• Keine Ergebnisse gefunden

Vorläufige Unterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte - GU)

Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien in kommunaler Verantwortung

5 Leistungen des Amtes für Integration (Amt 33)

5.2 Vorläufige Unterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte - GU)

5.2.1 Belegungsmanagement in den Gemeinschaftsunterkünften

Zum 31.12.2018 betreute der Landkreis Karlsruhe 26 Standorte, an denen eine Gemeinschaftsunterkunft bzw. Kombimodell betrieben wurde. Auf dem Höhepunkt der Flüchtlingsunterbringung betrieb der Landkreis Karlsruhe insgesamt 57 Einrichtungen.

Nach dem Masterplan Asylsollen bis Ende 2020 die vorhandenen Gemeinschaftsunterkünfte auf sechs Liegenschaften reduziert werden. Hier liegt das Hauptaugenmerk auf den dann verbleibenden Standorten in Karlsdorf-Neuthard, Oberhausen-Rheinhausen, Pfinztal-Berghausen, Ubstadt-Weiher, Waghäusel und Waldbronn-Neurod mit ca. 760 Plätzen.

Die monatliche Zuteilungsquote für die vorläufige Unterbringung liegt derzeit bei ca. 40-50 Geflüchteten.

Zum 31.12.2018 befanden sich 1.722 Geflüchtete an 26 Standorten im Landkreis, davon 796 in der vorläufigen Unterbringung (GU). Die Hauptherkunftsländer dieser Asylbewerberinnen und Asylbewerber sind Nigeria (22%), Kamerun (8%), Irak (6%), Afghanistan (6%), Syrien (6%) und Georgien (6%).

5.2.2 Soziale Beratung in der Gemeinschaftsunterkunft

Nach § 12 Flüchtlingsaufnahmegesetz ist während der vorläufigen Unterbringung eine angemessene Flüchtlingssozialarbeit zu gewährleisten. Der Landkreis Karlsruhe nimmt als Untere Aufnahmebehörde die Aufgabe der Sozialen Beratung in der vorläufigen Unterbringung mit eigenem Personal wahr. In rund 26 Gemeinschaftsunterkünften wurden Sprechzeiten der Sozialen Beratung angeboten. Die Soziale Beratung trägt maßgeblich dazu bei, dass die geflüchteten Menschen, die dem Landkreis zugewiesen werden, gut ankommen und Hilfestellungen erhalten, u. a. zu folgenden Themen: Beratung in rechtlichen Fragen (FlüAG, AsylbLG, AsylG, AufenthG), Vermittlung an sowie Kontaktaufbau und -pflege mit Fachstellen und Einrichtungen, Beratung bei psychosozialen Problemen, Gesundheitsfragen, Konflikten und beim Umgang mit Behörden und der Alltagsbewältigung, Beratung über Möglichkeiten der Arbeitsaufnahme u. v. m.

Das Landratsamt Karlsruhe bietet für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie jüdisch Zugewanderte, die im Landkreis Karlsruhe ihren Wohnsitz haben, eine soziale Beratung an. Alle Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie jüdisch Zugewanderte werden nach ihrer Zuweisung in den Landkreis Karlsruhe in der Gemeinschaftsunterkunft in Ubstadt-Weiher vorläufig untergebracht. Im Jahresverlauf 2018 waren ca. 50 Personen aus diesen Personenkreisen untergebracht. Pro Woche finden jeweils zwei Beratungstermine mit den Familien statt. Die rechtliche Grundlage der Beratung dieser Personengruppen ist im Bundesvertriebenengesetz (BVFG) bzw. im § 22 AufenthG, v. a. § 23 Abs. 2, zu finden.

5.2.3 Wirtschaftliche Leistungen während der vorläufigen Unterbringung

Nach der Unterbringung in einer Landeserstaufnahmeeinrichtung sowie der Stellung des Asylantrages erfolgt die Zuweisung der Geflüchteten in die vorläufige Unterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte - GU) des Landkreises Karlsruhe:

Asylgesuch an

In der vorläufigen Unterbringung erhalten Geflüchtete Leistungen zur Deckung ihres notwendigen Bedarfs und einen Geldbetrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens. Die Höhe der Leistungen richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben gem. § 3 AsylbLG.

Die Anzahl der Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG halbierte sich im Laufe des Jahres 2018 von 1.210 Leistungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern auf 614. Von 861 Geflüchteten in Gemeinschaftsunterkünften standen durchschnittlich 787 im Leistungsbezug nach AsylbLG. Dies zeigt, dass es schon in der vorläufigen Unterbringung gelingt Geflüchtete ganz oder teilweise in Erwerbstätigkeit zu bringen.

