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2. Rahmenbedingungen

2.11. Tiefgarage

Auf dem Kaufgrundstück ist mindestens ein Tiefgaragengeschoss zu errichten. Die städ-tebaulichen Voraussetzungen sind unter Ziffer 3.3.4.2 erläutert.

Von den Kaufinteressenten ist ein Stellplatzkonzept vorzulegen. Der Stellplatzbedarf hängt von der Nutzung des geplanten Gebäudes in Verbindung mit der Stellplatzsatzung der Stadt Duisburg ab. Die Stadt Duisburg stellt derzeit eine Stellplatzsatzung auf, die zeitnah durch den Rat der Stadt Duisburg beschlossen werden soll. Die Inhalte des bis-herigen Entwurfs sind in Auszügen im Datenraum hinterlegt. Das Bauvorhaben sollte sich mit seinen Stellplätzen daran orientieren.

Der Käufer kann im Bereich der Schifferstraße die Tiefgarage über die Grundstücks-grenze hinaus bis an den bestehenden Verbau errichten, um die Ausnutzbarkeit des Grundstücks zu verbessern. Hierfür hat der Käufer einen einmaligen Entschädigungs-betrag zu leisten.

Für weitere Stellplätze kann über ein Erbbaurecht auf ein benachbartes Grundstück zu-rückgegriffen werden, siehe hierzu unten Ziffer 3.3.4.2.

2 Fotos und Planunterlagen werden im Datenraum zur Verfügung gestellt.

3 Die Straßenausbauplanung ist im Übersichtsplan dargestellt und wird zusätzlich im Datenraum zur Verfügung gestellt.

2.12.

Stufenanlage/Anschluss Promenade

2.12.1.

Stufenanlage

Entlang der Wasserlinie des Kaufgrundstücks erstreckt sich sichelförmig eine Stufenan-lage, welche sich aus einer 4 m breiten Promenade und einer wasserseitigen Treppe zusammensetzt. Die Stufenanlage hat insgesamt eine Länge von ca. 350 m. Die Stufen-anlage ist empfindlich gegenüber Setzungsdifferenzen, da sie wasserseitig und landsei-tig in unterschiedlicher Weise gegründet ist.

2.12.2.

Promenade

Die Promenade bildet den oberen Abschluss der Stufenanlage und grenzt direkt an das Kaufgrundstück. Damit bildet die Promenade den Auftakt zu dem zukünftigen privaten Gebäude- und Freiraumkomplex auf dem Kaufgrundstück und dem öffentlichem Raum.

Aufgrund der attraktiven Lage im Innenhafen kommt der Promenade somit eine beson-dere gestalterische Rolle zu. Vom Käufer muss daher ein qualitätsvoller Übergang zwi-schen privater Fläche auf dem Kaufgrundstück und öffentlicher Promenade entlang des Stufenbauwerks hergestellt werden.

Für eine konkrete Ausbauplanung ist eine enge, konstruktive und gestalterische Abstim-mung mit der Stadt Duisburg erforderlich, da der Oberflächenbelag der Promenade durch die Stadt Duisburg aufgetragen wird. Mit Fertigstellung des Bauvorhabens des Käufers muss die Nutzung der Promenade und teilweise auch der Treppe für den Fuß-gängerverkehr ermöglicht werden. Der Radverkehr soll zukünftig gemäß dem Radwege-konzept der Stadt Duisburg entlang der Schifferstraße geführt werden.

Jenseits des südlichen Endes des Kaufgrundstücks befindet sich auf einer Länge von ca. 20 m auf Niveau der Baugrubensohle das in Ziffer 2.8 beschriebene neue Auslass-bauwerk. Sollte vom Käufer eine Überdeckelung in diesem Bereich angestrebt werden, ist dies zum einen detailliert mit der Autobahn GmbH abzusprechen, eine Lösung liegt derzeit noch nicht vor. Zum anderen kann der Käufer der Stadt Duisburg eine konstruk-tive Lösung zur Überdeckelung im Bereich des neuen Auslassbauwerks vorlegen, die durch den Käufer umgesetzt und finanziert werden muss, sofern der Käufer die Überde-ckelung wünscht. In diesem Fall kann im Einvernehmen mit der Stadt Duisburg das Kauf-grundstück an dieser Stelle in südliche Richtung erweitert werden. Ein Anspruch des Käufers auf Erweiterung des Kaufgrundstücks besteht nicht.

