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Folgende parlamentarische Vorstösse behandeln Themen, welche Massnahmen des Entlas-tungspakets betreffen:

Massnahme Parlamentarischer Vorstoss

Nummer Beschreibung Nummer Titel des Vorstosses Einreichende

Person 1) FKD-1 Einführung Selbstbehalt

Krank-heitskosten (Steuern) 2010/014 Postulat "Krankheitsabzüge machen Steuerabteilungen krank" Marianne Hollinger

2) BUD-Kl-4

Schlösser Wildenstein und Bott-mingen, Gutshof Wildenstein:

Änderung der Trägerschaft unter Gewährleistung der Einfluss-nahme durch den Staat und des Zugangs für die Öffentlichkeit

2011/024

Postulat "Braucht der Kanton eige-ne Landwirtschaftsbetriebe? Mögli-che Chance für einen Jungland-wirt?"

Michael Herrmann

Tabelle 20: Übersicht Parlamentarische Vorstösse zu den einzelnen Massnahmen

1) Postulat 2010/014 vom 14. Januar 2010 von Marianne Hollinger, FDP:

"Krankheitsabzüge machen Steuerabteilungen krank"

Wortlaut des Postulats:

Die Steuererklärung ist zu kompliziert, deshalb steht die Forderung nach einem radikal verein-fachten System von der FDP bereits im Raum. Bis dahin sollen aber einfach mögliche Effizienz-steigerungen umgesetzt werden.

Bei der Steuererklärung Ziffer 720 können die vom Steuerzahler selbst getragenen Krankheits- und Unfallkosten in Abzug gebracht werden.

Jeder Franken, der für ein Medikament ausgegeben wird, kann abgezogen werden, der Beleg dazu muss vorhanden sein. So beschäftigen wir die Steuerabteilungen des Kantons und der Gemeinden mit der Kontrolle von Belegen, mit Rückfragen etc. Der Aufwand steht in nicht im Verhältnis zum Nutzen.

Um Ungerechtigkeiten entgegen zu wirken und die in sich stimmige Steuerabzugsstruktur nicht auszuhebeln, kann für Krankheits- und Unfallkosten beispielsweise ein Pauschalabzug einge-führt werden. Nachgewiesene Krankheitskosten, welche den Pauschalabzug übersteigen, könn-ten weiterhin abgezogen werden, wenn das gewünscht ist. Dieses System hat sich beim Liegen-schaftsunterhalt seit Jahren bewährt.

Denkbar wäre auch, dass die Krankheitskosten analog Bundessteuer einen gewissen Prozent-satz des Einkommens überschreiten müssen, damit diese in Abzug gebracht werden können. In diesem Fall müsste über flankierende Massnahmen sichergestellt werden, dass insgesamt keine höhere Belastung für den Steuerzahlenden resultiert.

Die Regierung wird aufgefordert, den Abzug in § 29 Abs. 1 Buchstabe n des Steuergesetzes (Krankheitskostenabzug) zu prüfen und administrativ einfach und effizient zu regeln.

Dabei soll insbesondere geprüft werden:

ob dies mit einer Pauschale erreicht werden kann. Über die Pauschale hinausgehende Ab-züge müssen belegt werden, analog Liegenschaftsunterhalt;

ob eine Lösung analog Bundessteuer eingeführt werden soll. Mit flankierenden Massnah-men ist eine Mehrbelastung der Steuerzahlenden zu vermeiden;

ob eine andere Lösung präsentiert werden kann, welche den administrativen Aufwand redu-ziert, ohne dass die Steuerzahlenden stärker mit der Einkommenssteuer belastet werden.

Stellungnahme des Regierungsrates

Mit der Massnahme FKD-1 wird das Anliegen dieses Postulat aufgegriffen und umgesetzt. Der Regierungsrat beantragt mit dieser Massnahme die Einführung eines Selbstbehalts bei den ab-zugsfähigen Krankheits- und Unfallkosten von 5 % (analog Bundessteuer). Hierfür muss der § 29 Abs. 1 Bst. n des Steuergesetzes (SGS 331) angepasst werden.

