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4 VORKOMMEN RELEVANTER ARTEN 4.1 VÖGEL

Insgesamt wurden bei den Erfassungen in den Jahren 2009 und 2014 in den kartierten Flächen 30 Vogelarten nachgewiesen. Dabei lagen für 14 Arten im Jahr 2009 bzw. für 19 Arten im Jahr 2014 ausreichende Hinweise auf ein Brutvorkommen vor, wobei acht Arten (Amsel, Feldsperling, Goldammer, Klapper- und Mönchsgrasmücke, Kleiber, Kohlmeise, Star) Reviere innerhalb des Geltungsbereichs besaßen. Insgesamt sechs Arten nutzten das Untersuchungsgebiet zur Nahrungssuche und zwei Arten sind auf-grund des Zeitpunkts ihrer Beobachtung als Durchzügler einzustufen.

Alle nachgewiesenen Vogelarten sind durch Artikel 1 der EU-Vogelschutzrichtlinie eu-roparechtlich geschützt. Die als Nahrungsgäste beobachteten Milanarten und der Turmfalke zählen darüber hinaus zu den streng geschützten Arten der Bundesarten-schutzverordnung. Alle übrigen Vogelarten sind besonders geschützt. Eine Übersicht zu den nachgewiesenen Vogelarten enthält Tabelle 1 im Anhang.

Brutvögel

Um den artenschutzrechtlichen Anforderungen zu genügen, aber gleichzeitig unnötige Doppelungen zu vermeiden, sind im Folgenden häufige und anspruchsarme Vogel-arten mit ähnlichen ökologischen Ansprüchen und somit ähnlichen Empfindlichkeiten gegenüber Eingriffen in neststandortbezogene Gilden zusammengefasst. Die Gilden werden wie folgt definiert:

 Bodenbrüter (Nest am Boden oder dicht darüber)

 Gebäudebrüter (Nest überwiegend in oder an Gebäuden und Bauwerken)

 Halbhöhlen- und Nischenbrüter (Nest in Nischen oder Halbhöhlen)

 Höhlenbrüter (Nest in Baumhöhlen)

 Röhricht-/Staudenbrüter (Nest in Röhrichten und Hochstauden)

 Zweigbrüter (Nest in Gehölzen deutlich über dem Boden)

Eine Zuordnung der einzelnen Vogelarten zu den Gilden ist der Gesamtartenliste im Anhang (Tabelle 1) zu entnehmen. Arten mit hervorgehobener naturschutzfachlicher Bedeutung werden keiner Gilde zugeordnet, sondern einzeln abgehandelt. Folgende Kriterien führen zu einer Einstufung als Vogelart mit hervorgehobener naturschutz-fachlicher Bedeutung:

 gefährdete Art

 hinsichtlich des Habitats anspruchsvolle Art

 streng geschützte Art

 seltene Art

 in Kolonien brütende Art

 Art nach Anhang I bzw. Art. 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie

Arten der Vorwarnliste verfügen i.d.R. nicht über eine hervorgehobene naturschutz-fachliche Bedeutung, jedoch wird ihnen im Rahmen der saP auf Grund ihres negativen Bestandstrends eine besondere Gewichtung zuerkannt. Sie werden im Folgenden als

Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart GÖG Charakterarten der Gilden berücksichtigt. Eine Übersicht über die im Untersuchungs-gebiet nachgewiesenen Brutvogelarten mit hervorgehobener naturschutzfachlicher Be-deutung und Arten der Vorwarnliste zeigt Abbildung 5.

