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Vernetzung und Qualifizierung der Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher und der bezirklichen Beschwerdestellen

5 Externe Qualifizierung und Öffentlichkeitsarbeit

5.1 Vernetzung und Qualifizierung der Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher und der bezirklichen Beschwerdestellen

Neben der Beschwerdebearbeitung, ist die Vernetzung mit den psychiatrischen Patientenfürsprecherin-nen und -fürsprechern wie auch den bezirklichen Beschwerde- und Vertrauensstellen Psychiatrie ein wich-tiger Arbeitsbereich der BIP. Ziel ist es, deren Sichtbarkeit und Funktion zu stärken.

Psychiatrische Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher

Die rechtlichen Grundlagen der psychiatrischen Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher sind im Lan-deskrankenhausgesetz (§ 30 LKG) und im Gesetz für psychisch Kranke (§ 12 PsychKG)10 geregelt. Von der jeweiligen Bezirksverordnetenversammlung eingesetzt, sollen sie sich ehrenamtlich für die Belange der Patientinnen und Patienten (und auch deren Angehörigen) einsetzen und vermittelnd zwischen ihnen und dem Krankenhaus auftreten.

Als Auftakt organisierte die BIP im Mai 2011 eine öffentliche Veranstaltung zum Thema: „Sachkundige Personen in Psychiatrien – ehrenamtliches Engagement von Patientenfürsprecherinnen und -fürsprechern stärken!“ Ziel war, die Rahmenbedingungen dieses wichtigen Ehrenamts mit Kliniken, Verwaltung und Politik zu diskutieren und insgesamt das Amt in der Öffentlichkeit bekannter zu machen.

Ende 2011 lief die Amtszeit der bisherigen Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher aus und es kam zu einigen Wechseln in der Besetzung. Die BIP bemühte sich, die Kontaktdaten der psychiatrischen

Patien-10 Bis zum 17.6.16 war es der § 40 des alten PsychKG. Dieser wurde zuletzt am 1.Patien-10.11 geändert, davor wurden die psychiatrischen

Patientenfürsprecherin-tenfürsprecherinnen und -fürsprecher fortlaufend zu aktualisieren und über die BIP-Homepage öffentlich zugänglich zu machen. Da die Neuwahlen sich teilweise sehr verzögerten, musste die BIP mehrfach bei den Bezirken nachfragen, so dass die Aktualisierung sehr zeitaufwändig war.

Um insbesondere den neuen Patientenfürsprecherinnen und -fürsprechern einen Überblick über die Rah-menbedingungen ihres Amtes zu ermöglichen, hat die BIP in 2011 und 2012 begonnen, ein Handbuch für die psychiatrischen Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher zu entwickeln. Das Handbuch konnte 2013 fertig gestellt werden. Es umfasst eine Einführung in die psychiatrische Versorgung sowie Informati-onen zu Beschwerdewegen. Der Inhalt wurde mit Mitgliedern des Beirats der BIP sowie mit Akteuren aus dem Qualitätsmanagement zweier Kliniken abgestimmt. Aufgrund der großen Nachfrage und sehr positi-ver Resonanz erfolgte in 2014 ein Nachdruck des Handbuchs.

Die bei Karin Stötzner, der Patientenbeauftragten des Senats, angesiedelte Arbeitsgruppe der Bezirke hat in 2011 Anforderungsprofile und Bedingungen für die Zusammenarbeit zwischen Patientenfürsprecherin-nen und -fürsprechern, Bezirken und Kliniken formuliert. Die BIP nahm hier mehrfach eine moderierende und unterstützende Rolle ein, wenn es darum ging, die konkrete Umsetzung zu klären oder sich Fragen ergaben. Auch bei der Überarbeitung des Anforderungsprofils bemühte sich die BIP, eine vermittelnde Rolle einzunehmen und die Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher darin zu unterstützen, Anforde-rungen und Bedenken aus ihrer Sicht zu formulieren und einzubringen.

Zur Qualifizierung der psychiatrischen Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher richtete die BIP regel-mäßig Fortbildungen aus. Die Themen orientierten sich an den Wünschen der Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher. Mit 15 bis 20 Teilnehmenden nahm ungefähr die Hälfte der Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher an den Fortbildungen teil. Die BIP erstellte zu jeder Fortbildung ein umfangreiches Proto-koll, welches an alle Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher übermittelt wurde. Die bisherigen Fort-bildungsthemen waren:

05/2011: „Patientenrechte in psychiatrischen Kliniken“

11/2011: „Erfahren und betroffen – Sichtweisen von Patientinnen und Patienten auf stationäre Psychiatrien“

12/2012: „Angehörige psychisch Kranker – Anliegen, Bedürfnisse und Missstände aus Sicht des Umfelds der Nutzerinnen und Nutzer sowie Betroffener“

05/2013: „Hilfe, wenn der Arzt seine Pflicht verletzt – Das Patientenrechtegesetz 2013 und das Gesetz zur Zwangsmedikation“

11/2013: „Das psychiatrische Hilfesystem Berlins“

12/2014: „Behandlung im Akutzustand: (Wie) Geht das bei Menschen mit Psychosen?“

02.2015: „Qualität in der psychiatrischen Versorgung: Perspektiven von Klinik und Sozialpsychiatrischem Dienst und Nutzen für die Patientinnen und Patienten“

06/2015: „Psychiatrische Versorgung anders denken – Die Soteria als Ort für Gemeinschaftserleben und aktive Therapiebeteiligung“

12/2015: „Deeskalationstraining: Umgang mit schwierigen und aggressiven Patientinnen und Patienten“

Um den Patientenfürsprecherinnen und -fürsprechern einen niedrigschwelligen Austausch zu ermögli-chen, bot die BIP ab Juli 2013 am ersten Montag des Quartals einen „Stammtisch“ an. Das Format hat sich bewährt und wurde von den Patientenfürsprecherinnen und -fürsprechern gut angenommen. In diesem Rahmen konnten Fragen zur Beschwerdebearbeitung spontan vor Ort eingebracht und auf die praktischen Bedarfe der Ehrenamtlichen eingegangen werden. Zudem wurden von der BIP nach Bedarf immer wieder kleinere Inputs zu bestimmten Themen aufgearbeitet und in Form von Präsentationen oder Handouts eingebracht.

