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Vorgehensweise im LBP vom August 1997 und Bezug zum Planfest- Planfest-stellungsbeschluss

6 Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation

6.1 Vorgehensweise im LBP vom August 1997 und Bezug zum Planfest- Planfest-stellungsbeschluss

Für die Ermittlung des Kompensationsbedarfs und zur Gegenüberstellung mit den geplanten Maßnahmen wurde im LBP von August 1997 (BUNDESANSTALT FÜR GEWÄSSERKUNDE (BFG) 1997) ein eigenes Verfahren entwickelt und angewendet um die projektspezifischen Eingriffe in den Natur- und Landschaftshaushalt durch das Vorhaben angemessen berücksichtigen zu können (siehe Kapitel 8 des LBP). In einem ersten Arbeitsschritt wurde der erforderliche Kompensati-onsbedarf ermittelt. Anschließend erfolgte in einem zweiten Arbeitsschritt die Ermittlung der Kompensationswirkung der einzelnen geplanten Maßnahmen.

Ausgehend von der aus der UVS übernommenen Eingriffsermittlung für die einzelnen Schutz-güter wurde der Kompensationsbedarf unter Berücksichtigung der Wertigkeit des Ist-Zustandes der vom Eingriff betroffenen Schutzgüter und der Intensität der prognostizierten Beeinträchti-gungen ermittelt. Die Ermittlung erfolgte über Bewertungsrahmen, in denen den unterschiedli-chen Wertigkeiten des Ist-Zustandes und den Beeinträchtigungsintensitäten Verhältnisfaktoren zugeordnet wurden. Über die Verknüpfung von Eingriffsflächen mit den Faktoren wurde der Kompensationsbedarf quantitativ ermittelt.

Bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen und Maßnahmengebiete wurden Kompensations- und Entwicklungsziele aufgestellt, die sich an den zu kompensierenden Eingriffen und an den bereits auf Länderebene existierenden naturschutzfachlichen Zielvorgaben orientieren. Unter Berück-sichtigung des funktionalen und räumlichen Bezuges der geplanten Maßnahmen wurde die Kompensationswirkung differenziert ermittelt. Hierzu wurden analog zur Methodik zur Ermitt-lung des Kompensationsbedarfs einzelne Verhältnisfaktoren der Kompensationswirkung zuge-ordnet.

In der abschließenden rechnerischen Bilanzierung wurden die ermittelten Flächengrößen einan-der gegenübergestellt, bis einan-der Kompensationsbedarf rein rechnerisch gedeckt war. Maßnahmen mit den Kompensations- und Entwicklungszielen Aufwertung und Entwicklung von gewäs-sermorphologischen Strukturen und von aquatischen Lebensräumen (Maßnahmengebiet Hahnöfer Nebenelbe/Mühlenberger Loch und Maßnahmengebiet Belumer Außendeich) wurden in der Bilanzierung den Eingriffen in den aquatischen Lebensraum zugeordnet. Maßnahmen mit den Kompensations- und Entwicklungszielen Aufwertung und Entwicklung naturnaher, ästuartypischer Strukturen und Biotope (Maßnahmengebiet Stör-Mündungsbereich, Maß-nahmengebiet Hetlingen/Giesensand und MaßMaß-nahmengebiet Spülfeld Pagensand) wurden in der Bilanzierung den Eingriffen in den terrestrischen Lebensraum zugeordnet. Die Bilanzierung berücksichtigte weiterhin die Mehrfachwirkung von Kompensationsmaßnahmen. Maßnahmen zur Kompensation der Eingriffe in die aquatischen Lebensgemeinschaften kompensierten somit gleichzeitig auch die Eingriffe in das Schutzgut Sedimente. (Hinweis: Auch die Eingriffsflächen der Schutzgüter aquatische Lebensgemeinschaften und Sedimente sind weitestgehend deckungs-gleich).

Im Planfeststellungsbeschluss vom 22. 2. 1999 wurde die Methodik zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs sowie zur Kompensationswirkung (WASSER- UND S CHIFF-FAHRTSVERWALTUNG DES BUNDES, WASSER- UND SCHIFFFAHRTSDIREKTION NORD, PLANFESTSTELLUNGSBEHÖRDE 1999) als detailliert in den einzelnen notwendigen Arbeits-schritten und als transparent und nachvollziehbar beschrieben und planfestgestellt. Die Herleitung der Verhältnisfaktoren wurde nachvollziehbar beschrieben und die abschlie-ßende Gesamtbilanzierung mit Gegenüberstellung der Eingriffe und der Kompensation erfolgte funktions- und schutzgutübergreifend.

