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Hinweise auf Schwierigkeiten und bestehende Wissenslücken

1 Allgemein verständliche Zusammenfassung

1.10 Hinweise auf Schwierigkeiten und bestehende Wissenslücken

Soweit im Rahmen der Erarbeitung der vorliegenden UVU einzelne Schwierigkeiten und Wis-senslücken festgestellt wurden, wurde darauf in den entsprechenden Abschnitten hingewie-sen.

Die Aussagefähigkeit der Fachgutachten und der UVU ist trotzdem gewährleistet, da in der Regel „worst-case“-Betrachtungen und -Abschätzungen auf der Basis konservativer Erfah-rungswerte vorgenommen wurden.

Hinsichtlich der Betrachtung möglicher kumulativer Wirkungen zwischen anderen Vorhaben und der Anpassung des Seekanals Rostock ist zu berücksichtigen, dass der Planungsstand der Vorhaben unterschiedlich ist. Vor diesem Hintergrund können z.B. Aussagen zum mögli-chen zeitlimögli-chen Zusammentreffen der Vorhaben derzeit nicht getroffen werden.

1.11 Zusammenfassung der ermittelten Umweltauswirkungen

Zusammenfassend sind durch das Vorhaben für die Schutzgüter „Mensch, einschließlich der menschlichen Gesundheit“, „Boden/ Sediment“, „Wasser“, „Luft“, „Klima“, „Landschaft“, „Kul-tur- und sonstige Sachgüter“ keine erheblich nachteiligen Auswirkungen zu erwarten (BK III).

Für das Schutzgut „Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt“ ergeben sich durch die Wirkfakto-ren der „Boden- und Sedimententnahme durch Baggerung“ bzw. „Veränderung der Seebo-denmorphologie und der Sedimentzusammensetzung“ und der damit verbundenen Wirkung der Substratentnahme und hier der Verlust von Benthos bzw. der Veränderung der Sediment-zusammensetzung / Substratänderung und hier der Biotoptypenwechsel im Bereich der Norderweiterung der Zufahrt zum Ölhafen, Erweiterung der Böschung der Wendeplatten er-heblich nachteilige Auswirkungen (BK IV). Diese erer-heblich nachteiligen Umweltauswirkungen

des Vorhabens „Anpassung der seewärtigen Zufahrt zum Seehafen Rostock“ werden im Rah-men des landschaftspflegerischen Begleitplanes bilanziert.

Die Untersuchung der Umweltverträglichkeit hat gezeigt, dass vom Vorhaben unter rücksichtigung der Kompensationsmaßnahmen gemäß landschaftspflegerischer Be-gleitplan, keine Umweltauswirkungen ausgehen werden, die einer Planfeststellung ent-gegenstehen.

2 Grundlagen

Inhaltsverzeichnis

2 Grundlagen ... 87 2.1 Veranlassung ... 87 2.2 Revierbeschreibung ... 88 2.3 Methodik der Umweltverträglichkeitsuntersuchung ... 89 2.3.1 Zielstellung ... 89 2.3.2 Beurteilungsmethodik ... 90 2.3.3 Aufbau der Unterlagen ... 100 Verzeichnis der Tabellen

Tab. 2-1: Muster eines schutzgutspezifischen Bewertungsrahmens - Bewertung des

Schutzgutes Mensch (Freizeit- und Erholungsnutzung) ... 92 Tab. 2-2: Matrix zur Ermittlung des Veränderungsgrades (BMVBS, 2011) ... 93 Tab. 2-3: Definition des Veränderungsgrades (BMVBS, 2011) ... 93 Tab. 2-4: Ermittlung des Grades der Erheblichkeit durch die Verknüpfung von Funktionen

(BMVBS, 2011), angepasst ... 95 Tab. 2-5: Ermittlung des Grades der Erheblichkeit A) Verknüpfung der Sachgrößen Dauer

und räumliche Ausdehnung der Auswirkungen ... 96 Tab. 2-6: Ermittlung des Grades der Erheblichkeit bei positiven Veränderungen B)

