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Angebots- und Strukturüberprüfung ASP 2014: Erarbeitung und

Im Dokument Bericht der Finanzkommission (Seite 10-0)

Seit sich die Wolken am kantonalen Finanzhimmel 2010 zu verdunkeln begannen, ist die Finanz-kommission mit dem Regierungsrat in den so genannten intensivierten Planungsdialog getre-ten. Die Intensivierung des Planungsdialogs besteht konkret darin, dass die Finanzdirektorin während der Erarbeitung des Budgets in der ersten Hälfte des Jahres die Finanzkommission periodisch über den Stand der Arbeiten informiert. Im diesjährigen Planungsprozess stand nicht das „Hauptverfahren“ der Budgeterstellung im Vordergrund sondern die ASP 2014. Bereits im Herbst 2012 liess sich die Finanzkommission vom Regierungsrat und Prof. Müller über das Vor-haben in Kenntnis setzen.

Die Finanzkommission begrüsste das Auslösen der ASP durch den Regierungsrat. Die Finanz-kommission hatte in der Vergangenheit in einzelnen Punkten immer wieder die Frage nach Kan-tonsvergleichen gestellt, weshalb der Ansatz des umfassenden Vergleichs mit anderen Kantonen positiv aufgenommen wurde. Ebenso gutgeheissen wurde die Aussicht, den ungeliebten

RESKO-Schlüssel durch einen differenzierteren Verteilmechanismus abzulösen. Gleichzeitig hat die Finanzkommission ihre Erwartungen an die ASP formuliert. Sie teilte dem Regierungsrat mit, dass die ASP zwingend zum Erfolg führen müsse, weil der Kanton Bern sonst in eine neue Defi-zit- und Schuldenspirale abzugleiten drohe. Im August 2012 sah der Finanzplan für das Jahr 2014 ein Defizit von 224 Mio. Franken vor und für die weiteren Jahre sah es noch schlimmer aus.

Die Finanzkommission verlangte, in geeigneter Weise in den ASP-Prozess einbezogen zu werden. In der Umsetzung stellte sich heraus, dass unter dem geeigneten Einbezug nicht beide Seiten dasselbe verstanden. Die Finanzkommission stellte sich vor, bereits im Vorfeld von wich-tigen Entscheiden des Regierungsrates konsultiert zu werden, während dieser zuerst entschei-den und danach die Finanzkommission informieren wollte. Im Laufe des Prozess konnte die Zu-sammenarbeit für beide Seiten akzeptabel geregelt werden.

Der frühzeitige Einbezug der parlamentarischen Ebene war aus Sicht der Finanzkommission nötig, weil bereits zu Beginn des Projektes feststand, dass die ASP und das Ziel der Verbesse-rung des Haushalts um 450 Mio. Franken nicht ohne sehr schmerzhafte Eingriffe umsetzbar sein würden. Damit die Vorschläge im parlamentarischen Prozess eine Chance haben, musste der Regierungsrat die Entstehungsprozesse seiner Entscheidungen transparent und nachvollziehbar machen.

In der Finanzkommission wurde diskutiert, ob und wie die Finanzkommission eigene Vorschlä-ge einbrinVorschlä-gen sollte. Eine klare Mehrheit hat diese FraVorschlä-ge bejaht und sich für eine aktive Rolle ausgesprochen. Dieser Entscheid war nicht selbstverständlich, da Interessenkonflikte und Wi-dersprüche möglich waren. So war es denkbar, dass die Finanzkommission die Erarbeitung von Massnahmen in einem bestimmten Bereich verlangen würde, die konkreten Vorschläge dazu aber später ablehnen könnte.

