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Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien in kommunaler Verantwortung

4 Leistungen des Amtes für Versorgung und Rehabilitation (Amt 32)

4.2 Hilfe zur Pflege

Pflegebedürftige Menschen erhalten Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII, wenn sie ihren Pflegebedarf nicht durch vorrangige Leistungen der Pflegeversicherung, durch eigenes Einkommen und Vermögen oder durch vorrangige zivilrechtliche Ansprüche (Unterhaltsansprüche, vertragliche Ansprüche usw.) sicherstellen können. Die Hilfe wird in der eigenen Häuslichkeit, in betreuten Wohnformen, in der Tagespflege oder im Pflegeheim sichergestellt, abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit und der häuslichen Situation bzw. vom Pflegepotenzial der Angehörigen.

4.2.1 Stationäre Hilfe zur Pflege

Fallzahlen- und Kostenentwicklung stationäre Hilfe zur Pflege:

Jahr 2012 2015 2016 2017 2018 Entwicklung in % zum Jahr 2015

Zahl der Fälle 767 799 823 800 836 +4,63%

Kosten pro Fall/ pro Monat 862 € 867 € 916 € 1.061 € 874 € +0,81%

Bedingt durch die demografische Entwicklung gibt es bundesweit immer mehr pflegebedürftige Menschen. Dadurch steigt auch die Zahl der Menschen, die stationär versorgt werden müssen und ihre Heimkosten nicht ohne Unterstützung durch die Sozialhilfe bezahlen können. Durch die Ausrichtung der

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Kreispflegeplanung auf den Ausbau der ambulanten und teilstationären (Tagespflege) Angebote und durch die Realisierung vorrangig ambulanter Angebote und Leistungen ist es im Landkreis Karlsruhe bisher gelungen, den Anstieg der Leistungsempfänger in Grenzen zu halten. Der Landkreis Karlsruhe lag in den Jahren 2016 bis 2018 sowohl bei den Zahlen der Empfängerinnen und Empfängern als auch beim Finanzbedarf weit unter dem Durchschnitt der Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg.

4.2.2 Ambulante Hilfe zur Pflege

Fallzahlen- und Kostenentwicklung ambulante Hilfe zur Pflege:

Jahr 2012 2015 2016 2017 2018 Entwicklung in % zum Jahr 2015

Zahl der Fälle 126 133 137 143 107 -19,55%

Kosten pro Fall/ pro Monat 888 € 952 € 662 € 842 € 1.232 € +29,41%

In der ambulanten Pflege ist die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen in den Jahren 2016 bis 2018 im Vergleich zu den Vorjahren zurückgegangen. Ursächlich hierfür sind die Leistungsverbesserungen der gesetzlichen Pflegeversicherung im ambulanten Bereich und das im Landkreis Karlsruhe nach wie vor vorhandene hohe Pflegepotenzial der Familienangehörigen.

Die ambulante (häusliche) Hilfe zur Pflege umfasst schwerpunktmäßig die durch die Leistungen der Pflegeversicherung nicht gedeckten Aufwendungen für ambulante Pflegedienste und sonstige professionelle Pflegekräfte. Dabei entstehen im Einzelfall erhebliche Kosten, insbesondere wenn der notwendige Pflegebedarf überwiegend durch professionelle Pflegekräfte sichergestellt werden muss (Rund-um-die-Uhr-Pflege). Bei nicht pflegeversicherten Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern umfasst die Hilfe auch das Pflegegeld für den jeweiligen Pflegegrad.

Tagespflege

In Tagespflegeeinrichtungen werden gruppenfähige pflegebedürftige ältere Menschen an bis zu sieben Tagen in der Woche tagsüber außerhalb der eigenen Häuslichkeit versorgt und betreut, sofern sie nicht dauernd bettlägerig sind. Für den Transport steht ein Fahrdienst zur Verfügung. Die Tagespflege zielt darauf ab, die Selbstständigkeit zu erhalten bzw. zurück zu gewinnen. Tagespflege schließt die Lücke zwischen der ambulanten Pflege zuhause und der stationären Versorgung im Heim und entlastet pflegende Angehörige.

Im Landkreis Karlsruhe stehen zurzeit 475 Tagespflegeplätze (davon 40 eingestreute Plätze) in 32 Einrichtungen zur Verfügung (Stand: 01/2019). Nach einer Umfrage bei den Tagespflegeeinrichtungen vom Juli 2018 lag die Auslastung der Plätze bei 86 % (2017: 84 %). Die Tagespflege wird zur umfassenden pflegerischen Versorgung und Betreuung ebenso genutzt wie zur tageweisen Entlastung pflegender Angehöriger. Nach eigenen Schätzungen wohnen 1/3 der Tagespflegegäste allein zu Hause, 2/3 leben bei Angehörigen. Die insgesamt 475 Plätze (Stand: 2019) wurden zum Zeitpunkt der Umfrage von 383 Personen regelmäßig in Anspruch genommen. In 9 Einrichtungen war eine Vollbelegung zu verzeichnen. Die Finanzierung erfolgt zu 98 % aus Leistungen der Pflegeversicherung, ergänzt durch eigene Mittel. In 2 % der Leistungsfälle wird auch Sozialhilfe in Anspruch genommen.

4.2.3 Niedrigschwellige Betreuungsangebote für demenziell erkrankte Menschen

Im Landkreis Karlsruhe haben sich in den vergangen Jahren unterschiedliche Beratungs- und Hilfeangebote entwickelt. Hierzu zählen insbesondere die Tagespflege und die Betreuungsgruppen für gerontopsychiatrisch erkrankte Menschen zur Unterstützung der häuslichen Versorgung. Mit der institutionellen Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten durch die Pflegekassen, das Land und den Landkreis wird die Einbindung von ehrenamtlich Tätigen in die Begleitung und Betreuung demenziell erkrankter Menschen besonders hervorgehoben.