Verknüpfung der Bewertung der Sachgrößen Dauer und räumliche Ausdehnung der Auswirkungen (Tab. 2-5) mit der Wertgröße Grad der Veränderung ... 97 Tab. 2-7: Ermittlung des Grades der Erheblichkeit bei negativen Veränderungen B)

Verknüpfung der Bewertung der Sachgrößen Dauer und räumliche Ausdehnung der Auswirkungen (Tab. 2-5) mit der Wertgröße Grad der Veränderung ... 98 Tab. 2-8: Bewertung der potenziellen Beeinträchtigung bzw. Verbesserung ... 99 Tab. 2-9: Beurteilungsklassen zur Einordnung der prognostizierten Auswirkungen auf die

Umwelt ... 99

2 Grundlagen 2.1 Veranlassung

Der Seehafen Rostock ist von der Ostsee über eine ca. 13 km lange Zufahrt - den sogenannten Seekanal - zu erreichen. Aufgrund der vorhandenen Fahrwassertiefe von 14,5 m können der-zeit im Regelfall Schiffe mit einer Länge von 250 m, einer Breite von 40 m und einem Tiefgang von 13 m den Seehafen Rostock erreichen.

Insbesondere Schiffe, die Rohöl und Kohle (im See-Eingang) transportieren sowie ausge-hende Massengutschiffe, die mit Getreide beladen sind, erreichen auf der Fahrt nach Rostock den zurzeit vorhandenen maximalen Abladetiefgang von 13 m und können ihre maximalen Tiefgänge nicht realisieren (WSA, 2019).

Zukünftig sollen auch Schiffe mit einem Tiefgang von bis zu 15,0 m, z. B. Massengutschiffe für Rohöl, Kohle und Eisenerz mit höheren Ladekapazitäten die Zufahrt passieren können.

Dafür ist die Vertiefung der Fahrrinne erforderlich. Die geplante Maßnahme umfasst eine Bag-germenge von 5,6 Mio. m³ Sediment auf ca. 15,2 km Ausbaustrecke. Auf Grund wechselnder Seegangsverhältnisse und nautischer Anforderungen ist der Ausbaubereich in drei Abschnitte mit unterschiedlichen Ausbautiefen unterteilt. Im Außenbereich des Seekanals ist eine Tiefe von NHN -16,80 m, im Innenbereich sind Tiefen von NHN -16,60 m und -16,10 m erforderlich.

Das Projekt ist Bestandteil des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 und des Wasserstra-ßenausbaugesetzes (WaStrAbG). Mit der Aufnahme des Projektes in diese Planungen erfolgte auch die Festlegung der Umsetzung der im Folgenden betrachteten Ausbauvariante (Variante 2). Die im Anhang des BVWP dargestellte Variante und auch im Projektinformationssystem PRINS des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) entspricht dieser Variante.

Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) ist der Seekanal eine Bun-deswasserstraße. Der Ausbau einer Bundeswasserstraße bedarf gemäß § 14 Abs. 1 WaStrG der Planfeststellung. Gleichzeitig handelt es sich nach Nr. 14.2.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG, a.F.) um ein UVP-pflichtiges Vorhaben. Zu-ständige Planfeststellungsbehörde ist die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, GDWS ASt Nord.

In Vorbereitung auf die Unterrichtung über die voraussichtlich beizubringenden Unterlagen nach § 5 UVPG a.F. wurde das Ingenieurbüro Froelich & Sporbeck, Umweltplanung und Be-ratung (2014) mit der Erarbeitung eines Vorschlages für den Inhalt und Umfang der beizubrin-genden Unterlagen beauftragt. Diese dienten der Erörterung des Gegenstandes, des Umfan-ges und der Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung (Scoping) sowie sonstiger für die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung erheblicher Fragen. Der Scopingtermin fand am 13.03.2014 bei der Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock mbH (HERO) in Rostock statt.

