungen und Leistungen in Art, Güte und Umfang, wie berechnet, vertragsgemäß und fachgerecht ausführt worden sind,
die Vertragspreise eingehalten worden sind,
alle Maße, Mengen, Einzelansätze und Ausrechnungen richtig sind.
Bei der Behandlung der Rechnung und der diese begründenden Unterlagen ist Abschnitt J der GABau