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3.2 Massnahmen des Entlastungspaketes

3.2.7 Direktionsübergreifende Massnahmen

Das Entlastungspaket beinhaltet 10 übergreifende Massnahmen mit einer Wirkung von CHF 56 Mio..

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Die übergreifenden Massnahmen entsprechen Aufgabengebieten mit Handlungsbedarf, die bei der Erarbeitung der Vorlage eruiert wurden. Der Think Tank erarbeitete in einem Brainstorming eine Vielzahl von Massnahmen für das Entlastungspaket. Insbesondere bei den übergreifenden Massnahmen, welche die Validierung bestanden haben, hat der Think Tank einen grossen Bei-trag geleistet. Es handelt sich dabei um komplexe Projekte, die nun angegangen werden und für welche mit dem Entlastungspaket ein konkretes Projektziel im Sinne einer Entlastungsvorgabe definiert worden ist. Die Stossrichtungen entsprechen der Kantonsverfassung § 129, wonach alle Aufgaben und Ausgaben vor der entsprechenden Beschlussfassung und in der Folge periodisch auf ihre Notwendigkeit und Zweckmässigkeit sowie auf ihre finanziellen Auswirkungen und deren Tragbarkeit hin zu prüfen sind.

Die Aufträge zur Umsetzung der übergreifenden Massnahmen werden vom Regierungsrat erteilt.

Aufgrund der geschilderten Aspekte können zu den übergreifenden Massnahmen zum jetzigen Zeitpunkt zum Inhalt noch keine abschliessenden präzisen Angaben gemacht werden. Die Pro-jektziele und die Entlastungswirkungen sind jedoch definiert. Die Konkretisierung ist im Gange.

Diverse Projektteams sind eingesetzt. Der Landrat wird miteinbezogen im Rahmen des regel-mässigen Projektumsetzungsreportings via Finanzkommission und durch die Beschlussfassung von Vorlagen mit Massnahmen, die in seine Kompetenz fallen.

Die Erläuterungen und Hinweise auf Rechtsänderungen dieser 8 übergreifenden Massnahmen mit einer Entlastungswirkung von ≥ CHF 1 Mio. befinden sich im Anhang. Allfällig erforderliche Gesetzes- und Dekretsänderungen werden im Rahmen der Umsetzung erarbeitet und dem Landrat zum Beschluss vorgelegt. Das Konzept und die Organisation zur Umsetzung der über-greifenden Massnahmen werden dem Regierungsrat noch im laufenden Jahr zum Beschluss unterbreitet. Den Projektteams werden Projektaufträge mit Zielsetzung, Inhalt, Meilensteinen, Terminen, Verantwortlichkeiten, etc. erteilt. Die Umsetzung von 4 übergreifenden Massnahmen läuft bereits:

Die Massnahme Ü-3 "Neuverhandlung der Staatsverträge mit Basel-Stadt" wird im Rahmen der Partnerschaftsverhandlungen BL/BS umgesetzt. Der Lenkungsausschuss der Partner-schaftsverhandlungen hat vereinbart, dass ihm die Vertretung des Kantons Basel-Landschaft noch im laufenden Jahr einen Vorgehensplan zur Umsetzung dieser Massnahme vorlegt, und dass die Delegation des Kantons Basel-Stadt sich Ansprechpartner überlegt.

Die Massnahme Ü-5 "Aufwand für externe Berater auf den Stand 2009 reduzieren" wird von der direktionsübergreifenden Arbeitsgruppe "Umsetzung Entlastungspaket 12/15" umgesetzt.

Im Budget 2012 sind für diese Massnahme bereits CHF 2 Mio. berücksichtigt. Die Entlas-tungsbeträge für 2013 und 2014 werden jeweils im Rahmen der Budgetierung auf alle Direk-tionen zugeteilt.

Die Massnahme Ü-7 "Ausweisung der Effizienzgewinne aus dem ERP-Projekt" wird von ei-nem Projektteam umgesetzt, das der Regierungsrat im August 2011 eingesetzt hat. Die Or-ganisationsentwicklung rund um die betriebswirtschaftlichen Prozesse ist ein integraler Be-standteil dieses Projekts.

26 Davon sind 8 Massnahmen mit einer Wirkung CHF 1 Mio. und 2 Massnahmen mit einer Wirkung < CHF 1 Mio. ohne Rechtsän-derung.