Durch die GDWS ASt Nord (2014) wurden die Stellungnahmen der Beteiligten im Scopingver-fahren rechtlich und fachlich geprüft. Im Ergebnis dieser Prüfung wurde der Vorhabenträger mit einem Schreiben vom 10.10.2014 über die voraussichtlich beizubringenden Unterlagen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit gem. § 5 UVPG a. F. unterrichtet.

Gemäß § 74 Abs. 2 Nr. 1 UVPG n.F. (UVPG, n.F.) wurde für begonnene Verfahren eine Über-gangsregelung getroffen. Danach ist die Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG a. F., die vor dem 16.05.2017 galt, zu Ende zu führen, soweit das Verfahren zur Unterrichtung über voraussichtlich beizubringende Unterlagen in der bis dahin geltenden Fassung des § 5 Absatz 1 UVPG a. F. eingeleitet wurde. Dies ist vorliegend der Fall.

Für die gemäß § 2 Abs. 1 UVPG a.F. als unselbständiger Teil in das Planfeststellungsverfah-ren integrierte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sind entsprechend § 6 UVPG a. F. vom TdV Unterlagen in Form einer Umweltverträglichkeitsuntersuchung vorzulegen. Der Vorha-benträger beauftragte die TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG mit der Erarbeitung von Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens in Form einer Umweltverträglich-keitsuntersuchung (UVU).

2.2 Revierbeschreibung

Die Unterwarnow ist das Ästuar des Flusses Warnow und erstreckt sich vom Mühlendamm-wehr in Rostock bis zu den Schutzmolen in Warnemünde, wo sie in die Mecklenburger Bucht mündet. Hydrologisch ist sie eine Bucht der Ostsee. Im nördlichen Bereich der Unterwarnow ist der Salzgehalt ähnlich hoch wie in der offenen Ostsee im Bereich der Darßer Schwelle (BAW, 2019a).

Im westlich verlaufenden südlichen Teil der Unterwarnow befinden sich der Rostocker Stadt-hafen und die Altstadt von Rostock, am nördlichen Ufer der Rostocker Stadtteil Gehlsdorf. Im weiteren Verlauf wendet sich die Unterwarnow nach Norden. Dort befindet sich am westlichen Ufer der Rostocker Fracht- und Fischereihafen.

Nördlich von Oldendorf beginnt auf dem östlichen Ufer das Gebiet des Rostocker Seehafens.

Bei Warnemünde verbreitert sich das Ästuar im sog. Breitling auf bis zu drei Kilometer. Vom südlichen Breitling gehen die fünf Hafenbecken des Seehafens Rostock ab (Becken A bis C, der Ölhafen und der Chemiehafen). Im nördlichen Teil des Breitlings liegt der Marinehafen Warnemünde (BAW, 2019a).

Der Seekanal bei Warnemünde stellt die Verbindung des Breitlings in die Ostsee dar. Die 1903 eröffnete und mehrfach erweiterte Verbindung ist die Zufahrt zu den genannten Rostocker Häfen. Seine heutige Solltiefe beträgt -14,50 m NHN (BAW, 2019a).

Das Rostocker Revier beginnt für einlaufende Schiffe mit dem Passieren der Ansteuerungs-tonne Rostock ca. 13 km vor Warnemünde. Die seewärtige Zufahrt des Hafens Rostock erfolgt über den etwa 11,4 km langen Abschnitt des Seekanals und über die sich anschließende ca.

1,7 km lange Zufahrt zum Öl- und Chemiehafen (WSA, 2019).

Auf Grund von unterschiedlichen Seegangsbedingungen wird das Rostocker Revier in einen Innen- und einen Außenbereich unterteilt. Die Trennlinie verläuft kurz hinter den Molen einlau-fend etwa in Höhe der Fährtasche (WSA, 2019).