Nur im Kanton Basel-Landschaft sind sämtliche Krankheitskosten steuerlich abzugsberechtigt. In allen anderen Kantonen und auch beim Bund besteht ein Selbstbehalt bei den abzugsfähigen Krankheits- und Unfallkosten.

Gleichzeitig führt diese Massnahme zu einer spürbaren Effizienzsteigerung bei der Veranlagung natürlicher Personen. Zudem ist die Massnahme ganz im Sinne der Verfassungsinitiative "Einfa-chere Steuern im Baselbiet" resp. des Gegenvorschlags dazu. Damit könnte eine wesentliche Vereinfachung für die Steuerkunden und die Steuerbehörden erreicht werden. Ebenso wird das Steuerharmonisierungsgesetz damit dem Wortlaut entsprechend umgesetzt, da dieses den Kanntonen einen Selbstbehalt vorschreibt.

Der gleiche steuerliche Effekt tritt auch bei den Gemeinden ein (Mehreinnahmen). Gleiches gilt auch hinsichtlich der Effizienzsteigerung bei der Veranlagung.

Antrag des Regierungsrates

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, das Postulat 2010/014 vom 14. Januar 2010 von Ma-rianne Hollinger, FDP: "Krankheitskosten machen Steuerabteilungen krank" als erfüllt abzu-schreiben.

2) Postulat 2011/024 vom 27. Januar 2011 von Michael Herrmann, FDP-Fraktion:

"Braucht der Kanton eigene Landwirtschaftsbetriebe? Mögliche Chance für einen Junglandwirt?"

Wortlaut der des Postulats:

Der Landwirtschaftsbetrieb Wildenstein ist im Besitz des Kantons Baselland und wird in vierter

Generation von den Familien Sprunger im Pachtverhältnis bewirtschaftet. Da der Milchviehstall

auf dem Betrieb Wildenstein die Auflagen des Tierschutzes ab 2013 nicht mehr erfüllen wird,

müssen Sanierungen oder ein Neubau bis zu dieser Frist erfolgen. Der Aussage der Regierung

in der Fragestunde vom 25. November 2010 kann entnommen werden, dass sich der Bau eines

neuen Stalles bis zu dieser Frist aus finanziellen Gründen kaum realisieren lässt resp. im

Investi-tionsprogramm auf die Jahre 2019/2020 verschoben wurde. Das ist ein Grund um zu prüfen, ob

eine Abtretung des Betriebes an die Familie Sprunger für beide Seiten die beste Variante wäre.

Wir bitten die Regierung daher zu prüfen, ob ein Verkauf des Landwirtschaftsbetriebes Wildenstein an die Familie Sprunger eine sinnvolle Lösung wäre.

Stellungnahme des Regierungsrates

Mit der Massnahme BUD-Kl-4 "Schlösser Wildenstein und Bottmingen, Gutshof Wildenstein: Än-derung der Trägerschaft unter Gewährleistung der Einflussnahme durch den Staat und des Zu-gangs für die Öffentlichkeit" soll nebst den Schlössern auch der Gutshof Wildenstein vom Ver-waltungs- ins Finanzvermögen umgewidmet werden.

Mit dieser Umwidmung ist der Weg frei das Hofgut Wildenstein an einen Landwirt oder eine landwirtschaftliche Betriebsgemeinschaft zu verkaufen.

Antrag des Regierungsrates

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, das Postulat 2011/024 vom 27. Januar 2011 von

Mi-chael Herrmann, FDP-Fraktion: "Braucht der Kanton eigene Landwirtschaftsbetriebe? Mögliche

Chance für einen Junglandwirt?" als erfüllt abzuschreiben.

6 Antrag

Wir beantragen Ihnen, gemäss beiliegendem Landratsbeschluss zu beschliessen.

Liestal, 1. November 2011 Im Namen des Regierungsrates

der Präsident:

Zwick

der Landschreiber:

Achermann

Beilage

Entwurf Landratsbeschluss

Anhang: