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Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit

5 Übersicht über den Untersuchungsraum

6.1 Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit

Inhaltsverzeichnis

6.1 Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit ... 159 6.1.1 Untersuchungsraum ... 160 6.1.2 Grundlagen ... 163 6.1.2.1 Verwendete Grundlagen und Gutachten ... 163 6.1.2.2 Bewertungsgrundlagen ... 163 6.1.3 Zustandsanalyse ... 164 6.1.3.1 Wohn- und Wohnumfeldnutzung ... 166 6.1.3.2 Freiraumstruktur ... 167 6.1.3.3 Nutzungsstruktur ... 171 6.1.3.4 Vorbelastungen ... 172 6.1.3.5 Bewertung der Schutzwürdigkeit/Empfindlichkeit ... 177 6.1.4 Voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung des Vorhabens ... 182 6.1.5 Auswirkungsprognose ... 183 6.1.5.1 Baubedingte Auswirkungen ... 187 6.1.5.2 Betriebsbedingte Auswirkungen ... 191 6.1.5.3 Gutachterliche Bewertung ... 194

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Verzeichnis der Tabellen

Tab. 6.1-1: Umweltqualitätsziele der Luftreinhaltung der Hansestadt Rostock (HRO, 2017a) ... 166 Tab. 6.1-2: Badegewässer zwischen Stoltera und Graal-Müritz, Stand: 2017 (MWAG,

2018) ... 170 Tab. 6.1-3: Charakteristik der Immissionsorte (Lage der Orte siehe Abb.6.1-1) ... 173 Tab. 6.1-4: Beurteilungspegel Gesamtverkehrslärm im Ist-Zustand (UmweltPlan,

2017) ... 174 Tab. 6.1-5: Hintergrundbelastungen für den Untersuchungsraum als Jahresmittelwert

2015 an der (Station Rostock-Stuthof (außer bei PM2,5, Station Hohe

Düne) ... 176 Tab. 6.1-6: Berechnete und gemessene Jahresmittelkonzentrationen (µg/m³) für den

Ist-Zustand 2015 an den 3 Messstationen ... 176 Tab. 6.1-7: Maximale Luftschadstoffbelastungen im Ist-Zustand an den Wohnbebauungen in Hohe Düne im Vergleich zu den zulässigen Immissionswerten (gemittelt für das Kalendarjahr) und den Zielwerten des Umweltqualitätszielkonzeptes der Hansestadt Rostock ... 177 Tab. 6.1-8: Bewertung der Gesundheit und des Wohlbefindens durch Lärmimmissionen

des Schutzgutes Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit ... 178 Tab. 6.1-9: Bewertung des Wohnumfeldes des Schutzgutes Menschen einschließlich der

menschlichen Gesundheit ... 179 Tab. 6.1-10: Bewertung der Freiraumstruktur des Schutzgutes Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit ... 181 Tab. 6.1-11: Abschichtung der relevanten Wirkfaktoren ... 183 Tab. 6.1-12: Beurteilungspegel Gesamtverkehrslärm Prognose-2030 (UmweltPlan,

2017) ... 192 Tab. 6.1-13: Ermittlung des Grades der Erheblichkeit der Auswirkungen auf das Schutzgut

Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit ... 194 Verzeichnis der Abbildungen

Abb. 6.1-1: Untersuchungsraum für das Schutzgut Menschen einschließlich der

menschlichen Gesundheit ... 161 Abb. 6.1-2: Ergänzend betrachteter Bereich der Werftgrube und der Zufahrt zur

Werftgrube ... 162 Abb. 6.1-3: Badegewässer an der Ostsee zwischen Stoltera und Graal-Müritz (MWAG,

2018) ... 169

6.1 Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit

Das Schutzgut Menschen nimmt eine Sonderstellung unter den Schutzgütern ein, da es einerseits über zahlreiche Wechselwirkungen mit den anderen Schutzgütern verbunden ist und andererseits selbst stark auf alle anderen Schutzgüter einwirkt.

Leben, Gesundheit und Wohlbefinden des Menschen bilden als zu schützendes Gut einen Schwerpunkt (Gassner, E.; Winkelbrand, A., 2005) und werden durch physikalische, chemische und/oder biologische Einwirkungen beeinflusst. Darüber hinaus sind weitere Nutzungsinteressen des Menschen zu betrachten.

Da die Anpassungsstrecke, der Seekanal Rostock, eine Bundeswasserstraße ist und somit selbst nicht für eine Lebens- bzw. Wohnnutzung geeignet ist, wird das Schutzgut Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit im engeren Untersuchungsraum anhand folgender Raumfunktionen beschrieben:

 Wohn- und Wohnumfeldnutzung:

Der Zustand der Wohnbereiche und des Wohnumfeldes ist für die Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen von zentraler Bedeutung, da er hier seinen Lebensmittelpunkt hat und einen Großteil seiner Freizeit und seiner Arbeitszeit verbringt.

Eine besondere Situation ergibt sich, da die Ortslagen westlich und östlich des Anpassungsvorhabens durch den Tourismus geprägt sind.

 Erholungs- und Freizeitfunktion:

Im Allgemeinen hängen die Nutzung und die Erlebbarkeit des Freiraumes für die Erholung von der infrastrukturellen Ausstattung und der Nähe zu den Quellorten (Siedlungen) ab.

Für das Anpassungsvorhaben fokussiert sich die Beeinträchtigung auf die Änderung der Erlebbarkeit des Freiraums, der Nutzungsmöglichkeiten für den Angelsport und die Badenutzung.

 Wirtschafts- und Nutzungsfunktion:

Wirtschaftliche Aspekte sind nicht Gegenstand einer UVU, ausgewählte Nutzungen werden hier dennoch gemäß Scoping-Unterlage (Froelich & Sporbeck, 2014) betrachtet.

Mit dem Anpassungsvorhaben sind Wirkungen auf die Wirtschafts- und Nutzungsfunktion verbunden. Eine wesentliche Nutzung der Wasserstraße findet durch den Schiffsverkehr (Fährverkehr, Gütertransport, Tourismus, Wasser-/Freizeitsport) statt. Im Weiteren ist als Nutzung für den Innenbereich (Kap. 3) des Seekanals die Fischerei von Bedeutung. Im Außenbereich des Seekanals sind die Fischerei und die Rohstoffgewinnung von Bedeutung. Der Aspekt Frequentierung des Seekanals durch den Schiffsverkehr wird gemäß der Scopingunterlage (Froelich & Sporbeck, 2014) unter dem Schutzgut „Mensch einschließlich menschliche Gesundheit“ betrachtet. Die Aspekte Fischerei und Rohstoffgewinnung sind dem Schutzgut „Kulturgüter und sonstige Sachgüter“ zugeordnet und werden im Kap. 6.8 betrachtet.

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6.1.1 Untersuchungsraum

Durch das Anpassungsvorhaben sind entsprechend den Ausführungen in Kap. 4 folgende Wirkfaktoren für das Schutzgut „Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit“ von Bedeutung:

Baubedingt:

 Boden- und Sedimententnahme durch Baggerung

 Verkehrszunahme durch Baggerguttransporte zur Umlagerungsfläche KS 552a und deren Erweiterungsfläche und zur Spüleranlegestelle

 Emissionen von Schall, Schadstoffen, Staub, Licht, Erschütterungen und Vibrationen

 Trenn- und Barrierewirkung von Bautätigkeit, Verkehr und Transport

 Visuelle Wirkungen

 Verfüllung der Werftgrube Betriebsbedingt:

 Veränderung des Schiffsverkehrs durch ausgebaute Fahrrinne (Anzahl und Größe der Schiffe, z.B. Emissionen)

 Schiffserzeugte Belastungen

 Unterhaltungsbaggerung

Der Untersuchungsraum der Betrachtung wird schutzgutspezifisch entsprechend der zu erwartenden Einwirkbereiche abgegrenzt. Der Untersuchungsraum umfasst gemäß der Festlegungen der Scopingunterlage (Froelich & Sporbeck, 2014) die Breite der Fahrrinne und angrenzende Bereiche >35 dB(A) (Nachtwert, gemäß der Richtlinie zur Begutachtung der örtlichen Lärmbelastung in Kur- und Erholungsorten M-V (SM M-V, 2001)).

