• Keine Ergebnisse gefunden

1 Allgemein verständliche Zusammenfassung

1.7 Schutzgutbezogene Zustandsanalyse und Auswirkungsprognose

1.7.3 Boden/Sedimente

Durch die Anpassung der seewärtigen Zufahrt zum Seekanal Rostock sind folgende Wirkfak-toren von Bedeutung:

Baubedingt:

 Boden- und Sedimententnahme durch Baggerung

 Flächeninanspruchnahme durch Boden-/Sedimentablagerung auf der Umlagerungsflä-che KS 552a und deren ErweiterungsfläUmlagerungsflä-che

 Unfälle und Havarien (z.B. Freisetzung wassergefährdender Stoffe)

 Verfüllung der Werftgrube Anlagebedingt:

 Veränderung der Seebodenmorphologie und der Sedimentzusammensetzung durch Baggerung und Verbringung

 Verlagerung der Sandfalle

 Veränderung der Sedimentdynamik, der Strömungs-, Salzgehalts- und Temperaturver-hältnisse

Betriebsbedingt:

 Unterhaltungsbaggerungen

Als Untersuchungsraum für das Schutzgut Boden/Sedimente werden subhydrische Böden im Bereich der Anpassung des Seekanals sowie der östlichen Erweiterung der Umlagerungsflä-che der KS 552a und ein daran anschließender Wirkraum von 200 m bzw. bis zum befestigten Ufer betrachtet (Froelich & Sporbeck, 2014). Zusätzlich zum Untersuchungsraum wurde die bestehende Umlagerungsfläche KS 552a in die Betrachtung eingeschlossen. Ergänzend wird die Werftgrube und ein daran anschließender Wirkraum von 200 m bzw. der Raum bis zum befestigten Ufer betrachtet. Der Untersuchungsraum lässt sich in zwei Abschnitte, d.h. den 1. Abschnitt: Unterwarnow mit innerem Seekanal und Breitling sowie Mecklenburger Bucht mit äußerem Seekanal und 2. Abschnitt: Umlagerungsfläche und deren Erweiterungsfläche als Teile der Ostsee, unterteilen.

Zustandsanalyse

Im Bereich der Unterwarnow werden die Sohlsedimente vom Innenbereich zum Außenbe-reich tendenziell gröber. Der InnenbeAußenbe-reich bestehend aus den Bauabschnitten (BA) 1 (Breit-ling), 2 (große Wendeplatte) und dem größten Teil des BA 3 (innerer Seekanal) wird von Schlick dominiert, örtlich werden auch Schlick/Sand-Gemische und Sand angetroffen (BAW, 2018b). Der Anteil an Muscheln und Muschelschalen liegt meist unter 5 % (BAW, 2018b). Die Bereiche sind durch einen starken Kalkgehalt geprägt. Die Greiferproben in der Werftgrube und deren Umgebung werden sedimentologisch als dunkelgrauer Schluff angesprochen (BfG, 2018c). Die Sedimentkartierung nach Seitensichtsonaraufnahmen ergab für die Fahrrinne im Bereich der Unterwarnow und Breitling überwiegend sandige Ablagerungen. Im Bereich der großen westlichen Wendeplatte und zwischen der ehemaligen Warnowwerft und der Fahrrinne steht kleinflächig Geschiebemergel an (Nautik Nord GmbH, 2018). Im Rahmen der Untersu-chungen zum Bestand des Makrozoobenthos ergaben sich an über 80 % der

Probenahme-stellen Schlick mit einer 2 bis 3 cm hellen Auflage. Auch an den Stationen im Breitling domi-nierte Schlick. Zusammenfassend dominiert im Bereich der Unterwarnow von km 4 bis km 5,9 die Bodenart Mergel, der überwiegend geprägt ist von schwach tonigen, kiesigen, stark schluf-figen Sanden bzw. seltener von stark sandigem Schluff. Vereinzelt kommen auch schluffige Mittelsande vor. Organische Böden, von Sanden über- oder unterlagert, kommen in den Flan-kenbereichen des Inneren Seekanals und im Breitling in Mächtigkeiten von 3-4 m vor.