Außenbereich

 von ca. km 15,1 bis zur Fährtasche bei km 5,9

 Streckenlänge ca. 9,2 km Innenbereich:

 ab der Fährtasche bei km 5,9 einlaufend einschließlich der Zufahrt zum Öl- und Che-miehafen bis km 2,0

 Streckenlänge 3,9 km

Der Innen- und Außenbereich unterscheiden sich vor allem durch die Fahrrinnentiefe (außen mind. -14,70m NHN, innen -14,50m NHN). Die Ufer des Innenbereichs sind zumeist mit Stein-schüttungen bzw. mit Spundwänden gesichert.

Der Seehafen Rostock befindet sich am Südufer des Breitlings. Er wurde 1960 in Betrieb ge-nommen und übernahm die Funktion des weiter flussaufwärts gelegenen Rostocker Stadtha-fens. Durch die Nutzung als Hafeneinfahrt wurde die Mündung der Unterwarnow in der Ver-gangenheit wiederholt tiefgreifend verändert. Bereits im 15. Jahrhundert wurde der „Alte Strom“ als Schifffahrtsweg zum Rostocker Hafen erbaut. Der seit Ende des 19. Jh. zwischen Dänemark und Warnemünde bestehende Postdampferverkehr wurde 1903 mit Eröffnung des Neuen Stromes in einen Eisenbahn-Fährverkehr umgewandelt. Damit verlor der Alte Strom seine Bedeutung als Hafenausfahrt. Im Zusammenhang mit dem geplanten Bau des Übersee-hafen wurde der heutige Seekanal in den 50er Jahren ausgebaggert. Der letzte Fahrrinnen-ausbau in den Jahren 1997 bis 1999 führte zu einer Vertiefung auf -14,50 m NHN sowie zu einer Verbreiterung der Fahrrinne auf 120 m. Im Rahmen dieses Projektes wurde als Aus-gleichs- und Ersatzmaßnahme im nordwestlichen Teil des Breitlings in unmittelbarer Nähe des Seekanals eine Insel aufgespült und mit der vorhandenen Insel Pagenwerder durch Anlage eines künstlichen Damms verbunden (BfG, 2011).

2.3 Methodik der Umweltverträglichkeitsuntersuchung 2.3.1 Zielstellung

Die Umweltverträglichkeitsprüfung bildet einen unselbstständigen Teil des entsprechenden behördlichen Planfeststellungsverfahrens. Sie dient der Planfeststellungsbehörde zur Prüfung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens.

Das von der Behörde durchzuführende Prüfungsverfahren umfasst die Ermittlung, Beschrei-bung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen des Vorhabens auf die nach § 2 UVPG a. F. (in der vor dem 29.07.2017 geltenden Fassung) aufgeführten Schutzgü-ter

 Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit,

 Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,

 Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,

 Kultur- und sonstige Sachgüter sowie

 die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern

Die Umweltverträglichkeitsuntersuchung entspricht als entscheidungserhebliche Unterlage zur Beurteilung der erheblichen Umweltauswirkungen des Vorhabens den inhaltlichen Anforde-rungen des „Leitfadens zur Umweltverträglichkeitprüfung an Bundeswasserstraßen“ (BMVBS, 2007), wobei die Arbeitsschritte „Auswahl der relevanten Schutzgüter" und „Aufstellung und Abstimmung eines gebietsbezogenen Zielsystems" bereits mit der Festsetzung des Untersu-chungsrahmens erfolgten.