2.13.

Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Kabel/ Medienanschluss

Angrenzend an das Kaufgrundstück befinden sich folgende Ver- und Entsorgungsleitun-gen sowie Kabel in den Verkehrsflächen der Schifferstraße und der Straße Am Innen-hafen:

• Abwasserkanal DN 300 der WBD-Wirtschaftsbetriebe Duisburg

• Stadtwerke Leitungen – DVV – Gas, Wasser (150 Ge – Gussleitung), Strom

• Vodafone (Glasfaserkabel in der Nähe von „Five Boats“ ca. 75 cm tief)

• Telekom – Telefonkabel in Oberflächennähe (ca. 30 cm tief)

• Versorgungsanlagen der Unitymedia – auf den Plänen auf der gegenüberliegen-den Straßenseite in der Nähe zum „Looper“ zu erkennen

• Keine Fernmelde- oder Kommunikationskabel der Feuerwehr

• Eventuell Steuerungskabel der Autobahn GmbH (ehem. Straßen NRW) im Stra-ßenbereich

• Zuleitungen zum alten Auslassbauwerk bestehen nicht mehr bzw. sind verdämmt und können somit bei Bedarf entfernt werden.

• Zuleitungen zum Neuen Auslassbauwerk

Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Hierzu ist eine aktuelle Lei-tungsabfrage durch den Käufer erforderlich.

Neben zuvor genannten vorhandenen Kabeln und Leitungen ist die Verlegung einer Fernwärmeleitung zwischen der Schifferstraße über die Straße Am Innenhafen bis zum Philosophenweg geplant, so dass das Bauvorhaben des Käufers daran angeschlossen werden kann.

2.14.

Lärm

In unmittelbarer Nähe zum Kaufgrundstück befinden sich verschiedene Lärmquellen, wie beispielsweise die Autobahn A 40, die Hafenbahn und verschiedene Gewerbebetriebe.

2.15.

Planungsrecht

2.15.1.

Übergeordnete Planungen

Der Flächennutzungsplan für Duisburg befindet sich aktuell in der Neuaufstellung. Im Rahmen der laufenden Neuaufstellung sind die Flächen des Kaufgrundstücks als Son-derbauflächen vorgesehen. Für den Innenhafen wird der Nutzungsschwerpunkt Dienst-leistung dargestellt. Im Beiplan Hochwasserschutz wird der Bereich als vollständig gesi-chertes Überschwemmungsgebiet gekennzeichnet.

Das Kaufgrundstück liegt in einem Gebiet mit signifikantem Hochwasserrisiko (Risikoge-biet). Für alle Gebiete, in denen bei seltenen Hochwasserereignissen signifikante Hoch-wasserschäden auftreten können – sogenannte Risikogebiete –, werden Hochwasserri-sikomanagementpläne mit Hochwassergefahrenkarten erarbeitet, in denen verschie-dene Hochwasserszenarien mit unterschiedlicher Wahrscheinlichkeit berechnet werden.

Die Hochwassergefahrenkarten informieren über die mögliche Ausdehnung und Tiefen der Überflutung. Die aktuell vorliegenden Gefahren- und Risikokarten können auf den Internetseite des MUNLV im Fachinformationssystem ELWAS (https://www.elwas-web.nrw.de/elwas-web/index.jsf) eingesehen werden.

Im Regionalplanentwurf des Regionalverbandes Ruhr wird der Standort als Allgemeines Siedlungsgebiet dargestellt.

2.15.2.

Planungsrecht auf dem Grundstück

Das Grundstück liegt nicht im Bereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Die Zu-lässigkeit eines konkreten baulichen Vorhabens richtet sich somit nach § 34 BauGB.

Folgende Nutzungen und einzelne planungsrechtliche Rahmenbedingungen sind bereits durch eine positive Bauvoranfrage beschieden, die im Datenraum einsehbar ist.

• Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude,

• Schank- und Speisewirtschaften, wie z. B. Gastronomie im Erdgeschoss,

• Hotelnutzung mit Veranstaltungsräumen für Konferenzen und Tagungen,

• Anlagen für kulturelle, bildungsorientierte, soziale und freizeitorientierte Zwecke, dazu zählen z. B. Kindertageseinrichtungen, Museen, Fortbildungsstätten.

• Das Grundstück kann nahezu vollständig bebaut werden. Dabei ist eine vollstän-dige Ausrichtung des Baukörpers entlang der Treppenanlage – d. h. die Form des Hafenbeckens aufgreifend – planungsrechtlich zulässig.

• Gebäude mit einer baulichen Höhe von 52 m über NHN, um sich damit an den umliegenden baulichen Höhen der Gebäude „Five Boats“ sowie dem ehemaligen

„Alltours“ - Gebäude zu orientieren.

• Zusätzlich ist untergeordnet (auf 30 % bezogen auf die gesamte überbaute Flä-che) eine bauliche Höhe der Gebäude von 63 m über NHN planungsrechtlich zulässig, um die bestehenden städtebaulichen Hochpunkte, wie z. B. die Traufe des Landesarchives und des ehem. Speichers der Werhahnmühle sowie dem Museumsneubau Küppersmühle, nicht zu überschreiten.

Das Bauvorhaben muss sich nach § 34 BauGB einfügen und umgesetzt werden können.

Damit sind Nutzungen, wie beispielsweise Wohnen, nicht umzusetzen. Die Durchfüh-rung eines B-Plan Verfahrens zur Umsetzung des Bauvorhabens ist nicht geplant. Pla-nungen, für die eine Realisierung zunächst die Durchführung eines B-Planverfahrens erfordert, werden aus dem Verfahren ausgeschlossen.

2.16.

Haftung für Unterlagen im Datenraum

Soweit in dem Datenraum Unterlagen eingestellt sind, die nicht selbst vom Verkäufer erstellt worden sind, sondern von Dritten, zum Beispiel Gutachtern und Sachverständi-gen, übernimmt die Stadt Duisburg für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen keine Verantwortung und Haftung. Alle vom Verkäufer im Datenraum eingestellten Un-terlagen gelten als offengelegte UnUn-terlagen und dem Käufer als bekannt gegeben. Der Kaufgegenstand wurde nicht umfassend auf Mängel untersucht, insbesondere wurde keine Verkäufer-Due Diligence durchgeführt, so dass auch keine Haftung für die Voll-ständigkeit des Datenraums übernommen wird. Ein entsprechender Haftungsausschluss wird auch in den Kaufvertrag aufgenommen.

3. Verkaufsverfahren / Grundlagen

Der Verkauf des Grundstücks erfolgt auf Basis des gemeinderechtlich erforderlichen vol-len Wertes (§ 90 Abs. 3 GO NRW) im Rahmen eines Investorenauswahlverfahrens

(Kon-Kaufpreis, sondern auch die städtebaulichen und architektonischen Qualitäten der durch die Investoren eingereichten Konzepte relevant. Diese sollen sowohl die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen gemäß Kapitel 2 berücksichtigen, als auch die städ-tebaulichen Vorgaben aus dem Kapitel 3.3.4.2. Damit soll sichergestellt werden, dass die zukünftige Bebauung der prominenten Lage des Grundstücks gerecht wird. Preis und städtebauliche Qualität fließen im Verhältnis 40 / 60 in die Bewertung der eingegan-genen Angebote ein. Zu den Einzelheiten der Bewertung wird auf die nachstehende Zif-fer 3.3.4.1 f. verwiesen.

Der Grundstücksverkauf steht unter dem Vorbehalt einer positiven Ratsentscheidung der Stadt Duisburg nach Vorliegen des finalen Angebotes. Aus dem Verfahren, insbe-sondere aus der Angebotsabgabe, lassen sich keine Ansprüche gegen die Stadt Duis-burg ableiten. Dies gilt nicht für durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden oder Personenschäden.

3.1.