Für die Erfassung der Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit und seiner Nutzungsansprüche wird der entsprechende Wirkbereich der prognostizierten Isophonen aus dem Schallgutachten (UmweltPlan, 2018) als Untersuchungsraum betrachtet. Die Beurteilung der Geräuschimmissionen erfolgt für die Immissionsorte in den Ortslagen westlich und östlich des Seekanals. Der Untersuchungsraum umfasst somit auch die durch das Vorhaben potenziell betroffenen Stadtbereiche der Hansestadt Rostock (Abb. 6.1-1). Ergänzend werden Wirkungen durch den Schutenverkehr und die Verbringung von Baggergut in der Werftgrube bei der ehemaligen Neptunwerft betrachtet (Abb. 6.1-2).

Zur Bewertung möglicher Veränderungen der Erholungsnutzung werden auch die Strände in Warnemünde und Hohe Düne/Markgrafenheide in die Betrachtungen einbezogen, sie werden hinsichtlich der Badewasserqualität betrachtet.

Auswirkungen, die den Menschen mit Blick auf die Erlebbarkeit der Landschaft betreffen, werden in Kap. 6.7 behandelt.

Abb. 6.1-1: Untersuchungsraum für das Schutzgut Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit

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Abb. 6.1-2: Ergänzend betrachteter Bereich der Werftgrube und der Zufahrt zur Werftgrube

6.1.2 Grundlagen

6.1.2.1 Verwendete Grundlagen und Gutachten

 Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern 2016 (LEP M-V, 2016)

 Regionales Raumentwicklungsprogramm Mittleres Mecklenburg/Rostock (RREP MM/R, 2011)

 Gutachtlicher Landschaftsrahmenplan – Mittleres Mecklenburg/Rostock – erste Fortschreibung, April 2007 (LUNG M-V, 2007)

 Landschaftsplan der Hansestadt Rostock, erste Aktualisierung (HRO, 2014)

 Anpassung der seewärtigen Zufahrt zum Seehafen Rostock - Erläuterungsbericht (WSA, 2019)

 Standortkonzept für Sportboothäfen an der Ostsee (MABL MV, 2004)

 6. Umsetzungsbericht für das Umweltqualitätskonzept der Hansestadt Rostock (HRO, 2017c)

 Internetauftritt der Hansestadt Rostock mit dem Seebad Warnemünde; Kreuzfahrtschiffe;

Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde; Zugriff: 16.11.2017 (HRO, 2017b)

 Stadtbereichskatalog - Bevölkerung insgesamt; Stand: 31.12.2016; Abfrage: 15.11.2017 (HRO, 2016)

 Statistischer Bericht - Tourismus, Gastgewerbe: Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern, Dezember 2016, Jahr 2016 (endgültige Ergebnisse); Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern; Stand: 21.02.2017 (LAIV, 2017b)

 Anpassung der seewärtigen Zufahrt zum Seehafen Rostock - Schallimmissionen während der Bauzeit und im Anschluss an die Ausbaumaßnahme (UmweltPlan, 2018)

 Anpassung der seewärtigen Zufahrt zum Seehafen Rostock – Ermittlung und Bewertung der Änderungen der Luftschadstoffbelastung während der Bauzeit und im Anschluss an die Ausbaumaßnahme (Lohmeyer, 2018)

6.1.2.2 Bewertungsgrundlagen

Die Bewertung erfolgt gem. der in Kap. 2.3 beschriebenen Methodik anhand vorhandener Daten- und Informationsgrundlagen verbal-argumentativ.

Hinsichtlich der resultierenden Schallimmissionen erfolgt die Beurteilung für das Schutzgut anhand von Vorgaben aus der:

 DIN 18005 (DIN 18005-1, 2002), (DIN 18005-1 Bbl. 1, 1987), (DIN 18005-2, 1991)

 16. BImSchV (Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verkehrslärmschutzverordnung) (2014)

 AVV Baulärm (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm) (1970)

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Darüber erfolgt die Beurteilung anhand von Vorgaben aus der:

 39. BImSchV (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen) (2016)

 BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) (2017)

6.1.3 Zustandsanalyse

Das Anpassungsvorhaben umfasst Bereiche der Küstengewässer (Breitling, Seekanal und die Werftgrube in der Unterwarnow) und des Küstenmeeres (Seekanal, Umlagerungsfläche KS 552a und deren Erweiterungsfläche).

Das aktuelle Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern 2016 (LEP M-V, 2016) weist den Seekanal als Vorranggebiet Schifffahrt aus. Der Bereich der Umlagerungsfläche KS 552a und deren Erweiterungsfläche befindet sich im Bereich eines marinen Vorbehaltsgebietes Fischerei in Überlagerung mit einem marinen Vorbehaltsgebiet Tourismus und einem Vorbehaltsgebiet Schifffahrt. Östlich angrenzend befindet sich ein marines Vorbehaltsgebiet Rohstoffgewinnung.