5.3 Anschlussunterbringung

Geflüchtete werden mit einem abgeschlossenen Asylverfahren (Aufenthaltserlaubnis, Duldung) oder nach Vollendung von 24 Monaten in der vorläufigen Unterbringung durch die Ausländerbehörde einer Gemeinde zugewiesen. Die Gemeinden haben die Möglichkeit, sofern kein geeigneter Wohnraum zur Verfügung steht, die ihnen zugewiesenen Flüchtlinge in Kooperation mit dem Landkreis in Kombimodell unterzubringen. Eine dezentrale Unterbringung in der Gemeinde wird jedoch vorgezogen. Das Landratsamt und die Ausländerbehörde versuchen bei der Verteilung in die Anschlussunterbringung die soziale Verträglichkeit zu berücksichtigen.

In der folgenden Tabelle ist die Verteilung der Asylbewerberinnen und Asylbewerber nach Geschlecht, Altersgruppen und ausgewählten Ländern/Regionen in Gemeinschaftsunterkünften und AU-Kombimodellen aufgeführt*:

männlich 1.106

Gemeinschaftsunterkunft und AUB-Kombimodell (Gesamt)

weiblich 487

*Die außerhalb der Liegenschaften lebenden Geflüchteten in der Anschlussunterbringung der Gemeinden sind in der dargestellten Tabelle nicht berücksichtigt.

5.3.1 Belegungsmanagement in der Anschlussunterbringung

Im Jahr 2018 kamen 1.038 Personen inklusive Familiennachzug in die Anschlussunterbringung der Gemeinden. Zum 31.12.2018 befanden sich 1.722 Geflüchtete an 26 Standorten im Landkreis, davon waren 926 in Anschlussunterbringung im Kombimodell untergebracht. Die Hauptherkunftsländer der Geflüchteten in der Anschlussunterbringung sind Eritrea (14%), Afghanistan (14%), Nigeria (11%), Syrien (10%) und Pakistan (9%).

5.3.2 Soziale Beratung in der Anschlussunterbringung durch das Integrationsmanagement

• Das Integrationsmanagement ist das Kernelement des „Paktes für Integration“, der im April 2017 durch das Land Baden-Württemberg begründet wurde.

• Die Zuwendungsrichtlinie zum Integrationsmanagement des Ministeriums für Soziales und Integration (VwV „Integrationsmanagement“) vom 11.12.2017 ermöglicht einzelfallbezogene

78

Sozialberatung von Geflüchteten in der Anschlussunterbringung durch das

Integrationsmanagement. Das Landratsamt Karlsruhe übernimmt seit 2018 für 28 seiner 32 Städte und Gemeinden das Integrationsmanagement.

• Die Integrationsmanagerinnen und -manager führen mit Hilfe eines im Landratsamt Karlsruhe entwickelten Integrationsplanes eine direkte, statusunabhängige und einzelfallbezogene Sozialberatung für alle Geflüchteten in der Anschlussunterbringung durch. Ziel ist die Förderung des individuellen Integrationsprozesses durch die Stärkung der Selbständigkeit und die Anbindung an Regelsysteme sowie die Integration in Arbeit, Ausbildung und Bildung.

• Als niederschwellige Zugangsmöglichkeit werden in allen Städten und Gemeinden, oft auch in allen Gemeindeteilen, mindestens einmal die Woche offene Sprechstunden angeboten. Die eigentliche Fallarbeit findet in terminierten Beratungsgesprächen statt.

• Zur Sicherstellung möglichst reibungsloser Abläufe, Übergänge und Anbindungen pflegen die Integrationsmanagerinnen und -manager ein großes Netzwerk zu Haupt- und Ehrenamtlichen.

Sie arbeiten darüber hinaus eng mit den jeweiligen Städten bzw. Gemeinden des Landkreises Karlsruhe zusammen.

• Es werden rund 4.300 Personen in der Anschlussunterbringung durch das Integrationsmanagement beraten.

5.3.3 Wirtschaftliche Leistungen in der Anschlussunterbringung

Sofern die Geflüchteten weiterhin leistungsberechtigt nach dem AsylbLG sind, werden Ihnen Leistungen entsprechenden den gesetzlichen Regelungen erbracht. Im Jahr 2018 erhielten durchschnittlich 1.283 Personen in der Anschlussunterbringung, Leistungen nach dem AsylbLG. Im Vergleich zum Jahr 2017 hat sich die Zahl der Leistungsberechtigten hier um 50 % gesteigert.

Die Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher in der Anschlussunterbringung verteilen sich in 2018 wie folgt auf die jeweiligen Gemeinden:

79