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Folgende Einflussfaktoren haben Auswirkungen auf die Qualität der Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung:

o Die Angaben zu den Emissionsansätzen basieren auf einer Maximalauslas-tung („Worst Case“-Ansatz):

 Es wird ein durchgängiger Werkstattbetrieb von 8

00

-17

00

Uhr ange-setzt.

 Ein Tor der Werkstatt wird als durchgängig geöffnet betrachtet.

o Die Berechnungen der Schallimmissionen wurden mit dem EDV-Programm SoundPlan in der aktuellen Version 8.2 durchgeführt. Das Programm erfüllt die Qualitätsanforderungen der DIN 45687

1

.

Mit den gewählten Ansätzen befinden sich die in dieser Untersuchung ermittel-ten Beurteilungspegel voraussichtlich an der oberen Grenze der zu erwarermittel-ten- erwarten-den Schallimmissionen.

1

DIN 45687 - Akustik - Software-Erzeugnisse zur Berechnung der Geräuschimmissionen im

Freien - Qualitätsanforderungen und Prüfbestimmungen. Mai 2006.

6 Ergebnisse und Beurteilung 6.1 Straßenverkehr

Einwirkend auf das Planvorhaben

Die Beurteilung des Straßenverkehrs erfolgt mit den Orientierungswerten der DIN 18005

1

. Es treten folgende Beurteilungspegel im Geltungsbereich auf:

Tabelle 7- Beurteilungspegel durch den Straßenverkehr, ausgewählte Immissi-onsorte und Stockwerke

Immissionsort

Beurteilungs-pegel dB(A)

Orientierungs-wert dB(A)

Über- schreitung

dB(A) tags / nachts

Haus I 14

2.OG,O

56 / 49

55 / 45

1 / 4

Haus IV Attika 05

3.OG,S

64 / 58 9 / 13

Haus V 07,

2.OG,S

72 / 65 17 / 20

Haus VII 07

2.OG,S

72 / 65 17 / 20

Durch den umliegenden Straßenverkehr kommt es an der geplanten Bebauung zu Beurteilungspegel bis 72 dB(A) tags und bis 65 dB(A) nachts. Die Orientie-rungswerte der DIN 18005 für allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts werden tags bis 17 dB und nachts bis 20 dB überschritten.

Als weiteres Abwägungskriterium können die Immissionsgrenzwerte der 16.

BImSchV für allgemeine Wohngebiete von 59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts herangezogen werden. Die Immissionsgrenzwerte werden ebenfalls über-schritten. Die Schwellenwerte der Gesundheitsgefahr von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts, werden ebenfalls überschritten. Es werden umfassende Maß-nahmen gegenüber dem Straßenverkehr notwendig.

1

DIN 18005-1 Beiblatt 1 Schallschutz im Städtebau - Berechnungsverfahren; Schalltechnische

Orientierung für städtebauliche Planung. Mai 1987.

Ausgehende Emissionen aus dem Bebauungsplangebiet

Durch den Quell- und Zielverkehr des Neubaugebietes entsteht zusätzlicher Verkehr, dessen schalltechnischen Auswirkungen auf die bestehende Bebau-ung darzustellen sind.

Durch den zusätzlichen Verkehr, der sich durch das Bebauungsplangebiet ergibt, werden Beurteilungspegel bis 51 dB(A)tags und bis 44 dB(A) nachts an der bestehenden Bebauung erreicht. Die Pegel durch den zusätzlichen Verkehr sind nachfolgend dargestellt. Eine Veränderung zur heutigen Bestandssituation kann nicht dargestellt werden, da es für den Analysefall keine Verkehrszahlen gibt.