Beachtet werden musste auch, dass die Aufgaben und Verantwortungen zwischen Regierungs-rat sowie Finanzkommission und Parlament nicht vermengt werden. Die Planungshoheit ist beim Regierungsrat. Die ASP ist ein Projekt, das grossen Einfluss auf die Finanzplanung der kom-menden Jahre ausübt, weshalb nur der Regierungsrat die ASP führen und dafür die politische Verantwortung übernehmen kann. Die Finanzkommission forderte vom Regierungsrat, zeitnah informiert zu werden und wollte eigene Vorschläge einbringen. Der Regierungsrat blieb aber frei, die Vorschläge der Finanzkommission zu berücksichtigen oder nicht. Erst wenn der Regierungs-rat den Bericht ASP und den VA/AFP zu Handen des Parlaments verabschiedet hat, kommen die

Finanzkommission und der Grosse Rat als Ganzes in die Verantwortung, da sie die Budgethoheit innehaben. Ab diesem Zeitpunkt kann die Finanzkommission Anträge stellen, um Massnahmen zu verhindern oder zusätzliche umzusetzen. Erst wenn es gelingt, für Anträge politische Mehrhei-ten zu finden, ist der Regierungsrat verpflichtet, die Entscheide des Grossen Rates – allenfalls auch gegen seinen ursprünglichen Willen – umzusetzen.

Die Finanzkommission hat in mehreren Schreiben auf viele grössere und kleinere Bereiche hin-gewiesen, die ihrer Meinung nach genauer untersucht werden müssten. Im Frühjahr 2013, als der Regierungsrat seine noch unbereinigte Liste vom Massnahmen der Finanzkommission zur Verfügung stellte, führte die Finanzkommission am 17. Mai 2013 eine eintägige Retraite durch, um die Massnahmen zu diskutieren und eigene Vorschläge einzubringen. Die Vorschläge sind grösstenteils nicht in die ASP eingeflossen. Der Regierungsrat hat in Aussicht gestellt, das Pro-jekt weiterzuführen und sich mit den Vorschlägen der Finanzkommission und des Kaders in der Phase nach der Beratung des ASP-Berichts in der Novembersession 2013 auseinanderzuset-zen.

4 Angebots- und Strukturüberprüfung ASP 2014: Beurteilung der Er-gebnisse

Der Regierungsrat hat mit der ASP 2014 ein erstes sehr wichtiges Ziel erreicht. Der Voranschlag 2014 konnte entgegen den Erwartungen ausgeglichen gestaltet werden und es ist auch keine Neuverschuldung zur Finanzierung der Investitionen nötig. Dieses Resultat verdient Respekt.

Mit der ASP 2014 wurde nach vielen kleineren Sparübungen und über 10 Jahre nach der Strate-gischen Aufgabenüberprüfung SAR von 2002 ein neuer strategischer Ansatz gewählt. Dem Büro BAK Basel unter der Leitung von Prof. Dr. Urs Müller wurde der Auftrag erteilt, den Kantons-haushalt zu analysieren und einen Vergleich der Leistungen des Kantons Bern mit den anderen Kantonen vorzunehmen.

Folgende generellen Resultate brachte der Kantonsvergleich (Benchmark):

1. Der Kanton Bern erbringt seine Leistungen zu einem durchschnittlichen Kostenniveau.

2. Der Kanton Bern weist ein unterdurchschnittliches Steuersubstrat von ca. 74% des Schwei-zer Durchschnitts auf, das mit den Beiträgen aus dem Nationalen Finanzausgleichs auf 85%

angehoben wird.

3. Zur Finanzierung seines durchschnittlichen Leistungsangebots muss der Kanton Bern sein unterdurchschnittliches Steuersubstrat überdurchschnittlich belasten (107% Steuern und Ab-gaben).

Der Kanton Bern erbringt keine Leistungen, die es in anderen Kantonen nicht gibt. Deshalb muss der Fokus bei der Überprüfung weniger darauf gelegt werden, Aufgaben zu finden, die unnötig sind und abgeschafft werden können als vielmehr auf die Optimierung der Strukturen, in denen die staatlichen Leistungen erbracht werden, sowie auf deren Umfang.

Im seinem Bericht von Ende Juni 2013 hat der Regierungsrat 86 Massnahmen in Topf 1 und 26 Massnahmen in Topf 2 vorgeschlagen, total also 112 Massnahmen. Sie stammen aus den ver-schiedensten Aufgabenbereichen und haben Verbesserungen von weniger als 100‘000 bis zu 20 Mio. Franken zur Folge.

