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Bericht der Justizkommission Bericht der Justizkommission zum

Im Dokument Bericht der Finanzkommission (Seite 26-0)

- 2017 der Justiz des Kantons Bern

Bericht der Justizkommission zum

Voranschlag 2014 und zum

Aufga-ben- und Finanzplan 2015 - 2017

der Justiz des Kantons Bern

Inhaltsverzeichnis

1. Vorbemerkung ... 29

2. Arbeitsweise der Justizkommission ... 29

3. Voranschlag 2014 und Aufgaben-/Finanzplan 2015-2017 der Justiz: Das Wichtigste in Kürze ... 30

3.1 Voranschlag 2014 der Justiz ... 30

3.1.1 Laufende Rechnung ... 30

3.1.2 Investitionsrechnung ... 31

3.2 Aufgaben-/Finanzplan 2014-2016 der Justiz ... 32

4. Schwerpunkte der Justizkommission ... 32

5. Anträge der Justizkommission ... 34

1. Vorbemerkung

Das finanzielle Ungleichgewicht in den bernischen Kantonsfinanzen hinterlässt auch bei den Ge-richtsbehörden und bei der Staatsanwaltschaft seine Spuren. So wurde der Voranschlag für das Jahr 2014 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Angebots- und Strukturüberprüfung (ASP) 2014 erstellt und die vom Regierungsrat empfohlenen CHF 5 Mio. zur Entlastung des strukturellen Defizits wurden von der Justiz entsprechend berücksichtigt.

Angesichts der aktuellen Prognosen ist auch in naher Zukunft von keiner Entspannung der Finanzlage auszugehen. Damit steht die Justiz weiterhin vor grossen Herausforderungen, um einerseits ihrem verfassungs- und gesetzesmässigen Auftrag nachzugehen und ande-rerseits den kantonalen Sparbemühungen gerecht zu werden. Die Justizkommission be-scheinigt den Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft, dass sich alle Beteiligten zu einer realistischen Budgetierung bekannt und damit am Kurs der Vorjahre festgehalten ha-ben. Erste Ergebnisse der Hochrechnung und des Finanzreportings ergeben denn auch, dass sich aktuell keine Nachkredite in der Rechnung 2013 abzeichnen.

Erwähnt werden soll bereits an dieser Stelle, dass sich der Saldo des Voranschlags 2014 gegenüber dem Finanzplan 2014 zwar um CHF 5,844 Millionen verschlechtert hat. Gemäss Auskunft der Justizleitung nehmen allerdings alleine die nicht beeinflussbaren internen Ver-rechnungen (vor allem die Haftkosten) um CHF 7,2 Millionen zu. Die Zahlen, welche dem-nach die Justiz zu verantworten habe, würden eigentlich sogar unterhalb denjenigen des Finanzplanes liegen.

Die grössten Aufwandpositionen werden die Justizkommission jedoch auch in den kommenden Jahren beschäftigen: die Informatik, die zusätzlichen Abschreibungen (insbesondere im Bereich der unentgeltlichen Prozessführung) sowie die internen Verrechnungen. Sie wird versuchen mit-zuhelfen, zusammen mit den Beteiligten eine Verbesserung der Situation herbeizuführen.

Darüber hinaus möchte sich die Justizkommission bei den Gerichtsbehörden und bei der Staats-anwaltschaft für die offene und transparente Zusammenarbeit bedanken.

2. Arbeitsweise der Justizkommission

Die Oberaufsicht über das Budget der Justiz liegt bei der Justizkommission (Art. 23 Abs. 2 lit. b Grossratsgesetz13). Die Oberaufsicht über den gesamten Finanzhaushalt des Kantons Bern bleibt hingegen bei der Finanzkommission bestehen (Art. 21 Abs. 1 GRG). Gemäss Art. 21 Abs. 5 GRG koordiniert diese mit der Justizkommission inhaltlich und zeitlich die Beratung, Berichter-stattung und Antragstellung zu Voranschlag, Aufgaben- und Finanzplan, Nachkrediten, Ge-schäftsbericht und übrigen Finanzgeschäften der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft.

Mit dem vorliegenden Bericht informiert die Justizkommission den Grossen Rat über die wichtigs-ten Punkte des Voranschlags 2014 und des Aufgaben-/Finanzplans 2015-17 der Justiz

(VA 2014/AFP 2015-17 der Justiz) und begründet ihre Anträge zu den beiden Geschäften.