In der UVU sind folgende prinzipielle Arbeitsschritte notwendig:

 Ermittlung, Beschreibung und Beurteilung des Status quo der Umwelt und ihrer Be-standteile unter Berücksichtigung von Strukturen, Vorbelastungen, Nutzungsansprü-chen, etc., Ermittlung der Schutzwürdigkeit (Zustandsanalyse),

 Beschreibung des Vorhabens, der damit verbundenen Wirkfaktoren und davon aus-gehenden Wirkungen unter Berücksichtigung der vom Träger des Vorhabens vorge-sehenen Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Umweltauswirkungen,

 Ermittlung, Beschreibung und Quantifizierung der Umweltauswirkungen des Vorha-bens einschließlich der Wechselwirkungen (Konfliktanalyse),

 Prinzipielle Betrachtung der Möglichkeiten für Ausgleich und Ersatz unvermeidbarer Beeinträchtigungen, sowie

 Beurteilung des Vorhabens aus Sicht der Umweltverträglichkeit.

2.3.2 Beurteilungsmethodik

Methodisches Grundgerüst der UVU ist die ökologische Risikoanalyse. Dabei wird die ver-bal-argumentative Beurteilungsmethode verwendet. Die Methoden der Ermittlung, Prognose und Beurteilung sind zum einen auf den entscheidungserheblichen Sachverhalt des anhängi-gen Planfeststellungsverfahrens ausgerichtet, zum anderen integrieren sie, gemäß der Grund-idee des UVPG, durch die Auswahl der Beurteilungsmaßstäbe die schutzgutbezogenen Vor-sorgeaspekte in den Zulassungsprozess.

Ausgehend von der Beschreibung des Vorhabens in Kap. 3 erfolgt in Kap. 4 eine an die Zu-lassungsebene angepasste Darstellung der mit dem Vorhaben verbundenen bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren mit ihren Wirkungen auf die Umwelt. Der Begriff Wirkfaktor wird dabei als Eigenschaft des Vorhabens (z. B. Flächeninanspruchnahme, Lärm- oder Schad-stoffemission) verstanden, deren Wirkungen die Ursache für verschiedene Auswirkungen auf die Umwelt bzw. ihre Bestandteile sind.

Im Einzelfall ist die formale, definitorische Zuordnung von Elementen der Wirkketten sehr kom-plex. Für die Vollständigkeit ist letztlich entscheidend, dass alle Wirkfaktoren und -prozesse erkannt, ermittelt und berücksichtigt werden (Gassner, E.; Winkelbrand, A.; Bernotat, D., 2010).

Wirkfaktoren werden nach Art, Umfang, Intensität (entspricht VeränderungsgradTab. 2-3), Dauer und räumlicher Ausdehnung charakterisiert. Sie werden danach geordnet, ob sie durch

den Bau (baubedingt), die Anlage (anlagebedingt) oder den Betrieb (betriebsbedingt) des Vor-habens ausgelöst werden. Die Wirkfaktoren werden dabei gezielt nach ihrer Umweltrelevanz ausgewählt und gewichtet.

Die Ermittlung der Wirkfaktoren erfolgt nicht nur anhand des Vorhabentyps und seiner charak-teristischen Vorhabenbestandteile; vielmehr werden bei der Ermittlung bereits grobe Anhalts-werte bezüglich der konkreten Umweltbeschaffenheit des Raumes zu Grunde gelegt (Gassner, E.; Winkelbrand, A.; Bernotat, D., 2010).

Die Ermittlung der wesentlichen Wirkfaktoren ist notwendig, um die Erfassung des Zustandes der Schutzgüter zielgerichtet und rationell, nämlich auf ihre potenzielle Betroffenheit hin aus-gerichtet, durchführen zu können (Gassner, E.; Winkelbrand, A.; Bernotat, D., 2010).

Nach einer Übersicht über die planerischen Vorgaben im Untersuchungsraum in Kap. 5 schließt sich in Kap. 6 eine problemorientierte Bestandsaufnahme und Zustandsanalyse der Umwelt im ermittelten Untersuchungsraum anhand der in § 2 Abs.1 UVPG genannten Schutz-güter an. Diese ist neben dem Veränderungsgrad für die Ermittlung der Schwere der Umwelt-auswirkungen von wesentlicher Bedeutung.