Die Massnahme Ü-8 "Reduktion der Subventionen durch neue Berechnungsgrundlage" wird von der verwaltungsinternen Kommission umgesetzt, die für die Rechtsetzung im Bereich der Prämienverbilligung zuständig ist. Sie erhält noch im laufenden Jahr den Auftrag, den An-spruch auf Prämienverbilligung für junge Erwachsene neu zu regeln (Massnahme FKD-4) und gleichzeitig die neuen Berechnungsgrundlagen für Subventionen zu erarbeiten.

Mit der Umsetzung der Massnahmen Ü-1 "Weiterer Aufgabenverzicht", Ü-2 "Optimierung Perso-nalwesen", Ü-4 "Übergreifende Effizienzsteigerung" und Ü-6 "Optimierung im IT-Bereich" werden neue Projektteams beauftragt.

Das Entlastungspaket beinhaltet darüber hinaus 2 übergreifende Massnahmen, die lediglich summarisch dargestellt werden. Ihre Entlastungswirkung beträgt CHF 0.3 Mio..

Detailliert dargestellte Massnahmen

Insgesamt beinhaltet das Entlastungspaket 8 übergreifende Massnahmen mit grosser Wirkung von jeweils ≥ CHF 1 Mio.. T

Für die Umsetzung der direktionsübergreifenden Massnahme stehen nicht genügend interne Ressourcen zur Verfügung. Insbesondere für die Unternehmensentwicklungs- und Verwaltungs-reorganisationsmassnahmen soll externere Unterstützung bereitgestellt werden (vgl. Kap. 3.3.5).:

Detailliert dargestellte übergreifende Massnahmen

Nr. Massnahme Treiber

Wirkung

Projekt "Weiterer Aufgabenverzicht": Alle Aufgaben und Ausgaben sind kritisch auf ihre Notwendigkeit und Zweckmässigkeit zu prüfen und gegebenenfalls zu streichen.

Für die Umsetzung gibt es 4 Ansatzpunkte:

1. Klärung der Frage, welche Aufgaben der Kanton (zwingend) erbringen muss und welche nicht.

2. Die Handlungsempfehlungen im Aufgaben-portfoliobericht der Dienststellen.

3. Umsetzung der Motion 2010-368 von Mari-anne Hollinger vom 28. Oktober 2010 "Grassiert im Kanton eine Fachstellen-itis?".

4. Prüfung der Massnahmen, die im Rahmen der Erarbeitung des Entlastungspakets 12/15 für den Staatshaushalt die Validierung zwar bestanden haben, aber nicht in die Landratsvor-lage übernommen worden sind.

Leistungs-abbau 22.8 In Umsetzung zu definieren

Ü-2

Optimierung Personalwesen: Insbesondere

Überprüfung der Führungsspannen (Annähe-rung an Vergleichswert von ~5-7, Abbau von überzähligen Hierarchiestufen)

Aufgabenverzicht (Überprüfung des Aufga-benprofils der Personalämter)

Lohnklassen (Überprüfung der Lohnklassifi-zierungen)

Spesen (Überprüfung der Budgetposten)

keine automatische Wiederbesetzung von

Effizienz-steigerung 10.5 In Umsetzung zu definieren

Nr. Massnahme Treiber

Neuverhandlung der Staatsverträge mit Basel-Stadt: Die bestehenden Staatsverträge und Vereinbarungen mit Basel-Stadt werden anhand bestimmter Kriterien (Bsp. Hoheitliche Aufgabe, Notwendigkeit, gemeinsamer Voll-zug und VollVoll-zugsstandards) überprüft. Je nach Resultat sollen sie unverändert belassen, angepasst oder aufgelöst werden. Die unter-schiedliche volkswirtschaftliche Leistungsfä-higkeit bzw. Finanzkraft zwischen Basel-Stadt und Basel-Landschaft soll dabei in geeigneter Form beachtet werden.

Folgen-de Ansatzpunkte werFolgen-den auf Entlastungspo-tentiale geprüft:

Beschaffung (Standardisierung und Zentra-lisierung)

Auslagerungen von Aktivitäten (falls interne Leistungserbringer teurer sind als der Markt, bspw. Reinigung, Handwerker, Be-triebspersonal, etc.)