Die Justizkommission stützte sich bei der Vorberatung auf die Dokumentation zum VA 2014/AFP 2015-17 der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft (Planvariante 3) sowie auf den Vor-trag des Regierungsrates.

13 Gesetz vom 8. November 1988 über den Grossen Rat (GRG); BSG 151.21

Die Hauptarbeit für die Beratung des VA 2014/AFP 2015-17 der Justiz lag innerhalb der Justiz-kommission bei der Geschäftsleitung. Mitglied der Geschäftsleitung sind folgende Grossrätinnen und Grossräte: Monika Gygax-Böninger (Präsidentin), Katrin Zumstein (Vizepräsidentin), Peter Bernasconi, Manfred Bühler und Thomas Fuchs.

Im Laufe des Jahres informierte die Justizleitung die Geschäftsleitung der Justizkommission an deren Sitzungen vom 21. Mai, 12. Juni und 19. August 2013 persönlich über den Stand der Ar-beiten des VA 2014/AFP 2015-17. Am 27. August 2013 fand der Finanzaufsichtsbesuch mit der Justizleitung statt, wobei diese die Fragen der Kommission im Nachgang noch schriftlich beant-wortete. Am Finanzaufsichtsbesuch selbst wurden in einem konstruktiven Gespräch die offenen Fragen und Anliegen diskutiert. Die Stellungnahme zu den Bemerkungen der Regierung in deren Vortrag erfolgte mit Schreiben vom 13. September 2013. Die Verabschiedung des Berichts im Kommissionsplenum fand am 21. Oktober 2013 statt.

3. Voranschlag 2014 und Aufgaben-/Finanzplan 2015-2017 der Justiz:

Das Wichtigste in Kürze

Die Justizkommission prüft im Rahmen ihrer Oberaufsicht über das Budget der Justiz nicht Ein-zelpunkte im VA/AFP, sondern konzentriert ihre Abklärungen auf Punkte, die entweder aufgrund der finanziellen Tragweite oder der politischen Relevanz wichtig sind. Sie verzichtet demnach auf eine ausführliche Darstellung der Zahlen in ihrem Bericht. Alle Übersichten und Details finden sich im VA 2014/AFP 2015-17 der Justiz.

3.1 Voranschlag 2014 der Justiz 3.1.1 Laufende Rechnung

Finanzplan 2014 Voranschlag 2014 Abweichung

Planvariante 3 Planvariante 3 CHF %

Aufwand 214‘570‘117.49 226‘766‘745.06 12‘196‘627.57 5.68

Ertrag 81'226‘521.15 87‘578‘624.00 6‘352‘102.85 7.82

Saldo -133‘343‘596.34 -139‘188‘121.06 5‘844‘524.72 4.38

Der Gesamtaufwand der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft für das Jahr 2014 be-läuft sich auf zirka CHF 226,8 Millionen. Dies entspricht im Vergleich zum Vorjahresbudget ei-nem Mehraufwand von CHF 18,5 Millionen oder 8.9 %. Rund 50 % davon entfallen auf den Per-sonalaufwand und 25 % betreffen den Sachaufwand. Die Abschreibungen für nichteinbringliche Aufwendungen belaufen sich auf 16 % und 9 % entfallen auf die internen Verrechnungen.

Im Detail ist die Aufwandsteigerung gegenüber dem Voranschlag 2013 auf folgende Faktoren zurückzuführen:

- Zunahme des Personalaufwands um CHF 3 Millionen oder 2,7 %:

- Personalkosten: CHF 2,8 Millionen

- Allgemeine Lohnentwicklung (Lohnaufstieg, Treueprämien, Budgetkorrektur, usw.).

- 5 neue Informatikstellen, welche im Rahmen des Projekts “Gemeinsame ITC-Grundversorgung“ und des damit verbundenen Transfers des Informatikmanage-ments von der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK) zu den Gerichtsbe-hörden und der Staatsanwaltschaft bei der Stabsstelle für Ressourcen geschaffen werden.

- Aus- und Weiterbildung des Personals: CHF 0,2 Millionen

Projekt Professionalisierung des Dolmetscherwesens (CHF 150‘000.-).

- Zunahme des Sachaufwands um CHF 4,9 Millionen oder 9,2 %:

- Zunahme der Untersuchungs- und Prozesskosten: CHF 3,1 Millionen.

- Übernahme des Informatikmanagements von der JGK: CHF 2,4 Millionen.

- Zunahme bei den Abschreibungen um CHF 3,5 Millionen oder 10,8 %:

- Forderungsverluste aus unentgeltlicher Prozessführung: CHF 3,3 Millionen

Zunehmende Anzahl Fälle, in denen die Prozesskosten wegen Uneinbringlichkeit abge-schrieben werden müssen.

- Abschreibungen von Sachgütern: CHF 0,2 Millionen

Abschreibungen auf den geplanten Investitionen der Justiz.

- Zunahme bei den internen Verrechnungen um CHF 7,2 Millionen beziehungsweise 56,6 %:

- Vergütung an Anstalten für Kosten der Insassen: CHF 6,9 Millionen

Zunahme der Untersuchungs- und Haftkosten auf Grund der erhöhten Tarife.

- Vergütung an Amtsstellen für verschiedene Dienstleistungen: CHF 0,4 Millionen Weiterverrechnung der vom Amt für Informatik und Organisation (KAIO) bei Dritten be-zogenen Dienstleistungen zu Gunsten der Justiz im Rahmen der gemeinsamen Grund-versorgung.

Der Gesamtertrag der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft beträgt für das Jahr 2014 CHF 87,6 Millionen. Dies entspricht im Vergleich zum Voranschlag 2013 einem Mehrertrag von CHF 5,2 Millionen oder 6,3 %. Begründet wird er mit der Anpassung der Erträge auf Grund des Rechnungsergebnisses 2012 an Planung, das heisst erstmals gestützt auf konsolidierte Ergeb-nisse aus der Jahresrechnung 2013.

3.1.2 Investitionsrechnung

Finanzplan 2013 Voranschlag 2013 Abweichung

Planvariante 3 Planvariante 3 CHF %

Total

Investitionen

1'100'000.00 1'200'000.00 100'000.00 9.09

Sachgüter 1'100'000.00 1'200'000.00 100'000.00 9.09

Für den Voranschlag 2014 belaufen sich die Nettoinvestitionen auf CHF 1,2 Millionen. Diese steigen im Vergleich zum Vorjahresbudget um CHF 0,1 Millionen. Die Investitionen werden hauptsächlich für Informatikprojekte eingesetzt.

3.2 Aufgaben-/Finanzplan 2015-2017 der Justiz

Der Saldo der Laufenden Rechnung wird bis ins Jahr 2017 einen Aufwandüberschuss von CHF 144,1 Millionen ausweisen. Die durchschnittliche jährliche Zunahme beträgt 1,2 %.

4. Schwerpunkte der Justizkommission

Die Steigerung des Gesamtaufwandes für das Jahr 2014 in der Höhe von fast 9 % ist massiv.

Umso mehr hat die Justizkommission sich der Begründung dieser Kosten gewidmet:

- Die Zunahme des Personalaufwandes ist fremdgesteuert und entzieht sich dem Einfluss der Justiz. Nichts desto trotz ergeben sich bei der Justizkommission gewisse Vorbehalte in Zu-sammenhang mit der Personalausstattung der Gerichtsbehörden und der Staatsanwalt-schaft. Sie hat daher beschlossen, die personelle Dotierung der kantonalbernischen Justiz einer externen Evaluation zu unterziehen. Diese soll voraussichtlich im Jahr 2014 durchge-führt werden.

- Nähere Informationen verlangte die Justizkommission hingegen zur Steigerung der Unter-suchungs- und Prozesskosten um CHF 3,1 Millionen. Die Justiz begründet die Zunahme mit den steigenden Fallzahlen. Diese seien einerseits Abbild von gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen (z.B. der zunehmenden Anzahl von Ehen und Partnerschaften, die geschie-den bzw. aufgelöst wergeschie-den). Andererseits seien sie aber auch Folge von gesetzgeberischen Entscheidungen. Zahlreiche neuere Gesetze wirkten sich direkt auf die Anzahl der Justizver-fahren und damit auf die Kosten der Justiz aus (auch in Zukunft). Im Bereich der Verwal-tungsrechtspflege seien etwa die Rechtsweggarantie, die letzte IV-Revision oder die Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht zu nennen, für die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit das neue Kinder- und Erwachsenenschutzrecht oder die geplanten Änderungen beim Sorge-recht über die Kinder nach Scheidungen. Auf die Staatsanwaltschaft wirken sich der soge-nannte “Raserartikel“, die vorgesehene Umsetzung der Ausschaffungsinitiative oder die Re-vision des allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches, die zu mehr Haft- und weniger Geld-strafen führen wird, aus.