Charakterisierung der Artengemeinschaft

Im untersuchten Gebiet wurde eine mäßig artenreiche, von häufigen Brutvögeln ge-prägte Artengemeinschaft vorgefunden, die sich aus landesweit abnehmenden Arten des Halboffenlandes (Feldsperling, Goldammer, Dorn- und Klappergrasmücke, Star, Wacholderdrossel) sowie aus ubiquitären Arten ohne besondere Lebensraumansprü-che zusammensetzt. Auffallend ist der hohe Revieranteil von Arten, die in Baumhöhlen brüten (Höhlenbrüter). Als charakteristische Vertreter sind hier Star und Feldsperling, aber auch Kleiber, Kohl- und Blaumeise zu nennen. Ihr gehäuftes Auftreten ist eng mit dem vorhandenen Höhlenpotenzial des alten Streuobstbestandes verknüpft, die auch Vertretern der Halbhöhlen- und Nischenbrütern (Gartenbaumläufer) Brutmöglichkei-ten bieBrutmöglichkei-ten. Andere ArBrutmöglichkei-ten wie Goldammer, Mönchs-, Dorn- und Klappergrasmücke pro-fitieren von den im Gebiet vorhandenen Gebüschen und Heckenstrukturen, die sie als Singwarten bzw. als Neststandort nutzen (Zweig- und Bodenbrüter). Im angrenzen-den Siedlungsbereich finangrenzen-den sich außerdem siedlungstypische Gebäudebrüter wie Haussperling und Hausrotschwanz. Für alle diese Arten bieten die blütenreichen Wie-sen mit ihrem Insektenangebot eine gute Nahrungsgrundlage.

Seltene bzw. gefährdete Arten mit einem hohen Indikationswert für den Naturschutz fehlen. Mögliche Gründe sind die Kleinflächigkeit von für Vögel wertvollen Habitatstru-turen (Obstwiesen, Hecken) sowie die siedlungsnahe Lage. Dennoch ist das Untersu-chungsgebiet aufgrund des gehäuften Auftretens landesweit zurückgehender Arten für Brutvögel als lokal bedeutsam einzustufen.

Abgrenzung der lokalen Populationen:

Für die häufigen und weit verbreiteten Vogelarten ist eine Zuordnung zu einer lokalen Population nicht möglich, weshalb der Empfehlung des MLR (2009) folgend auf den Naturraum 4. Ordnung (im vorliegenden Fall Naturraum 'Filder') verwiesen wird.

Nahrungsgäste

Als Nahrungsgäste wurden Arten angesprochen, die sporadisch bis regelmäßig im Un-tersuchungsgebiet beobachtet werden konnten, deren Brutplätze aber außerhalb lie-gen. Hierzu gehören Mauersegler, Rabenkrähe, Rot- und Schwarzmilan, Stieglitz und Turmfalke. Da der Eingriffsbereich für diese Arten nicht als essenzielles Nahrungshabi-tat anzusprechen ist, sind sie nicht Gegenstand der weiteren artenschutzrechtlichen Prüfung.

16 4. Vorkommen relevanter Arten

Durchzügler/Überflieger

Heckenbraunelle und Nachtigall halten sich nur während des Zuges kurzzeitig im Ge-biet auf und sind daher ebenfalls nicht Gegenstand der weiteren artenschutzrechtlichen Prüfung.

4.2 FLEDERMÄUSE

Im Untersuchungsgebiet wurde sowohl 2009 als auch 2014 nur die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) nachgewiesen. Sie ist im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufge-führt und darüber hinaus streng geschützt. Während sie bundesweit aus der Roten Lis-te genommen wurde, ist sie in Baden-WürtLis-temberg als gefährdet (RoLis-te LisLis-te 3) einge-stuft, obgleich sie mittlerweile wieder als häufige Art gilt (siehe Tabelle 2 im Anhang).

Als Jagdlebensraum einer weitverbreiteten, als Kulturfolger einzustufenden Art besitzt das Untersuchungsgebiet für Fledermäuse eine untergeordnete Bedeutung. Mit einer beobachteten Fledermausart bleibt die Artenzahl hinter den Erwartungen für diese strukturreiche Fläche zurück.