Das Raumentwicklungsprogramm Mittleres Mecklenburg/Rostock (RREP MM/R, 2011) legt raumordnerische Ziele für die landseitigen Bereiche fest. Für die wasserseitigen Bereiche werden keine raumordnerischen Ziele festgelegt. Die gesamte Küstenregion um die Hansestadt Rostock ist als Schwerpunktraum für Tourismus gekennzeichnet. Die Waldflächen der Rostocker Heide und der Wald zwischen Markgrafenheide und Graal-Müritz sowie der Bereich um Stoltera sind als Vorranggebiet Naturschutz und Landschaftspflege ausgewiesen.

Die Siedlungsbereiche entlang der Ufer sind Vorbehaltsgebiet Küsten- und Hochwasserschutz. Der Überseehafen ist als überregional bedeutsamer Hafen gekennzeichnet und die Hansestadt Rostock als Oberzentrum.

Die erste Fortschreibung des Gutachtlichen Landschaftsrahmenplans – Mittleres Mecklenburg/Rostock 2007 (LUNG M-V, 2007) weist u.a. auch raumordnerische Ziele aus.

Dem Küstenbereich zwischen Stoltera und Graal-Müritz einschließlich der vorgelagerten Wasserflächen der Ostsee kommt eine herausragende bzw. besondere Bedeutung für die Sicherung der ökologischen Funktionen zu. Diese Bereiche sind als Vorrang- bzw.

Vorbehaltsgebiete Naturschutz und Landschaftspflege vorgeschlagen. Gleiches gilt für große Flächen der Rostocker Heide und den Bereich des Peezer Bachs. Dem Küstenbereich zwischen Stoltera und Graal-Müritz bzw. der Rostocker Heide kommt zudem eine herausragende bzw. besondere Bedeutung hinsichtlich der Erholungsfunktion der Landschaft zu. Im Weiteren haben insbesondere die Flächen der Rostocker Heide eine sehr hohe Funktion für die Freiraumstruktur, dementsprechend ist die Schutzwürdigkeit landschaftlicher Freiräume in diesem Bereich als sehr hoch gekennzeichnet. Im Landschaftsplan der Hansestadt Rostock, erste Aktualisierung 2013 (HRO, 2014) dienen diese Bereiche dem Grünverbund.

Für die Hansestadt Rostock wurden 2005 Umweltqualitätsziele in einem Umweltqualitätszielekonzept (UQZK) festgelegt, sie stellen einen wichtigen Beitrag zur

nachhaltigen Stadtentwicklung dar. Im Jahr 2017 wurde für die Berichtsjahre 2013 bis 2016 der 6. Umsetzungsbericht für die Umweltqualitätsziele der Hansestadt Rostock (HRO, 2017c) veröffentlicht. Hinsichtlich des Schutzgutes Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit enthält dieser Bericht u.a. Aussagen zur Lärmbekämpfung sowie zur Luftreinhaltung.

Lärmbekämpfung:

Für den Ballungsraum Rostock wurde ein Lärmaktionsplan (LAP) aufgestellt. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Verringerung der Anzahl der betroffenen Einwohner, die dauerhaft gesundheitsgefährdenden Lärmbelastungen (LDEN > 65 dB(A) bzw. LNight > 55 dB(A)1) ausgesetzt sind. Dieses Ziel beschränkt sich auf den Straßenverkehrslärm (Straßenverkehr und Straßenbahn). Geschützt werden soll der gesamte Aufenthaltsbereich der Bevölkerung einschließlich des Wohnumfeldes (HRO, 2017c).

Für die voraussichtlich durch Lärmimmissionen während der Anpassungsmaßnahmen betroffenen Stadtbereiche Warnemünde, Rostocker Heide und Groß Klein wurden Lärmbrennpunkte für den Straßenverkehr im Bereich der Kreuzung Parkstraße/Richard-Wagner-Straße, der Kreuzung Fritz-Reuter-Straße/B 103 sowie der Kreuzung Poststraße/B 103 (Stadtbereich Warnemünde) und im Bereich der Kreuzung Markgrafenheider Str./Graal-Müritzer Str. (Stadtbereich Rostocker Heide) festgestellt.

