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Sozialpädagogische Hilfen und Angebote der Kommunen

Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien in kommunaler Verantwortung

3.7 Sozialpädagogische Hilfen und Angebote der Kommunen

Jugendsozialarbeit an Schulen (Schulsozialarbeit)

Die Jugendsozialarbeit an Schulen ist ein Leistungsangebot nach §13 SGB VIII und soll jungen Menschen aus benachteiligten Lebensverhältnissen oder mit individuellen Beeinträchtigungen bei der Persönlichkeitsentwicklung unterstützen. Im Landkreis Karlsruhe wurde in den vergangenen Jahren die Jugendsozialarbeit an den allgemeinbildenden öffentlichen Schulen weiter ausgebaut. So verfügen inzwischen 28 Gemeinden/Städte (Stichtag 31.12.2018) über insgesamt 47,56 Vollkraftstellen.

Inzwischen verteilen sich die Stellen relativ ausgewogen über die Schulformen.

schulen Förder- Grundschulen* Werkreal-schulen

Gemein-schaftschulen Realschulen Gymnasium

Personalstellen 2,8 10,5 7,1 8,8 10,3 8

Anteil an allen

Stellen in % 6% 22% 15% 18% 22% 17%

*(inkl. Anteil Grund- und Werkrealschule)

Auf Grund der steigenden Problemlagen haben sich jedoch die Anforderungen an die Jugendsozialarbeiterinnen und Jugendsozialarbeitern in den Schulen stark erhöht. Mobbing, Bedrohungen, Erpressungen oder das Bilden von Hassgruppen in einzelnen Klassen sind nur ein Teil der immer häufiger aufschlagenden Probleme. Aber auch Störungsbilder wie ADHS, Autismus oder Störungen des Sozialverhaltens bekommen eine immer höhere Relevanz. Die Einzelfallhilfen sind innerhalb der letzten Jahre stark angestiegen, daher bleiben Präventionsangebote immer häufiger aus.

Ein weiterer Ausbau, vor allem eine Erhöhung des Umfangs der einzelnen Personalstellen der Jugendsozialarbeiterinnen und Jugendsozialarbeitern an Schulen, wurde vom KVJS Stuttgart dringend empfohlen.

Offene Kinder- und Jugendarbeit

Die Offene Kinder- und Jugendarbeit ist heute unentbehrlicher Bestandteil der sozialen Infrastruktur von Städten und Gemeinden und soll nach den Vorgaben des § 11 SGB VIII jungen Menschen die

„erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung stellen“. Die Angebote richten sich grundsätzlich an alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum Alter von 27 Jahren.

Die Offene Jugendarbeit hat die Aufgabe, die Interessen junger Menschen aufzugreifen und geeignete Angebote zur Förderung ihrer Entwicklung zu leisten. Ihre zentrale Methode ist das Angebot eines offenen, gestaltbaren Raumes, in dem Kinder und Jugendliche ihre Ideen umsetzen, ihre Fähigkeiten erkennen und erproben und sich selber als wirksam erfahren können. Die Offene Kinder- und Jugendarbeit begleitet und fördert Kinder und Jugendliche auf dem Weg zur Selbständigkeit. Dabei setzt sie sich dafür ein, dass Kinder und Jugendliche im Gemeinwesen partnerschaftlich integriert sind, sich wohl fühlen und an den Prozessen unserer Gesellschaft beteiligen.

Die offene Kinder- und Jugendarbeit in Form von Jugendhäusern, Jugendzentren und Jugendtreffs besteht in 26 Kommunen des Landkreises Karlsruhe, in den größeren Städten des Kreises und in Flächengemeinden gibt es z. T. dezentrale Angebote. Überwiegend werden diese Einrichtungen durch sozialpädagogische Fachkräfte geführt. Nach der Erhebung bei den Kommunen vom 31.12.2018 werden 45 Fachkräftevollstellen für die Jugendhäuser vorgehalten. Hinzu kommen ca. 6,5 Stellen für Honorarkräfte/Geringfügig Beschäftigte für die ergänzende Durchführung von Angeboten. Erfasst sind nur Personen die regelhaft und nicht nur für verschiedene Einzelveranstaltungen in den Jugendzentren tätig sind (gemeindebezogene Auswertung siehe Karte Seite 59).

Die Nutzung der Angebote der Offenen Jugendarbeit setzt nicht wie bei den Vereinen eine Mitgliedschaft voraus. Die Offene Jugendarbeit erreicht mit ihren Angeboten junge Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen für die Vereine nicht gewonnen bzw. integriert werden können.

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Einen besonders hohen Anteil an Besucherinnen und Besucher stellen junge Menschen mit Migrationshintergrund dar, insofern erfüllen die offenen Jugendbegegnungsstätten bei der Integration dieser Bevölkerungsgruppe einen wichtigen Auftrag.

Mobile Jugendarbeit

Die mobile Jugendarbeit ist die aufsuchende Form der Jugendarbeit und wird vom Land Baden-Württemberg bei besonderen örtlichen Problemlagen gefördert. Die Fachkräfte wenden sich an junge Menschen an öffentlichen Treffpunkten, die häufig durch Störungen im öffentlichen Raum auffallen, perspektivlos und familiär ausgegrenzt sind. Im Jahr 2018 wurde die mobile Jugendarbeit nur noch in Pfinztal (Träger: AWO Soziale Dienste) mit einem Personalanteil von 0,5 und von der Stadt Ettlingen mit 0,3 angeboten.

Unabhängig davon sollte die Offene Jugendarbeit über die rein einrichtungsbezogenen Angebote hinaus aufsuchend tätig sein.