Biologie Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)

Wochenstuben Spaltenquartiere in und an Gebäuden (Fensterläden, Wandverschalungen, Flachdachleisten, Rollladenkästen), Hohlkastenbrücken

Bezug: April/Mai; Auflösung: August

Männchenquartiere Spaltenquartiere an Gebäuden, Brücken, Felsen, hohen Mauern, selten auch in Flachkästen

Abbildung 5: Brutvorkommen von Charakterarten der ökologischen Vogelgilden

Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart GÖG Zwischenquartiere Spaltenquartiere an Gebäuden, Brücken, Felsen, hohen Mauern,

Wasser-durchlässen

Winterquartiere Höhlen und Stollen, Gewölbekeller und Brücken mit relativ geringer Luft-feuchtigkeit und mit Temperaturen zwischen -2 und 7 °C (kälteresistent)

Bezug: Oktober/November; Verlassen: März

Jagdhabitat Ufervegetation von Gewässern, aufgelockerte Laub- und Mischwälder, He-cken, Waldränder, Streuobst, Gärten, Parkanlagen, Alleen, Straßenlaternen

Entfernung zwischen Quartieren und Jagdgebieten bis 2,5 km

Verbreitung Ba-Wü Die Zwergfledermaus ist in Baden-Württemberg nahezu flächendeckend verbreitet und nirgends selten

Die Zwergfledermaus jagt flächendeckend im B-Plangebiet. Schwerpunkte mit erhöhter Jagdaktivität konnten innerhalb des vergleichsweise kleinen Geltungsbereichs nicht ermittelt werden. Hecken, Wiesen und Streuobst lassen auf gute Entwicklungs-möglichkeiten für Insekten als Nahrungsgrundlage der Zwergfledermaus schließen. Bei Sichtbeobachtungen auf der Obstwiese konnten bis zu drei Individuen gleichzeitig re-gistriert werden.

Die Kontrolle der teils alten, höhlenreichen Obstbäume ergab keine direkten Quartier-funde. Die angrenzende Siedlung bietet für die gebäudetypische Fledermausart vielfäl-tige Quartiermöglichkeiten, von wo aus die Tiere zur Jagd ins B-Plangebiet einfliegen.

Abgrenzung der lokalen Population:

Die Zwergfledermaus gilt als insgesamt ortstreue Art. Die Jagdhabitate liegen wohl meist innerhalb eines ca. 1,5 km großen Radius um die Wochenstube. Insgesamt ist die Zwergfledermaus eine eher kleinräumig ziehende Art, wobei die Entfernungen zwi-schen Sommer- und Winterquartier meist unter 20 km liegen, auch Schwärmquartiere können ähnlich weit entfernt sein. Wochenstubenquartiere werden gelegentlich und bis in Entfernungen von 1,3 km gewechselt, von Einzeltieren bis 15 km Entfernung.

Grundsätzlich sind alle nachgewiesenen Wochenstuben und Winterquartiere der Zwergfledermaus als lokale Populationen einzustufen. Auch der Nachweis kleiner Kol-lektive (Detektornachweis, Netzfang, sonstige Quartiere) kann zur Abgrenzung einer lokalen Population herangezogen werden. Finden sich hierbei (bereits bekannte) Popu-lationen/Wochenstuben/Winterquartiere innerhalb eines Radius von ca. 3 bis 5 km, so sind die nachgewiesenen Tiere gegebenenfalls mit diesen zu einer lokalen Population zusammenzufassen. In Siedlungen können Zwergfledermäuse – als typische „Gebäu-defledermäuse“ – zu einer gemeinsamen lokalen Population vereinigt werden.

Strukturarmes und intensiv genutztes Offenland sowie stark befahrene Straßen führen zur Unterbindung eines möglichen Populationsverbundes und zur Isolation von Popu-lationen.

