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Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über eine betriebswirtschaftliche Prüfung zur

Im Dokument Next Generation Solutions (Seite 121-124)

Erlangung begrenzter Sicherheit über Nachhaltig-keitsinformationen

An die Evonik Industries AG, Essen

Wir haben die mit einem gekennzeichneten Kapitel und Abschnitte mit Ausnahme der als „ungeprüft“ gekennzeichneten Angaben im Nachhaltigkeitsbericht der Evonik Industries AG, Essen (im Folgenden „Gesellschaft“), für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 (im Folgenden „Bericht“) einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen. Unser Auftrag bezieht sich dabei aus-schließlich auf die mit dem Symbol gekennzeichneten Kapitel und Abschnitte mit Ausnahme der als „ungeprüft“ gekennzeich-neten Angaben.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Berichts in Übereinstimmung mit den in den Sustainability Reporting Standards der Global Reporting Initiative genannten Grundsätzen (im Folgenden: „GRI-Krite-rien“) sowie für die Auswahl der zu beurteilenden Angaben.

Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen Nachhaltigkeitsangaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verant-wortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Berichts zu ermög-lichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeab-sichtigten – falschen Angaben ist.

Unabhängigkeit und Qualitätssicherung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Wir haben die deutschen berufsrechtlichen Vorschriften zur Unabhängigkeit sowie weitere berufliche Verhaltensanforde-rungen eingehalten.

Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wendet die nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarun-gen – insbesondere der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP) sowie des vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen IDW Qualitätssiche-rungsstandards 1 „Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis“ (IDW QS 1) – an und unterhält dementsprechend ein umfangreiches Qualitätssicherungssystem, das dokumentierte Regelungen und Maßnahmen in Bezug auf die Einhaltung beruflicher Verhaltensanforderungen, beruflicher Standards sowie maßgebender gesetzlicher und anderer recht-licher Anforderungen umfasst.

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers

Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchge-führten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit über die mit dem gekennzeichneten Kapitel und Abschnitte mit Ausnahme der als „ungeprüft“ gekennzeichneten Angaben im Bericht abzugeben.

Nicht Gegenstand unseres Auftrages ist die Beurteilung von externen Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen, auf die im Bericht verwiesen wird.

Wir haben unsere betriebswirtschaftliche Prüfung unter Beach-tung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): „Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“, herausgegeben vom IAASB, durchgeführt. Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir mit begrenzter Sicherheit beurteilen können, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die mit einem gekennzeichneten Kapitel und Abschnitte mit Ausnahme der

als „ungeprüft“ gekennzeichneten Angaben im Bericht der Gesellschaft für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den relevanten GRI-Kriterien aufgestellt worden sind. Dies bedeutet nicht, dass zu jeder gekennzeichneten Angabe jeweils ein separates Prüfungsurteil abgegeben wird.

Bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshand-lungen im Vergleich zu einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine erheblich geringere Prüfungs-sicherheit erlangt wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers.

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir u.a. folgende Prüfungs-handlungen und sonstige Tätigkeiten durchgeführt:

• Verschaffung eines Verständnisses über die Struktur der Nachhaltigkeitsorganisation und über die Einbindung von Stakeholdern

• Befragung der gesetzlichen Vertreter und relevanter Mitar-beiter, die in die Aufstellung des Berichts einbezogen wurden, über den Aufstellungsprozess, über das auf diesen Prozess bezogene interne Kontrollsystem sowie über ausgewählte Angaben im Bericht

• Identifikation wahrscheinlicher Risiken wesentlicher falscher Angaben im Bericht unter Zugrundelegung der GRI-Kriterien

• Analytische Beurteilung ausgewählter Angaben im Bericht

• Prüfung der Umsetzung von Prozessen und Vorgaben zur Datenerhebung durch Webkonferenzen an den folgenden Standorten: Marl (Deutschland), Lülsdorf (Deutschland), Hanau (Deutschland), Darmstadt (Deutschland), Essen-Gold-schmidt (Deutschland), Antwerpen (Belgien), Mobile (USA), Singapur

• Abgleich von Angaben mit den entsprechenden Daten im Konzernabschluss und Konzernlagebericht

• Beurteilung der Darstellung der ausgewählten Angaben zur Nachhaltigkeitsleistung

Vermerk über eine unabhängige betriebswirtschaftliche Prüfung

Prüfungsurteil

Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die mit einem gekennzeichneten Kapitel und Abschnitte mit Ausnahme der als „ungeprüft“ gekennzeichneten Angaben im Bericht der Gesellschaft für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den relevanten GRI-Kriterien aufgestellt worden sind.

