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Die Stadt Düren stellt den Bebauungsplan 1/390 „Innovationsband Bahnhof Düren“ auf. Das Plangebiet liegt im Stadtgebiet von Düren. Die Lage ist aus der folgenden Abbildung ersichtlich.

Abb. 1: Lage des Plangebietes (Grundlage: TK 50 in TIM online, GeoBasis-DE/BKG 2020/

EuroGeographics/Bez.reg. Köln Geobasis NRW 2020).

Plangebiet

1.000 m

Hintergrund und Beschreibung des Vorhabens (Angaben des Amtes für Stadtentwicklung - Abteilung Planung, Stadt Düren)

Das südliche Bahngelände zwischen Lagerstraße, Arnoldsweilerstraße und Schoellerstraße stellt insbesondere aufgrund seiner Lage eine wichtige innerstädtische bzw. innenstadtnahe Entwicklungsfläche dar. Im Masterplan Innenstadt wurde die Fläche vor allem im Zusam-menhang mit den Planungen „südlich Bahn (Fritz-Keller-Weg)“ als wichtige Entwicklungsachse identifiziert.

Insbesondere vor dem Hintergrund der sich konkretisierenden Planungs- und Entwicklungsan-sätze für den Bereich „südlich Bahn“ und der regionalen Dynamik durch den Strukturwan-del wurde der in Rede stehende Bereich planerisch konkretisiert:

Unter dem Label „Bahnhofsquartier 2.0“ soll die planerische Grundidee eines „Innovationsban-des“ für das gesamte Bahnhofsquartier weitergeführt werden und auch den Bereich zwi-schen Lagerstraße, Arnoldsweilerstraße und Schoellerstraße umfassen. Der „innovative“, zu-kunftsfähige Ansatz soll sowohl die baulichen Anlagen (Städtebau, Architektur, Freiraum, Infrastruktur) als auch die unterschiedlichen Nutzungs- und Funktionsbereiche (Nutzungen) um-fassen. Innovative Leitthemen der Entwicklung können beispielsweise „Arbeiten und Lernen der Zukunft“, Klimaneutralität, nachhaltiges Bauen (z.B. „Cradle to Cradle“), Digitalisierung oder innovative Mobilität sein.

Die Fläche Lagerstraße bis zur Schoellerbrücke bildet in der gesamten Bahnhofsentwicklung eine zentrale Achse, die das herausragende Potenzial hat, in Fortführung der Planungen „südlich Bahn“, innovative Nutzungen / Nutzungskonzepte anzusiedeln, die hohe Flächenanforde-rungen haben, einer guten verkehrlichen Anbindung bedürfen sowie die Möglichkeit bieten, eine über die Stadtgrenzen Dürens hinausgehende Reichweite zu erzielen.

Der Quartiersgedanke „Bahnhofsquartier 2.0“ soll städtebaulich so forciert werden, dass die unterschiedlichen Nutzungen ein einheitliches, qualitativ hochwertiges Quartier bilden, in dem sich die Nutzungen ergänzen, Synergien genutzt werden (können) und sich ein Innova-tionsgrad entwickelt, der einen wesentlichen Beitrag zum Strukturwandel leistet. Die Stadt Düren setzt sich gemeinsam mit der WIN.DN (Wirtschaftsförderung Düren) mit unterschiedlichen Projektansätzen auseinander, die das Potenzial haben, den „Innovationsband-Gedanken“

von der Grundidee auf die Fläche zu bringen.

Um diesem Ziel städtebaulich gerecht zu werden, ist ein zentrales Element die Fortfüh-rung des Promenadengedankens aus den Planungen „südlich Bahn“. Eine öffentliche, zentral gelegene und großzügige Durchwegung mit ggf. vereinzelten Platzaufweitungen ist zwin-gende städtebauliche Voraussetzung.

Als Schnittstelle zwischen den Projektbereichen „südlich Bahn“ und der Weiterführung des Innovationsbandes im Bereich des neuen südlichen Bahnhofsvorplatzes ist zudem ein architektonisch prägender und funktional bedeutender „Kopfbau“ zum Bahnhof hin zu orientieren, um ein städtebaulich und architektonische Pendant zum geplanten ICD (Innovation Center Düren) zu schaffen und eine einladende und frequentierte Auftaktsituation am südlichen Bahnhofsvorplatz zu gewährleisten.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Düren hat am 21.04.2020 den Auf-stellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1/390 „Innovationsband Bahnhof Düren“ gefasst.

Das Plangebiet hat eine Größe von 4,34 Hektar. Der am 21.04.2020 beschlossene Geltungsbe-reich umfasst noch nicht das Grundstück der Tankstelle im Kreuzungsbereich Arnoldsweilerstraße/Schöllerstraße, das Gegenstand der städtebaulichen Planungen ist. Der Geltungsbereich des B-Plans soll um diese Fläche erweitert werden (schriftl. Mitt. Herr Wessels, Stadt Düren, 01.02.2021) (siehe Abb. 2).