Hinsichtlich des Schienenverkehrs befindet sich im Stadtbereich Warnemünde im Bereich der Alten Bahnhofstraße, Am Strom bis Kurve Alte Bahnhofstraße ein Lärmbrennpunkt (HRO, 2017c).

Neben den Lärmbrennpunkten wurden auch ruhige Gebiete ausgewiesen, die vor einer künftigen Lärmzunahme zu schützen sind. Hierzu gehören u.a. die Bereiche des Küstenwaldes zwischen Warnemünde und Diedrichshagen einschließlich Diedrichshäger Land und der Bereich um Stoltera westlich von Warnemünde sowie die Rostocker Heide. Im Weiteren der Kurpark und der Stephan-Jantzen-Park in Warnemünde sowie der Bereich des Hundsburgpark, des IGA-Park und des Grünbereichs um die Sportanlage Groß Klein (HRO, 2017c).

Luftreinhaltung:

Das Wirtschaftsministerium M-V hat in Kooperation mit der Hansestadt Rostock einen Luftreinhalte- und Aktionsplan zur Minderung der Feinstaub- und Stickstoffdioxid-Immissionen erarbeitet. Der 2008 veröffentlichte Luftreinhalteplan verfolgt das Ziel, die geltenden Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxide einzuhalten (HRO, 2017c).

Für die Hansestadt Rostock wurden zudem die folgenden Umweltqualitätsziele für die Luftreinhaltung formuliert (HRO, 2017c):

 Keine gravierende Zunahme der Immissionen im ländlich geprägten Umland der Stadt

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 Abbau der lokalen verkehrsbedingten Belastungsspitzen in der Innenstadt

 Begrenzung der Luftbelastung aus Gewerbe und Industrie

Für die verkehrsbedingten Luftschadstoffe sind konkret folgende Werte im Rahmen der Luftreinhalteplanung festgesetzt:

Tab. 6.1-1: Umweltqualitätsziele der Luftreinhaltung der Hansestadt Rostock (HRO, 2017c)

Zeithorizont

Luftschadstoff 2015 2020 Schutzgut

Jahresmittelwert [µg/m³]

Benzol 2,5 < 1,3 Mensch

Partikel PM 10 20 < 20 Mensch

Stickstoffdioxid 20 < 20 Mensch

In der Hansestadt Rostock werden seit 1992 über zwei Messstationen, am Holbeinplatz und in Stuthof, Daten von Luftschadstoffen erfasst. Seit 2006 betreibt das LUNG zwei zusätzliche Messstellen: eine zur Erfassung des „städtischen Hintergrunds“ in Warnemünde und eine verkehrsbezogene Messstation an der Straße „Am Strande“, an der kontinuierlich NO2 und Feinstaub (PM10) erfasst werden. Der Luftschadstoff Benzol wird durch das LUNG nicht gemessen, so dass hierfür keine Daten vorliegen (HRO, 2017c).

Neben den verkehrsbedingten Luftschadstoffen steht auch die Schifffahrt - sowohl der Schiffsverkehr von und zu den Häfen als auch der Aufenthalt der Fahrgastschiffe am Kreuzfahrtterminal - im Fokus der Luftreinhaltung. Um mögliche vom Schiffsverkehr ausgehende Belastungen zu ermitteln, wurde im Januar 2015 eine weitere Luftgütemessstation in Hohe Düne in Betrieb genommen. Die Auswertung der Messdaten 2015/2016 ergibt die sichere Einhaltung aller überwachten Luftschadstoffkomponenten, dennoch sind insbesondere bei Stickoxiden von Mai bis August höhere Werte nachweisbar als bei den Hintergrundmessstationen (HRO, 2017c).

An den Messstationen Warnemünde, Stuthof, Holbeinplatz und Hohe Düne werden die Jahresmittelwerte der Grenzwerte der EU-Luftreinhalterichtlinie/TA Luft eingehalten. Sie entsprechen an den verkehrsferneren Messstationen auch dem ehrgeizigen 50%igen Minimierungsziel des UQZK, das bis zum Jahr 2015 zu erreichen war (HRO, 2017c).

In den Jahren 2015 und 2016 wurden die Grenzwerte für NO2 an allen Messstationen eingehalten bzw. unterschritten. Die Hansestadt Rostock möchte jedoch weitere Maßnahmen verfolgen, um nicht nur die Einhaltung des Grenzwertes sondern auch die deutliche Unterschreitung der Grenzwerte dauerhaft sicherzustellen (HRO, 2017c).