In den Tabellen 6.1 und 6.2 sind die Maßnahmengebiete mit ihren jeweiligen Kompensations-und Entwicklungszielen aus dem LBP vom August 1997 den vom Eingriff betroffenen Schutz-gütern, getrennt nach aquatischem und terrestrischem Lebensraum, gegenübergestellt.

Tabelle 6.1: Vereinfachte Gegenüberstellung der vom Eingriff betroffenen Schutzgüter des aquatischen Lebensraumes und der Kompensations- und Entwicklungsziele in den Maßnahmengebieten aus dem LBP von August 1997

Betroffene Schutzgü-ter

Aquatische Lebensgemeinschaften

· Ausbaggerung und Unterhaltungs-mehraufwand

· Wasserseitige Baggergutunterbrin-gung

Sedimente

· Ausbaggerung und Unterhaltungs-mehraufwand

· Wasserseitige Baggergutunterbrin-gung

Maßnahmengebiete Schutzgutübergreifende Kompensation der Eingriffe in den aquatischen Lebensraum

Hahnöfer Nebenelbe/

Mühlenberger Loch · Sicherung und Entwicklung von Flachwasserzonen

Belumer Außendeich · Wiederherstellung der Tidedynamik zur Regeneration der morphologischen und standörtlichen Verhältnisse

· Entwicklung von tidebeeinflussten Prielstrukturen und Marschgräben als ästuartypi-sche Lebensräume

· Sicherung und Entwicklung von naturnahen, tideabhängigen Strukturen und Biotop-typen in geeigneter Verteilung und Vernetzung untereinander

· Entwicklung von artenreichem Marschgrünland mesophiler Standorte

· Sicherung der Umweltmedien Boden und Wasser in ihrer Ausprägung und Qualität als Standortvoraussetzungen für ästuartypische und tideabhängige Lebensgemein-schaften

· Verbesserung und Sicherung der internationalen Bedeutung des Belumer Außendei-ches als Feuchtgebiet und Vogelschutzgebiet

Tabelle 6.2: Vereinfachte Gegenüberstellung der vom Eingriff betroffenen Schutzgüter des terrestri-schen Lebensraumes und der Kompensations- und Entwicklungsziele in den Maßnahmen-gebieten aus dem LBP von August 1997

Betroffene

· Änderung der Tidewas-serstände

Maßnahmengebiete Schutzgutübergreifende Kompensation der Eingriffe in den terrestrischen Lebensraum

Stör-Mündungsbereich · Entwicklung von naturnahen, ästuartypischen Strukturen und Biotoptypen (z.B.

Röhrichtbestände, Auwald/Röhrichtkomplex)

· Entwicklung einer von Extensivgrünland geprägten Auenlandschaft

· Verbesserung und Sicherung des Lebensraumes für Rastvögel und Wiesenbrüter Hetlingen/Giesensand · Entwicklung von naturnahen Strukturen und Biotoptypen mit und ohne

Tideein-fluss (z.B. Röhrichtbestände, Feucht- und Nasswäldern)

· Entwicklung von artenreichem extensiv genutztem Grünland

· Verbesserung und Sicherung des Lebensraumes für Wiesenvögel und als Rast- und Nahrungsplatz für Zugvögel

· Schutz der gebietstypischen Stromtalpflanzen, insbesondere der Schachbrettblume Spülfeld Pagensand · Gestaltung und Entwicklung des Spülfeldes als Sekundärlebensraum

· Landschaftsgerechte Einbindung des Spülfeldes

Fazit Planfeststellungsbeschluss:

Der LBP von August 1997 (BUNDESANSTALT FÜR GEWÄSSERKUNDE (BFG) 1997) erbrachte nach Planfeststellungsbeschluss (WASSER- UND SCHIFFFAHRTSVERWALTUNG DES BUNDES, WASSER- UND SCHIFFFAHRTSDIREKTION NORD, PLANFESTSTELLUNGSBEHÖRDE 1999) den Nachweis, dass durch die Umsetzung der geplanten Maßnahmen in den Maßnahmengebie-ten Hahnöfer Nebenelbe/Mühlenberger Loch, Belumer Außendeich, Stör-Mündungsbereich, Hetlingen/Giesensand und Spülfeld Pagensand die Eingriffe durch die Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe vollständig kompensiert werden können.

Aufgrund der Probleme beim Flächenerwerb konnten nicht alle Maßnahmen vollständig plan-festgestellt werden. Im Rahmen der hier vorliegenden LBP-Ergänzung erfolgt die planerische Bearbeitung der zusätzlichen Maßnahmengebiete Hullen, Allwördener Außendeich, Haseldor-fer/Wedeler Marsch, Stör-Hodorf und Vaaler Moor. Diese zusätzlichen Maßnahmengebiete liegen alle in den festgelegten Suchräumen mit Flächen, die allgemein zur Kompensation der Eingriffe geeignet sind.