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3. Verkaufsverfahren / Grundlagen

3.3. Verfahren

3.3.2.6. Nutzungskonzept

• Nutzungskonzept in schematischer Darstellung/Piktogrammen

• tabellarischen Auflistung der Nutzungen mit geplanten Flächenanteilen in BGF 3.3.2.7. Zusätzlich erforderliche Abgabeleistungen

• Energiekonzept

• Nachhaltigkeitskonzept

• Mobilitätskonzept

• technische Ausführung (insoweit nur Grobkonzept)

Jeweils in einem Erläuterungstext auf jeweils max. insgesamt drei DIN A4 Seiten. Es wird empfohlen, die Konzepte anhand von Piktogrammen, zusätzlichen Schnitten oder ähnlichen Darstellungen auf den Abgabeplänen zu verdeutlichen.

Die jeweiligen Konzepte sind nachvollziehbar und so konkret wie möglich darzustellen.

Abgabeformate

Es sollen jeweils ein Plansatz Präsentationspläne und ein Plansatz Prüfpläne (analog und digital), ergänzt um den Erläuterungsbericht sowie die Konzepte und Nachweise, zur Verfügung gestellt werden. Es ist nicht zwingend erforderlich die Pläne zu norden.

Weitere Hinweise

Alle Unterlagen sollen als PDF Daten zur Verfügung gestellt werden. Die Visualisierun-gen, Pläne, Schnitte und Ansichten sollen zusätzlich auch als Bilddaten (JPG Dateien mit hoher Auflösung) zur Verfügung gestellt werden.

3.3.2.8. Umsetzungs- und Realisierungskonzept

• Beschreibung folgender Parameter auf max. drei DIN A4 Seiten o Realisierungssicherheit und -zeitraum

o Zeitplan

o abschnittsweise Realisierung

3.3.2.9. Angebotsfrist und Empfänger

Das vollständige Angebot mit allen Unterlagen ist postalisch bis zum 30.06.2022 zu übersenden an:

Stadt Duisburg

Amt für Bodenordnung, Geomanagement, Kataster z.Hd. Herrn Markus Netten

Am Burgacker 3 47051 Duisburg

3.3.2.10. In der Phase der Angebotserstellung: Nachfragen, Angebot der Vorstellung Während der Angebotserarbeitung können Fragen an die folgende Mailadresse gerichtet werden:

holzhafen@stadt-duisburg.de

Die Fragen werden schnellstmöglich beantwortet und die Antworten im Datenraum zur

3.3.2.11. Ideenvorstellung

Um die Angebote möglichst zielführend zu gestalten und Fehlinterpretationen zu mini-mieren, haben die Investoren innerhalb dieser Phase 2 die Möglichkeit, ihre ersten Ideen für die Bebauung des Grundstücks nach 8 Wochen und somit frühzeitig vor Abgabe des ersten Angebots der Stadt Duisburg vorzustellen. Hierbei wird nicht erwartet, dass be-reits vollständige durchgearbeitete Konzepte und Planungen vorgestellt werden. Die Wahrnehmung dieses Termins und der Umfang der Präsentation der ersten Ideen bleibt den Investoren freigestellt. Aus Sicht der Stadt Duisburg wäre es jedoch für beide Seiten zielführend, dass seitens der Investoren mindestens grundlegende Aussagen getroffen werden zu den in Ziffer 3.3.2. aufgezählten Konzepten.

Die Stadt Duisburg wird sich nach bestem Ermessen zu solchen Vorstellungen der In-vestoren äußern. Damit wird jedoch keine Aussage über eine spätere Wertung des An-gebots getroffen. Wertungsrelevant ist allein das zum 30.06.2022 einzureichende Ange-bot.

3.3.3.

Phase 3: Verhandlungsphase

Nach der Auswertung der Angebote wird mit den ausgewählten Investoren verhandelt, insbesondere der städtebauliche Entwurf konkretisiert und der Kaufvertrag besprochen.