Überprüfung der Verwaltungsstruktur. Zent-ralisierung von Dienststellen, Abteilungen und Aktivitäten (Stabstellen, etc.)

Digitalisierung und Standardisierung von Prozessen (z.B. Lohnadministration, Beur-kundungen, Register, Betreibung, Konkur-se, Motorfahrzeugkontrolle, Bussenwesen, etc.)

Spezielle Budgetposten (Verbrauchsmate-rialien, etc.).

Effizienz-steigerung 5.0 In Umsetzung zu definieren

Ü-5

Aufwand externe Gutachter, Berater etc.

auf Stand 2009 reduzieren. Um dem ständig steigenden Aufwand für externe Beratung entgegen zu wirken, wird dieser auf den Stand von 2009 zurückgefahren.

Im Budget 2012 sind für diese Massnahme bereits CHF 2 Mio. berücksichtigt. Die Beträge für die Finanzplanjahre 2013 und 2014 werden jeweils im Rahmen der Budgetierung definitiv auf die Direktionen aufgeschlüsselt.

Effizienz-steigerung 3.0 0 Keine Regierung

Ü-6

Optimierung im IT-Bereich (Aufgabenprofile etc.). Die Massnahme sieht vor, die Informa-tikabteilungen an einem Ort zu konzentrieren und einer gemeinsamen Führung zu unterstel-len. Es wird eine volle Zentralisierung inkl. der Fachanwendungen und Fachbetreuung voll-zogen.

Effizienz-steigerung 2.0 In Umsetzung zu definieren

Nr. Massnahme Treiber

Ausweisung der Effizienzgewinne resultie-rend aus dem ERP-Projekt (IT-Optimierung im Bereich Rechnungswesen und Personal).

Mit der zweiten Etappe des ERP-Projektes (Landratsvorlage 2010/040 vom 30.3.2010) wird die ERP-Lösung weiterentwickelt, vor-handene Systeme abgelöst und die Verarbei-tungsprozesse sowie die finanzielle Steuerung des Kantons verbessert. Ein integraler Be-standteil der Folgeetappe ist die Organisati-onsentwicklung rund um die betriebswirt-schaftlichen Prozesse.

Effizienz-steigerung 1.5 10 Keine Regierung

Ü-8

Reduktion Subventionen durch neue Be-rechnungsgrundlage. Die Grundlagen für die Berechtigung auf bedarfsabhängige Sozialleis-tungen werden angepasst. Nicht mehr das steuerbare Einkommen, sondern das Netto-einkommen soll als Grundlage verwendet werden. Geprüft wird eine Vielzahl von sol-chen Leistungen: Ausbildungsbeihilfen, Bei-träge zur Verbilligung der obligatorischen Krankenversicherungsprämien, Entschädi-gungen der Opferhilfe, unentgeltliche Rechts-pflege im Rahmen der Rechtshilfe, Zuschüsse an die AHV/IV/EO-Prämien, Ergänzungsleis-tungen zur AHV/IV, Beihilfen zu EL und AHV/IV, Beihilfen zur Pflege und Heimunter-bringung, Alimentenbevorschussung, Wohn-beihilfen, bestimmte Formen der Jugend- und Behindertenhilfe und die geplanten Beiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung.

Tabelle 16: Direktionsübergreifende Massnahmen mit einer Wirkung von ≥ CHF 1 Mio.

Für die Umsetzung der direktionsübergreifenden Massnahmen stehen nicht genügend interne Ressourcen zur Verfügung. Insbesondere für die Unternehmensentwicklungs- und Verwaltungs-reorganisationsmassnahmen soll externe Unterstützung bereitgestellt werden (vgl. Kap. 3.3.5).

Summarisch dargestellte Massnahmen

Insgesamt beinhaltet das Entlastungspaket 2 übergreifende Massnahmen mit einer Wirkung

< CHF 1 Mio., welche keine Rechtsänderung benötigen. Diese teilen sich wie folgt auf die Trei-ber auf:

Treiber Anzahl Massnahmen Wirkung 2014

(CHF Mio.) Betroffene Stellen

Effizienzsteigerung 2 0.3 0

Tabelle 17: Summarisch dargestellte übergreifende Massnahmen