6.1.3.1 Wohn- und Wohnumfeldnutzung

Die Hansestadt Rostock ist mit insgesamt 207.492 Einwohnern (Stand: 31.12.2016) (HRO, 2016) die größte Stadt in Mecklenburg-Vorpommern und im Rahmen der zentralörtlichen Gliederung als Oberzentrum (LEP M-V, 2016; RREP MM/R, 2011) eingestuft.

Die nächstgelegenen Wohnbebauungen befinden sich in den unmittelbar an den Seekanal angrenzenden Stadtbereichen Warnemünde, Rostocker Heide, Groß Klein und Rostock-Ost.

Der Stadtbereich Warnemünde mit den Ortslagen Seebad Warnemünde und Diedrichshagen liegt westlich des Anpassungsvorhabens und zählt insgesamt 7.955 Einwohner. Der ebenfalls westlich gelegene Stadtbereich Groß Klein hat 13.383 Einwohner. Im östlich des Anpassungsvorhabens gelegenen Stadtbereich Rostocker Heide mit den Ortslagen Hohe Düne, Markgrafenheide, Hinrichshagen, Torfbrücke und Wiethagen sind 1.570 Einwohner gemeldet. Der Stadtteil Rostock-Ost befindet sich östlich und südlich des Vorhabens, er umfasst die Ortsteile Krummendorf, Hinrichsdorf, Nienhagen, Peez, Stuthof und Jürgenshof mit 1.205 Einwohnern (HRO, 2016) (Abb. 6.1-1).

Die nächstgelegene Wohnbebauung befindet sich ca. 40 m am östlichen Ufer des Seekanals im Bereich der Ortslage Hohe Düne.

6.1.3.2 Freiraumstruktur

Einrichtungsbezogene Erholungsinfrastruktur bzw. Sehenswürdigkeiten sind im Küstengebiet, insbesondere in den Ortsteilen Seebad Warnemünde und Hohe Düne, vorhanden.

Das Küstengebiet um Warnemünde weist eine Vielzahl von Erholungs- und Freizeitmöglichkeiten auf. Dazu gehören u.a. Badestrände, Surf- und Kitespots, Segel- sowie Angelreviere. Vielfältige Übernachtungsmöglichkeiten, wie Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Privat-Ferienunterkünfte, Campingplätze und sonstige tourismusrelevante Unterkünfte (Rehaklinik, etc.) sind vorhanden.

In der Hansestadt Rostock wurden im Jahr 2016 etwa 109 Beherbergungsbetriebe mit insgesamt 14.433 Schlafmöglichkeiten registriert. Davon entfallen etwa 66 Beherbergungsbetriebe mit 10.059 Schlafmöglichkeiten auf Warnemünde. Für das Jahr 2016 wurden 1.966.750 Übernachtungen für die Hansestadt Rostock registriert, davon entfallen 1.215.637 Übernachtungen auf das Seebad Warnemünde (LAIV, 2017b).

Das Seebad Warnemünde ist zudem Kreuzfahrthafen mit 190 Anläufen von Kreuzfahrtschiffen im Jahr 2017 (HRO, 2018). Des Weiteren bestehen Fährverbindungen nach Skandinavien (Dänemark, Schweden, Finnland). Im Jahr 2016 wurden insgesamt 6.125 Fährschiffanläufe registriert (HRO, 2018).

Im Weiteren bietet die Ostseeküste ausgedehnte und abwechslungsreiche Segelreviere für den Wassersporttourismus. Die Ostsee vor Rostock umfasst das Revier „Wismarbucht-Rostock-Warnemünde“ (Revier I). Insbesondere Rostock bietet eine Vielzahl an Sportboothäfen verschiedener Kategorien. Neben der Funktion als Basishafen für überregionale Dauerlieger erfüllt Rostock vor allem die Funktion netzergänzender Häfen für tiefergehende Boote und flache Boote. Dabei überwiegt aufgrund des fast durchweg seewärtigen Charakters des Reviers die Anzahl der Häfen für seegängige Bootstypen mit einer höheren Wassertiefe (MABL MV, 2004). Im Jahr 2016 haben insgesamt 1.575 Sportboote die Rostocker Sportboothäfen/Marinas angelaufen (HRO, 2018).

