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3. Verkaufsverfahren / Grundlagen

3.3. Verfahren

3.3.4. Phase 4: Finale Angebotsphase

Nach dem Abschluss der Verhandlungen werden die ausgewählten Investoren zur Ab-gabe des finalen Angebots aufgefordert.

Die Stadt Duisburg behält sich vor, das Exposé, den Kaufvertrag sowie andere Unterla-gen des Investorenauswahlverfahrens vor der Aufforderung zur Abgabe der finalen An-gebote unter Berücksichtigung der Verhandlungsergebnisse fortzuschreiben.

Die formalen und inhaltlichen Anforderungen an die finalen Angebote entsprechen den Anforderungen an die ersten Angebote.

Die Bindefrist für das finale Angebot muss mindestens 3 Monate betragen und ist mit Abgabe des Angebots ausdrücklich durch den Investor zu erklären.

3.3.4.1. Rahmenbedingungen und Bewertungskriterien

Die Entscheidungskriterien für das Angebot stellen sich wie folgt dar:

Die Stadt Duisburg wird die eingereichten Angebote jeweils zu 60% nach ihren städte-baulichen Qualitäten und der Erfüllung der städtestädte-baulichen Vorgaben sowie zu 40%

nach dem aufgeführten Kaufpreis bewerten.

Die Investoren haben in ihren Angeboten die städtebaulichen Rahmenbedingungen und Mindestanforderungen einzuhalten. Angebote, welche die Mindestanforderungen ge-mäß Ziffer 3.4.3 nicht einhalten, werden ausgeschlossen.

Sollte der Kaufvertrag mit dem ausgewählten Investor nicht innerhalb der Bindefrist ge-schlossen werden, behält sich die Stadt Duisburg vor, die Verhandlungen mit einem anderen Investor bzw. mit anderen Investoren neu zu eröffnen.

3.3.4.2. Städtebauliche Rahmenbedingungen

Grundsätzlich sollen die geplanten und umzusetzenden Nutzungen auf dem Grundstück dazu beitragen, die Entwicklung des Innenhafens zu komplettieren, als Dienstleistungs-standort weiter zu stärken und zu erweitern. Daher werden Nutzungen wie Büro und Geschäftsgebäude, Dienstleistungen sowie kundenfrequentierte Nutzungen, die einen Mehrwert für die bereits bestehenden Nutzungen auslösen, präferiert. Davon erfasst sind z. B. auch museale oder freizeitorientierte Nutzungen (Vergnügungsstätten ausge-schlossen). Denkbar sind ebenso ergänzende gastronomische Nutzungen, insbeson-dere im Erdgeschoss. Darüber hinaus sind Hotelnutzungen vorstellbar, die ergänzt mit Tagungs-, Konferenz- und/oder Bildungsangeboten zur Belebung des Innenhafens bei-tragen. Bei der Grundstücksvergabe wird daher besonderer Wert auf eine verträgliche und zugleich den Standort fördernde Nutzungsmischung gelegt. Der Innenhafen Duis-burgs prägt das Stadtbild und steht beispielhaft für die Stadt Duisburg im 21. Jahrhun-dert. Eine zukünftige Bebauung soll daher nicht nur den Anspruch erfüllen, das Stadtbild des Innenhafens zu vervollständigen, sondern an dieser Stelle neu zu inszenieren.

Aus städtebaulicher Sicht wird daher folgendes Anforderungsprofil definiert:

• Es müssen architektonische Lösungen gefunden werden, die respektvoll mit dem Kontext des Innenhafens Duisburg umgehen.

• Eingebettet in eine städtebaulich überzeugende Konzeption soll sich das zukünf-tige bauliche Vorhaben an der sichelförmigen Hafenkante ausrichten.

• Hinsichtlich der überbaubaren Flächen sind zwingend die vorgenannten techni-schen Rahmenbedingungen auf der Fläche zu berücksichtigen.

• Die künftigen baulichen Höhen eines Vorhabens auf der Fläche sollen sich aus städtebaulicher Sicht an den angrenzenden baulichen Höhen auf der nördlichen Seite des Innenhafens orientieren und damit überwiegend eine Mindesthöhe von 52 m über NHN nicht unterschreiten (vgl. Kapitel Planungsrecht).

• Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass bauliche Akzentuierungen innerhalb des Vorhabens untergeordnet möglich sind (vgl. Bauvoranfrage).

• Diese baulichen Akzentuierungen müssen sich dabei in ihrem Maximalmaß wahrnehmbar und tatsächlich unterhalb der umliegenden Hochpunkte im Stadt-körper bewegen (Landesarchiv, Salvatorkirche, Werhahnmühle etc.).

• Aus städtebaulicher Sicht sowie aus Sicht des Immissionsschutzes sind ge-schlossene Baukörper zu empfehlen (dominierend sind hauptsächlich gewerbli-cher Lärm, daneben verkehrligewerbli-cher Lärm).

• Die bestehenden Wegeverbindungen sollen konzeptionell integriert werden.

• Das zukünftige Bauvorhaben und die öffentliche Promenade sollen in ihrem Zu-sammenspiel so konzipiert sein, dass Aufenthaltsqualitäten generiert werden. In diesem Zusammenhang sollen die „Zugangsbereiche“ zu der Stufenanlage mit-gedacht werden - hier sind geeignete Außenräume zu entwerfen, wie z. B. Platz-bereiche als Verteiler/Auftakt zur Promenade.

• Die Promenade soll künftig uneingeschränkt öffentlich zugänglich und nutzbar sein (für Fußgängerverkehr – kein Radverkehr). Es wird daher erwartet, dass angrenzend (auf den künftig privaten Flächen des Käufers) zusätzliche Freiflä-chen mit hoher Aufenthaltsqualität, z. B. zur Nutzung von Außengastronomie, vorgesehen werden (partielle Aufweitung der Promenade).

• Die Unterbringung der Stellplätze ist zwingend primär in einer Tiefgarage zu or-ganisieren, die vorzugsweise von der nördlich angrenzenden Schifferstraße zu erschließen ist.

• Die oberirdischen unbebauten Flächen des Grundstücks sind freiraumplanerisch zu gestalten und sollen allenfalls untergeordnet und ausschließlich in Richtung Schifferstraße für Stellplätze genutzt werden.

• Parkhäuser oder ausgeprägte oberirdische Parkgeschosse sind auf der Fläche städtebaulich nicht erwünscht. Oberirdische Stellplätze „im“ Gebäude sind allen-falls ebenerdig zum Funktionsraum Schifferstraße denkbar, jedoch nur sofern ar-chitektonische Lösungen gefunden werden, die eine Wahrnehmbarkeit dieser Anlagen durch eine hochwertige Gestaltung ausschließen.

• Sollten – neben der Tiefgarage – weitere Flächen für Stellplätze notwendig sein, können diese auf Kosten des Investors auf einer Fläche im räumlichen Umfeld hergestellt werden. Ein im Wege des Erbbaurechts verfügbares Grundstück für eine stellplatzbezogene Nutzung befindet sich in unter 300 m Entfernung nördlich des Vermarktungsgrundstückes. Dieses Grundstück ist für den motorisierten In-dividualverkehr über die Straße Am Unkelstein zu erreichen. Die fußläufige Wegeverbindung von diesem Grundstück zum Kaufgegenstand müsste noch hergestellt werden. Hierzu hat der Käufer auf seine Kosten über die Hafenbahn-strecke eine Fußgängerbrücke nebst Wegeverbindung zu planen, zu errichten und zu unterhalten.

• Eine bauabschnittsweise Realisierung ist zulässig, wobei die erforderliche Tief-garage als Ganzes aus einer Hand geplant/gebaut werden muss, um die oberir-dischen Bauten auf einem einheitlichen Niveau realisieren zu können. Die Bo-denplatte der Tiefgarage (als erster Bauabschnitt) ist innerhalb 12 Monaten nach Erteilung der Baugenehmigung fertigzustellen.

3.3.4.3. Prüfkriterien zum Thema Städtebau

Zwingende Anforderungen, deren Nicht-Beachtung zum Ausschluss des Angebots füh-ren

• Ausrichtung der Bebauung an der sichelförmigen Hafenkante

• Nutzungsmischung

• Geplantes Vorhaben mit bestehendem Planungsrecht umsetzbar

• Errichtung einer Tiefgarage

• Hauptzufahrt zum Grundstück und zur Tiefgarage über Schifferstraße

• Verladeanlage im städtebaulichen Konzept berücksichtigt

• Promenade an der Stufenanlage durchgängig öffentlich zugänglich und nutzbar

• Stellplatznachweis vorhanden

Wertungskriterien (bezogen auf Städtebau = 100%)

• Städtebauliche, architektonische und freiraumgestalterische Qualität (55 %) Betrachtet werden hier u.a. die städtebauliche Figur, Positionierung, Gliederung des Ensembles / der Gebäude, Ausbildung repräsentatives Entree insbes. zum Hafenbecken, Bauliche Höhen; der Gesamteindruck, Architektursprache, Fas-sadengliederung / -ausdruck, Qualität der Fassadenmaterialien, Dachgestal-tung, Kontext des Innenhafens, Grundrisse; die Aufenthaltsqualität, Anbindung an die Treppenanlage und Promenade, Erweiterung der Breite der Promenade, Organisation der Querungen, Nebenanlagen und Einfriedungen

• Nutzungsmischung, Verkehr (35 %) Betrachtet werden hier u.a. die Belebung des Innenhafens, Publikumswirksame Nutzungen, Gastronomie in EG-Zone; die Nachvollziehbarkeit des Stellplatz-nachweises und die Verortung der Stellplätze;

• Innovation (10 %)

o Mobilitätskonzept o Nachhaltigkeitskonzept o Energiekonzept