In Bezug auf die Sedimentbelastung mit Nähr- und Schadstoffen liegen insbesondere er-höhte Stoffgehalte (Fall 2) für die Parameter Tributylzinn, Stickstoff, Phosphor und PCB vor.

Vereinzelt wurden zudem erhöhte Gehalte (Fall 2 - d. h. dieses Material gilt als mäßig höher belastet als Sedimente des Küstennahbereichs) von Kohlenwasserstoffen, PAK, Kupfer und Insektiziden (p,p'-DDD, p,p'-DDT) festgestellt. Stark erhöhte Gehalte (Fall 3 - dieses Material gilt als deutlich höher mit Schadstoffen belastet als Sedimente des Küstennahbereichs) wur-den zum Teil vor dem Werftbecken und in einer Kernbohrung nachgewiesen. Die betroffene Schicht der Kernbohrung liegt außerhalb des Anpassungsbereiches und ist im Fahrrinnenbe-reich nicht mehr vorhanden. Dabei handelte es sich bei den Überschreitungen um Tributylzinn, PCB und einmal um PAK. Der Nachweis von Tributylzinn resultiert aus der Verwendung von Antifoulinganstrichen von Schiffen. Die Stickstoff- und Phosphorbelastungen werden im We-sentlichen durch die Düngung der landwirtschaftlichen Flächen, die Tierproduktion und die kommunalen und industriellen Abwässer verursacht. Polyzyklische aromatische Kohlenwas-serstoffe (PAK) (Quelle: Bestandteil Erdöl, Kohle, Verbrennungsprozesse, ehem. Gaswerke etc.) sind sehr langlebige Stoffe in Sedimenten und werden v.a. über Fließgewässer in die Ostsee eingetragen. Polychlorierte Biphenyle (PCB) haben sich aufgrund ihres breiten Anwen-dungsspektrums als Weichmacher in Kunststoffen, Löse-, Kühl- und Dichtungsmittel und der Anwendung in der Elektroindustrie (Transformatoren, Kondensatoren etc.) und der Langlebig-keit dieser Stoffe in der Umwelt angereichert.

Im Bereich der Fahrrinne der Mecklenburger Bucht überwiegen sandige Ablagerungen. Im Bereich zwischen km 11,3 und 13,3 sowie 14 bis 16 dominieren Restsedimente aus vorwie-gend kiesigen Grobsanden mit Steinen. Ab km 16 überwiegen Sande. Die 43 Greiferproben ergaben für den Seekanal im Bereich der Mecklenburger Bucht von km 5,9 bis km 17,2 an 12 Proben sandige Schluffe (km 7,2 bis 10,2), an 14 Proben Sande (km 6,7; 11,2; 12,2 - 13,2;

14,2; 16,2 - 17,2), an 10 Proben sandige Schluffe (km 6,2 - 6,7; 11,2; 13,2), an jeweils einer Probe sandige Tone (km 15,2), sandigen Kies (km 14,2), schluffigen Sand (km 16,2) und kie-sigen Sand (km 15,2) sowie an 3 Proben Kies (km 11,2; 14,2; 15,2). Dabei sind die Sohlsedi-mente der BA 4 (km 7,0 - 8,0) und 5 (km 8,0 - 11) durch Sand/Schlick-Gemische geprägt, im BA 6 (km 11,0 - 16,0) überwiegen Sand und Sand/Kies-Gemische, während im noch nicht vertieften BA 7 ausschließlich Sand angetroffen wurde (BAW, 2018b). In Auswertung der Bohr-kerne ergeben sich für die Mecklenburger Bucht (km 5,9 bis km 16,2 Seekanal), im Bereich bzw. der unmittelbaren Umgebung der vom Vorhaben betroffenen Bereiche hinsichtlich Lage und Ausbautiefe, überwiegend Mergelschichten und Fein- bis Grobsandschichten. Die Mer-gelschichten sind zum großen Teil gekennzeichnet durch schwach tonigen und schluffig bis stark schluffigen Sand. Im Bereich von km 8,5 bis 9,8 des Seekanals sind in einer Tiefe von min. -12,73 m bis max. -17,44 m vorwiegend Beckentone vorhanden, die vorwiegend Schluff-

und Tonanteile aufweisen. Vereinzelt wurde Mudde aus schwach feinsandigem Schluff mit einem starken organischen Anteil nachgewiesen (km 7,4). Nahezu alle erbohrten Bereiche waren durch einen starken Kalkgehalt geprägt (BAW, 2018b).

Auf der Umlagerungsfläche KS 552a wurde seit der Vertiefung auf 14,5 m regelmäßig Bag-gergut verbracht. Das Sediment des Makrozoobenthosmonitorings (MariLim, 2014) bestand aus Sand, Mergel, Kies und Steinen. Die Erweiterung der Umlagerungsfläche KS 552a zeigt hinsichtlich der Sortierung der Sedimente eine hohe Varianz; so sind neben feinen bis sehr groben Sanden auch zu einem geringen Teil Kiese und Restsedimente/Geschiebemergel ausgewiesen.

In Bezug auf die Sedimentbelastung mit Nähr- und Schadstoffen liegen Analysenergeb-nisse aus 7 Kernproben und und 13 Greiferproben vor. Demnach ergeben sich erhöhte Stoff-gehalte (Fall 2) für die Parameter Stickstoff gesamt (5x), Phosphor gesamt (3x), Tributylzinn (2x), a-Hexachlorcyclohexan (2x), Chrom (2x), PAK (1x), Arsen (1x), Hexachlorbenzol (1x), Kupfer (1x). Stark erhöhte Gehalte (Fall 3) wurden in einer Greiferprobe für Tributylzinn und in einer Kernbohrung für Arsen nachgewiesen. Diese Kernbohrung liegt ca. 40 m östlich der Fahrrinnensohle, die entsprechende Schicht wurde in der Fahrrinne bereits in einer früheren Anpassung entfernt. Für den Bereich der Erweiterungsfläche der KS 552a entsprechen die Stoffkonzentrationen dem durchschnittlichen Belastungszustand im Küstennahbereich (d. h.

Fall1). Auf der bestehenden KS 552a wurde regelmäßig unbelastetes Baggergut verbracht, der größte Teil stammt dabei von der Vertiefung auf 14,50 m und den folgenden Unterhal-tungsbaggerungen, daher kann von einer ähnlichen Schadstoffsituation wie bei den Proben des äußeren Seekanals ausgegangen werden.

Schutzwürdigkeit/Empfindlichkeit

Bei der Bewertung der Schutzwürdigkeit und Empfindlichkeit der subhydrischen Böden (Sedi-mente) wird Bezug genommen auf die Bodenteilfunktionen Lebensraumfunktion für Pflanzen und Tiere (AF1) und Seltenheit der Standorteigenschaften, Naturnähe (LRF2) (BMVBS, 2011).

Die bestehende Fahrrinne und die Wendeplatten im Breitling (BA 1, 2) sowie der Innere Seekanal (km 4,0 bis 5,9) werden aufgrund regelmäßiger anthropogener Beeinträchtigung und der unbedeutenden Lebensraumfunktion in den Bodenteilfunktionen AF1 und LRF2 als gering (Wertstufe 2) bewertet (Gesamtwertstufe: 2). Für die genannten neu zu baggernden Flächen wird die Bodenteilfunktion AF1 und LRF2 aufgrund der unmittelbar angrenzenden starken anthropogenen Überprägung mit mittel bewertet (Wertstufe 3), (Gesamtwertstufe: 3).