Wenn die 32 Aufgabenfelder im Einzelnen betrachtet werden, zeigen sich erhebliche Unter-schiede. Einige Leistungen werden vergleichsweise sehr günstig erbracht wie die Umwelt und Raumordnung (53% des Schweizer Durchschnitts), die übrige öffentliche Sicherheit (62%) und die Landwirtschaft (74%), in anderen Bereichen ist Bern aber auch sehr teuer, namentlich im Bereich der Kirche (191%). Wenn die Aufgabenfelder auch noch in Unterfelder aufgeteilt werden, sind die Unterschiede sogar noch grösser.

Als die Direktionen mit den Resultaten des Benchmarks konfrontiert wurden, konnten sie die Zahlen zum Teil nicht nachvollziehen. Es war nötig, eine Plausibilisierung der Zahlen vorzu-nehmen. Es zeigte sich, dass die dem Benchmark zu Grunde liegenden Daten der Eidg. Finanz-verwaltung oft zu wenig genau waren. Die Plausibilisierung hat in einzelnen Bereichen dazu ge-führt, dass eine Bereinigung möglich war, in anderen blieben die Abweichungen von den direkti-onsinternen Zahlen aber substantiell und nicht erklärbar.

Eine Schwierigkeit bei der Interpretation der Zahlen war, dass nicht nur die Zahlen der Laufen-den Rechnung in Laufen-den Benchmark einflossen, sondern auch die Investitionen. Da Investitionen nicht gleichmässig anfallen, sondern in einzelnen Jahren grosse Unterschiede auftreten, können Verzerrungen entstehen. So konnte z. B. der Bereich „Verbauungen“ nachweisen, dass im Jahr

2010 – im Nachgang der Hochwasser 2005 und 2007 – besonders viele Investitionen in seinem Bereich anfielen, was die Zahlen ihrer Aussagekraft beraubte.

Ein weiteres Problem war, dass der Benchmark auf den Daten von 2010 erfolgen musste, da keine aktuelleren Zahlen verfügbar waren. Nach 2010 sind in verschiedenen Feldern grosse Veränderungen passiert, die im Benchmark nicht abgebildet werden konnten, so zum Beispiel die neue Spital- und die neue Pflegefinanzierung aus dem Bereich der GEF im Jahr 2012 oder die Justizreform 2011.

Die Zahlen des Benchmarks sind aufgrund der aufgeführten Einschränkungen nicht als absolute Wahrheit zu verstehen, sondern geben Hinweise auf Bereiche, die genauer untersucht werden müssen.

Neben dem reinen Vergleich der Kantone hat der Benchmark versucht, eine Aussage zur Beein-flussbarkeit der Kosten zu machen. Dazu hat er eine Unterscheidung zwischen Fallhäufigkei-ten und FallkosFallhäufigkei-ten vorgenommen. Die Fallhäufigkeit stellt fest, wie oft eine Leistung erbracht wird und die Fallkosten stellen die Kosten dar, die zur Erbringung einer Leistungseinheit anfallen. Im Beispiel der Spitäler stellen die Anzahl Hospitalisationen pro Kopf die Fallhäufigkeit dar. Sie liegt im Kanton Bern über (107%), wogegen die Kosten pro Fall unterdurchschnittlich ausfallen (92%).9 Allgemein geht BAK Basel davon aus, dass sich die Fallhäufigkeiten nicht oder kaum beeinflussen lassen, die Fallkosten dagegen schon. Massnahmen müssten also vor allem dort ansetzen, wo die Fallkosten überdurchschnittlich hoch sind. Der Nachteil dieser Unterscheidung ist, dass eine Aufteilung in Fallhäufigkeit und Fallkosten in der Hälfte der Aufgabenbereiche nicht möglich war.