Derzeit gibt es im Landkreis ca. 50 niedrigschwellige Betreuungsgruppen für geronto-psychiatrisch Erkrankte, davon 9 Angebote in der eigenen Häuslichkeit und 5 ehrenamtliche Seniorennetzwerke.

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Wichtig für die Betroffenen und deren Angehörige ist die Beratung und Begleitung in der Pflegesituation und das Aufzeigen von Hilfestrukturen zur Erleichterung der Pflege. Im Landkreis Karlsruhe haben sich die Vertreterinnen und Vertreter der Freien Wohlfahrtspflege beim Runden Tisch „Soziale Infrastruktur und Quartiersentwicklung“ darauf verständigt, das vorhandene sozialarbeiterische Fachwissen zu bündeln und als nahezu flächendeckendes Beratungsangebot hierfür bereit zu halten. Derzeit gibt es 20 Stellen, die ein Beratungsangebot vorhalten. Vor dem Hintergrund der überproportionalen Zunahme hochaltriger Menschen im Landkreis Karlsruhe ist es unverzichtbar, weitere Betreuungsgruppen aufzubauen.

Die Erfahrungen zeigen, dass die niedrigschwelligen Betreuungsangebote die Lebens-qualität demenziell erkrankter Menschen fördern und damit die Aufnahme in ein Pflegeheim vermieden oder zumindest hinausgezögert werden kann.

Pflegestützpunkt Landkreis Karlsruhe

Durch die Änderung des SGB XI zum 01.07.2008 (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) haben die Pflege- und Krankenkassen zur wohnortnahen Versorgung, Beratung und Betreuung der Versicherten Pflegestützpunkte einzurichten, wenn die zuständige oberste Landesbehörde dies bestimmt.

Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat mit Blick auf bereits bestehende kommunale Beratungs- und Betreuungsangebote das Gespräch zwischen den Landesverbänden der Pflege- und Krankenkassen in Baden-Württemberg und den kommunalen Landesverbänden moderiert und eine Kooperationsvereinbarung über die Einrichtung und den Betrieb von Pflegestützpunkten in Baden Württemberg gemäß § 7 c SGB XI abgeschlossen. Diese wurde inzwischen durch das Initiativrecht der Stadt- und Landkreise und einen neuen Rahmenvertrag ersetzt.

Danach erhielt der Landkreis Karlsruhe zunächst drei Pflegestützpunkte. Der Pflegestützpunkt in Bruchsal wurde am 01.10.2010 eröffnet, der Zweite in Ettlingen am 01.04.2011 und der Dritte ging am 01.04.2016 in Bretten in Betrieb. Die Erwartungen in die Akzeptanz der Pflegestützpunkte wurden weit übertroffen. Die bisherigen drei Pflegestützpunkte hatten im Jahr 2018 9.500 Gesamtkontakte und stellen damit für die Raumschaft in Bruchsal, Ettlingen und Bretten mit insgesamt rund 266.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ein nicht mehr wegzudenkendes Beratungsangebot für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen dar. Durch die enge Kooperation mit den politischen Gemeinden, den freigemeinnützigen und privaten Trägern und den Kranken- und Pflegekassen wird die Beratung über die pflegerischen, medizinischen und sozialen Leistungen und deren Vernetzung unter einem Dach gebündelt.

Zwei weitere Pflegestützpunkte im Landkreis Karlsruhe wurden jetzt in den Städten Stutensee (01.04.2019) und Waghäusel (01.05.2019) - jeweils mit Außensprechstunden in den umliegenden Gemeinden, analog der Pflegestützpunkte Bruchsal, Ettlingen und Bretten - eingerichtet. Somit ist ein flächendeckendes, neutrales Beratungsangebot gewährleistet.

4.2.4 Künftige Entwicklung der Hilfe zur Pflege

Die Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf die Versorgung pflegebedürftiger Menschen erfordern den weiteren Ausbau der vorstationären Angebotsstrukturen. Ältere Menschen haben den Wunsch, im hohen Alter und bei zunehmender Pflegebedürftigkeit ihre Selbstständigkeit und Selbstbestimmung zu erhalten, wenn möglich in der eigenen Wohnung. Daraus folgt die Notwendigkeit, betreute Wohnformen mit höherer Betreuungsintensität anzubieten, die Tagespflege auszubauen und weitere Demenzgruppen einzurichten. Mit Inkrafttreten der Pflegestärkungsgesetze I - III ergaben sich Leistungsverbesserungen insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Die Förderung ambulant betreuter Wohngruppen und die anteilige Weitergewährung des Pflegegeldes während der Inanspruchnahme von Ersatz- und Kurzzeitpflege, sind weitere Verbesserungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige.

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Problematisch ist allerdings die Entwicklung bei den Pflegeheimkosten. Einkommensverbesserungen bei den Pflegefachkräften und erheblich gestiegene Investitionskosten, ausgelöst durch die Heimmindestbauverordnung, führen dazu, dass sich die Schere zwischen dem zu erbringenden Eigenanteil der Betroffenen und den gesetzlichen Pflegeversicherungsleistungen für die stationäre Pflege immer mehr öffnet. In Baden-Württemberg beträgt der Gesamteigenanteil der Heimbewohnerinnen und -bewohner aktuell durchschnittlich 2.098,00 €.