Da die nachgewiesenen Individuen das Untersuchungsgebiet in erster Linie zur Jagd nutzen, ist eine Zuordnung zu einer lokalen Population nicht möglich, weshalb der

18 4. Vorkommen relevanter Arten

Empfehlung des MLR (2009) folgend auf den Naturraum 4. Ordnung (im vorliegenden Fall Naturraum 'Filder') verwiesen wird.

4.3 REPTILIEN

Die Untersuchung der Reptilien erbrachte Nachweise der Zauneidechse (Lacerta agi-lis). Die Art steht im Anhang IV der FFH-Richtlinie und ist darüber hinaus bundesweit streng geschützt. Eine Übersicht zu ihrem Schutzstatus und ihrer Gefährdung zeigt Tabelle 3 im Anhang.

Biologie Zauneidechse (Lacerta agilis)

Habitate, Requisiten trockenwarme Lebensräume in sonnenexponierter Lage

Felsheiden, Geröllhalden, natürliche Kiesschüttungen und anthropogene Se-kundärbiotope (Bahndämme, Brachen), extensiv genutzte Grünland- und Ru-deralflächen, Wegböschungen und Gärten mit ausreichendem Nahrungs-angebot

(mäßig) trockenes Substrat, offene Bodenstellen, Sonnenplätze (Steine, abge-storbene Äste)

Tagesverstecke unter Steinen und Holz, in Kleinsäugerbauten oder selbstgegrabenen Höhlun-gen

Eiablage in vegetationsarmen, sonnigen und nicht zu trockenen Bereichen mit guter Dränung; in eine vom Weibchen gegrabene Grube

Ende Mai bis Ende Juni

Zweitgelege zwischen Ende Juni und Ende Juli möglich

Jungtiere ab Mitte Juli

Wanderungen, Ausbrei-tungsvermögen

häufig stark ortsgebunden (Wanderbewegungen im Habitat: max. etwa 20-50 m); maximale Wanderungen von bis zu 4 Kilometern

Überwinterung in Fels- oder Erdspalten, Baumstubben, verlassenen Nagerbauten oder selbstgebauten Röhren

Adulte ab September, spätestens ab Mitte/Ende Oktober bis April Verbreitung in Ba-Wü,

Erhaltungszustand der Art

in allen Naturräumen verbreitet, v.a. in der Ebene und im Hügelland, in großen Waldgebieten sowie in den höheren Lagen von Schwarzwald und Alb nicht oder kaum anzutreffen

Erhaltungszustand in Baden-Württemberg: ungünstig - unzureichend

Innerhalb des Plangebiets beschränken sich die Nachweise der Zauneidechse auf die südliche Grenze des Geltungsbereichs. An einer schütter bewachsenen, südexponier-ten Böschung konnsüdexponier-ten bei mehreren Begehungen maximal drei Individuen beobachtet werden. Hier sind für die thermophile Art alle Habitatvoraussetzungen wie Besonnung, Deckung und ein ausreichendes Nahrungsangebot erfüllt. Außerhalb des Geltungsbe-reichs befinden sich weitere Vorkommen entlang des Gehölzsaums an der Jahnstraße westlich der Tennisplätze. Insgesamt wurden im Untersuchungsgebiet fünf adulte Tiere (2 Männchen, 3 Weibchen) sowie drei subadulte Tiere festgestellt. Unter Berücksichti-gung einschlägiger Erfassungsgrade und eigener Erfahrungswerte ist somit im Unter-suchungsgebiet eine Mindestpopulation von 25 bis 30 Tieren anzunehmen, ca. 12 Tie-re davon im EingriffsbeTie-reich.

Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart GÖG Abgrenzung der lokalen Population:

Die Zauneidechse ist eine Art, die geeignete und für sie günstige Lebensräume über lange Zeiträume besiedelt und hier im allgemeinen auch nur geringe Ausbreitungsten-denzen zeigt. Die Zauneidechse ist insgesamt als sehr ortstreue Reptilienart zu be-zeichnen. Es wurde jedoch beobachtet, dass suboptimale Lebensstätten häufiger ge-wechselt werden und die Tiere hierbei, zumindest in linearen Biotopen wie Bahndäm-men, durchaus auch größere Distanzen zurücklegen können. Für einzelne Individuen wurden so maximale Wanderstrecken von bis zu 4 km pro Jahr nachgewiesen (BLANKE

2004,GÜNTHER 1996,PETERSEN et al. 2004).

Als lokale Populationen können Zauneidechsenkollektive gewertet werden, die höchs-tens ein bis zwei Kilometer voneinander entfernt sind, wobei diese zwingend durch ge-eignete kleinflächige Trittsteinbiotope - wie z.B. magere Wiesenstücke, kleine Wegbö-schungen, extensiv genutzte, besonnte Heckensäume oder auch Kleinstrukturen wie Holzstapel, Komposthaufen oder (möglichst Hecken bewachsene) Steinriegel - mitei-nander verbunden sein müssen. Auch das Vorhandensein höher wüchsiger Vegetation (Hecken, Gebüsche) als Versteckplätze ist hierbei notwendig. Entlang linearer Struktu-ren wie z.B. von Bahndämmen, Waldrändern oder geeigneten Straßenböschungen können einzelne Tiere Entfernungen von mehreren Kilometern überbrücken.

Die Vorkommen im Untersuchungsgebiet sind strukturell über die Gehölzränder der Feldhecken bzw. –gehölze an geeignete Habitatflächen im Süden und Westen des Be-bauungsplangebiets angebunden, die aus Streuobstwiesen und Halboffenland mit ei-Abbildung 6: Fundpunkte der Zauneidechse im Untersuchungsgebiet

20 4. Vorkommen relevanter Arten

ner Vielzahl besonnter Saumstrukturen. Hierauf deutet der Nachweis einer adulten Zauneidechse im Bereich der westlichen Fortsetzung der Jahnstraße, ca. 120 m vom Eingriffsgebiet entfernt. Die hier vorkommenden Zauneidechsen sind einer gemeinsa-men lokalen Population zuzuordnen, die sich fachlich durch die Ruiter Straße im Wes-ten, die Nellinger Straße im Süden und Osten sowie den Scharnhauser Park im Nor-den abgrenzen lässt.

4.4 SCHMETTERLINGE

Im Rahmen der Untersuchungen wurden im Vorhabensgebiet 11 Tagfalterarten regis-triert (Tabelle 4). Falterarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie konnten nicht festge-stellt werden, wodurch eine Beurteilung dieser Artengruppe hinsichtlich der arten-schutzrechtlichen Regelungen des § 44 BNatSchG entfällt.

4.5 KÄFER

Für den vorhabenrelevanten TK25-Quadranten 7221SO sind in der aktuellen Verbrei-tungskarte der LUBW (LUBW 2013) keine Fundpunkte des Juchtenkäfers eingetra-gen. Da jedoch in den angrenzenden TK25-Blättern Vorkommen verzeichnet sind, ist eine Betroffenheit der Art in den tangierten, z. T. Mulmhöhlen enthaltenden Obstbaum-beständen nicht von vorneherein auszuschließen.

Die Beprobung der Baumhöhlen ergab keine Nachweise des Juchtenkäfers. Eine vor-habenbezogene Betroffenheit der Art ist nicht zu erwarten, wodurch eine Beurteilung dieser Artengruppe hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Regelungen des § 44 BNatSchG entfällt.

Ein Vorkommen anderer Käferarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie ist im Wirkraum des Vorhabens nicht zu erwarten. Bei der Beprobung wurden mehrere national ge-schützte Arten (u. a. Großer Goldkäfer) nachgewiesen.

Gruppe für ökologische Gutachten . Dreifelderstr. 31 . 70599 Stuttgart GÖG

5 KONFLIKTERMITTLUNG