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Für die Nutzung der Badestrände ist die Badewasserqualität von großer Bedeutung. Zwischen Stoltera und Graal Müritz befinden sich mehrere an die EU gemeldete Badegewässer (Badegewässer Nr. 238 bis 225) (Abb. 6.1-3). Die Badegewässer Nr. 238 bis Nr. 235 befinden sich westlich des Seekanals und sind dem nach WRRL berichtspflichtigen Wasserkörper DE_CW_WP_04 zugewiesen (Fachbeitrag zur WRRL (TNU, 2018f)). Die Badestellen Nr. 234 bis Nr. 225 gehören zum Wasserkörper DE_CW_WP_06 und befinden sich östlich des Seekanals. Beide Wasserkörper sind als mesohalin, mit Salzgehalten zwischen 5 - < 18 o/oo beschrieben. Die Transparenz liegt an den genannten Badegewässern bei 2 m (Min: 2 m; Mittel: 2 m, Max: > 2 m), die pH-Werte zwischen 7,2 und 8,7.

Für das Bezugsjahr 2009 wurde der Zustand nach EU-WRRL eingeschätzt: Für alle genannten Badestellen wird der ökologische Zustand als mäßig und der chemische Zustand als gut bewertet2. Die Bewertung der Gefahr durch die Massenvermehrung von Cyanobakterien und Makroalgen ist Tab. 6.1-2 zu entnehmen. Die Badegewässer werden als von ausgezeichneter (Nr. 238 bis Nr. 231; Nr. 329 bis Nr. 326) bzw. guter (Nr. 230, Nr. 225) Qualität eingestuft (MWAG, 2018).

Für die 8 Badewasseruntersuchungsstellen (Nr. 231 bis 238) der Hansestadt Rostock wurden 2016 insgesamt 50 Wasserproben entnommen, an sämtlichen Proben konnte keine Belastung festgestellt werden (HRO, 2018).

2 der aktuelle Zustand der Wasserkörper ist im Fachbeitrag zur WRRL (TNU, 2018f) beschrieben; die Badegewässerprofile wurden auf (MWAG, 2018) noch nicht auf das Bezugsjahr 2015 aktualisiert

Abb. 6.1-3: Badegewässer an der Ostsee zwischen Stoltera und Graal-Müritz (MWAG, 2018)

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Tab. 6.1-2: Badegewässer zwischen Stoltera und Graal-Müritz, Stand: 2017 (MWAG, 2018)

Badestelle Wasserkörper-ID

pH-Wert

Zustand nach EU-WRRL Cyanobakterien Makroalgen /

Makrophyten Ökologischer

Zustand

Chemischer Zustand

Gesamt-

zustand Bezugsjahr Vorkommen

Gefahr zukünftiger Massenentwicklung Min Mittel Max

238 Wilhelmshöhe, Warnemünde DE_CW_WP_04 7,9 8,2 8,5 mäßig gut nicht erfasst 2009 selten gering (mesotroph) gelegentlich 237 Warnemünde, Weststrand DE_CW_WP_04 8 8,1 8,2 mäßig gut nicht erfasst 2009 selten gering (mesotroph) gelegentlich 236 Warnemünde, Strand DE_CW_WP_04 8 8,3 8,7 mäßig gut nicht erfasst 2009 selten gering (mesotroph) gelegentlich 235 Am Leuchtturm, Warnemünde DE_CW_WP_04 8 8,1 8,2 mäßig gut nicht erfasst 2009 selten mittel (eutroph) häufig 234 Parkplatz Sonnenstrand,

Markgrafenheide

DE_CW_WP_06 8,1 8,1 8,2 mäßig gut nicht erfasst 2009 selten keine (oligotroph) gelegentlich 233 Parkplatz Stubbenwiese,

Markgrafenheide

DE_CW_WP_06 7,9 8 8,2 mäßig gut nicht erfasst 2009 selten keine (oligotroph) gelegentlich 232 Markgrafenheide Strand DE_CW_WP_06 8 8,1 8,2 mäßig gut nicht erfasst 2009 selten keine (oligotroph) gelegentlich 231 Prahmgraben, Markgrafenheide DE_CW_WP_06 7,6 8,1 8,6 mäßig gut nicht erfasst 2009 selten keine (oligotroph) gelegentlich 230 Graal-Müritz, Zeltplatz DE_CW_WP_06 7,3 7,8 8,2 mäßig gut nicht erfasst 2009 selten gering (mesotroph) selten 229 Graal-Müritz, Stromgraben DE_CW_WP_06 7,3 7,8 8,2 mäßig gut nicht erfasst 2009 selten gering (mesotroph) selten 228 Graal-Müritz, Grandhotel DE_CW_WP_06 7,2 7,6 8,2 mäßig gut nicht erfasst 2009 selten gering (mesotroph) selten 227 Graal-Müritz,