Investorengemeinschaften

Die Bildung einer Investorengemeinschaft ist zulässig. Eine Investorengemeinschaft hat mit ihrem letztverbindlichen Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unter-zeichnete Erklärung abzugeben, in der:

1. die Bildung einer Investorengemeinschaft mit Erläuterung der gesellschaftsrechtli-chen Struktur im Falle des Abschlusses des Kaufvertrages erklärt wird,

2. alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevoll-mächtigte Vertreter bezeichnet ist,

3. erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

3.2.

Genereller Zeitplan

Das Grundstück wird auf der Expo Real in München am 11.-13.10.2021 vorgestellt. Da-nach wird die Homepage für das Projekt online gehen.

Die Investoren haben dann

bis zum 14.12.2021 (FRIST)

Gelegenheit ihr Interesse an dem Verfahren zu bekunden und gleichzeitig ihre Eignung nachzuweisen. Dieser Eignungsnachweis ist die zwingende Voraussetzung für die Teil-nahme an dem Veräußerungsverfahren.

Ende Dezember 2021 wird die Aufforderung zur Abgabe des Angebots an die geeigne-ten Investoren versendet und die Zulassung zum Dageeigne-tenraum, beginnend mit dem 03.01.2022, erfolgen.

Für die Bearbeitungszeit des Angebots werden aufgrund der Vielzahl der Gutachten sechs Monate veranschlagt, so dass die Angebote

bis zum 30.06.2022 (FRIST)

vorliegen müssen. Nach ca. 8 Wochen besteht die Möglichkeit, die bisherigen Entwürfe der Stadt Duisburg vorzustellen.

Die Auswertung der Angebote erfolgt zum 30.09.2022.

Anfang Oktober 2022 sollen dann die Konkretisierungen des städtebaulichen Entwurfes und des Vertrages mit den ausgewählten Investoren starten. Die Stadt Duisburg behält sich vor, dem besten Investor Exklusivität für die Verhandlungen bzw. die Abgabe des finalen Angebots zu gewähren.

Der Abschluss des Kaufvertrages ist nach entsprechender Befassung des Rates der Stadt im Jahre 2023 geplant.

3.3.

Verfahren

Insgesamt wird der Zuschlag in einem mehrstufigen Verfahren erteilt:

In der Phase 1 (Bewerbungsphase) weisen interessierte Investoren ihre grundsätzliche Eignung zur Umsetzung des Projektes nach.

Phase 2 (erste Angebotsphase) Die geeigneten Investoren werden von der Stadt Duis-burg zur Abgabe eines Angebots eingeladen und erhalten danach Zugang zum Daten-raum, um alle erforderlichen Unterlagen zur Vorbereitung des Angebots einzusehen.

Zur Vorbereitung des Angebots kann die bis dahin vorliegende konzeptionelle Grundidee nach ca. 8 Wochen in einer Zwischenpräsentation vorgestellt werden.

Das Angebot muss bis zum 30.06.2022 eingereicht werden und die unten aufgeführten Unterlagen enthalten.

In Phase 3 (Verhandlungsphase) wird mit den anhand der Wertung der ersten Angebote ausgewählten Investoren, der städtebauliche Entwurf konkretisiert und die Kaufvertrags-verhandlungen geführt.

In Phase 4 (finale Angebotsphase) wird die Stadt Duisburg die ausgewählten Investoren zur Abgabe der finalen Angebote auffordern. Der anhand der Kriterien beste Investor ist nach Befassung des Rates der Stadt Duisburg für den Grundstücksverkauf vorgesehen.

3.3.1.

Phase 1: Bewerbungsphase

Interessierte Investoren haben ihre Eignung sowohl in Bezug auf ihre wirtschaftlichen Kapazitäten als auch im Hinblick auf ihre Erfahrung nachzuweisen. Um ihre wirtschaftli-che Leistungsfähigkeit nachzuweisen, müssen die Investoren folgende Unterlagen ein-reichen:

• Nennung der Rechtsform, Auszüge aus dem Handelsregister (zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als drei Monate)

• Darstellung des / der sich bewerbenden Unternehmen(s) und seiner / ihrer Struk-tur

• Bonitätsnachweis durch Selbst- bzw. Bankauskunft

• durch unabhängige Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater testierte Angaben zu

den Umsätzen in jenen Geschäftsjahren mit Projekten, die mit dem ausgelobten Projekt vergleichbar sind.

• Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, dass folgende Ausschlussgründe (Insolvenz, Liquidation, Rückstände bei Steuern, Abgaben und Beiträgen) nicht bestehen.

• Vertraulichkeitserklärung

Ihre qualitativen Fähigkeiten sollen die Investoren anhand von Referenzen aus bereits umgesetzten Projekten nachweisen und müssen dazu einreichen:

• Referenzblätter (maximal DIN A 3) mit mindestens einem Projekt seit dem 01.10.2011, in dem ein vergleichbares Vorhaben geplant und realisiert wurde.

Die vollständigen Unterlagen sind auf dem Postweg bis zum 14.12.2021 zu übersen-den an:

Amt für Bodenordnung, Geomanagement, Kataster z.Hd. Herrn Andre Koppers

Am Burgacker 3 47051 Duisburg

a.koppers@stadt-duisburg.de

3.3.2.

Phase 2: Erste Angebotsphase

Die geeigneten Investoren bekommen ab dem 03.01.2022 den Zugang zum Daten-raum und werden zur Abgabe eines Angebotes bis zum 30.06.2022 aufgefordert.

Inhaltliche Anforderung an das Angebot:

Das Angebot muss ein verbindliches Kaufpreisangebot enthalten und soll Konzepte über

• Städtebau und Erschließung

• Freiraum

• Architektur

• Nutzung

• Mobilität

• Energie und

• technische Ausführung (insoweit nur Grobkonzept) enthalten.

Hierbei sind die folgenden inhaltlichen Anforderungen zu berücksichtigen:

3.3.2.1. Kaufpreis

Gegenstand des Verkaufs ist das Grundstück einschließlich der Aufbauten wie es steht und liegt – jedoch ohne die Verladeanlage (Ziffer 2.9) – unter Berücksichtigung der nach-stehend beschriebenen Erschließungssituation. In diesem Zustand ist das Grundstück von dem Käufer zu übernehmen.

Das Kaufgrundstück wird für die derzeit vorhandenen Erschließungsanlagen Schiffer-straße und Am Innenhafen erschließungs- und anschlussbeitragsfrei verkauft.

Die Schifferstraße und die Straße Am Innenhafen werden nach Fertigstellung des Bau-vorhabens erneut ausgebaut.

Für diese Baumaßnahmen sind im Kaufpreis für die Erschließungsanlagen Schiffer-straße und Am Innenhafen der endgültige Erschließungsbeitrag gemäß Baugesetzbuch (BauGB), der einmalige Kanalanschlussbeitrag gemäß § 8 Kommunalabgabegesetz (KAG) für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) in der zurzeit gültigen Fassung und der hierzu ergangenen Satzung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR- und der Stra-ßenausbaubeitrag gem. § 8 KAG enthalten. Spätere Erneuerungs- und Verbesserungs-maßnahmen an den Erschließungsanlagen, die zu einer Beitragspflicht nach §8 KAG führen, bleiben davon unberührt.

Auf Basis des ermittelten Verkehrswertes beträgt der Mindestkaufpreis:

1.550.000 Euro.

Der Mindestkaufpreis berücksichtigt die nachfolgenden, auf der Grundlage gutachterli-cher Beurteilung bekannten wertmindernden Faktoren: Mehraufwand bei der Gründung, Setzungsrisiken Stufenanlage, Maßnahmen an der Rückverankerung der alten Ha-fenspundwand, Mehraufwendungen bei der Kampfmittelsondierung mittels INN-Verfah-ren sowie Erschwernisse wegen Hochwasser.

Der Mindestkaufpreis gilt als Mindestanforderung. Angebote, die den Mindest-kaufpreis unterschreiten, werden von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.

Zum Nachweis, dass im Falle der Auswahl die Zahlung des gebotenen Kaufpreises si-chergestellt ist, ist die Bestätigung eines namhaften inländischen Kreditinstitutes vorzu-legen.