Die Verhandlungen sollen im allseitigen Interesse zielführend und effizient gestaltet wer-den.

Die Stadt Duisburg behält sich vor, dem besten Investor Exklusivität für die Verhandlun-gen zu gewähren.

3.3.4.

Phase 4: Finale Angebotsphase

Nach dem Abschluss der Verhandlungen werden die ausgewählten Investoren zur Ab-gabe des finalen Angebots aufgefordert.

Die Stadt Duisburg behält sich vor, das Exposé, den Kaufvertrag sowie andere Unterla-gen des Investorenauswahlverfahrens vor der Aufforderung zur Abgabe der finalen An-gebote unter Berücksichtigung der Verhandlungsergebnisse fortzuschreiben.

Die formalen und inhaltlichen Anforderungen an die finalen Angebote entsprechen den Anforderungen an die ersten Angebote.

Die Bindefrist für das finale Angebot muss mindestens 3 Monate betragen und ist mit Abgabe des Angebots ausdrücklich durch den Investor zu erklären.

3.3.4.1. Rahmenbedingungen und Bewertungskriterien

Die Entscheidungskriterien für das Angebot stellen sich wie folgt dar:

Die Stadt Duisburg wird die eingereichten Angebote jeweils zu 60% nach ihren städte-baulichen Qualitäten und der Erfüllung der städtestädte-baulichen Vorgaben sowie zu 40%

nach dem aufgeführten Kaufpreis bewerten.

Die Investoren haben in ihren Angeboten die städtebaulichen Rahmenbedingungen und Mindestanforderungen einzuhalten. Angebote, welche die Mindestanforderungen ge-mäß Ziffer 3.4.3 nicht einhalten, werden ausgeschlossen.

Sollte der Kaufvertrag mit dem ausgewählten Investor nicht innerhalb der Bindefrist ge-schlossen werden, behält sich die Stadt Duisburg vor, die Verhandlungen mit einem anderen Investor bzw. mit anderen Investoren neu zu eröffnen.

3.3.4.2. Städtebauliche Rahmenbedingungen

Grundsätzlich sollen die geplanten und umzusetzenden Nutzungen auf dem Grundstück dazu beitragen, die Entwicklung des Innenhafens zu komplettieren, als Dienstleistungs-standort weiter zu stärken und zu erweitern. Daher werden Nutzungen wie Büro und Geschäftsgebäude, Dienstleistungen sowie kundenfrequentierte Nutzungen, die einen Mehrwert für die bereits bestehenden Nutzungen auslösen, präferiert. Davon erfasst sind z. B. auch museale oder freizeitorientierte Nutzungen (Vergnügungsstätten ausge-schlossen). Denkbar sind ebenso ergänzende gastronomische Nutzungen, insbeson-dere im Erdgeschoss. Darüber hinaus sind Hotelnutzungen vorstellbar, die ergänzt mit Tagungs-, Konferenz- und/oder Bildungsangeboten zur Belebung des Innenhafens bei-tragen. Bei der Grundstücksvergabe wird daher besonderer Wert auf eine verträgliche und zugleich den Standort fördernde Nutzungsmischung gelegt. Der Innenhafen Duis-burgs prägt das Stadtbild und steht beispielhaft für die Stadt Duisburg im 21. Jahrhun-dert. Eine zukünftige Bebauung soll daher nicht nur den Anspruch erfüllen, das Stadtbild des Innenhafens zu vervollständigen, sondern an dieser Stelle neu zu inszenieren.

Aus städtebaulicher Sicht wird daher folgendes Anforderungsprofil definiert:

• Es müssen architektonische Lösungen gefunden werden, die respektvoll mit dem Kontext des Innenhafens Duisburg umgehen.

• Eingebettet in eine städtebaulich überzeugende Konzeption soll sich das zukünf-tige bauliche Vorhaben an der sichelförmigen Hafenkante ausrichten.

• Hinsichtlich der überbaubaren Flächen sind zwingend die vorgenannten techni-schen Rahmenbedingungen auf der Fläche zu berücksichtigen.

• Die künftigen baulichen Höhen eines Vorhabens auf der Fläche sollen sich aus städtebaulicher Sicht an den angrenzenden baulichen Höhen auf der nördlichen Seite des Innenhafens orientieren und damit überwiegend eine Mindesthöhe von 52 m über NHN nicht unterschreiten (vgl. Kapitel Planungsrecht).

• Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass bauliche Akzentuierungen innerhalb des Vorhabens untergeordnet möglich sind (vgl. Bauvoranfrage).

• Diese baulichen Akzentuierungen müssen sich dabei in ihrem Maximalmaß wahrnehmbar und tatsächlich unterhalb der umliegenden Hochpunkte im Stadt-körper bewegen (Landesarchiv, Salvatorkirche, Werhahnmühle etc.).

• Aus städtebaulicher Sicht sowie aus Sicht des Immissionsschutzes sind ge-schlossene Baukörper zu empfehlen (dominierend sind hauptsächlich gewerbli-cher Lärm, daneben verkehrligewerbli-cher Lärm).

• Die bestehenden Wegeverbindungen sollen konzeptionell integriert werden.

• Das zukünftige Bauvorhaben und die öffentliche Promenade sollen in ihrem Zu-sammenspiel so konzipiert sein, dass Aufenthaltsqualitäten generiert werden. In diesem Zusammenhang sollen die „Zugangsbereiche“ zu der Stufenanlage mit-gedacht werden - hier sind geeignete Außenräume zu entwerfen, wie z. B. Platz-bereiche als Verteiler/Auftakt zur Promenade.

• Die Promenade soll künftig uneingeschränkt öffentlich zugänglich und nutzbar sein (für Fußgängerverkehr – kein Radverkehr). Es wird daher erwartet, dass angrenzend (auf den künftig privaten Flächen des Käufers) zusätzliche Freiflä-chen mit hoher Aufenthaltsqualität, z. B. zur Nutzung von Außengastronomie, vorgesehen werden (partielle Aufweitung der Promenade).

• Die Unterbringung der Stellplätze ist zwingend primär in einer Tiefgarage zu or-ganisieren, die vorzugsweise von der nördlich angrenzenden Schifferstraße zu erschließen ist.

• Die oberirdischen unbebauten Flächen des Grundstücks sind freiraumplanerisch zu gestalten und sollen allenfalls untergeordnet und ausschließlich in Richtung Schifferstraße für Stellplätze genutzt werden.

• Parkhäuser oder ausgeprägte oberirdische Parkgeschosse sind auf der Fläche städtebaulich nicht erwünscht. Oberirdische Stellplätze „im“ Gebäude sind allen-falls ebenerdig zum Funktionsraum Schifferstraße denkbar, jedoch nur sofern ar-chitektonische Lösungen gefunden werden, die eine Wahrnehmbarkeit dieser Anlagen durch eine hochwertige Gestaltung ausschließen.

• Sollten – neben der Tiefgarage – weitere Flächen für Stellplätze notwendig sein, können diese auf Kosten des Investors auf einer Fläche im räumlichen Umfeld hergestellt werden. Ein im Wege des Erbbaurechts verfügbares Grundstück für eine stellplatzbezogene Nutzung befindet sich in unter 300 m Entfernung nördlich des Vermarktungsgrundstückes. Dieses Grundstück ist für den motorisierten In-dividualverkehr über die Straße Am Unkelstein zu erreichen. Die fußläufige Wegeverbindung von diesem Grundstück zum Kaufgegenstand müsste noch hergestellt werden. Hierzu hat der Käufer auf seine Kosten über die Hafenbahn-strecke eine Fußgängerbrücke nebst Wegeverbindung zu planen, zu errichten und zu unterhalten.

• Eine bauabschnittsweise Realisierung ist zulässig, wobei die erforderliche Tief-garage als Ganzes aus einer Hand geplant/gebaut werden muss, um die oberir-dischen Bauten auf einem einheitlichen Niveau realisieren zu können. Die Bo-denplatte der Tiefgarage (als erster Bauabschnitt) ist innerhalb 12 Monaten nach Erteilung der Baugenehmigung fertigzustellen.

3.3.4.3. Prüfkriterien zum Thema Städtebau

Zwingende Anforderungen, deren Nicht-Beachtung zum Ausschluss des Angebots füh-ren

• Ausrichtung der Bebauung an der sichelförmigen Hafenkante

• Nutzungsmischung

• Geplantes Vorhaben mit bestehendem Planungsrecht umsetzbar

• Errichtung einer Tiefgarage

• Hauptzufahrt zum Grundstück und zur Tiefgarage über Schifferstraße

• Verladeanlage im städtebaulichen Konzept berücksichtigt

• Promenade an der Stufenanlage durchgängig öffentlich zugänglich und nutzbar

• Stellplatznachweis vorhanden

Wertungskriterien (bezogen auf Städtebau = 100%)

• Städtebauliche, architektonische und freiraumgestalterische Qualität (55 %) Betrachtet werden hier u.a. die städtebauliche Figur, Positionierung, Gliederung des Ensembles / der Gebäude, Ausbildung repräsentatives Entree insbes. zum Hafenbecken, Bauliche Höhen; der Gesamteindruck, Architektursprache, Fas-sadengliederung / -ausdruck, Qualität der Fassadenmaterialien, Dachgestal-tung, Kontext des Innenhafens, Grundrisse; die Aufenthaltsqualität, Anbindung an die Treppenanlage und Promenade, Erweiterung der Breite der Promenade, Organisation der Querungen, Nebenanlagen und Einfriedungen

• Nutzungsmischung, Verkehr (35 %) Betrachtet werden hier u.a. die Belebung des Innenhafens, Publikumswirksame Nutzungen, Gastronomie in EG-Zone; die Nachvollziehbarkeit des Stellplatz-nachweises und die Verortung der Stellplätze;

• Innovation (10 %)

o Mobilitätskonzept o Nachhaltigkeitskonzept o Energiekonzept

4. Vertragsbedingungen

Mit dem ausgewählten Bieter schließt die Stadt Duisburg nach der Zustimmung durch die politischen Gremien einen Kaufvertrag über das Grundstück ab. Der Kaufvertrags-entwurf wird durch den Verkäufer zur Verfügung gestellt und liegt im Datenraum vor. Er ist die Grundlage für die Verhandlungen mit den folgenden wesentlichen vertraglichen Eckpunkten:

4.1.

Bauverpflichtung

Die Stadt Duisburg verkauft mit einer Bauverpflichtung. Die Konzepte über Architektur, städtebauliche Einbindung und Realisierung werden insoweit Bestandteil des Grund-stücksaufvertrages.

Spätestens 9 Monate nach Eintragung der Auflassungsvormerkung ist der vollständige und prüffähige Bauantrag einzureichen.

Spätestens 12 Monate nach Erteilung der Baugenehmigung sind die Arbeiten zur Erstel-lung der Bodenplatte für die Tiefgarage abzuschließen.

Spätestens 5 Jahre nach der Erteilung der Baugenehmigung muss das Gesamtvorha-ben bezugsfähig bebaut sein.

4.2.

Kaufpreiszahlung und Besitzübergang

Der Kaufpreis ist zahlbar innerhalb von vier Wochen nach erstmaliger Zahlungsauffor-derung durch die Stadt Duisburg. Eine Koppelung der Kaufpreisfälligkeit an die Erteilung der Baugenehmigung erfolgt nicht. Der Besitzübergang erfolgt mit dem Eingang des Kaufpreises bei der Stadt Duisburg.

Weitere Bedingungen sind:

• Gewährleistungsausschluss;

• Rücktrittsrecht der Stadt Duisburg bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung sowie bei nicht fristgerechter Erfüllung der Bauverpflichtung; dinglich gesichert

• bei Kampfmittelfunden: Beteiligung der Stadt Duisburg an den reinen Bergungs-kosten (d.h. ohne Kosten für Abtransport, Entsorgung, Baustillstand, etc.) mit 50%;

• Kosten und Steuern trägt der Käufer.

5. Allgemeine Hinweise

5.1.

Grundstücksbesichtigung

Besichtigungstermine können nach vorheriger Terminabstimmung vereinbart und durch-geführt werden.

5.2.

Ausloberin Stadt Duisburg

Amt für Bodenordnung, Geomanagement und Kataster Am Burgacker 3

47051 Duisburg

5.3.

Ansprechpartner Herr Andre Koppers Am Burgacker 3 47051 Duisburg Tel.: 0203 / 283-4452

E-Mail: holzhafen@stadt-duisburg.de

5.4.

Vertraulichkeit

Alle Unterlagen, die den Investoren im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren über-lassen werden, dürfen ohne Zustimmung der Stadt Duisburg nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

Das vom Investor beschäftigte Personal sowie seine Berater sind zur entsprechenden Geheimhaltung zu verpflichten. Diese gilt auch für alle vom Investor im Zusammenhang mit diesem Projekt beauftragten oder einbezogenen Unternehmen. Entsprechende Er-klärungen sind auf Verlangen der Stadt Duisburg vorzulegen.

Investoren, die den Zuschlag nicht erhalten, müssen die Vergabeunterlagen auf Verlan-gen der Stadt Duisburg zurückgeben.

6. Anlagen

Vertraulichkeitserklärung:

1. Der Investor verpflichtet sich, alle Erkenntnisse und Informationen, die ihm durch die Stadt Duisburg, Amt für Bodenordnung, Geomanagement und Kataster zur Überprüfung seines Erwerbsinteresses an dem Grundstück

„Am alten Holzhafen“ – Schifferstraße (Innenhafen Duisburg), 47059 Duisburg

schriftlich, elektronisch oder anderweitig gespeichert oder mündlich übermittelt wurden, vertraulich zu behandeln und darüber Stillschweigen gegenüber Außen-stehenden zu bewahren. Er wird die ihm überlassenen Informationen nicht für eigene Zwecke nutzen, außer zur Überprüfung seines Interesses am Erwerb der vorbezeichneten Grundstücke und zur Vorbereitung eines Angebots.

2. Der Investor ist zur Einhaltung sämtlicher datenschutzrechtlicher Bestimmungen verpflichtet.

3. Die Geheimhaltungspflicht und die Verpflichtung zur Einhaltung der datenschutz-rechtlichen Bestimmungen besteht auch dann fort, wenn es zwischen dem Inves-tor und der Stadt Duisburg nicht zu einem Vertragsschluss über die vorbezeich-nete Liegenschaft kommt. Zur Verfügung gestellte Unterlagen sind in diesem Fall unaufgefordert zurückzugeben. Kopien dürfen nicht behalten werden und sind zu vernichten.

4. Der Investor wird seine Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und/ oder Unterauftrag-nehmer und Berater ebenfalls zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestim-mungen bzw. zur Geheimhaltung verpflichten. Dies beinhaltet auch die Verpflich-tung, der Stadt Duisburg die Überprüfung der Einhaltung der Verpflichtung zu ermöglichen.

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Datum Unterschrift

Name: ________________________________________________________

Straße/Haus Nr.: ________________________________________________

PLZ/Ort: _______________________________________________________

Land: _________________________________________________________

E-Mail: ________________________________________________________

7. Impressum

Stadt Duisburg,

Der Oberbürgermeister Burgplatz 19

47051 Duisburg Telefon: 0203 283 0

E-Mail: info@stadt-duisburg.de

Bearbeitet von:

NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH Fritz-Vomfelde-Str. 10

40547 Düsseldorf Tel. 0211 54238-0 info@nrw-urban.de www.nrw-urban.de

Düsseldorf, den 12. Oktober 2021