Abb. 2: Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1/390 (STADT DÜREN,2020) und geplante Erweiterung (grün).

Die folgende Abbildung zeigt die Darstellungen des vom Planungsbüro HEINZ JAHNEN PFLÜGER erarbeiteten Rahmenplanes für den Bereich des B-Plangebietes mit Erweiterung.

Erweiterung

Abb. 3: Städtebaulicher Rahmenplan für den Bereich des B-Plangebietes inkl. Erweiterung (HEINZ JAHNEN PFLÜGER 2020).

Mit der Realisierung einer Bebauung und Nutzung des Plangebietes können theoretisch folgende Auswirkungen auf Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten oder auf deren Lebensräu-me verbunden sein:

Baubedingt:

(Baubedingtes) Tötungsrisiko: Eingriffe in Vegetationsflächen, Gehölze und bauliche Anla-gen können zu einer direkten Gefährdung von Tierindividuen bzw. Entwicklungsstadien füh-ren, die in den betroffenen Bereichen vorkommen und nicht ausweichen bzw. flüchten kön-nen (z.B. in Quartieren ruhende Fledermäuse, Jungvögel und Vogeleier in Nestern).

• Akustische und optische Störwirkungen durch Baubetrieb: Baustellenverkehr, Maschinenbe-trieb, Baupersonal, evtl. künstliche Beleuchtung (Baustellenbeleuchtung). Mögliche baube-dingte Störwirkungen sind zeitlich befristet.

• (Baubedingte) Flächenbeanspruchungen, z.B. durch Lager-, Abstellflächen, Fahr- und Ran-gierflächen von Baumaschinen. Baubedingte Flächeninanspruchnahmen sind zeitlich be-grenzt. Grundsätzlich können beanspruchte Vegetationsflächen wiederhergestellt werden.

Dies ist je nach betroffenem Vegetationstyp kurzfristig oder mittel– bis langfristig (z.B. bei Be-troffenheit älterer Gehölze) möglich.

Anlagebedingt:

• Flächenversiegelung durch Bebauung (Gebäude, Erschließungen etc.). Auf versiegelten Flächen gehen Vegetationsflächen und Gehölze und deren Funktionen als Lebensräume oder Teillebensräume (z.B. Nahrungsräume) für Tiere verloren.

• Umnutzung und Umgestaltung vorhandener Vegetationsflächen in Grün- und Abstandsflä-chen. Derartige Umgestaltungsmaßnahmen können mit Verlusten von Lebensraumfunktio-nen für Tiere verbunden sein, etwa infolge der Veränderung der Vegetationsstruktur sowie einer verstärkten Frequentierung und intensiven Unterhaltung der Freiflächen. Unter Um-ständen können Funktionen als Lebensräume/Teillebensräume (z. B. als Nahrungsräume für Fledermäuse) teilweise erhalten bleiben.

• Lebensraumverlust durch Abbruch von Gebäuden, baulichen Anlagen: beim Rückbau von Gebäuden oder baulichen Anlagen können Quartiermöglichkeiten für Fledermäuse und Brut-plätze von Vogelarten (Gebäudebrütern) verloren gehen.

• Hindernis-, Barrierewirkungen: Bauwerke können als Hindernisse fungieren und Lebensräu-me im nahen Umfeld beeinträchtigen. So können z.B. Brutplätze von Vogelarten aufgegeben werden, wenn der freie Anflug durch einen Neubau behindert wird. Baumaßnahmen können weiterhin die Vernetzung bzw. den Verbund von Lebensräumen beeinträchtigen, etwa wenn lineare Strukturen unterbrochen werden, die von mobilen Tierarten (z.B. Fledermäusen) als Leitlinien für Transfer- oder Nahrungsflüge genutzt werden.

Betriebsbedingt:

• Störwirkungen. Das Plangebiet liegt in einem innerörtlichen Bereich und ist durch siedlungs-typische Nutzungen vorbelastet. Infolge der Bebauung und Nutzung sind aber verstärkte op-tische und akusop-tische Störreize auf Lebensräume im Plangebiet und Umfeld zu rechnen, die unter Umständen zu Beeinträchtigungen von Artvorkommen führen können. Als möglicher Wirkfaktor ist dabei auch künstliche Beleuchtung in die Betrachtung einzubeziehen. Be-stimmte Fledermausarten reagieren empfindlich auf Licht, so dass künstliche Lichtquellen wie z.B. Außenbeleuchtungen zu Beeinträchtigungen der Lebensraumnutzung führen kön-nen.