Somit ist die Zunahme der Untersuchungs- und Prozesskosten pro Fall eine Konsequenz aus allgemein steigenden Kosten (Teuerung) und höheren Gebühren und Tarifen (z.B. für Dienstleistungen des Institutes für Rechtsmedizin, Kosten für Telefonüberwachungen, An-waltshonorare, usw.).

- Des Weiteren wünschte die Justizkommission einen Nachweis der um CHF 3,5 Millionen steigenden Abschreibungen im Vergleich zu den Vorjahren (insbesondere vor der Justiz-reform). Dabei informierte die Justiz, dass ihre Abschreibungen hauptsächlich Forderungs-verluste seien. Die entscheidende Position dabei seien die Abschreibungen aus unentgeltli-cher Rechtspflege sowie die nicht einziehbaren Gebühren. Der entsprechende Aufwand ha-be tatsächlich zugenommen. Die Gründe dafür lägen einerseits in den generell zunehmen-den Fallzahlen. Andererseits führten die neuen Prozessgesetze des Bundes (Zivilprozess-ordnung und Strafprozess(Zivilprozess-ordnung) tendenziell zu mehr Aufwand für die unentgeltliche Rechtspflege. Diese, respektive die amtliche Verteidigung stellten ein verfassungsmässiges, prozessuales Grundrecht dar (Art. 29 Abs. 3 Bundesverfassung, Art. 26 Abs. 3

Kantonsver-fassung). Deren Gewährung setze in jedem Fall eine entsprechend aufwändige Vorprüfung voraus.

Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht seinerseits führte zu mehr Aufwand bei der unentgeltlichen Rechtspflege. Zudem sei die Zunahme der Abschreibungen bei der unent-geltlichen Rechtspflege auch Abbild der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung der letzten Jahre.

Darüber hinaus führe die Bundesgesetzgebung zu Mehraufwand bei den Fragen, wer Par-teistellung im Verfahren beanspruchen könne bzw. wie die Verfahren zu führen seien und welche Rechtsmittel geschaffen werden müssten.

Aufwandsteigernd habe sich auch ausgewirkt, dass per 01.01.2011 der Stundenansatz für die Entschädigung der amtlich bestellten Anwältinnen und Anwälte von CHF 180 auf CHF 200 erhöht worden sei.

- Zu guter Letzt liess sich die Justizkommission eine detaillierte Aufstellung der internen Ver-rechnungen geben (von welcher Direktion wird wie viel verrechnet und mit welcher Begrün-dung). Diese sieht wie folgt aus:

JGK / Beobachtungsstation Bolligen CHF 1‘700‘000 Kosten Insassen, gem. kant. Tarif GEF / Kantonales Labor CHF 23‘000 Verstösse LMG (Laborkosten) POM / Amt FB, Regionalgefängnisse CHF 15‘950‘000 Kosten Insassen, gem. kant. Tarif POM / Amt FB, Jugendheime CHF 1‘503‘200 Kosten Insassen, gem. kant. Tarif POM / Kantonspolizei CHF 42‘000 Gebäude/Hauswartung Moutier POM / Kantonspolizei CHF 5‘000 Waaggebühren, gem. kant. Tarif BVE Total Verrechnungen CHF 19‘223‘200 unbeeinflussbare Kosten

Die Justizkommission stellt seit längerem fest, dass das Instrument der internen Verrech-nung die Justiz vor grosse Probleme stellt. Die internen VerrechVerrech-nungen sind eine Folge von NEF und sollten die Kosten- und Leistungstransparenz sowie den wirtschaftlichen Umgang mit den Ressourcen innerhalb der Verwaltung fördern. Dabei sind sie jedoch an gewisse Voraussetzungen gebunden:

- Es bedarf einer gesetzlichen Grundlage oder einer Vereinbarung, damit intern verrech-net werden kann.

- Zusätzlich ist eine Rechnungstellung zwischen Verwaltungseinheiten oder der Verwal-tung und der Justiz nur dann sinnvoll, wenn diese auch gemäss Verursacherprinzip wei-tergegeben werden können.

- Darüber hinaus sind Leistungen grundsätzlich nicht zu verrechnen, wenn die erbrachte Leistung zum Kernauftrag des Leistungserbringers gehört.

In der Praxis scheint es jedoch üblich zu sein, dass die Verwaltung zur Aufbesserung ihrer Finanzen Kosten einfach weiter verrechnet, obwohl es an der rechtlichen Grundlage fehlt.