Verwendungszweck des Vermerks

Wir erteilen diesen Vermerk auf Grundlage des mit der Gesell-schaft geschlossenen Auftrags. Die Prüfung wurde für Zwecke der Gesellschaft durchgeführt und der Vermerk ist nur zur Infor-mation der Gesellschaft über das Ergebnis der Prüfung bestimmt.

Der Vermerk ist nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-)Entscheidungen treffen. Unsere Verantwortung besteht allein der Gesellschaft gegenüber. Dritten gegenüber übernehmen wir dagegen keine Verantwortung.

München, den 22. Februar 2021 PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Hendrik Fink ppa. Juliane v. Clausbruch Wirtschaftsprüfer

1875 Versicherung gegen Krankheit und dauernde Arbeitsunfähigkeit a 1884 Einführung 8-Stunden-Arbeitstag a 1886 Gründung Pensionskasse a 1898 Erster Arbeiterausschuss a

1979 Einführung eines „Umwelttelefons“ für Mitarbeiter und Anwohner c

1995 Beitritt zu Responsible Care® a 2002 Alle Führungskräfte in den operativen

Einheiten erhalten Zielvereinbarungen für Arbeitssicherheit d

2004 Seit 2004 ehrgeizige Umweltziele d 2013 Start Kulturinitiative „Sicherheit bei Evonik“

2004 Code of Conduct e

2014 Code of Conduct for Suppliers 2016 Menschenrechtliche Grund -

satzerklärung des Vorstandes 2017 Extern betriebenes

Whistleblower-System

Seit 2011 unterschiedliche Formate für Stakeholderdialoge etabliert 2016 Beginn der Stakeholderkonferenzen

„Evonik-Perspektiven“

Nachhaltigkeit ist tief im Engagement der Vorgängerunternehmen verwurzelt.

Zunächst stehen Sozialpolitik und Mitbestimmung im Vordergrund.

Seit den 1970er-Jahren Fokus auf

Umweltschutz und Sicherheit. Umfangreiche Governance- und

Compliance-Aktivitäten. Der Dialog mit Stakeholdern gewinnt zunehmend an Bedeutung.

1875 1884 1886 1898 1939 1979 1994 1995 2007 2009 2011 2013 2016 2017 2018 2019

1939 Einrichtung von Brief- kästen für Ver besse rungs-vorschläge b

2009 – 1.100 Ideen unserer 2019 Mit arbeiter führen zu

Ein sparungen von 15 Mio. € bei Energie-, Abwasser-, Abfall- und Rohstoffkosten

Engagement und Kreativität der Mitarbeiter waren immer schon wichtig.

2020

Integration von Nachhaltigkeit in den Strategischen Managementprozess 2019

Vorstand verabschiedet Nachhaltigkeitsstrategie 2020+ mit ehrgeizigen Umweltzielen

2017

Erste Analyse des Beitrags von Evonik zu den Zielen der Vereinten Nationen für eine nach haltige Entwicklung (SDGs)

Evonik engagiert sich in wichtigen Nachhaltigkeits-netzwerken und -initiativen.

2002 Beitritt zum World Business Council for Sustainable Development 2009 Unterzeichnung

UN Global Compact 2013 Beginn Engagement bei

Chemie3 2011

Gründungs mitglied Branchen initiative

„Together for Sustainability“

1994 Zunehmende Nachfrage nach umweltschonenden Produkten wie Wasserstoff-peroxid oder Silica und Silanen für den „grünen“ Reifen a 2016 Erste Nachhaltigkeitsanalyse

der Geschäfte

Nachhaltigkeit wird „Geschäft“

und eröffnet Wachstumschancen.

a Ehemalige Degussa AG (Frankfurt/Main) | b Evonik Röhm GmbH | c Ehemalige Hüls GmbH | d Ehemalige „neue“ Degussa AG (Düsseldorf) | e Ersetzt vorherige Compliance Rules.

Alle Inhalte dieser Grafik sind lediglich Beispiele.

1 : 7,9 Jobs

1 Evonik-Mitarbeiter sichert im Durchschnitt ins gesamt 7,9 Arbeitsplätze

in der Wertschöpfungskette 2017

Erste Wirkungsanalyse bewertet Auswirkungen der Geschäftstätigkeit unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Gesichtspunkten (Impact Valuation)

Verantwortung – seit über 140 Jahren Teil unseres Handelns 102-12 G35

Erster umfassender Historie Nachhaltigkeit bei Evonik

Im Dokument Next Generation Solutions (Seite 121-124)