Die betroffenen Bereiche stellen keine wertvollen Standorte für Arten dar, können aber we-sentliche Lebensraumfunktionen erfüllen. Die Werftgrube und deren Umgebung sind durch die historische Nutzung stark anthropogen vorbelastet und somit beeinträchtigt. Die Werft-grube wird aufgrund der starken Beeinträchtigungen in der Bodenteilfunktion AF1 als gering (Wertstufe 2) und in der Bodenteilfunktion LRF 2 als sehr gering (Wertstufe 1) bewertet (Ge-samtwertstufe: 1). Der Bereich des äußeren Seekanals bis km 15,1 stellt durch die erfolgten Vertiefungen und die Unterhaltungsbaggerungen sowie die regelmäßigen Schiffsbewegungen im Wesentlichen einen anthropogen überprägten Raum dar. Natürliche Lagerungsverhältnisse und wertvolle Lebensraumfunktionen sind in diesen Bereichen im Vergleich zum

unbeeinfluss-Flächen des Seekanals eine geringe Wertigkeit (jeweils Wert- und Gesamtwertstufe 2). Für den Abschnitt vom km 15,1 bis 16,9 des äußeren Seekanals liegt aufgrund der natürlichen Tiefe bisher keine anthropogene Überprägung infolge einer Fahrrinnenvertiefung vor. Beein-flussungen ergaben sich durch den unmittelbar über diesen Bereich stattfindenden Schiffsver-kehr. Entsprechend folgt für diesen Abschnitt für die Bodenteilfunktion AF1 eine hohe Bewer-tung (Wertstufe 4) und für die LRF2 aufgrund des bereits vorhandenen Schiffverkehrs eine mittlere Bewertung (Wertstufe 3), (Gesamtwertstufe: 4, hoch). Die Erweiterungsfläche wird hinsichtlich der Bodenteilfunktion „Seltenheit der Standorteigenschaften, Naturnähe (AF1)“

aufgrund der geringen anthropogenen Belastung mit hoch (Wertstufe 4), der Bodenteilfunktion

„Lebensraumfunktion für Pflanzen und Tiere (LRF2)“ mit mittel (Wertstufe 3) und in der Ge-samtbewertung mit mittel bewertet (Gesamtwertstufe: 3).

Auswirkungsprognose

Die baubedingte Boden- und Sedimententnahmen durch Baggerung ist mit Gewässertrü-bungen/Sedimentation und der eigentlichen Substratentnahme verbunden. In Bezug auf die Gewässertrübungen/Sedimentation kommt es neben den gebaggerten Flächen auch in deren etwa 25 m breiten Randzonen zu vorhabenbedingten Auswirkungen auf die Sedimente durch eine Überdeckung mit verdriftetem Baggergut, das sich aus hochkonzentrierten Suspensionen absetzt. Eine Änderung des Sedimenttyps ist mit diesen temporären Ablagerungen i.d.R. nicht verbunden. Mittelfristig werden die baubedingten Ablagerungen der Randzonen größtenteils in die vertieften Fahrrinnen eintreiben. Die Auswirkung wird als sehr gering bis gering negativ, kurzzeitig und kleinräumig eingestuft.

In Bezug auf die Substratentnahme betreffen die Baggerungen überwiegend bereits vertiefte Bereiche. Die neu zu vertiefenden Flächen im Innen- und Außenbereich (s. o.) sind durch darüber oder angrenzend stattfindenden Schiffsverkehr bereits beeinträchtigt. Für die beste-hende Fahrrinne wird die Baggerung der Sedimente aufgrund der geringen Lebensraumfunk-tion für Pflanzen und Tiere als sehr gering bis gering negativ, andauernd und kleinräumig be-wertet. Für die neu zu vertiefenden Flächen wird die Auswirkung als mäßig negativ, andauernd und kleinräumig bewertet.