Fakt ist, dass diese internen Geldtransaktionen lediglich zu administrativem Leerlauf und damit zu einem unwirtschaftlichen Einsatz von Ressourcen führen. Insbesondere plädiert die Justizkommission, auf Kleinstverrechnungen vollumfänglich zu verzichten, falls diese nicht weiter verrechnet werden können. Die Justizkommission hat diesbezüglich bereits die Fi-nanzkommission auf die Thematik aufmerksam gemacht.

Anlässlich des Finanzaufsichtsbesuches wurde die Justizkommission von der Justizleitung in-formiert, dass die Service Level Agreements zwischen der JGK und der Justizleitung bzw. dem Amt für Betriebswirtschaft und Aufsicht und der Stabsstelle für Ressourcen am 26. Juni 2013 durch die JGK per Ende 2014 gekündigt wurden. Dabei vertritt die JGK offenbar die Auffassung,

dass das Busseninkasso bereits vor Ende 2014 von der Justizleitung übernommen werden soll-te. Auf die Investitionen im Jahr 2014 habe das nach Aussage der Justiz keine Auswirkungen. Ab 2015 würden sich jedoch Auswirkungen ergeben, z.B. aufgrund von Neuanschaffungen oder Anpassungen von Informatikprogrammen, die zurzeit aber nicht beziffert werden könnten. Dabei sollen die Auswirkungen gesamtkantonal kostenneutral sein, weil die Investitionen, die neu bei der Justiz anfallen würden, bei der JGK entfallen sollten. Die Justizkommission weist bereits heu-te auf die Notwendigkeit hin, diese Entlastungen bei der JGK im Auge zu behalheu-ten.

Zum Schluss ist der Justizkommission noch Folgendes aufgefallen: die Gerichtsbehörden und die Staatsanwaltschaft, welche über ein selbständiges Budgetantragsrecht gegenüber dem Grossen Rat verfügen, und die Finanzdirektion, welche den Gesamthaushalt des Kantons Bern koordiniert, sind in regelmässigem Kontakt. Liest man jedoch den Auszug aus dem Vortrag des Regierungsrates an den Grossen Rat zum VA 2014/AFP 2015-2017 (Seiten 53 und 54), gewinnt man den Eindruck einer fehlenden Kommunikation.

So ist die Feststellung des Regierungsrates, dass der Saldo der Laufenden Rechnung der Justiz im Jahr 2010 CHF 100 Millionen betragen habe, im Voranschlag 2014 jedoch bereits auf CHF 140 Millionen angestiegen sei, zwar korrekt. Nach Ansicht der Justizleitung ist die Feststellung jedoch nur bedingt aussagekräftig, da zwischen den Voranschlägen 2010 und 2014 die Justizre-form 2 sowie die Einführung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts liegen, welche zahlrei-che fremdgesteuerte Aufwanderhöhungen zur Folge hatten. Die Angebots- und Strukturüberprü-fung (ASP) 2014 hat zudem ergeben, dass die Justiz des Kantons Bern im Jahre 2010 85 % der schweizerischen Durchschnittskosten zu verantworten hatte und damit unter dem Bereich liegt, der gemäss ASP zu Kürzungen führen müsste. Nichts desto trotz hat die Justiz das Bestreben geäussert, wenn immer möglich einen Sanierungsbeitrag zu leisten. Dabei hat sie ihren Saldo in der Grössenordnung der vom Regierungsrat geforderten CHF 5 Millionen verbessert.

Die Justizkommission legt Wert darauf, dass die Justiz Teil des gesamtkantonalen Finanzhaus-haltes ist. Damit kritische Kommentierungen des Voranschlags der Justiz durch die Regierung, wie sie auf den erwähnten Seiten des Vortrags des Regierungsrates zum VA 2014/AFP 2015-2017 zu finden sind, künftig auf ein Minimum reduziert werden können, ist der Justizkommission der intensive Austausch zwischen Justiz und Regierung wichtig.

5. Anträge der Justizkommission

Die Justizkommission beantragt dem Grossen Rat:

- Zustimmung zum Voranschlag 2014 der Justiz;

- Kenntnisnahme des Aufgaben-/Finanzplans 2015-17 der Justiz.