In Rücksprache mit der Senatsverwaltung bat die BIP die Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher in 2011 und 2012 bei zwei Umfragen zu strukturellen Rahmenbedingungen um Mitwirkung. Thema war der Einsatz von Video-Überwachung auf den Stationen sowie der Zugang zu gesicherten Freiflächen. Die Rückmeldungen wurden ausgewertet und an die Krankenhausaufsicht weitergeleitet. Dieses Vorgehen wurde teilweise sehr kritisch gesehen und liegt zukünftig sicherlich eher in der Zuständigkeit der Besuchs-kommissionen.

Darüber hinaus haben sich immer wieder Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher sowie die Mitar-beitenden der bezirklichen Beschwerdestellen per Mail oder telefonisch an die BIP gewandt, wenn sie Fragen zum Umgang mit einzelnen Beschwerden hatten und eine Beratung benötigten. Neben einem Austausch zu Handlungsmöglichkeiten wurden einzelne Beschwerden auch gemeinsam bearbeitet oder die BIP recherchierte stellvertretend rechtliche oder strukturelle Fragenstellungen.

In 2014 hatte die BIP gemeinsam mit den Patientenfürsprecherinnen und -fürsprechern eine Abfrage zur Kooperation im Beschwerdefall entwickelt und durchgeführt. Die darin getroffenen individuellen Abspra-chen zur beschwerdebezogenen Zusammenarbeit haben die gegenseitige Vermittlung deutlich erleich-tert.

Um den Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher den Zugang zu Materialien und Protokollen zu erleichtern, wurde in 2015 auf der BIP-Homepage ein passwortgeschützter Bereich eingerichtet. Hier kann über eine Stichwortsuche nach spezifischen Inhalten recherchiert werden und somit auf vorangegan-gene Prozesse zurückgegriffen werden.

Für die BIP war es zu Beginn eine Herausforderung, das Vertrauen der Patientenfürsprecherinnen und -für-sprecher zu gewinnen und als kompetente, jedoch nicht bevormundende Anlaufstelle anerkannt zu wer-den. Mittlerweile hat die BIP einen guten Kontakt zu den Patienten-fürsprecherinnen und -fürsprechern etabliert, wobei sich insbesondere das Handbuch und das niedrigschwellige Angebot des Stammtischs als hilfreich erwiesen haben. Viele verlässliche Kooperationen konnten hergestellt werden, die insbesondere bei der konkreten Beschwerdebearbeitung, aber auch bei Veranstaltungen und der Öffentlichkeitsarbeit zum Tragen kommen.

Bezirkliche Beschwerdestellen

Als die BIP ihre Tätigkeit aufnahm, gab es drei bezirkliche Beschwerde- und Vertrauensstellen, die ent-standen waren im Zusammenhang mit den Bemühungen in allen Bezirken ehrenamtlich tätige Beschwer-destellen aufzubauen. Die BeschwerBeschwer-destellen in Reinickendorf und Lichtenberg bestehen noch, waren teilweise jedoch über längere Abschnitte nicht besetzt. Die Arbeit der Beschwerdestelle in Tempelhof-Schöneberg wurde trotz umfangreicher Kooperationsbemühungen am 31.10.2011 eingestellt. In Pankow und Spandau gibt es konkrete Bestrebungen, bezirkliche Beschwerdestellen aufzubauen, was aber bisher noch nicht umgesetzt werden konnte.

Die BIP hat mit den bestehenden bezirklichen Beschwerdestellen und den Initiativen zur Gründung neuer Stellen eine gute Kooperation aufgebaut und nimmt deren Tätigkeit als äußerst sinnvolle Ergänzung wahr.

Allerdings wurde in vielen Kooperationsgesprächen deutlich, welche Anforderungen es an die bezirklichen Strukturen und die ehrenamtlich Tätigen stellt, einen Rahmen zu schaffen, in dem die Beschwerdebearbei-tung längerfristig gut umgesetzt werden kann. Die Mitarbeitenden der Beschwerdestellen werden zu den BIP-Terminen (Patientenfürsprecher-Fortbildungen, Stammtisch und Veranstaltungen) eingeladen und auch individuell bei beschwerdebezogenen Fragen fachlich beraten. Beide Mitarbeiterinnen der Beschwer-destellen in Reinickendorf und Lichtenberg haben auch mehrfach hospitiert, um so in die Arbeitsweise der BIP Einblick zu erhalten. Aus Sicht der BIP wäre es sehr wünschenswert, ein Netz von bezirklichen Beschwerdestellen in allen zwölf Bezirken zu etablieren, um so eine gute Vernetzung mit den bezirkli-chen Strukturen sowie eine niedrigschwellige Erreichbarkeit in den Bezirken gewährleisten zu können.

5.2 Zusammenfassung der Erfahrungsberichte der Patientenfürsprecherinnen und