Kommunale Sozialarbeit

Die Kommunale Sozialarbeit ist keine originäre Aufgabe nach dem SGB VIII. Sie wird im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge von den Kommunen erbracht. Die sozialpädagogischen Fachkräfte sind häufig erste Anlaufstelle für ratsuchende Menschen. Die Arbeitsschwerpunkte sind je nach den kommunalen Bedarfslagen unterschiedlich. Im Vordergrund stehen Beratungsleistungen für junge Menschen und ihre Familien, Hilfestellung bei drohender Obdachlosigkeit, Vermittlung materieller Hilfen und Unterstützung für alte Menschen. Der Personenkreis der Jugendsozialarbeit an Schulen oder

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Jugendarbeit ist hier nicht einbezogen. Verteilt auf 16 Kommunen konnte die Zahl der Personalstellen auf 22,65 erhöht werden (2015: 14,95 Personalstellen).

Verbandliche Jugendarbeit – Förder- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche

Die Jugendarbeit in Vereinen ist Teil der verbandlichen Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII. Sie soll an den Interessen junger Menschen anknüpfen, erforderliche Angebote entwickeln und zur Förderung der Entwicklung junger Menschen beitragen. Ohne Zweifel sind die Vereine eine wichtige

"Sozialisationseinrichtung" für die an den Vereinsaktivitäten beteiligten Kindern und Jugendlichen.

Darüber hinaus sind die Vereine und Verbände in wachsendem Maße an Kooperationen mit den Schulen zur Ausgestaltung des Ganztagesangebotes beteiligt. Im Jahr 2018 haben die Städte und Gemeinden insgesamt 1.545.711,04 € für die Förderung von Kindern und Jugendlichen in Vereinen und Verbänden aufgebracht.

In der verbandlichen Jugendarbeit werden Jugendliche dazu motiviert, festgelegte Ziele durch ihr eigenes Mitwirken zu verwirklichen. Jugendliche sollen angeregt werden verbindlich an bestehenden Strukturen teilzunehmen und diese für sich selbst und für die Gruppe zu gestalten und umzusetzen. Um diesen Plan in die Tat umzusetzen ist ein hohes Maß an Partizipation jedes Einzelnen und Selbstorganisation der Gruppe notwendig.

In der verbandlichen Jugendarbeit

entwickeln sich Kinder und Jugendliche zu demokratisch handelnden, gemeinschaftsfähigen und verantwortungsbewussten Persönlichkeiten.

können Kinder und Jugendliche ihre eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten entdecken, entwickeln und diese einsetzen.

werden Interessen an Themen wie Sport, Umwelt, Gesellschaft und Politik, der Wissenschaft, Kultur und Bildung geweckt und verantwortungsvoll organisiert und umgesetzt

werden Kinder und Jugendliche selbst aktiv, gestalten eigenverantwortlich Projekte und setzen diese nach demokratische Grundsätze und Wertvorstellungen um.

Kreisjugendring e. V. Landkreis Karlsruhe – Aktivitäten/Schwerpunkte

Der Kreisjugendring Karlsruhe ist ein eingetragener Verein mit einem ehrenamtlichen Vorstand, der aus den Mitgliedsverbänden gewählt wird. Mitglied können Jugendvereinigungen oder Dachverbände von Jugendvereinigungen sein, die im Landkreis Karlsruhe tätig sind und eine eigenständige Jugendsatzung haben. Er ist somit der Dachverband von ca.1.400 Vereinen oder Ortsgruppen mit insgesamt 7.750 ehrenamtlich tätigen Jugendleiterinnen sowie Jugendleitern und wird von 16 Mitgliedsverbänden getragen. Im gesamten Dachverband bestehen über 96.000 Mitgliedschaften von Kindern und Jugendlichen (diese im Vergleich zur Gesamtzahl der Minderjährigen im Landkreis höhere Zahl erklärt sich vor allem durch Mehrfachmitgliedschaften).

Der Kreisjugendring, als freiwillige Dachorganisation der Jugendverbände und -initiativen, versteht seine Arbeit als Interessenvertretung seiner Mitglieder im Landkreis Karlsruhe. Ziel seiner Arbeit ist die Verbesserung der Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen.

Der Kreisjugendring möchte mit seinem vielseitigen Angebot die ehrenamtliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Landkreis Karlsruhe konkret unterstützen. Dies geschieht einerseits durch Fortbildungen zu unterschiedlichen Themen mit sehr praxisbezogenen Inhalten, die direkt auf die Arbeit übertragen werden können. Die außerschulische Jugendbildung ist hier ein wichtiges Stichwort. Ein Schwerpunkt liegt hierbei auf dem Thema Prävention. Mit den Veranstaltungen „Prävention von sexualisierter Gewalt“ und „Kinderschutz in der Jugendarbeit“ ist der KJR bereits in vielen Gemeinden und Städten im Landkreis zu Gast gewesen. Weitere Themen sind Computerspiele, Internetnutzung, Chatrooms, aber auch z. B. Essstörungen oder selbstverletzendes Verhalten sowie Drogen oder Alkohol. Ziel ist die Sensibilisierung der Jugendleiterinnen und Jugendleiter, um problematisches Verhalten einschätzen und auftretende Probleme frühzeitig erkennen zu können.

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Mit „Gewaltig“ und „Gewaltig-Junior“ bietet der Kreisjugendring Schulklassen im Landkreis einen Projekttag zum Thema Gewaltprävention an.

Ein weiterer Schwerpunkt des Kreisjugendrings ist das umfangreiche Ausleihangebot. Hier stehen viele Spiel- und Sportgeräte sowie ein 9-Sitzer-Bus und 6 Kanadier mit Anhänger für Ferienfreizeiten und Vereinsfeste zur Verfügung.