Prof. Müller hat errechnet, dass der Kanton Bern sein Leistungsniveau überall dort, wo er auf-grund der Zahlen über dem Durchschnitt liegt, auf 92 Prozent des Schweizer Durchschnitts an-passen müsste, um rein rechnerisch Verbesserungen von 450 Mio. Franken zu erreichen. Die Bereiche, die schon 2010 unter 92 Prozent lagen, blieben verschont, dürften ihr Leistungsniveau aber auch nicht gegen oben anpassen.

Der Regierungsrat hat danach eine politische Beurteilung der Situation vorgenommen und Ab-weichungen von der Variante 92 beschlossen. So ist es zu erklären, dass z.B. bei den Schulen weniger gespart wird als rechnerisch nötig, in anderen Bereichen wie der Spitex und dem Alters- und Behindertenbereich dagegen mehr.

Es stellte sich heraus, dass die Haushaltsverbesserungen nicht alleine durch Massnahmen auf der Ausgabenseite erreicht werden können. Ein kurzer Blick auf Topf 1 zeigt, dass für 2014 rund zwei Drittel der Verbesserungen mit Angebots- und Strukturanpassungen erreicht werden und ein Drittel durch Mehreinnahmen, Reduktion des Lohnsummenwachstums und die Aufwertungs-reserve. Bis ins Jahr 2017 verschiebt sich dieses Verhältnis auf 50 zu 50. Aufgrund der Tatsa-che, dass die Haushaltsverbesserungen zu einem grossen Teil bereits auf Mehreinnahmen be-ruhen, lehnt es die Mehrheit der Finanzkommission ab, auf einzelne oder ganze Blöcke von Massnahmen zu verzichten und die Mehrkosten mit einer Steuererhöhung zu finanzieren.

Der ursprüngliche strategische Ansatz, dort kürzen zu wollen, wo Bern in seiner Leistungserbrin-gung im Vergleich mit anderen Kantonen besonders teuer ist (hohe Fallkosten), ist grundsätzlich erkennbar. In den Bereichen mit den grössten Abweichungen bei den Fallkosten (Psychiatrie, Ergänzungsleistungen, Kranken- und Unfallversicherung sowie die allgemeinbildenden Schulen) hat der Regierungsrat Massnahmen vorgeschlagen.

9 BAKBasel: Benchmarking nach 32 Aufgabenfeldern vom 28.02.13, S. 80

Als Fazit hält die Finanzkommission fest, dass es mit dem Benchmark-Ansatz gelungen ist, diffe-renzierter vorzugehen als es mit dem RESKO-Schlüssel möglich gewesen wäre. Der Ansatz und die konkrete Umsetzung waren aber mit vielen Mängeln behaftet, wie oben beschrieben. Die Finanzkommission hätte vom Regierungsrat stärkere strategische Elemente erwartet, die nun erst für die Weiterführung der Diskussion nach der Beratung des ASP-Berichts in Aussicht ge-stellt werden. Insgesamt hält sich die Finanzkommission bei ihren eigenen Anträgen weitgehend an die Rahmenbedingungen der ASP.

5 Anträge und Planungserklärungen zum VA/AFP 14/15-17 und zur ASP 2014 mit Begründung

Der Vorteil für den Grossen Rat in der diesjährigen Budgetdebatte ist, dass mit dem Topf 2 zu-sätzliche, durchdachte und berechnete Massnahmen zur Kompensation von allfällig nicht mehr-heitsfähigen Massnahmen in Topf 1 zur Verfügung stehen. Der Regierungsrat hat diese Mass-nahmen zwar verworfen, weil er deren Auswirkungen für politisch nicht verantwortbar hält. In der Diskussion mit der Finanzkommission hat er aber klar gemacht, dass keine anderen Töpfe mit zusätzlichen Massnahmen vorhanden sind. Wenn weitere Massnahmen erforderlich werden, muss auch aus Sicht des Regierungsrates auf Topf 2 zurückgegriffen werden.

