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Voranschlag / Aufgaben- und Finanzplan 2014/2015-2017 (VA/AFP

Im Dokument Bericht der Finanzkommission (Seite 6-10)

2 Überblick über das Defizit 01, die Resultate der ASP 014 und den

2.4 Voranschlag / Aufgaben- und Finanzplan 2014/2015-2017 (VA/AFP

des Regierungsrats entnommen werden. Die Finanzkommission stellt im Folgenden kurz die aus ihrer Sicht wichtigsten Zahlen und Eckwerte dar:

Veränderungen VA13 zu VA 14 VA 2014 AFP 2015 AFP 2016 AFP 2017

Ausgangslage im November 2012 - 229 - 272 - 292 - 292

Veränderungen im Hauptverfahren3 4 -54 -141 -195

ASP – Topf 1 231 343 453 491

Saldo Laufende Rechnung August 13 6 17 20 5

Nettoinvestitionen -640 -614 -606 -558

Abschreibungen 657 552 524 513

Abschreibung Bilanzfehlbetrag 10 30 80 76

Auflösung Aufwertungsreserve (ASP-Massnahme HRM2/IPSAS)

0 -40 -40 -40

Selbstfinanzierung 673 559 584 554

Finanzierungssaldo 34 -55 -22 -4

Selbstfinanzierungsgrad in % 105 91 96 99

Im Vergleich zum VA/AFP 14/15-17 vom 21. August 2013 haben die Zahlen eine Veränderung erfahren. Die nochmalige Überprüfung des Zahlenwerks durch die Finanzdirektion hat ergeben, dass die vorgesehenen Abschreibungen des Bilanzfehlbetrages, bzw. die in der Laufenden Rechnung eingestellten Abtragungstranchen des Defizits 2012 bei der Berechnung der Selbstfi-nanzierung mitberücksichtigt werden können. Somit verbessert sich der FiSelbstfi-nanzierungssaldo in der Investitionsrechnung in den kommenden Jahren jeweils um den zur Abtragung des Bilanz-fehlbetrags vorgesehenen Betrag.

2.4.1 Laufende Rechnung

Nachdem der Kanton Bern während mehrerer Jahre satte Überschüsse von über hundert Mil-lionen Franken erwirtschaften konnte, fiel der Ertragsüberschuss 2011 nur noch gering aus.

2 Die einzelnen Massnahmen sind im Anhang 1 dieses Berichts auf den Seiten 21-24 aufgeführt.

3Siehe VA/AFP 14/15-17, S. 44f

Im 2012 resultierte erstmals wieder ein Defizit von fast 200 Mio. Franken und auch für 2013 ist gemäss Hochrechnung vom August und einer Trendmeldung vom Oktober dieses Jahres mit einem negativen Jahresergebnis zu rechnen, obwohl in beiden Jahren kein Defizit budgetiert worden war.

Dank der ASP-Massnahmen plant der Kanton ab 2014 wieder mit einem ausgeglichenen Haushalt. Die Zahlen für die zukünftigen Jahre sind allerdings mit verschiedenen Unsicherhei-ten behaftet: ErsUnsicherhei-tens müssen die ASP-Massnahmen vom Parlament genehmigt werden. Allei-ne der Verzicht auf eiAllei-ne oder zwei finanziell bedeutende Massnahmen ohAllei-ne entsprechende Kompensation, würde den Haushalt aus dem Gelichgewicht bringen. Die Zahlen für die Jahre 2013 und folgende sind Prognosen in die Zukunft, die immer mit Chancen und Risiken ver-bunden sind, wie der Regierungsrat ausführlich darlegt.4

Laufende

Rechnung GB 2010 GB 2011 GB 2012 VA 2013 VA 2014 AFP 2015 AFP 2016 AFP 2017

Aufwand 9‘687 9‘962 10‘556 10‘426 10‘355 10‘266 10‘333 10‘404

Ertrag 9‘929 10‘019 10‘360 10‘432 10‘362 10‘283 10‘353 10‘408

Saldo 243 57 -196 6 6 17 20 5

Der längerfristige Vergleich der Zahlen zeigt, dass der scheinbar unaufhaltsame Trend des Ausgabenwachstums gebrochen werden konnte. Während die Jahresrechnung 2012 noch mit Gesamtausgaben von über 10.5 Mrd. Franken abschloss, sollen die Ausgaben im 2015 300 Mio. tiefer ausfallen und den Spitzenwert von 2012 auch zum Ende der Planjahre noch nicht wieder erreichen.

2.4.2 Investitionsrechnung

Der Regierungsrat hat 2012 beschlossen, die ordentlichen Nettoinvestitionen in den nächsten Jahren auf maximal 500 Mio. Franken zu plafonieren. An diesem Beschluss hat er im diesjähri-gen Planungsprozess festgehalten, weshalb kaum Veränderundiesjähri-gen zum Vorjahr feststellbar sind.

Für das Jahr 2017 fallen die Spezialfinanzierungen tiefer aus als in den Vorjahren, weil viele Pro-jekte, die aus dem Fonds für Spitalinvestitionen finanziert werden, in den nächsten Jahren zum Abschluss gelangen.