Bern, 21. Oktober 2013

Für die Justizkommission

Monika Gygax-Böninger, Präsidentin

Anhang 2

Angebots- und Strukturüberprüfung (ASP) 2014: Die einzelnen Mass-nahmen nach Aufgabenfeldern

Topf 1

ASP-Nr. Aufgabenfeld / Massnahme VA 14 AFP 15 AFP 16 AFP 17

QUERSCHNITTSMASSNAHMEN

Reduktion Lohnsummenwachstum 32.00 50.00 84.00 109.00

Aufhebung Pauschale Berufskosten 41.00 41.00 41.00 41.00

Plafonierung Fahrkostenabzug 0.00 0.00 54.00 54.00

Abschreibungen: Bildung einer Aufwertungsreserve 0.00 40.00 40.00 40.00

1 Landwirtschaft 0.00

2 Forstwirtschaft, Jagd, Fischerei 0.94 1.52 2.00 2.00

2.1 Reorganisation/Leistungsabbau Jagdinspektorat 0.42 0.84 1.05 1.05

2.2 Struktur- und Leistungsabbau Fischereiinspektorat 0.32 0.48 0.60 0.60

2.3 2.2 inkl. Renaturierungsfonds 0.20 0.20 0.35 0.35

3 Wirtschaft 0.00

4 Spitalversorgung 27.60 25.60 21.00 21.10

4.1 Streichung der Mittel für Zusatzfinanzierungen 20.00 18.00 17.00 17.00

4.2 Verzicht auf Restrukturierungsbeiträge 1.80 1.80 1.80 1.80

4.3 Reduktion Rettungswesen 1.30 1.30 1.30 1.40

4.4 Spitalversorgung - Wegfall der Kompensation Minderleistung Kinderklinik

3.60 3.60 0.00 0.00

4.5 Kürzung Beiträge gemäss GesG und an Nonprofit-Org 0.90 0.90 0.90 0.90

5 Psychiatrie 2.90 5.40 5.40 5.40

5.1 Streichung Führungsentwicklung UPD 0.40 0.40 0.40 0.40

5.3 Stellenabbau Psychiatrie 2.50 5.00 5.00 5.00

6 Übriges Gesundheitswesen 20.90 20.90 20.90 20.90

6.1 Kürzung amb. Beratungsstellen Suchthilfe 1.00 1.00 1.00 1.00

6.2 Streichen Subventionierung hauswirtschaftliche Leistungen Spitex

11.50 11.50 11.50 11.50

6.3 Kürzung pflegerische Leistungen Spitex 5.20 5.20 5.20 5.20

6.4 Kürzung Abgeltung Versorgungspflicht hauswirtschaftliche Leistungen

2.50 2.50 2.50 2.50

6.6 Streichen Subvention ergänzende Leistungen Spitex 0.70 0.70 0.70 0.70

7 Sozial- und Asylwesen 18.60 18.60 23.30 23.30

7a.1 Maximalbetrag für Platzierung ohne KESB-Beschluss 3.00 3.00 3.00 3.00

7a.2 Kürzung Integrationszulagen 5.00 5.00 5.00 5.00

7a.3 Maximalbetrag für Krankenkassenprämien In der Sozialhilfe 3.50 3.50 3.50 3.50