Zur Ermittlung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Untersuchungsraums werden, dem Kenntnisstand entsprechend, folgende aufeinander aufbauende Schritte angestrebt:

 eine Beschreibung des jeweiligen Schutzgutes einschließlich der aktuellen Belastun-gen (Vorbelastung), ggf. verbunden mit einer Beurteilung nach Kriterien wie Natürlich-keitsgrad, Naturnähe und Seltenheit,

 eine Darstellung der Bedeutung bzw. Schutzwürdigkeit, die sich aus den Leis-tungen des Schutzgutes (Funktionen im Naturhaushalt und Nutzungseignung) und sei-ner sonstigen Bedeutung ergeben,

 eine Abschätzung der Empfindlichkeit gegenüber zusätzlichen Belastungen, die durch das Vorhaben hervorgerufen werden können.

Die Zustandsanalyse schließt eine Einstufung der Empfindlichkeit des Schutzgutes (Schutz-gutempfindlichkeit) im vorgegebenen Untersuchungsraum ein.

Unter Empfindlichkeit ist die Sensitivität gegenüber den Einwirkungen bzw. die Reaktionsin-tensität und -wahrscheinlichkeit gegenüber bestimmten Wirkfaktoren zu verstehen. Die diffe-renzierte Einstufung der Empfindlichkeit der betroffenen Schutzgüter gegenüber den jeweili-gen vorhabenbedingten Wirkfaktoren ist daher ein zentraler Unterarbeitsschritt bei der Ermitt-lung der Umweltauswirkungen (Gassner, E.; Winkelbrand, A.; Bernotat, D., 2010).

Die Bewertung der Bedeutung/Empfindlichkeit wird in der vorgelegten UVU zusammengefasst und erfolgt gemäß (BMVBS, 2011) in einer fünfstufigen ordinalen Skala.

Dabei wird die Wertstufe 5 als Referenzzustand bezeichnet und beschreibt i.d.R. einen Zu-stand, der von keinen bis höchstens geringfügigen Belastungen durch den Menschen geprägt ist. Alle weiteren Wertstufen sind geprägt von zunehmenden Belastungen und damit einer ab-nehmenden Wertigkeit. Der Referenzzustand bzw. das Referenzsystem kann im Einzelfall je-doch auch anders festgelegt werden (BMVBS, 2011).

Der Seekanal Rostock und sein Umfeld sind seit vielen Jahrzehnten durch die Nutzung als Schifffahrtsstraße, Werft und Hafenstandort sowie als Industriegebiet geprägt. Vor dem Hin-tergrund dieser anthropogenen Veränderung ist für den Untersuchungsraum keine Auswei-sung eines Referenzzustandes der Wertstufe 5 möglich. Soweit sinnvoll wird der Referenzzu-stand deshalb schutzgutbezogen unter Berücksichtigung der irreversiblen Vorbelastung in

Kap. 6.1 bis 6.8 definiert. spezifischen Bewertungsrahmens.

Tab. 2-1 zeigt das Muster eines schutzgutspezifischen Bewertungsrahmens.

Tab. 2-1: Muster eines schutzgutspezifischen Bewertungsrahmens - Bewertung des Schutz-gutes Mensch (Freizeit- und Erholungsnutzung bzw. Freiraumstruktur )

Wertstufe

Möglichkeiten sehr hoch allgemein zugänglich

4

hoch viele Möglichkeiten hoch eingeschränkt, einer breiten Öffent-lichkeit zugänglich 3

mittel einige Möglichkeiten mittel eingeschränkt, bestimmten Bevölke-rungsgruppen zugänglich 2

gering wenige Möglichkeiten gering eingeschränkt, einem kleinen Teil der Bevölkerung zugänglich 1

sehr gering keine Möglichkeiten sehr gering nicht öffentlich zugänglich

Im Rahmen der Zustandsanalyse für die einzelnen Schutzgüter wird darüber hinaus auch auf die Probleme der Datengewinnung bzw. -herkunft sowie auf methodische Fragen eingegan-gen. Auf Kenntnislücken wird grundsätzlich hingewiesen und ihre Bedeutung für die Aussage-sicherheit erläutert.