Die Finanzkommission teilt die Ansicht des Regierungsrates, dass zur Kompensation von abge-lehnten Massnahmen aus dem Topf 1 auf den Topf 2 zurückzugreifen ist. Die Finanzkommission hat ihrerseits eine politische Einschätzung der ASP-Massnahmen vorgenommen. Sie kommt teilweise zu einer anderen Beurteilung als der Regierungsrat, was die Einteilung in die Töpfe betrifft. Um am Ende mit einem ausgeglichenen Budget dazustehen, war es unvermeidbar, auch Kürzungen in einzelnen Produktgruppen ausserhalb der ASP-Massnahmen vorzunehmen.

Nachfolgend werden alle Anträge, Planungserklärungen und Kommentare aufgeführt und kurz begründet.

Voranschlag 2014 / Investitionsrechnung

Antrag 1: Der Saldo der Investitionsrechnung ist um 30 Mio. auf insgesamt 610 Mio. Franken zu kürzen. Die Reduktion ist ausschliesslich in den ordentlichen Investitionen vorzunehmen, um eine Verbesserung der Finanzkennzahlen zu erreichen.

Begründung: Die Investitionen sind von den ASP-Massnahmen nicht betroffen. Das Investitions-niveau im Kanton Bern ist hoch, was grundsätzlich positiv ist. Die hohen Investitionen führen allerdings dazu, dass der kantonale Finanzierungssaldo ab 2015 wieder negativ wird und sich die Schulden erhöhen. Die Finanzkommission möchte erreichen, dass die Mittel noch zielgerichteter und priorisierter eingesetzt werden, weshalb sie beantragt, die Nettoinvestitionen inkl. Spezialfi-nanzierung im nächsten Jahr auf 610 Mio. Franken zu begrenzen.

Bereich Psychiatrie

ASP-Nr. PG-Nr. Massnahme oder Produktgruppe VA 14 AFP 15 AFP 16 AFP 17 5.4f Streichung der Mitfinanzierung des Aufenthalts nicht

mehr spitalbedürftiger Personen

- 6.57 - 6.57 - 6.57 - 6.57

Antrag 2: Umsetzung der Massnahme / Verschiebung in Topf 1

Begründung: Die Streichung der Mittel in diesen Bereichen beeinflusst nicht direkt die Betreuung von Patientinnen und Patienten. Die Massnahmen zum Ausbau der ambulanten Pflege, die mit-telfristig eine Senkung der Kosten bewirken sollen, bleiben unangetastet (Massnahmen 5.4a-e).

Bereich übriges Gesundheitswesen (Spitex)

ASP-Nr.

PG-Nr. Massnahme oder Produktgruppe VA 14 AFP 15 AFP 16 AFP 17

6.3 Kürzung pflegerische Leistungen Spitex 5.20 5.20 5.20 5.20

Antrag 3: Verzicht auf die Massnahme / Verschiebung in Topf 2

Begründung: Eine Mehrheit der Finanzkommission hält an den Massnahmen im Bereich Spitex mit Ausnahme von 6.3 explizit fest. Die finanziellen Einbussen der Spitex aufgrund der Reduktio-nen der Versorgungspflichtbeiträge entsprechen in etwa den im Jahr 2012 erwirtschafteten Ge-winnen. Die zum Teil sehr hohen Gewinne einzelner Spitex-Verbände zeigen, dass die Tarife gegen unten angepasst werden können. In der Spitex ist aufgrund mit dem Wechsel von der De-fizitgarantie zu den Leistungsaufträgen das Kostenbewusstsein gewachsen. Dieser Weg soll weitergegangen werden. So können z.B. strukturelle Massnahmen wie Fusionen von Spitex-Verbänden zu Kosteneinsparungen führen.

Der Verzicht auf 6.3 begründet die Finanzkommission damit, dass bei dieser Massnahme direkt die Leistungen an den Patientinnen und Patienten abgebaut würden, was sie verhindern möchte.

Alters- und Behindertenbereich

ASP-Nr.

PG-Nr. Massnahme oder Produktgruppe VA 14 AFP 15 AFP 16 AFP 17 8.4 Kürzung Beiträge an Heime für erwachsene Behinderte 12.70 28.70 28.70 28.70

Antrag 4: weitgehender Verzicht auf die Massnahme

Planungserklärung 1: Die verbleibende Kürzung soll nach dem vom Regierungsrat im ASP-Bericht vorgeschlagenen Mechanismus erfolgen. Bei der Kürzung auf den Richtstellenplänen sind jedoch die Plätze mit Einzelbetreuung (Platzzuschlag für Einzelbetreuung) bei der Berech-nung des Stellenplans auszunehmen.

Begründung: Die Massnahme hätte unverantwortbare Auswirkungen auf die Behindertenheime.

Vielerorts sind die Stellenpläne historisch gewachsen. Wo scheinbare Überkapazitäten bestehen, werden oft besonders komplexe Fälle betreut.

Die Kürzung beträgt damit 3 Mio. anstatt der ursprünglich vorgesehenen 15.7 Mio. Franken.

ASP-Nr.

PG-Nr. Massnahme oder Produktgruppe VA 14 AFP 15 AFP 16 AFP 17 8.5a zusätzliche Senkung der Kostenbeteiligung

Langzeit-pflege um 0.7 auf insgesamt 2.5%

- 3.40 - 3.40 - 3.40 - 3.40

Antrag 5: Umsetzung der neuen Massnahme 8.5a in Ergänzung zu Massnahme 8.5

Planungserklärung 2: Der Regierungsrat wird beauftragt, die Anforderungen an Heime, insbe-sondere hinsichtlich der Mitarbeitenden (Qualifikationen, Richt- und Mindeststellenpläne etc.) substanziell nach unten anzupassen, so dass die Altersheime grösseren Spielraum erhalten.

Insbesondere soll zwecks Kostenersparnis die Freiwilligenarbeit und der Einsatz von wenig quali-fiziertem Personal ermöglicht werden.

Begründung: Der Berner Heimverband hat die zusätzliche Kürzung von 1.8 auf 2.5 Prozent bei der Kostenbeteiligung als teilweise Kompensation des Verzichts auf die Massnahme 9.1 selber vorgeschlagen. Auf Nachfrage hin haben auch die Fachleute der GEF die grundsätzliche Um-setzbarkeit des Vorschlags bestätigt, obwohl die Gefahr von Qualitätseinbussen bestehe. Die Reduktion der Kostenbeteiligung beträgt somit neu insgesamt 12.2 Mio. anstatt 8.8 Mio. Franken.

Bereich Ergänzungsleistungen

ASP-Nr.

PG-Nr. Massnahme oder Produktgruppe VA 14 AFP 15 AFP 16 AFP 17

9.1 EL: Reduktion Tarife Infrastrukturkosten 15.00 15.00 15.00 15.00

Antrag 6: Verzicht auf die Massnahme

Begründung: Mit der neuen Pflegefinanzierung wurde vor zwei Jahren ein neues Finanzierungs-system eingeführt. Im Bereich der Infrastruktur hatten die Heime generell einen Nachholbedarf, viele Projekte sind nun in Planung oder bereits in Bau. Mit der Massnahme werden die Heime nach kurzer Zeit wiederum mit einer völlig neuen Ausgangslage konfrontiert und es besteht die Gefahr, dass die begonnen Projekte nicht umgesetzt werden können, weil die Finanzierung (Bankkredite) nicht mehr gesichert ist.

Der Verzicht auf die Massnahme bedeutet auch, dass die Gemeinden im Rahmen der ASP um CHF 15 Mio. weniger entlastet werden (paritätische Finanzierung gemäss FILAG).

Bereich Kranken- und Unfallversicherung

ASP-Nr.

PG-Nr. Massnahme oder Produktgruppe VA 14 AFP 15 AFP 16 AFP 17 10.1a 6.3.10 Zusätzliche Kürzungen Prämienverbilligungen (aus Topf

2!)

- 4.33 0 0 0

Antrag 7: teilweise Umsetzung der Massnahme

Begründung: Die teilweise Umsetzung dieser Massnahmen dient dazu, die Summe aller Ände-rungsanträge derart auszugleichen, dass ein ausgeglichenes Budget erreicht werden kann.