7a.4 Abschaffung Zuschuss nach Dekret 0.00 0.00 1.50 1.50

7a.5 Koppelung Alimentenbevorschussung an Einkommen 0.00 0.00 3.20 3.20

7a.6 Mitfinanzierung Besoldungskosten anstatt Inkassoprovision bei Alimenten

1.40 1.40 1.40 1.40

7a.7 Streichung Testarbeitsplätze 1.60 1.60 1.60 1.60

7a.8 Reduktion Integration Flüchtlinge 1.30 1.30 1.30 1.30

7a.9 Aufschub integrationsmassnahmen 2.30 2.30 2.30 2.30

7a.10 Ausbauen Kontrollen und Revisionen 0.50 0.50 0.50 0.50

8 Alters- und Behindertenbereich 24.50 37.50 37.50 37.50

8.4 Kürzung Beiträge an Heime für erwachsene Behinderte 15.70 28.70 28.70 28.70

8.5 Senkung Kostenbeteiligung Langzeitpflege 8.80 8.80 8.80 8.80

9 Ergänzungsleistungen 16.00 16.00 16.00 16.00

9.1 EL: Reduktion Tarife Infrastrukturkosten 15.00 15.00 15.00 15.00

9.2 EL: Reduktion max. Kostenvoranschlag Zahnbehandlung 1.00 1.00 1.00 1.00

10 Kranken- & Unfallversicherung (IPV) 20.00 35.00 35.00 35.00

10.1 Kürzungen Prämienverbilligungen 20.00 35.00 35.00 35.00

11 Polizei 0.00 4.30 8.40 12.70

11.1 Stellenabbau und Reorganisation 0.00 4.30 8.40 12.70

12 Freiheitsentzug 0.00 0.00 0.00 0.00

14.11 PA: Abschaffung Change- und Projekt-Management 0.30 0.30 0.30 0.30

14.12 PA: Abbau Kurse 0.14 0.14 0.14 0.14

14.13 KAIO: Verzicht Koordination Konsul 0.34 0.38 0.43 0.48

14.14 KAIO: Reduktion BEWAN-Ausbau 1.44 1.44 1.44 1.44

14.15 KAIO: Reduktion Weiterentwicklung KWP 0.29 0.25 0.20 0.15

14.16 KAIO: Verzicht IT-Service-Management 0.10 0.10 0.10 0.10

14.17 KAIO: Reduktion ICT FIN 0.50 0.50 0.50 0.50

15 Kindergarten/Volksschulen 0.25 1.25 2.75 2.75

15.3 Abbau AKVB 0.25 0.25 0.25 0.25

15.4 Abbau Begabtenförderung 0.00 1.00 2.50 2.50

16 Sonderschulen (in Pos 8) 0.00

17 Berufsbildung 7.60 18.95 28.40 30.90

17.1 Entlastungen Brückenangebote 0.20 0.40 0.60 1.00

17.2 Optimierung Vollzeitangebote 0.50 1.40 1.80 1.80

17.6 HMS: Ausrichtung auf BM 0.00 0.75 1.50 2.20

17.7 Einsparungen Inforama 0.20 0.50 0.50 0.50

17.8 Einsparungen Informatik 0.40 0.90 0.90 0.90

17.9 BZ Pflege: Einsparungen und Schliessung Standort Thun 1.50 4.00 6.50 7.50

17.1 Erhöhung für Ausserkantonale 0.00 0.00 2.00 2.00

17.11 Optimierung HF Technik in Biel 0.00 0.40 1.00 1.00

17.12 Optimierung HF Technik Holz in Biel 0.20 0.20 0.60 0.60

17.13 Optimierung Berufsfachschulen 0.90 2.20 4.80 5.20

17.14 Einsparungen Lehrkräfte berufliche Grundbildung 2.50 5.50 5.50 5.50

17.15 Erhöhung Wochenpflichtlektion Lehrkräfte 1.20 2.70 2.70 2.70

18 Allgemeinbildende Schulen 1.50 2.60 5.60 9.00

18.1 Quarta-Lösung 0.00 0.00 2.30 5.50

18.2 Streichung Griechisch und Russisch 0.10 0.30 0.40 0.40

18.3 zweisprachige Matur D/E 0.10 0.20 0.30 0.30

18.4 Senkung Kostendach Subvention private Gymer 1.00 1.00 1.00 1.00

18.5 Reorganisation Gymer Biel und Thun 0.00 0.20 0.70 0.90

18.6 Kürzung Instrumentalunterricht 0.30 0.90 0.90 0.90

19 Universität 0.00

20 Fachhochschule 1.70 3.20 4.70 6.70

20.1 Senkung Kosten 0.50 1.00 2.00 2.00

20.2 Kürzung Forschung 0.50 1.50 2.00 4.00

20.3 Erhöhung Beiträge Ausserkantonaler 0.70 0.70 0.70 0.70

21 Pädagogische Hochschule 0.50 1.70 2.50 3.00

21.1 Schliessung Vorbereitungskurs 0.00 0.20 0.50 0.50

21.2 Kürzungen Weiterbildung, Beratung und Medien 0.50 1.00 1.50 2.00

20.3 Kürzung Beitrag an HEP BEJUNE 0.00 0.50 0.50 0.50

22 Übriges Bildungswesen 0.40 1.50 1.80 2.00

