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Nachdem die Ausgangslage des Massnahmenpakets verdeutlicht wurde, werden nachfolgend die methodischen Grundsätze, das konkrete Vorgehen, sowie die verwendeten Validierungsfilter genauer beschrieben.

2.3.1 Methodische Grundsätze

Da eine nachhaltige strukturelle Entlastung angestrebt wird, standen bei der Erarbeitung und Validierung der Massnahmen folgende Prinzipien im Vordergrund:

Erarbeitung durch die Direktionen: Die Konkretisierung und Quantifizierung der Mass-nahmen wurden durch die Direktionen erarbeitet.

Nachhaltigkeit der Entlastungen: Die Entlastungen sind langfristig und bringen effektive Einsparungen respektive Ertragssteigerungen. Die Verschiebung von Projekten auf späte-re Jahspäte-re wurde nicht als Massnahme zugelassen, da die Finanzen nicht nachhaltig entlas-tet, sondern die Kosten nur hinausgezögert werden.

Überprüfung von Aufgaben und Vollzugsstandards: Für die Entlastungen wurde bei den Aufgaben und bei den Vollzugsstandards angesetzt. Die Vollzugsstandards wurden geprüft und mit einzelnen Massnahmen reduziert.

Klare Kostenbasis: Als Kostenbasis wurde das Budget 2011 aus dem Finanzplan 2011-14 (Stand Oktober 2010) verwendet.

Zusätzlich zu den methodischen Grundsätzen flossen während der politischen Konsensfindung

weitere Grundsätze ein (Kapitel 3.1.1). Nachfolgend wird nun das konkrete Vorgehen zur

Erar-beitung der Massnahmen erläutert.

2.3.2 Vorgehen

Die folgende Darstellung zeigt den Prozess zur Erarbeitung des vorliegenden Massnahmenpa-kets:

Finanzielle Wirkung

Entlastungsziel Umsetzung

Entlastungspaket Politische

Konsensfindung Beitrag

validierter Vorschläge Validierung

Eingereichte Vorschläge

1) 2) 3) 4)

Abbildung 8: Prozess zur Erarbeitung des Massnahmenpakets (Schematische Darstellung)

Insgesamt wurden folgende vier Projektstufen durchlaufen:

1) Einreichung von Vorschlägen (Direktionen/Think Tank): Die Direktionen waren für die Ausarbeitung der eigenen und den vom Think Tank eingebrachten Massnahmen verant-wortlich. Insgesamt wurden seit Anfang März 2011 über 400 Massnahmen erarbeitet und dem Projektteam zur Validierung übergeben.

2) Validierung der Massnahmen: Anschliessend wurden die Massnahmen entlang von fünf Filtern validiert. Die Massnahmen wurden auf deren Konkretisierungsgrad, Quantifizie-rungsgrad, Nachhaltigkeit, faktische Durchführbarkeit sowie auf Überschneidungen mit anderen eingereichten Massnahmen überprüft (siehe Kapitel 2.3.3). Massnahmen, welche die Filterstufen nicht auf Anhieb bestanden, wurden durch die Direktionen weiter vertieft beziehungsweise angepasst oder teilweise durch neue Vorschläge ersetzt.

3) Politische Konsensfindung zwischen Regierungsrat und Think Tank sowie im

Land-rat: Im Rahmen mehrerer Regierungsklausuren sowie einer Vielzahl von Think Tank

Sit-zungen mit dem Gesamtregierungsrat wurden die politische Machbarkeit und die soziale

Verträglichkeit des validierten Entlastungspotenzials diskutiert und geeignete

Massnah-men für das Entlastungspaket vorgeschlagen. Zudem wird auch die Diskussion im Landrat

zur politischen Konsensfindung beitragen.

4) Umsetzung der beschlossenen Massnahmen: Erfahrungsgemäss ist davon auszuge-hen, dass ein Teil der geplanten Wirkung bei der Umsetzung der Massnahmen verloren gehen wird. Um den Erfolg der Umsetzung sicherzustellen, wurde eine Umsetzungsorga-nisation installiert und eine Reihe von Massnahmen ergriffen, wie zum Beispiel Definition von Meilensteinen und Verantwortlichkeiten, Erstellung eines regelmässigen Statusupda-tes zu Handen der Regierung und der Finanzkommission, sowie Bestimmung von spezifi-schen Projektteams, welche einzelne Massnahmen noch weiter detaillieren und für die Umsetzung vorbereiten (siehe Kapitel 3.3.5).

Jede Direktion trägt ihren Teil zum Entlastungspaket bei. Ursprünglich wurde das Ausgangs-ziel von CHF 180 Mio. ausschliesslich aufgrund der Strategiekonformität auf die einzelnen Direk-tionen verteilt. Während der Erarbeitung des konkreten Entlastungspaketes sind jedoch zusätzli-che Aspekte/Kriterien beigezogen worden (siehe Kapitel 3.1.1 Grundsätze der politiszusätzli-chen Kon-sensfindung). Entsprechend sind die Regierung und der Think Tank beim Schnüren des Entlas-tungspakets teilweise leicht von den ursprünglichen Zielen abgewichen.

Insgesamt wurden von den Direktionen und dem Think Tank über 400 Ideen für Massnah-men gesammelt. Davon haben rund 230 die Validierung bestanden. Nach der politischen Kon-sensfindung zwischen dem Regierungsrat und dem Think Tank wurden 185 Massnahmen ins Entlastungspaket aufgenommen. Nachfolgend werden die Filter vorgestellt, nach welchen die eingereichten Massnahmen in der Validierung beurteilt wurden.

2.3.3 Validierung und Strukturierung der Massnahmen Alle 400 gesammelten Ideen wurden dem Regierungsrat übergeben.

Bei der Validierung der Massnahmen durch die Regierung wurden insgesamt fünf ver-schiedene Filter angewandt. Die Massnahmen wurden in mehreren Iterationen auf deren hin-reichenden Aufbereitungsgrad (Konkretisierungsgrad, Quantifizierungsgrad) und deren Umset-zungsbereitschaft (Nachhaltigkeit, Durchführbarkeit, Überschneidung) überprüft.

Folgende Validierungsfilter wurden verwendet:

1) Konkretisierungsgrad: Bei jeder Massnahme wurde geprüft, ob die individuellen Vor-schläge für Aussenstehende auf Anhieb verständlich sind und die relevanten Treiber zur Erzielung eines Entlastungsbeitrages ausgewiesen wurden. Wo nötig wurden die Mass-nahmen durch die Direktionen weiter spezifiziert.

2) Quantifizierungsgrad: Ebenfalls wurde darauf geachtet, dass die eingereichten Vor-schläge quantifiziert sind, bzw. der erwartete Entlastungsbeitrag für die Jahre 2012, 2013 und 2014 ausgewiesen wurde. Bei unzureichender Quantifizierung wurden die Massnah-men durch die Direktionen überarbeitet und realitätsnahe AnnahMassnah-men getroffen.

3) Nachhaltigkeit: Die Regierung hat grossen Wert auf die Nachhaltigkeit der Massnahmen

gelegt. Eine echte und dauerhafte finanzielle Entlastung war Voraussetzung für eine

Auf-nahme in das Entlastungspaket. Nicht nachhaltige Vorschläge wurden von den Direktionen

überdacht oder durch neue Massnahmen ersetzt.

4) Durchführbarkeit: Viertens musste die faktische Umsetzbarkeit gegeben sein. Von be-reits im Budget 2011berücksichtigten Massnahmen sowie von schon in der Durchführung befindlichen Projekten wurde generell abgesehen. Die politische Durchführbarkeit wurde in dieser Projektphase noch nicht berücksichtigt. Zusätzlich wurden von den Direktionen An-gaben zu potenziellen Hürden und Auswirkungen (z.B. auf Gemeinden) gemacht.

5) Überschneidungen: Zur Minimierung des Wirkungsverlustes in der Umsetzungsphase wurden Massnahmen auf Überschneidungen mit anderen Direktionsmassnahmen sowie Vorschlägen des Think Tanks überprüft. Als Implikation wurden einige Massnahmen kon-solidiert oder angepasst.

Zusätzlich zur Validierung hat die Regierung die Massnahmen strukturiert und nach rele-vanten Kriterien kategorisiert, um die politische Konsensfindung zu erleichtern. Insbeson-dere wurden folgende Kriterien berücksichtigt:

Unterscheidung von Massnahmen mit grosser und kleiner Wirkung: Die Massnah-men wurden nach deren Entlastungspotenzial in zwei Kategorien unterteilt: grosse Mass-nahmen mit einer Wirkung von über CHF 1 Mio. sowie kleine MassMass-nahmen unter CHF 1 Mio. Dies wurde gemacht, da ein kleiner Teil der ausgearbeiteten Massnahmen für einen Grossteil der Wirkung verantwortlich ist (siehe Abbildung 9). Entsprechend wurde bei der Erarbeitung des Entlastungspakets ein besonderer Fokus auf Massnahmen mit grosser Wirkung ( ≥ CHF 1 Mio.) gelegt.

Abbildung 9: Verteilung der Wirkung aller validierten Massnahmen (Schematische Darstellung)

300 200

100 0

Top 20 Nächste 20 Rest

400 Wirkung in %

# Massnahmen Top 20 Massnahmen mit Wirkung von ~70%

Nächste 20 Massnahmen mit Wirkung von 15%

Restliche Massnahmen mit Wirkung von 15%

Betroffenheit: Für jede Massnahme wurde vom Regierungsrat und vom Think Tank an-hand klar definierter Kriterien bewertet, wie gross der Betroffenheitsgrad der entsprechen-den internen und externen Anspruchsgruppen ist. Dabei wurde festgestellt, dass alle Massnahmen mit sehr grosser Wirkung auch eine grosse interne und/oder externe Betrof-fenheit mit sich bringen.

Art der Entlastung: Bei jeder Massnahme wurde festgehalten, um welche Art von Entlas-tung es sich handelt. Wenn eine Massnahme Aspekte von mehreren Treibern hat, wurde sie demjenigen Treiber zugerechnet, der die Massnahme primär bestimmt. Dabei wurden folgende Kategorien von Treiber verwendet:

– Effizienzsteigerung: z.B. IT-Optimierung im Bereich Rechnungswesen und Personal ("ERP"-Projekt) (Massnahme Ü-7)

– Ertragssteigerung: z.B. Einführung Selbstbehalt Krankheitskosten (Steuern)

15

(Massnahme FKD-1)

– Leistungsabbau: z.B. Senkung des Angebots an wenig wirtschaftlichen ÖV-Linien (Massnahme BUD-1)

– Verschiebung von Kosten auf Gemeinden, andere Kantone oder sonstige Körper-schaften: z.B. Neuverhandlung der Staatsverträge mit Basel-Stadt (Massnahme Ü-3)

Nachdem die Methodik des Projekts dargelegt wurde, wird im folgenden Kapitel das konkrete Massnahmenpaket vorgestellt.

15 Verringert den Umfang des Steuerabzuges und erhöht somit die Steuern

3 Entlastungspaket

Nachfolgend wird das vorliegende Entlastungspaket vorgestellt. Zuerst wird ein allgemeiner

Überblick über das Paket gegeben und danach die detaillierte Situation für jede Direktion

vorge-stellt. Anschliessend werden die Auswirkungen des Paketes beschrieben.