Bei der nachfolgenden Konfliktanalyse bzw. Auswirkungsprognose werden die vorhaben-bedingten Wirkfaktoren mit dem resultierenden Veränderungsgrad (Tab. 2-2) der Umwelt mit den Ergebnissen der Ist-Zustandsbeurteilung der Umwelt (Zustandsanalyse) zusammenge-führt. Dabei werden das Ausmaß bzw. das Risiko der Beeinträchtigungen der Schutzgüter und damit die potenziellen Umweltauswirkungen durch das Vorhaben ermittelt (prognostiziert) und beschrieben.

Tab. 2-2: Matrix zur Ermittlung des Veränderungsgrades (BMVBS, 2011)

Entsprechend der fünfstufigen Bewertung von Ist- und Prognose-Zustand und der Möglichkeit einer positiven bzw. negativen Veränderung, ergeben sich für den Veränderungsgrad neun Rangstufen (BMVBS, 2011).

Tab. 2-3: Definition des Veränderungsgrades (BMVBS, 2011)

Veränderungsgrad Definition -4 extrem negativ

-3 stark bis übermäßig negativ -2 mäßig negativ

-1 sehr gering bis gering negativ 0 keine Veränderung

1 sehr gering bis gering positiv 2 mäßig positiv

3 stark bis übermäßig positiv 4 extrem positiv

Gegenstand der Ermittlung und Beschreibung sind dabei alle entscheidungserheblichen Um-weltauswirkungen, die aus dem Bau, der Anlage und dem Betrieb eines Vorhabens resultieren können. Im Beziehungsgefüge von Vorhaben und Umwelt-Schutzgut stellen die Wirkfaktoren mit dem aus ihnen resultierenden Veränderungsgrad einerseits und die Umweltparameter mit ihrer Empfindlichkeit gegenüber diesen Wirkungen andererseits die Schlüssel zur entschei-dungsrelevanten Verknüpfung von Vorhaben und Schutzgut dar.

Im Rahmen der Untersuchungen werden daher jene Parameter der Schutzgüter in den Vor-dergrund gestellt, welche aufgrund ihrer Empfindlichkeit gegenüber den Wirkungen die Aus-wirkungen im besonderen Maße anzeigen können (Gassner, E.; Winkelbrand, A.; Bernotat, D., 2010).

Die Konfliktanalyse erfolgt unter Beachtung von Einzelursachen, Ursachenketten oder den Komplexwirkungen von Ursachen im Hinblick

 auf die Wahrscheinlichkeit des Auftretens der Auswirkungen,

 auf die Dauer bzw. die Häufigkeit von Auswirkungen (Tab. 2-4),

 auf die räumliche Ausdehnung der Auswirkungen (Tab. 2-4), sowie

 in Bezug auf die Intensität des Auftretens (VeränderungsgradTab. 2-4),).

An die Prognose der Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Schutzgüter schließt sich eine fachliche Beurteilung dieser Auswirkungen an. Die Beurteilungen erfolgen dabei auf der Grundlage

 fachgesetzlicher Bewertungsmaßstäbe, d. h. einzuhaltender Vorgaben des Immissi-onsschutz-, Naturschutz- bzw. Wasserrechts, gemäß der Allgemeinen Verwaltungs-vorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie von Umweltqualitätszielen und -standards1 u. a. der Verordnung zum Schutz der Ober-flächengewässer (OGewV),

 von sonstigen fachgesetzlichen Vorgaben, Vorschriften und Regelungen,

 des Standes der Technik,

 von allgemein anerkannten Regeln und

 von gutachterlichen Erfahrungen.