22.1 Strukturanpassung Berufsberatung 0.00 0.50 0.80 1.00

22.2 Kürzungen Weiterbildungsangebote 0.40 1.00 1.00 1.00

23 Kultur 0.00

24 Kirchen 0.00

25 Umwelt & Raumordnung 0.55 1.05 1.05 1.05

25a.2 Kürzung DL Dritter Geoinformation 0.25 0.25 0.25 0.25

25a.3 Erhöhung GRUDIS-Gebühren Banken 0.10 0.10 0.10 0.10

25a.4 Abgaben für Wärmepumpen wiedereinführen 0.00 0.50 0.50 0.50

25a.5 Kürzung regionale Energieberatungsstellen 0.20 0.20 0.20 0.20

26 Energie 0.00

27 Öffentlicher Verkehr 0.00

28 Strassen 2.30 3.50 4.00 5.00

28.1 Reorganisation und Abbau Unterhalt Strassen 2.30 3.50 4.00 5.00

30 Liegenschaften 0.00 1.00 1.00 1.00

30.1 Reorganisation AGG 0.00 1.00 1.00 1.00

31 Allgemeine Verwaltung 0.00 0.00 0.00 0.00

32 Finanzen und Steuern 0.00 0.00 0.00 0.00

Summe 231.00 343.00 453.00 491.00

Topf 2

Nr. Aufgabenfeld / Massnahme VA 14 AFP 15 AFP 16 AFP 17

QUERSCHNITTSMASSNAHMEN

Elimination Lohnsummenwachstum ausser Rotationsgewinne 65.00 29.00 29.00 28.00

5 Psychiatrie 18.42 20.23 20.23 20.23

5.2 Streichung Beitrag Zweisprachigkeit an PDBBJ 0.15 0.15 0.15 0.15

5.4a Verzicht auf Auf- und Ausbau ambulanter Leistungen 2.96 2.96 2.96 2.96 5.4b Streichung Anschubfinanzierung für ambulante Angebote 5.50 5.50 5.50 5.50

5.4c Streichung Mitfinanzierung Modellprojekte 1.44 1.44 1.44 1.44

5.4d Kürzung der Pro-Kopf-Pauschale 0.99 1.97 1.97 1.97

5.4e Kürzung Pauschale für tagesklinische Leistungen 0.82 1.64 1.64 1.64

5.4f Streichung der Mitfinanzierung des Aufenthalts nicht mehr spitalbe-dürftiger Personen

6.57 6.57 6.57 6.57

6 übriges Gesundheitswesen 15.00 15.00 15.00 15.00

6.5 Spitex: Erhöhung Patientenbeteiligung auf Maximum 15.00 15.00 15.00 15.00

8 Alters- und Behindertenbereich 7.50 11.00 12.00 15.50

8.1 Lineare Kürzung der Nettobetriebskosten der Behinderteninstitutio-nen

5.50 5.50 5.50 5.50

8.2 Verzicht auf Unterstützungsmassnahmen im Regelschulbereich 2.00 5.00 5.00 5.00 8.3 Strukturanpassungen bei Behinderteninstitutionen Kinder 0.00 0.50 1.50 5.00

9 Ergänzungsleistungen 15.35 15.35 15.35 15.35

9.3.1 Reduktion Betrag für pers. Auslagen 9.15 9.15 9.15 9.15

9.3.2 Reduktion Höchstbetrag übriger Heimtarif um Fr. 10 6.20 6.20 6.20 6.20

10 Kranken- und Unfallversicherung 59.00 44.00 44.00 44.00

10.1 Zusätzliche Kürzungen Prämienverbilligungen 59.00 44.00 44.00 44.00

15 Kindergarten/Volksschule 10.50 25.50 25.50 25.50

15.1 Erhöhung des Durchschnitts der Klassengrösse 4.50 11.00 11.00 11.00

15.2 Abbau von Unterrichtslektionen 6.00 14.50 14.50 14.50

17 Berufsbildung 0.80 2.00 6.30 11.10

17.3 Schliessung Gartenbauschule Hünibach 0.80 1.20 1.90 1.90

17.4 Schliessung Gartenbauschule Oeschberg 0.00 0.50 1.40 2.40

17.5 Entlastungen bei den Lehrwerkstätten Bern 0.00 0.30 3.00 6.80

20 Fachhochschule 0.00 0.00 0.00 0.00

20.4a Standortkonzentration Einstandort-Strategie 0.00 0.00 0.00 0.00

20.4b Aufgabe Standort Burgdorf 0.00 0.00 0.00 0.00

21 Pädagogische Hochschule 0.50 1.00 2.00 2.50

21.4 Aufgabe Ausbildung für Vorschul- und Primarstufe an der NMS Bern 0.50 1.00 2.00 2.50

22 übriges Bildungswesen 0.00 1.50 1.50 1.50

22.3 Einschränkung Angebot Erziehungsberatung 0.00 1.50 1.50 1.50

27 öffentlicher Verkehr 0.00 0.00 2.00 2.00

27.2 Umstellung Bahn auf Bus 0.00 0.00 2.00 2.00

Summe 212.07 184.58 202.88 210.68

Im Dokument Bericht der Finanzkommission (Seite 26-0)