3.3.2.2. Erarbeitung eines städtebaulichen und freiraumplanerischen Gesamtkonzeptes Im Maßstab 1:500 ergänzt durch Piktogramme mit folgenden Inhalten:

• Städtebauliche Struktur, städtebauliche Einbindung (Bezug zum Innenhafen und Holzhafen), Raumbildung und Kubatur, Sicht- und Wegebeziehungen sowie Aus-sagen zu Gebäudehöhe(n) und Dachlandschaften,

• Aussagen zu Gestaltung und Qualitäten, wie Aussagen zu der konzeptionellen Einbeziehung bzw. Berücksichtigung der Promenade sowie erweiterter Frei-räume auf den privaten Flächen,

• Darstellung und Beschreibung der Anordnung und Nutzung von Freiflächen

so-3.3.2.3. Architektonisches Konzept

• Architektonisches Konzept mit Aussagen zu:

o Fassadengestaltung/Fassadenabwicklung

o den geplanten Materialitäten (mindestens drei Ansichten im Maßstab 1:200, davon eine Fassadenansicht, die zu der Hafenfläche orientiert ist, eine zur Schifferstraße sowie eine Giebelansicht mit Ausrichtung zum Portsmouthdamm).

• Zwei Grundrisse im Maßstab 1:200 (davon ein Grundriss des Erdgeschosses)

• Darstellung der Funktionalität (auch innere Erschließung) des Gebäudes/der Ge-bäude in einer schematischen Darstellung (inkl. der Tiefgarage) in Piktogrammen

• Mindestens zwei aussagekräftige Schnitte im Maßstab 1:200, mindestens ein Schnitt davon soll im Bereich von Treppe und Promenade über die zukünftigen Gebäude bis zur Schifferstraße abbilden.

• Zusatzdarstellungen sind möglich.

3.3.2.4. Rendering/Fotorealistische Darstellung

• Darstellung des Gesamtkonzeptes in 3D-Visualisierung aus mindestens vier Per-spektiven

o davon mindestens zwei Ansichten unter Andeutung bzw. Einbezug des direkten baulichen bzw. räumlichen Umfeldes (eine aus Blickrichtung Ost und eine aus Blickrichtung West)

o sowie mindestens eine Ansicht von der Schifferstraße

o sowie mindestens eine Ansicht von der gegenüberliegenden Seite des Hafenbeckens auf die Gesamtbebauung des Kaufgrundstücks.

3.3.2.5. Erläuterungsbericht Städtebau und Architektur

• Beschreibung des städtebaulichen und architektonischen Konzeptes auf max.

drei DIN A4 Seiten

• Darlegung der wesentlichen städtebaulichen und architektonischen Kennzahlen in einer tabellarischen Übersicht (Mustertabelle wird im Datenraum zur Verfü-gung gestellt)

• Stellplatznachweis

o Rechnerisch in einer tabellarischen Übersicht untergliedert in Nutzungen und falls erforderlich in Realisierungsabschnitten

• Nachvollziehbare Verortung aller Stellplätze inklusive Erschließungsflächen in schematischer Darstellung (auf Kaufgrundstück und, sofern genutzt, auf zusätz-licher Erbbaurechtsfläche Am Unkelstein)

3.3.2.6. Nutzungskonzept

• Nutzungskonzept in schematischer Darstellung/Piktogrammen

• tabellarischen Auflistung der Nutzungen mit geplanten Flächenanteilen in BGF 3.3.2.7. Zusätzlich erforderliche Abgabeleistungen

• Energiekonzept

• Nachhaltigkeitskonzept

• Mobilitätskonzept

• technische Ausführung (insoweit nur Grobkonzept)

Jeweils in einem Erläuterungstext auf jeweils max. insgesamt drei DIN A4 Seiten. Es wird empfohlen, die Konzepte anhand von Piktogrammen, zusätzlichen Schnitten oder ähnlichen Darstellungen auf den Abgabeplänen zu verdeutlichen.

Die jeweiligen Konzepte sind nachvollziehbar und so konkret wie möglich darzustellen.