Mit der Substratentnahme ist eine Verringerung von Nähr- und Schadstoffen in der Unter-warnow durch die Verbringung auf das Spülfeld verbunden. Dadurch kommt es zu einer an-dauernden, stark positiven Veränderung im direkten Bereich der Fahrrinne im Innenbereich (kleinräumig).

Die baubedingte Flächeninanspruchnahme durch Boden-/Sedimentablagerung auf der Umlagerungsfläche KS 552a und deren Erweiterung ist mit einer Gewässertrübung/Sedi-mentation in der Umgebung der Umlagerungsfläche und einer Überdeckung und in diesem Zusammenhang mit einer Veränderung der Bodenteilfunktionen verbunden.

Im Bereich der bestehenden KS 552a finden regelmäßig Baggergutverbringungen statt, daher ergibt sich durch das Vorhaben keine Veränderung durch Sedimentation von Baggergut in der Umgebung der KS 552a. In den Randbereichen (ca. 25 m Umgriff) der geplanten Nutzung der Erweiterung der KS 552a kann eine Überdeckung mit verdriftetem Baggergut stattfinden, das

sich aus hochkonzentrierten Suspensionen absetzt. Eine Änderung des Sedimenttyps der Um-gebung (Sand) ist mit diesen temporären Ablagerungen nicht verbunden, zu Blockgründen und Hartsubstrat wird ein ausreichender Abstand eingehalten. In Bezug auf eine Überdeckung im Bereich der bestehenden KS 552a finden regelmäßig Baggergutverbringungen statt, daher ergibt sich durch das Vorhaben keine Veränderung der Bodenteilfunktion der KS 552a. Im Bereich der Erweiterungsfläche der KS 552a, der gemäß der Vermeidungs- und Minderungs-maßnahmen nicht genutzt wird, ergeben sich keine Veränderungen. In Bezug auf die Boden-teilfunktionen ergeben sich für den Bereich der geplanten Nutzung der Erweiterungsfläche der KS 552a Auswirkungen für die Bodenteilfunktion Lebensraumfunktion für Pflanzen und Tiere.

Diese Lebensraumfunktion wird durch die Ablagerung der Sedimente baubedingt und anlage-bedingt langzeitig eine geringe Bedeutung aufweisen (im Ist-Zustand mittel). Des Weiteren ist die Bodenteilfunktion Seltenheit der Standorteigenschaften, Naturnähe betroffen. Diese wurde im Ist-Zustand aufgrund der kaum vorhandenen anthropogenen Beeinflussung mit hoch be-wertet. Durch die Ablagerung von Baggergut ist von einer zumindest temporären Verringerung der Naturnähe auszugehen. Insgesamt ist die Auswirkung für die geplante Nutzung der Erwei-terungsfläche der KS 552a als mäßig negativ einzustufen. Ökotoxikologische Auswirkungen durch das Vorhaben werden nicht erwartet. Nähr- und schadstoffbelastete Sedimente werden nicht auf die Umlagerungsfläche verbracht, sodass es diesbezüglich zu keiner Verschlechte-rung kommt.

Durch baubedingte Unfälle und Havarien wie im unwahrscheinlichen Fall der Havarie eines Baggerschiffes kann lokal eine begrenzte Menge an Ölen und Treibstoffen freigesetzt werden, wodurch es zu einer vorübergehenden, punktuellen Störung oberflächennaher Sedimente kommen kann. Die Auswirkung durch Schadstoffeintrag in Gewässersedimente wird auch auf-grund der sehr geringen Wahrscheinlichkeit und der Gegenmaßnahmen bei Havarien und Un-fällen (Minderungsmaßnahme BO2) als sehr gering bis gering eingestuft.