Bereich Polizei

ASP-Nr.

PG-Nr. Massnahme oder Produktgruppe VA 14 AFP 15 AFP 16 AFP 17

11.1 Stellenabbau und Reorganisation 0.00 4.30 8.40 12.70

Planungserklärung 3: Der Abbau bei der Polizei soll deutlich weniger als 100 Stellen betragen.

Am Sparpotential von 12.7 Mio Franken ab 2017 in der POM ist festzuhalten, die Umsetzung hat allerdings zu mindestens 35% in den übrigen Ämtern zu erfolgen (Generalsekretariat; Strassen-verkehrs- und Schifffahrtsamt; Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär; Amt für Freiheits-entzug und Betreuung, Amt für Migration und Personenstand).

Begründung: Die Finanzkommission hält grundsätzlich an der von der POM vorgeschlagenen Massnahme fest. In den Direktionsgesprächen hat die POM eingeräumt, dass bei der Polizei nicht 100 Stellen abgebaut werden sollen, sondern de facto „nur“ sechzehn, da die abzubauen-den Stellen mit abzubauen-den in der Planung eingestellten zusätzlichen Stellen der kommenabzubauen-den Jahre ver-rechnet werden. Die Finanzkommission verlangt aber, dass auch die übrigen Ämter der Direktion in den Abbau einbezogen werden, weil der Stellenabbau bei der Polizei dem vom Grossen Rat mehrfach geäusserten Willen eines personellen Ausbaus widerspricht. Die anderen Ämter der POM haben im Benchmark wohl einen Wert von unter 92% erreicht. Trotzdem erscheint es an-gemessen, wenn sich auch diese Bereiche der POM in einem bescheidenen Umfang an der ASP beteiligt müssen.

Bereich Kindergarten und Volksschule

ASP-Nr.

PG-Nr. Massnahme oder Produktgruppe VA 14 AFP 15 AFP 16 AFP 17 15.1 Erhöhung des Durchschnitts der Klassengrösse - 4.50 - 11.00 - 11.00 - 11.00

Antrag 8: Umsetzung der Massnahme 15.1

Begründung: Der Kanton Bern verfügt über unterdurchschnittliche Klassengrössen in der Volks-schule. Mit der Neuen Finanzierung Volksschule wurde für die Gemeinden ein finanzieller Anreiz

geschaffen, die Klassengrössen zu erhöhen. Der Effekt ist noch nicht in dem Ausmass spürbar, wie von der ERZ erwartet und finanziell erwünscht. Die Finanzkommission hält es deshalb für vertretbar, hier ein zusätzliches Zeichen zu setzen, um die Gemeinden zu ermutigen, die Klas-sengrössen moderat um 0.5 Schüler auf neu 19.7 Schüler zu erhöhen.

Bereich Berufsbildung

ASP-Nr.

PG-Nr. Massnahme oder Produktgruppe VA 14 AFP 15 AFP 16 AFP 17

17.4 Neuregelung Gartenbauschule Oeschberg 0.00 - 0.50 - 1.40 - 2.40

Planungserklärung 4:. Die Gartenbauschule Oeschberg soll eine andere Trägerschaft erhalten und der Kanton sein finanzielles Engagement mittelfristig einstellen.

Begründung: Das Führen einer Gartenbauschule gehört nicht zu den Kernaufgaben eines Kan-tons. In anderen Kantonen werden ähnliche Schulen von nichtstaatlichen Trägerschaften geführt.

ASP-Nr.

PG-Nr. Massnahme oder Produktgruppe VA 14 AFP 15 AFP 16 AFP 17

17.5 Entlastungen bei den Lehrwerkstätten Bern 0.00 - 0.30 - 3.00 - 6.80

Planungserklärung 5: Massnahme umsetzen

Begründung: Die Situation auf dem Lehrstellenmarkt hat sich allgemein beruhigt.

Begründung: Die Situation auf dem Lehrstellenmarkt hat sich allgemein beruhigt.

Im Dokument Bericht der Finanzkommission (Seite 10-0)