Für alle nicht in Fachgesetzen verbindlich festgelegten Bereiche werden fachliche Maßstäbe entwickelt, die sich am wissenschaftlichen Kenntnisstand orientieren. Die Beurteilungen erfol-gen i. d. R. durch abgestufte Bewertungssysteme mit einer nachvollziehbaren Skalierung, die verbal-argumentativ begründet wird. Ermittelt wird dabei die Erheblichkeit der Auswirkungen auf Grundlage der Tab. 2-4. Der Grad der Erheblichkeit ergibt sich aus der Verknüpfung der Wertgröße „Grad der Veränderung“ mit den Sachgrößen „Dauer der Auswirkungen“ und

„Räumliche Ausdehnung der Auswirkungen“, wobei im Sinne des § 6 UVPG a. F. zwischen zu erwartenden erheblichen und unerheblichen bzw. keinen Auswirkungen unterschieden wird (Tab. 2-5, Tab. 2-6 und Tab. 2-7).

1 Umweltqualitätsziele charakterisieren einen angestrebten Zustand der Umwelt. Sie verbinden einen naturwissen-schaftlichen Kenntnisstand mit gesellnaturwissen-schaftlichen Wertungen über Schutzgüter und Schutzniveaus. Umweltquali-tätsziele werden an der Regenerationsrate wichtiger Ressourcen oder an der ökologischen Tragfähigkeit, am Schutz der menschlichen Gesundheit und an den Bedürfnissen heutiger und zukünftiger Generationen orientiert (http://data.uba.de/umt/de/concepts/_00029986.html).

Umweltstandards sind quantitative oder ansonsten hinreichend spezifizierte Festsetzungen zur Begrenzung ver-schiedener Arten von anthropogenen Einwirkungen auf den Menschen und/oder die Umwelt sowie quellenbezo-gene Festsetzungen. Umweltstandards werden für unterschiedliche Schutzobjekte (z. B. Mensch), Wirkfaktoren (z.

B. Luftschadstoffe, Lärm), Dimensionen (z. B. zeitlich, räumlich) und Schutzniveaus (z. B. Vorsorge, Gefahrenab-wehr) sowie nach verschiedenartigen Bewertungsansätzen (z. B. naturwissenschaftlich, technisch-ökonomisch, politisch-gesellschaftlich) und mit unterschiedlicher Rechtsverbindlichkeit (z. B. von Rechtsvorschriften bis zu be-trieblichen Standards) von verschiedenen Institutionen festgelegt

(http://data.uba.de/umt/de/concepts/_00029987.html).

Tab. 2-4: Ermittlung des Grades der Erheblichkeit durch die Verknüpfung von Funktionen (BMVBS, 2011), angepasst

Grad der Veränderung

Dauer der Auswirkung Räumliche Ausdehnung der Auswirkung

extrem andauernd

(nicht absehbarer Zeitraum)

sehr großräumig

stark bis übermäßig langzeitig (mehrere Jahre)

großräumig

mäßig kurzzeitig

(ein bis max. 3 Jahre)

kleinräumig

sehr gering bis ge-ring

vorübergehend (bis zu einem Jahr)

punktuell

Keine Veränderung keine keine

Die Dauer der Auswirkung beschreibt den Zeitraum, auf den sich die Wertigkeitsänderung bezieht, d. h. sie gibt einen Hinweis darauf, wie lange es dauert, bis sich die Wertigkeit des Ist-Zustands wieder eingestellt hat. Für die Dauer von Auswirkungen werden Zeiträume kategori-siert: vorübergehend - kurzzeitig - langzeitig - andauernd (BMVBS, 2011).

Die räumliche Ausdehnung beschreibt den Teil des Untersuchungsraumes, auf den sich die Wertigkeitsänderung bezieht. Auch hier werden wiederum vier Kategorien zugrunde gelegt:

punktuell – kleinräumig - großräumig - sehr großräumig (BMVBS, 2011).