In Zusammenhang mit der baubedingten Verfüllung der Werftgrube kommt es infolge der Baggergutverbringung zu einer Überdeckung/Veränderung der Bodenteilfunktionen. Auf Grund der sehr geringen Bewertungen der Bodenteilfunktionen in der Werftgrube erfolgt durch die Baggergutverbringung keine negative Veränderung gegenüber dem Ist-Zustand. Die bringung des kontaminierten Baggerguts im Bereich der Werftgrube führt zu keiner Ver-schlechterung der Situation im Bereich der Grube. Die Lebensraumfunktion der Werftgrube wird bereits als sehr gering bewertet, so dass es durch die Überdeckung zu keiner negativen Veränderung kommt. Die Entnahme von schadstoffbelasteten Sedimenten im Bereich des in-neren Seekanals vor dem Werftbecken führt dort zu einer deutlichen Verringerung des Schad-stoffinventars. Die Verringerung der sohlnahen Schadstoffmengen in den Gewässersedimen-ten im Innenbereich des Seekanals auf einer Fläche von ca. 4 ha (WSA, 2018a), die Verbrin-gung in die bereits stark belastete Werftgrube (ca. 1,7 ha) und die daraus resultierende Ver-ringerung der Nähr- und Schadstoffkonzentrationen der Oberflächensedimente der Werft-grube werden als langzeitig, kleinräumig und mäßig positiv bewertet.

Für die neu zu baggernden Flächen im Innenbereich werden die Auswirkungen auf die Boden-teilfunktionen infolge der anlagebedingten Veränderung der Seebodenmorphologie und der Sedimentzusammensetzung als mäßig negativ, kleinräumig und aufgrund regelmäßiger

Unterhaltungsbaggerungen andauernd bewertet. Die Auswirkung wird für die bestehende Fahrrinne im Innenbereich als sehr gering bis gering, wegen des Eintrags von Schlick nach dem Ausbau als kurzzeitig und kleinräumig eingestuft. Für Bereiche mit Substratwechsel im bestehenden äußeren Seekanal wird die Auswirkung als sehr gering bis gering, andauernd und kleinräumig eingestuft. Aufgrund der natürlichen Tiefe ergibt sich für den Abschnitt zwi-schen km 15,1 und 16,9 nur ein geringer Vertiefungsbedarf und die Substratänderung ist sehr gering. Dieser Bereich ist bereits im Ist-Zustand durch Schiffsverkehr beeinträchtigt. Die Ver-änderung wird daher als sehr gering bis gering, andauernd und kleinräumig eingestuft.

Im Zusammenhang mit dem Vorhaben ist anlagebedingt die Verlagerung der Sandfalle er-forderlich. Derzeitig funktioniert diese nur suboptimal. Der Neubau erfolgt mit einer Solltiefe von NHN -18,80 m auf der Steuerbordseite des Fahrwassers im Bereich von km 7,0 bis km 6,5 über die halbe Fahrwasserbreite. Durch die, im Vergleich zu den anderen Abschnitten der Fahrrinne nach der Bauphase, permanente und höhere Sedimentzufuhr (im wesentlichen Sand) findet hier eine andauernde, punktuelle, sehr gering bis geringe negative Veränderung für die Bodenteilfunktionen statt. Die ungestörte Habitatentwicklung im Bereich der alten Sand-falle wird als andauernd, punktuell und sehr gering bis gering positiv eingestuft.

Anlagebedingt ist weiterhin die Veränderung der Sedimentdynamik zu bewerten. Insgesamt wird die Auswirkung durch die Verdriftung von Sedimenten als sehr gering bis gering negativ, kleinräumig eingeschätzt. Zeitlich ist von einer andauernden Wirkung auszugehen, da durch Unterhaltungsbaggerungen der angestrebte Ausbauzustand immer wieder hergestellt wird.