Veränderungen VA 2013 zu VA 2014 VA 2014 AFP 2015 AFP 2016 AFP 2017

Saldo Investitionsrechnung August 2012 643 617 610 610

Veränderungen gegenüber bisheriger Planung 3 3 4 52

Saldo Investitionsrechnung (Nettoinvestitionen) August 2013 640 614 606 558

Entnahmen aus Spezialfinanzierungen 141 113 105 57

Nettoinvestitionen ohne Spezialfinanzierungen 499 500 500 500

In der Gesamtkantonalen Investitionsplanung5 ist ersichtlich, dass vor allem die BVE, die rund zwei Drittel der Investitionen tätigt, in den kommenden Jahren mehr Projekte geplant hat als sie aufgrund der ihr zugewiesenen Mittel realisieren kann. Dabei handelt es sich um einen so

4 VA/AFP 14/15-17, Kapitel 5, S. 63-74

5 VA/AFP 14/15-17, S. 109-168

genannten Sachplanungsüberhang, der dazu dient, sich verzögernde oder nicht realisierbare Projekte durch andere Vorhaben zu ersetzen, um die vorhandenen Mittel möglichst vollstän-dig auszuschöpfen.

Finanzierungssaldo und Selbstfinanzierungsgrad VA 2014 AFP 2015 AFP 2016 AFP 2017

Selbstfinanzierung 673 559 584 554

Nettoinvestitionen 640 614 606 558

Finanzierungssaldo 34 -55 -22 -4

Selbstfinanzierungsgrad in % 105 91 96 99

Während die Laufende Rechnung in den kommenden Jahren ausgeglichen ist, können die Investitionen ab 2015 nicht vollständig aus eigenen Mitteln finanziert werden. Der Selbstfinan-zierungsgrad sinkt unter 100 Prozent und die Schulden erhöhen sich, weil die Investitionen teilweise mit Fremdmitteln finanziert werden müssen. Wenn sich an diesen Zahlen nichts mehr ändert, würde 2015 die Schuldenbremse in der Investitionsrechnung verletzt.6 Die Werte sind aber nur leicht negativ, so dass es realistisch erscheint, diese in der Erstellung der Vor-anschläge der nächsten Jahre noch zu korrigieren.

2.4.3 weitere wichtige Punkte

• Korrekturfaktoren

Der Korrekturfaktor Personal wird im VA 14 zum letzten Mal angewendet. Er beträgt 0.5 Prozent.

Im Jahr 2014 stehen für Lohnmassnahmen 1.5 Prozent zur Verfügung. Sie setzen sich aus 0.5 Prozent Rotationsgewinnen und 1 Prozent Lohnsummenwachstum zusammen.

Der gesamtstaatliche Korrekturfaktor zur Erhöhung der Budgetgenauigkeit, der erstmals 2011 eingeführt wurde, hat sich bewährt. Er ist auch im VA 14 vorgesehen und beträgt 136 Mio. Fran-ken.

• Pensionskassen

Die Finanzkommission hat letztes Jahr gefordert, dass die Auswirkungen der Revision des Pen-sionskassengesetzes dieses Jahr im VA/AFP abgebildet werden müssten. In der Juni- und Sep-tembersession dieses Jahres hat der Grosse Rat das Pensionskassengesetz beraten und verab-schiedet. Der Regierungsrat hat die Auswirkungen gemäss revidiertem Gesetz in die Finanzpla-nung aufgenommen. In den ersten Jahren ab 2015 beträgt die Zusatzbelastung der Laufenden Rechnung um 8 Mio. und steigt bis ins 20. Jahr (2034) auf 47 Mio. Franken pro Jahr an.

• Budget der Justiz

Das Budget der Justiz wird federführend von der Justizkommission vorberaten. Diese beantragt in ihrem eigenen Bericht zum VA/AFP 14/15-17 der Justiz, dem Budget der Justiz zuzustimmen.

Die Finanzkommission schliesst sich diesem Antrag an.

Die Justiz geniesst seit 2011 relative Unabhängigkeit. Der Benchmark der Justiz im engeren Sin-ne in der Angebots- und Strukturüberprüfung ist gut, fällt aber noch in die Zeit vor der Justizre-form (Rechtsprechung 85% des CH-Durchschnitts)7. Seither hat sich das Budget der Justiz stark erhöht, der Regierungsrat spricht von ca. 40 Prozent zwischen 2010 und 2014. Er hat die Justiz aufgefordert, sich an der ASP zu beteiligen und einen Beitrag von 5 Mio. Franken zu leisten.

6 Art. 101b KV (BSG 101.1)

7 BAKBasel: Benchmarking nach 32 Aufgabenfeldern vom 28.02.13, S. 229-33

sem Aufruf ist die Justiz nach eigenen Angaben nachgekommen. Der Regierungsrat kritisiert allerdings, dass das Budget der Justiz weiter stark ansteige und ein wesentlicher Teil der erziel-ten Verbesserungen aufgrund der gesamtstaatlich verordneerziel-ten Kürzung des Lohnsummen-wachstums zu Stande gekommen sei.8 Die Justiz wiederum argumentiert, dass sie zahlreiche durch sie nicht beeinflussbare Aufwanderhöhungen zu gewärtigen habe (Erhöhungen bei den internen Verrechnungen, die gesamtstaatlich saldoneutral sind, und der unentgeltlichen Prozess-führung sowie steigende Fallzahlen allgemein). Die Justizkommission ist bemüht, die finanzielle Entwicklung der Justiz kritisch zu hinterfragen. So hat sie unter anderem beschlossen, eine ex-terne Überprüfung der Personaldotation der Justiz durchzuführen. Die Finanzkommission unter-stützt das Vorgehen der Justizkommission.

Der Bericht der Justizkommission und deren Anträge zum Voranschlag 2014 und zum Aufgaben- und Finanzplan 2015 – 2017 der Justiz des Kantons Bern ist integraler Bestand-teil des vorliegenden Berichts der Finanzkommission. Die Finanzkommission stimmt dem Bericht zu und unterstützt die Anträge der Justizkommission ausdrücklich.

8 VA/AFP 14/15-17, S. 53f

3 Angebots- und Strukturüberprüfung ASP 2014: Erarbeitung und

Im Dokument Bericht der Finanzkommission (Seite 6-10)