Moorgraben/Seebrücke

DE_CW_WP_06 7,2 7,8 8,2 mäßig gut nicht erfasst 2009 selten gering (mesotroph) selten 226 Graal-Müritz, Mittelweg DE_CW_WP_06 7,3 7,8 8,2 mäßig gut nicht erfasst 2009 selten gering (mesotroph) selten 225 Graal-Müritz, Düne DE_CW_WP_06 7,3 7,8 8,2 mäßig gut nicht erfasst 2009 selten gering (mesotroph) selten

Freiraum

Als Freiraum wird der für die landschaftsbezogene Erholung zur Verfügung stehende Freiraum außerhalb geschlossener Bebauung definiert. Wie bereits dargestellt, ist der Seekanal im LEP MV 2016 als Vorranggebiet Schifffahrt ausgewiesen. Dieses Vorranggebiet wird sowohl von einem marinen Vorbehaltsgebiet Tourismus (im Bereich der Ostsee) als auch einem Vorbehaltsgebiet Tourismus an Land umfasst. Somit ist der gesamte Küstenbereich sowohl land- als auch seeseitig der landschaftsbezogenen Erholung vorbehalten (LEP M-V, 2016).

Laut Raumentwicklungsprogramm Mittleres Mecklenburg/Rostock ist die gesamte Küstenregion um die Hansestadt Rostock Schwerpunktraum für Tourismus (RREP MM/R, 2011).

Der Seekanal selbst ist ein Schifffahrtsweg und hat somit für die ortsgebundene/aktive Erholungsnutzung weniger Bedeutung. Die Ortslagen jedoch sind für die ortsgebundene/aktive Erholungsnutzung von Bedeutung.

6.1.3.3 Nutzungsstruktur

Marine Nutzungen und Nutzungsansprüche ergeben sich aus verschiedenen Belangen. Für die menschliche Nutzung sind im Bereich des Anpassungsvorhabens

 die Sportbootschifffahrt (Verkehr),

 die Schifffahrt (Verkehr) und

 der Rohstoffabbau und die Fischerei (in Kap. 6.8 thematisiert)

relevant. Im Bereich der Anpassungsstrecke bzw. im Bereich der Umlagerungsfläche KS 552a und deren Erweiterungsfläche befinden sich keine militärischen Übungsgebiete. Der Bereich wird durch das Militär als Verkehrsfläche genutzt. Der Seekanal ist auch Zufahrt zum Marinestützpunkt Warnemünde. Im Weiteren befindet sich im Bereich vor Hohe Düne und Markgrafenheide die Seekabeltrasse „Kontek“, die der Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung zwischen der deutschen Ostseeküste und der dänischen Insel Seeland dient (Auskunft erteilte das Bergamt Stralsund).

Sportbootschifffahrt

Die Sportbootschifffahrt ist auch für die Küstenregion von ökonomischer Bedeutung. So sind mit der Sportbootschifffahrt insbesondere Einkommens- und Beschäftigungseffekte verbunden. Im Weiteren trägt die Sportbootschifffahrt zur Erhöhung der Attraktivität der Ostseeküste für den Gesamttourismus, für Industrie und Gewerbe sowie als Wohnstandort bei (MABL MV, 2004). Die Bewegung von Sportbooten sind dem Unterkapitel „Schifffahrt“ zu

Die Sportbootschifffahrt ist auch für die Küstenregion von ökonomischer Bedeutung. So sind mit der Sportbootschifffahrt insbesondere Einkommens- und Beschäftigungseffekte verbunden. Im Weiteren trägt die Sportbootschifffahrt zur Erhöhung der Attraktivität der Ostseeküste für den Gesamttourismus, für Industrie und Gewerbe sowie als Wohnstandort bei (MABL MV, 2004). Die Bewegung von Sportbooten sind dem Unterkapitel „Schifffahrt“ zu