Betriebsbedingte Auswirkungen betreffen die Unterhaltungsbaggerungen. Durch die Ver-tiefung verlängert sich die zu unterhaltende Strecke der Fahrrinne im Ansteuerungsbereich nördlich Streckenkilometer 15,1 bis Str.-km 16,9 um 1,8 km sowie im Bereich der Zufahrt zum Ölhafen um 20 m nach Norden (WSA, 2019). Gegenüber dem Ist-Zustand wird ein unverän-derter Unterhaltungsaufwand erwartet (BAW, 2011). Für die bestehende Fahrrinne und die KS 552a ergeben sich durch die Unterhaltungsbaggerungen keine Veränderungen gegenüber dem Ist-Zustand. Als betriebsbedingte Wirkungen ist des Weiteren die Boden- und Sediment-ablagerung des Baggergutes aus den Unterhaltungsbaggerungen auf der Erweiterungsfläche der KS 552a zu nennen. Durch diese wiederkehrenden Ablagerungen sind im Bereich der geplanten Nutzung der Erweiterungsfläche der KS 552a wiederholt Auswirkungen auf die Bo-denteilfunktionen zu erwarten. Die im v.g. Bereich des Seekanals (km 15,1 bis 16,9 und km 2 bis 4) und der Erweiterungsfläche der KS 552a stattfindende Beeinflussung ist als kleinräumig, andauernd und sehr gering bis gering negativ zu werten. Unter der Berücksichtigung, dass auf der Erweiterungsfläche der KS 552a nur Sandflächen mit Sand überdeckt werden (BO5), fin-det durch die Baggergutverbringung aus den Unterhaltungsbaggerungen höchstens eine ge-ringfügige Änderung der Bodenteilfunktionen statt. In Bezug auf die Gesamtlänge des Seeka-nals sind die betriebsbedingten Auswirkungen als kleinräumig anzusehen.

Maßnahmen zur Verminderung und Vermeidung von Auswirkungen für das Schutzgut Bo-den/Sediment sind der Einsatz umweltschonender moderner trübungsarmer Baggertechnik (BO1), Gegenmaßnahmen bei Havarien und Unfällen (BO2), Einsatz einer Schlickschürze im Bereich der Werftgrube (BO3), Einhaltung eines Abstands zu schutzwürdigen Gütern (keine

Nutzung / Überschüttung der Hartsubstrate im N und S der Erweiterungsfläche) (BO4), Erhal-tung der biotoptypischen Eigenschaften der geplanten Nutzfläche der Erweiterung der KS 552a (BO5).

Unter Berücksichtigung des v.g. Grades der Veränderung durch die Auswirkungen, der Dauer der Auswirkungen und deren räumlichen Ausdehnung ergeben sich baubedingt und anlage-bedingt weder nachteilige noch vorteilhafte bzw. unerheblich nachteilige Grade der Erheblich-keit (BK II bzw. BK III) und baubedingt ein erheblich vorteilhafter Grad der ErheblichErheblich-keit (BK I) durch die Verringerung von Nähr- und Schadstoffen in der Unterwarnow durch die Verbringung auf das Spülfeld und die Entfernung von schadstoffbelasteten Sedimenten aus dem Stoffkreis-lauf bei der Verfüllung der Werftgrube. Des Weiteren anlagebedingt ein unerheblich vorteilhaf-ter Grad der Erheblichkeit (BK I) im Zusammenhang mit der ungestörten Habitatentwicklung im Bereich der alten Sandfalle. Die betriebsbedingten Wirkungen durch die Unterhaltungs-bagge-rungen sind von km 2 bis 15,1 als weder nachteilig noch vorteilhafte bzw. von km 15,1 bis 16,9 als unerheblich nachteilige Grade der Erheblichkeit (BK II bzw. BK III) zu werten.

Zusammenfassend sind durch das Vorhaben der Anpassung der seewärtigen Zufahrt zum Seehafen Rostock auf das Schutzgut Boden/Sedimente durch das Vorhaben der Anpassung der seewärtigen Zufahrt zum Seehafen Rostock nicht erhebliche nachteilige Auswirkungen (BK III) zu erwarten.