Abgabeformate

Es sollen jeweils ein Plansatz Präsentationspläne und ein Plansatz Prüfpläne (analog und digital), ergänzt um den Erläuterungsbericht sowie die Konzepte und Nachweise, zur Verfügung gestellt werden. Es ist nicht zwingend erforderlich die Pläne zu norden.

Weitere Hinweise

Alle Unterlagen sollen als PDF Daten zur Verfügung gestellt werden. Die Visualisierun-gen, Pläne, Schnitte und Ansichten sollen zusätzlich auch als Bilddaten (JPG Dateien mit hoher Auflösung) zur Verfügung gestellt werden.

3.3.2.8. Umsetzungs- und Realisierungskonzept

• Beschreibung folgender Parameter auf max. drei DIN A4 Seiten o Realisierungssicherheit und -zeitraum

o Zeitplan

o abschnittsweise Realisierung

3.3.2.9. Angebotsfrist und Empfänger

Das vollständige Angebot mit allen Unterlagen ist postalisch bis zum 30.06.2022 zu übersenden an:

Stadt Duisburg

Amt für Bodenordnung, Geomanagement, Kataster z.Hd. Herrn Markus Netten

Am Burgacker 3 47051 Duisburg

3.3.2.10. In der Phase der Angebotserstellung: Nachfragen, Angebot der Vorstellung Während der Angebotserarbeitung können Fragen an die folgende Mailadresse gerichtet werden:

holzhafen@stadt-duisburg.de

Die Fragen werden schnellstmöglich beantwortet und die Antworten im Datenraum zur

3.3.2.11. Ideenvorstellung

Um die Angebote möglichst zielführend zu gestalten und Fehlinterpretationen zu mini-mieren, haben die Investoren innerhalb dieser Phase 2 die Möglichkeit, ihre ersten Ideen für die Bebauung des Grundstücks nach 8 Wochen und somit frühzeitig vor Abgabe des ersten Angebots der Stadt Duisburg vorzustellen. Hierbei wird nicht erwartet, dass be-reits vollständige durchgearbeitete Konzepte und Planungen vorgestellt werden. Die Wahrnehmung dieses Termins und der Umfang der Präsentation der ersten Ideen bleibt den Investoren freigestellt. Aus Sicht der Stadt Duisburg wäre es jedoch für beide Seiten zielführend, dass seitens der Investoren mindestens grundlegende Aussagen getroffen werden zu den in Ziffer 3.3.2. aufgezählten Konzepten.

Die Stadt Duisburg wird sich nach bestem Ermessen zu solchen Vorstellungen der In-vestoren äußern. Damit wird jedoch keine Aussage über eine spätere Wertung des An-gebots getroffen. Wertungsrelevant ist allein das zum 30.06.2022 einzureichende Ange-bot.

3.3.3.

Phase 3: Verhandlungsphase

Nach der Auswertung der Angebote wird mit den ausgewählten Investoren verhandelt, insbesondere der städtebauliche Entwurf konkretisiert und der Kaufvertrag besprochen.

Die Verhandlungen sollen im allseitigen Interesse zielführend und effizient gestaltet wer-den.

Die Stadt Duisburg behält sich vor, dem besten Investor Exklusivität für die Verhandlun-gen zu gewähren.

3.3.4.

Phase 4: Finale Angebotsphase

Nach dem Abschluss der Verhandlungen werden die ausgewählten Investoren zur Ab-gabe des finalen Angebots aufgefordert.

Die Stadt Duisburg behält sich vor, das Exposé, den Kaufvertrag sowie andere Unterla-gen des Investorenauswahlverfahrens vor der Aufforderung zur Abgabe der finalen An-gebote unter Berücksichtigung der Verhandlungsergebnisse fortzuschreiben.

Die formalen und inhaltlichen Anforderungen an die finalen Angebote entsprechen den Anforderungen an die ersten Angebote.

Die Bindefrist für das finale Angebot muss mindestens 3 Monate betragen und ist mit Abgabe des Angebots ausdrücklich durch den Investor zu erklären.

3.3.4.1. Rahmenbedingungen und Bewertungskriterien

Die Entscheidungskriterien für das Angebot stellen sich wie folgt dar: