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Die Beurteilungspegel wurden nach dem in der TA Lärm

1

beschriebenen Ver-fahren „detaillierte Prognose“ ermittelt. Zur Bestimmung der künftigen Situa-tion wurde ein Rechenmodell auf der Basis von Literaturangaben und Erfah-rungswerten erarbeitet.

Entsprechend den einschlägigen Regelwerken und Verordnungen werden nur die Tätigkeiten auf dem Betriebsgelände betrachtet und den Richtwerten ge-genübergestellt. Sobald sich ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenraum befin-det, unterliegt es einer gesonderten Betrachtung und Beurteilung.

Die Immissionspegel der einzelnen Geräusche werden unter Berücksichtigung der Einwirkdauer sowie besonderer Geräuschmerkmale (Ton- und Impulshal-tigkeit) zum Beurteilungspegel zusammengefasst. Die Beurteilungspegel wer-den nach dem Verfahren der TA Lärm nach folgender Gleichung bestimmt:

L

r

= 10 ∙ lg [ 1

T

r

∑ T

j

∙ 10

0,1(LAeq,j - Cmet + KT,j + KI,j + KR,j)

N

j=1

] dB(A)

Mit:

T

r

Beurteilungszeitraum, 16 Stunden tags und 1 Stunde nachts T

j

Teilzeit j

N Zahl der gewählten Teilzeiten

L

Aeq,j

Mittelungspegel während der Teilzeit j C

met

meteorologische Korrektur

K

T,j

Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit K

I,j

Zuschlag für Impulshaltigkeit

K

R,j

Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit

1

Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische

Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503),

zuletzt geändert durch Bekanntmachung des BMUB vom 1. Juni 2017 (BAnz AT 08.06.2017

B5), in Kraft getreten am 9. Juni 2017.

5.2.1 Emissionen der maßgeblichen Schallquellen- bestehendes Gewerbe Werkstatt - Innenpegel

Für die Arbeiten im Innern der Werkstatt wird ein pauschaler Innenpegel von L

I

= 75 dB(A) angesetzt. Ein Tor an der südlichen Fassade wird durchgängig als geöffnet betrachtet. Die restlichen Tore werden geschlossen in Ansatz ge-bracht.

Schallabstrahlung der Außenbauteile

Nach Anhang A.2.3.3 der TA Lärm

1

ist für die Ermittlung der Schallabstrahlung über die Außenbauteile die VDI 2571

2

heranzuziehen, diese wurde jedoch im Oktober 2006 zurückgezogen. Aus diesem Grund wurde die Schallabstrahlung der Außenbauteile anhand der DIN EN 12354-4

3

ermittelt.

Die anlagenbezogenen Schallleistungspegel der einzelnen Bauteile berechnen sich frequenzabhängig nach:

L

WA

= L

p,in

- C

d

- R’ + 10 lg (S/S

0

) dB(A) Mit:

L

WA

anlagenbezogener Schallleistungspegel des Außenbauteils

L

p,in

Schalldruckpegel im Abstand von 1 bis 2 m vor dem Bauteil Innen C

d

Diffusitätsterm, hier 3 dB:

o Relativ kleine, gleichförmige Räume (diffuses Feld) vor reflek-tierender Oberfläche 6 dB

o Relativ kleine, gleichförmige Räume (diffuses Feld) vor absor-bierender Oberfläche 3 dB

o Große, flache oder lange Hallen, viele Schallquellen (durch-schnittliches Industriegebäude) vor reflektierender Oberfläche 5 dB

o Industriegebäude, wenige dominierende und gerichtet ab-strahlende Schallquellen vor reflektierender Oberfläche 3 dB

1

Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503), zuletzt geändert durch Bekanntmachung des BMUB vom 1. Juni 2017 (BAnz AT 08.06.2017 B5), in Kraft getreten am 9. Juni 2017.

2

VDI 2571 Schallabstrahlung von Industriebauten. August 1976.

3

DIN EN ISO 12354-4 Bauakustik – Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden

aus den Bauteileigenschaften – Teil 4: Schallübertragung von Räumen ins Freie (ISO

12354-4:2017); Deutsche Fassung EN ISO 12354-4:2017. November 2017.

o Industriegebäude, wenige dominierende und gerichtet ab-strahlende Schallquellen vor absorbierender Oberfläche 0 dB R’ Schalldämm-Maß des betrachteten Bauteils

S/S

0

Fläche des betrachteten Bauteils, Bezugsgröße S

0

= 1m

2

Schalldämmung

Für das Betriebsgebäude werden folgende Schalldämm-Maße angesetzt:

Fassaden Rw = 30 dB

Dach Rw = 30 dB

Lichtband Rw = 25 dB

Tore Rw = 12 dB

Öffnungen Rw = 0 dB

(Schallquellen im Rechenmodell: Werkstatt Dach, Werkstatt Fassade Ost,

Werk-statt Fassade Süd, WerkWerk-statt Fassade West, WerkWerk-statt Lichtband Ost, WerkWerk-statt

Lichtband Süd, Werkstatt Lichtband West, Werkstatt Tor Ost, Werkstatt Tor 01

Süd, Werkstatt Tor 02 Süd, Werkstatt Tor 03 Süd)

Parkplatz

Die Schallleistung auf den Stellplätzen für Pkw wird nach dem Normalfall (sog.

zusammengefasstes Verfahren) der Parkplatzlärmstudie

1

wie folgt bestimmt:

L

W’’

= L

W0

+ K

PA

+ K

I

+ K

D

+ K

StrO

+ 10  lg (B  N) - 10  lg (S / 1 m

2

) dB(A)/m²

Mit:

L

W’’

flächenbezogener Schallleistungspegel des Parkplatzes

L

W0

Ausgangsschallpegel, eine Bewegung je Stellplatz und Stunde L

W0

= 63 dB(A)

K

PA

Zuschlag für die Parkplatzart, hier: Besucher- und Mitarbeiterpark-plätze +0 dB(A)

K

I

Zuschlag für die Impulshaltigkeit, hier jeweils +4 dB(A) K

D

Zuschlag für den Durchfahranteil, hier +0,0 dB(A)

K

StrO

Zuschlag für die Fahrbahnoberfläche, hier 0 dB(A) (Fahrgassen: As-phalt)

B Bezugsgröße, hier 5 Stellplätze

N Bewegungshäufigkeit, hier 0,37 Bewegungen je Stellplatz und Stunde tags

S Gesamtfläche

Der in den Anlagen dargestellte Schallleistungspegel für den Parkplatz bezieht sich auf den gesamten Parkplatz bei einer Bewegung je Stellplatz und Stunde.

Es ergeben sich tags insgesamt 20 Bewegungen auf dem Parkplatz.

(Schallquelle im Rechenmodell: Parkplatz)

1

Bayerisches Landesamt für Umwelt (2007): Parkplatzlärmstudie, Empfehlungen zur

Berech-nung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von

Parkhäusern und Tiefgaragen - 6. überarbeitete Auflage.

Fahrweg Parkplatz

Für die Zu- und Abfahrt der Pkw zu bzw. von dem Parkplatz über das Betriebs-gelände wurde ein längenbezogener Schallleistungspegel von 47,5 dB(A)

1

je Meter angesetzt. Es werden 20 Fahrten tags in Ansatz gebracht

(Schallquelle im Rechenmodell: Zufahrt Parkplatz) Transporter Rangieren

Im Tagzeitraum wird die Belieferung des Betriebs mittels drei Transportern (Sprinter-Klasse) berücksichtigt. Die Verladung der Ware (Kleinteile etc.) findet anschließend von Hand statt.

Der Transporter-Rangiervorgang setzt sich aus mehreren Einzelereignissen wie Rangieren, Türenschlagen und Anlassen (vgl. Tabelle 6) zusammen. Diese Ein-zelereignisse wurden im Rechenmodell zu einer Flächenschallquelle mit einem anlagenbezogenen Schallleistungspegel von 78,3 dB(A) zusammengefasst. Das Rangieren wurde von insgesamt 3 Transportern im Tagzeitraum angesetzt Die Tabelle 6 enthält die Einzelereignisse, aus denen sich ein Rangiervorgang zusammensetzt, die Anzahl und Einwirkzeit der Ereignisse, den Korrekturwert, den Schallleistungspegel sowie den Teilpegel der einzelnen Quellen.

Tabelle 6 – Teilpegel der Rangiervorgänge für 1 Transporter (Sprinter-Klasse)

Auf die Beurteilungszeit (1 Std.) bezog. Schallleistungspegel L

WA,1h

78,3 dB(A)

* Bezogen auf einen „5-Sekunden-Takt“, damit wird von vornherein die Impulshaltigkeit berücksichtigt.

(Schallquelle im Rechenmodell: Transporter Rangieren)

1

Der Emissionspegel wurde nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen,

Bundesminis-terium für Verkehr, Abteilung Straßenbau, Ausgabe 1990 ermittelt und nach dem in der

Park-platzlärmstudie 2007 angegebenen Verfahren auf einen längenbezogenen

Schallleistungspe-gel umgerechnet.

5.2.2 Emissionen der maßgeblichen Schallquellen – Planvorhaben Tiefgarage

Für das Planvorhaben ist eine Tiefgarage mit 122 Stellplätzen vorgesehen. Die Ein- und Ausfahrt erfolgt über die Sonnenhalde. Die Schallemissionen durch die Tiefgarage wurden anhand der Parkplatzlärmstudie

1

ermittelt. Die Frequentie-rung wurde anhand einer Verkehrsuntersuchung

2

und der Parkplatzlärmstudie ermittelt. Es werden 0,18 Bewegungen pro Stellplatz und Stunde tags und 0,09 Bewegungen pro Stellplatz in der lautesten Nachtstunde in Ansatz gebracht.

Daraus ergeben sich 359 Fahrten tags und 11 Fahrten in der lautesten Nacht-stunde.

Aus den anlagenbezogenen Schallleistungspegeln der Parkfläche wird ein In-nenpegel für die Tiefgarage+ bestimmt.

Die Schallleistung berechnet sich anhand der Parkplatzlärmstudie:

L

W’’

= L

W0

+ K

PA

+ K

I

+ K

D

+ K

StrO

+ 10  lg (B  N) - 10  lg (S / 1 m

2

) dB(A)/m

2

Mit:

L

W’’

flächenbezogener Schallleistungspegel des Parkplatzes

L

W0

Ausgangsschallpegel, eine Bewegung je Stellplatz und Stunde L

W0

= 63 dB(A)

K

PA

Zuschlag für die Parkplatzart, hier +0 dB(A) in Anlehnung an Park-plätze an Wohnanlagen

K

I

Zuschlag für die Impulshaltigkeit, hier +4 dB(A) in Anlehnung an Parkplätze an Wohnanlagen

K

D

Zuschlag für Durchfahrverkehr, hier: +5,13 dB(A)

K

StrO

Zuschlag für die Fahrbahnoberfläche, hier 0 dB(A) für Asphalt N Bewegungshäufigkeiten je Stellplatz und Stunde, hier mit 0,18 tags

und 0,09 nachts. Dies entspricht insgesamt 359 Bewegungen tags und 11 Bewegungen nachts.

B Anzahl der Stellplätze, hier: 122 S Gesamtfläche

1

Bayerisches Landesamt für Umwelt (2007): Parkplatzlärmstudie, Empfehlungen zur Berech-nung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen - 6. überarbeitete Auflage.

2

Verkehrsuntersuchung Bauvorhaben „Sonnenhalde“ in Neckarsulm-Amorbach, BS

Ingeni-eure, 26.01.2021.

Innenpegel

Aus dem Schallleistungspegel wird nach der VDI 2571

1

der Innenpegel wie folgt berechnet:

L

I

≈ L

W

+ 14 + 10 lg (T/V) dB(A) Mit:

L

I

Pegel im Innern

L

w

Schallleistungspegel; hier: 93,0 dB(A) tags T Nachhallzeit T = 0,16 V/A, ca. 2 s

V Volumen, hier: 9.600 m

3

Für die Tiefgarage wird ein Innenpegel von 70,0 dB(A) über 24 Stunden ange-setzt. Die Bewegungshäufigkeiten wurden im Tagesgang berücksichtigt.

(Schallquelle im Rechenmodell: Tiefgaragentor)

Zu und Abfahrten

Die Emissionen der Ein- und Ausfahrten wurden anhand der RLS-90

2

berechnet.

Das Rechenverfahren berücksichtigt jedoch keine Fahrgeschwindigkeiten unter 30 km/h. Anhand einer Studie von Müller BBM kann bei Fahrgeschwindigkeiten von 10 km/h ein um 4 dB(A) geringerer Pegel angesetzt werden als bei 30 km/h

3

. Unter Berücksichtigung eines Steigungszuschlags von 6 dB für 15 % Steigung auf der Rampe ergibt sich ein längenbezogener Schallleistungspegel von 49,5 dB(A) je Meter. Es werden je 359 Fahrten tags und 11 Fahrten in der lautesten Nachtstunde auf der Zufahrt und Abfahrt berücksichtigt.

(Schallquelle im Rechenmodell: Fahrweg TG)

1

VDI 2571 - Schallabstrahlung von Industriebauten, August 1976.

2

Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 8/1990 vom 10.04.1990 - StB 11/14.86.22-01/25 Va 90 - Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90.

3

Beckenbauer, Thomas (2011): 5. DEGA Symposium. Lärmminderungspotentiale im

Straßen-verkehr durch Elektromobilität. Planegg.

5.2.3 Spitzenpegel

Maßgeblich sind Geräuschspitzen durch Vorgänge im Freien. Demnach ist mit folgenden Schallleistungspegeln für Einzelereignisse

1,

zu rechnen:

Türenschlagen Pkw 97,5 dB(A)

Türen schlagen Transporter 100 dB(A)

Werkstatt Arbeiten 110 dB(A)

Rampe Tiefgarage 94 dB(A)

1

Bayerisches Landesamt für Umwelt (2007): Parkplatzlärmstudie, Empfehlungen zur

Berech-nung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von

Parkhäusern und Tiefgaragen - 6. überarbeitete Auflage.