Tabelle 8 – Beurteilungspegel mit zusätzlichen Fahrverkehr durch das Baugebiet

Immissionsort Beurteilungspegel

Planvorhaben dB(A) tags / nachts

Amorbacher Straße 9-1

1.OG,S

51 / 43

Amorbacher Straße 9-2

1.OG,S

49 / 42

Waldweg 20

1.OG,S

51 / 44

6.2 Gewerbe

Bestehendes Gewerbe – Kfz-Werkstatt

Die Beurteilung erfolgt mit den Immissionsrichtwerten der TA Lärm

1

. Folgende Beurteilungspegel treten an den Plangebäuden durch den Betrieb der Kfz-Werkstatt auf:

Tabelle 9 - Beurteilungspegel durch den Kfz-Betrieb an den Plangebäuden, aus-gewählte Immissionsorte und Stockwerke

Immissionsort

Durch den Betrieb der Kfz-Werkstatt werden am Plangebäude I Beurteilungs-pegel bis 57dB(A) erreicht. Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für allge-meine Wohngebiete von 55 dB(A) tags werden bis 2dB überschritten. Es wer-den Maßnahmen gegenüber dem Werkstattbetrieb notwendig.

Spitzenpegel

An der geplanten Bebauung werden im ungünstigsten Fall Pegelspitzen bis 86 dB(A) tags im allgemeinen Wohngebiet erreicht. Die Forderung der TA Lärm, dass Maximalpegel die Immissionsrichtwerte tags um nicht mehr als 30 dB(A) überschreiten sollen (allgemeine Wohngebiete 85 dB(A) tags) wird an Haus I teilweise überschritten.

1

Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische

Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503),

zuletzt geändert durch Bekanntmachung des BMUB vom 1. Juni 2017 (BAnz AT 08.06.2017

B5), in Kraft getreten am 9. Juni 2017.

Geplante Tiefgarage

Die Beurteilung der Immissionen durch die geplante Tiefgarage erfolgt nach TA Lärm. Folgende Beurteilungspegel ergeben sich durch die geplante Tiefgarage an der umliegenden und der geplanten Bebauung:

Tabelle 10 - Beurteilungspegel durch die geplante Tiefgarage an der umliegen-den Bebauung und Plangebäuumliegen-den, ausgewählte Immissionsorte und Stock-werke tags und 51 dB(A) nachts erreicht. Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm wer-den tags bis 2 dB und nachts bis 11 dB überschritten.

An der bestehenden Bebauung werden Beurteilungspegel bis 43 dB(A) tags und 36 dB(A) nachts erreicht. Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm werden eingehalten.

Spitzenpegel

An der geplanten Bebauung werden im ungünstigsten Fall Pegelspitzen bis 75 dB(A) tags und nachts im allgemeinen Wohngebiet erreicht. Die Forderung der TA Lärm, dass Maximalpegel die Immissionsrichtwerte tags um nicht mehr als 30 dB(A) und nachts nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten sollen (allge-meine Wohngebiete 85 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts) wird tags eingehalten, nachts überschritten.

An der bestehenden Bebauung werden Spitzenpegel bis 59 dB(A) erreicht. Die

Forderung der TA Lärm, dass Maximalpegel die Immissionsrichtwerte tags um

nicht mehr als 30 dB(A) und nachts nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten sollen

(allgemeine Wohngebiete 85 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts) wird eingehalten.

7 Diskussion von Schallschutzmaßnahmen 7.1 Straßenverkehr

Die Orientierungswerte der DIN 18005

1

werden im Plangebiet durch die Schall-immissionen des Straßenverkehrs überschritten. Als weiteres Abwägungskrite-rium können die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV

2

herangezogen wer-den. Diese Grenzwerte stellen die Schwelle der Zumutbarkeit dar. Die Grenz-werte werden ebenfalls überschritten. Die sogenannte „Schwelle der Gesund-heitsgefahr“

3

, bei der verfassungsrechtliche Schutzanforderungen greifen, wird bei Dauerschallpegeln von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts angesetzt. Die Beurteilungspegel durch den Straßenverkehr (und auch die Schallimmissionen des Gesamtlärms) liegen teilweise oberhalb der Schwelle der Gesundheitsge-fahr.

Aufgrund der Überschreitung der Orientierungswerte der DIN 18005, der Grenzwerte der 16. BImSchV und der Schwelle der Gesundheitsgefahr werden Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Neben den Festsetzungen hinsichtlich der akustischen Dimensionierung der Umfassungsbauteile der Gebäude sind im Bebauungsplan auch Aussagen zum Schutz der Außenwohnbereiche (Balkone, Terrassen, Hausgärten etc.) und zu Lüftungseinrichtungen für Schlafräume zu treffen.

7.1.1 Aktive Lärmschutzmaßnahmen

Ein aktiver Schutz (Wände, Wälle) ist grundsätzlich passiven Maßnahmen (Schallschutzfenster, etc.) vorzuziehen. Zum vollständigen Schutz aller Ge-schosse müsste durch einen aktiven Schallschutz in Form von Wänden oder Wällen zumindest die Sichtverbindung zwischen dem jeweiligen betroffenen Gebäude und der Schallquelle unterbrochen werden. Im vorliegenden Fall wäre aufgrund der zulässigen Gebäudehöhen ein mindestens 12 m hohes Schall-schutzbauwerk südlich des Planvorhabens notwendig.

Aus städtebaulichen Gründen sind Schallschutzwände an diesem Standort nicht umsetzbar. Der Schallschutz wird über passive Maßnahmen sichergestellt.

1

DIN 18005-1 Beiblatt 1 Schallschutz im Städtebau - Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierung für städtebauliche Planung. Mai 1987.

2

Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrs-lärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. November 2020 (BGBl. I S. 2334) geändert worden ist.

3

Kuschnerus, Ulrich (2010): Der sachgerechte Bebauungsplan: Handreichungen für die

kom-munale Praxis. Bonn: vhw-Verlag Dienstleistung.

7.1.2 Passive Lärmschutzmaßnahmen

Als passiver Schallschutz sind bauliche Maßnahmen wie Schallschutzfenster und Lüftungseinrichtungen sowie eine geeignete Grundrissgestaltung zu nen-nen. Dabei gilt, dass:

o weniger schutzbedürftige Räume, wie Abstellräume, Küche und Badezim-mer, sich an den lärmbelasteten Seiten befinden sollten,

o schutzbedürftige Räume (Schlaf- und Aufenthaltsräume) zur lärmabge-wandten Seite hin orientiert werden sollten.

Als Schallschutzmaßnahmen kommen ebenfalls verglaste Laubengänge, ver-glaste Balkone, eine vorgehängte Glasfassade o.Ä. in Betracht.

Anforderungen an den Schutz gegen Außenlärm (DIN 4109)

Der Nachweis der erforderlichen Schalldämm-Maße der Außenbauteile erfolgt im Baugenehmigungsverfahren nach der jeweils aktuell gültigen DIN 4109. Im vorliegenden Fall werden die Lärmpegelbereiche der Fassung von Januar 2018 aufgeführt.

Nach DIN 4109

1

, Abschnitt 7.1, werden für die Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen gegenüber dem Außenlärm verschie-dene Lärmpegelbereiche zugrunde gelegt. Den Lärmpegelbereichen sind die vorhandenen oder zu erwartenden „maßgeblichen Außenlärmpegel“ zuzuord-nen.

Der „maßgebliche Außenlärmpegel“ wird nach DIN 4109 anhand des Ge-samtpegels aller Schallimmissionen bestimmt.

Die DIN 4109 vom Januar 2018

2

berücksichtigt bei der Ermittlung der Lärmpe-gelbereiche den Tagwert (6

00

– 22

00

Uhr) und den Nachtwert (22

00

– 6

00

Uhr).

Der maßgebliche Außenlärmpegel ergibt sich für den Tag aus dem zugehörigen Beurteilungspegel und einem Zuschlag von 3 dB(A) sowie für die Nacht aus dem zugehörigen Beurteilungspegel, einem Zuschlag von 3 dB(A) und einem Zu-schlag zur Berücksichtigung der erhöhten nächtlichen Störwirkung (10 dB(A) bei Verkehrslärm sowie bei Gewerbe). Der Beurteilungspegel für Schienenver-kehr ist aufgrund der Frequenzzusammensetzung von SchienenverSchienenver-kehrsgeräu- Schienenverkehrsgeräu-schen in Verbindung mit dem Frequenzspektrum der Schalldämm-Maße von Außenbauteilen pauschal um 5 dB zu mindern.

Gemäß DIN 4109 (2018) sind die Außenbauteile auf den entsprechend höheren Wert auszulegen.

1

DIN 4109-1 Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen. 2018.

2

DIN 4109-2 Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der

An-forderungen. 2018.

Die Anforderung an die gesamten bewerteten Bau-Schalldämm-Maße R’

W,ges

der Außenbauteile

1

von schutzbedürftigen Räumen ergibt sich unter Berück-sichtigung der unterschiedlichen Raumarten nach folgender Formel

2

:

R’

W,ges

= L

a

- K

Raumart

Mit:

L

a

Maßgeblicher Außenlärmpegel, gemäß DIN 4109-2:

2018, 4.4.5

K

Raumart

= 25 dB für Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien K

Raumart

= 30 dB für Aufenthaltsräume in Wohnungen,

Übernachtungs-räume in Beherbergungsstätten, UnterrichtsÜbernachtungs-räume und Ähnliches

K

Raumart

= 35 dB für Büroräume und Ähnliches Mindestens einzuhalten sind:

R’

W,ges

= 35 dB für Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien R’

W, ges

= 30 dB für Aufenthaltsräume, Übernachtungsräume in

Beher-bergungsstätten, Unterrichtsräume, Büroräume und Ähnliches.

1

Die erforderlichen gesamten bewerteten Bau-Schalldämm-Maße R’

W,ges

sind in Abhängigkeit vom Verhältnis der vom Raum aus gesehenen gesamten Außenfläche eines Raumes S

S

zur Grundfläche des Raumes S

G

nach DIN 4109-2:2018-01 Gleichung (32) mit dem Korrekturwert K

AL

nach Gleichung (33) zu korrigieren. Für Außenbauteile, die unterschiedlich zur maßgebli-chen Lärmquelle orientiert sind, siehe DIN 4109-2:2018-01, 4.4.1.

2

DIN 4109-1 Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen. 2018.

Tabelle 11 – Zuordnung zwischen Lärmpegelbereichen und maßgeblichem Au-ßenlärmpegel gemäß DIN 4109

1

Tabelle 7

Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel L

a

in dB

I 55

II 60

III 65

IV 70

V 75

VI 80

VII > 80

*

* Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen.

Die Lärmpegelbereiche wurden im Geltungsbereich des Bebauungsplans in Form von Rasterlärmkarten sowie als Einzelpunkte für jedes Geschoss am Rand des Baufensters dargestellt. Im vorliegenden Fall wird maximal der Lärmpegel-bereich VI erreicht.

Die Ergebnisse des Einzelnachweises können von den in der Untersuchung aus-gewiesenen Werten (Lärmpegelbereiche) aufgrund von Eigenabschirmung des Gebäudes, Gebäudestellung, Regelwerke etc. abweichen.

1

DIN 4109-1 Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen. 2018.

Lüftungseinrichtungen

Da die Schalldämmung von Fenstern nur dann sinnvoll ist, wenn die Fenster geschlossen sind, muss der Lüftung von Aufenthaltsräumen besondere Auf-merksamkeit gewidmet werden. Bei einem Mittelungspegel nachts über 50 dB(A) sind nach der VDI 2719

1

Schlafräume bzw. die zum Schlafen geeigne-ten Räume mit zusätzlichen Lüftungseinrichtungen auszuführen oder zur lärm-abgewandten Seite hin auszurichten. Zur Lüftung von Räumen, die nicht zum Schlafen genutzt werden, kann ansonsten ein kurzzeitiges Öffnen der Fenster zugemutet werden (Stoßlüftung). Nach DIN 18005 Beiblatt 1

2

ist bei Beurtei-lungspegeln nachts über 45 dB(A) selbst bei nur teilweise geöffneten Fenstern ein ungestörter Schlaf nicht mehr möglich.

Im Baugenehmigungsverfahren kann gegebenenfalls von den erforderlichen Lüftungseinrichtungen abgewichen werden (lärmabgewandte Seite). Einzel-nachweise im Baugenehmigungsverfahren können erforderlich werden.

In der nachfolgenden Abbildung sind Bereiche mit Pegelwerten > 50 dB(A) nachts in rot gekennzeichnet.

1

VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und anderen Zusatzeinrichtungen. August 1987.

2

DIN 18005-1 Beiblatt 1 Schallschutz im Städtebau - Berechnungsverfahren; Schalltechnische

Orientierung für städtebauliche Planung. Mai 1987.

Abbildung 3 - Bereiche > 50 dB(A) nachts (Rechenhöhe 12 m ü. Gelände)

Außenwohnbereiche

Neben den Nutzungen innerhalb der Gebäude sind für den Tagzeitraum auch die Außenwohnbereiche (AWB) wie Terrassen, Balkone, etc. zu schützen. Ent-sprechend Kuschnerus (2010)

1

sind zumindest bei Beurteilungspegeln von über 62 dB(A) tags auch für die Außenwohnbereiche Lärmschutzmaßnahmen zu er-greifen. Maßnahmen sind u.a.: Verglaste Balkone (Loggien), Wintergärten oder Gabionenwände in Gärten.

In der nachfolgenden Abbildung sind Bereiche > 62 dB(A) tags dargestellt.

1

Kuschnerus, Ulrich (2010): Der sachgerechte Bebauungsplan: Handreichungen für die

kom-munale Praxis. Bonn: vhw-Verlag Dienstleistung.

Abbildung 4 - Bereiche > 62 dB(A) tags (Rechenhöhe 12 m ü. Gelände)

7.2 Gewerbe - Kfz-Werkstatt

Durch den Betrieb der benachbarten Kfz-Werkstatt werden die Immissions-richtwerte der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete überschritten Da aktive Lärmschutzmaßnahmen in Form von einer Lärmschutzwand aus städtebauli-cher Sicht nicht in Frage kommen, werden die betroffenen Fenster, an schutz-bedürftigen Räumen mit Prallscheiben versehen.

7.3 Tiefgarage

Durch die geplante Tiefgarage kommt es an der geplanten Bebauung zu Über-schreitungen der Immissionsrichtwerte und des Spitzenpegelkriteriums.

Für Überschreitungen durch Parkplätze gilt folgendes:

Ist die Tiefgarage nur für die Wohnanlage vorgesehen, ist das Spitzenpegel Kri-terium nicht streng auszulegen. Gemäß dem Urteil des VGH Baden-Württem-berg

1

„findet die TA Lärm mit ihren Immissionsrichtwerten, dem Spitzenpegel-kriterium und der von ihr definierten Vorbelastung bei der Beurteilung von Im-missionen, die durch die Nutzung zugelassener notwendiger Stellplätze eines Wohnvorhabens verursacht werden, in der Regel keine Anwendung“. Im Rah-men der Abwägung wurden die Schallimmissionen dennoch ermittelt (vgl. Kap.

6.2.1, 6.2.2).

1

Urteil VGH Baden-Württemberg, Az 3 S 149/17, 23.02.2017.

8 Städtebauliche Beurteilung (Gesamtlärmbetrachtung)

Auf das Plangebiet wirken Immissionen durch den Straßenverkehr und eine Kfz-Werkstatt sowie die geplante Tiefgarage ein. In der Anlage E1-E17 sind die Ge-samtlärmpegel für den Tag- und Nachtzeitraum dargestellt.

Anmerkung: Eine Überlagerung (Addition) der Pegelwerte weist gewisse me-thodische Probleme auf. Gemäß DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) sollen die Beurteilungspegel verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehrs-, Sport-, Gewerbe- und Freizeitlärm, etc.) jeweils für sich allein mit den Orientie-rungswerten verglichen und beurteilt werden. Diese Betrachtungsweise lässt sich mit der verschiedenartigen Geräuschzusammensetzung und der unter-schiedlichen Einstellung der Betroffenen zur jeweiligen Lärmquelle begründen.

Weiterhin erscheint es problematisch, Pegel, die auf der Grundlage unter-schiedlicher Verfahren ermittelt wurden und für die unterschiedlichen Grenz-werte gelten, aufzuaddieren und gemeinsam zu beGrenz-werten. Die TA Lärm berück-sichtigt beispielsweise die „lauteste Nachtstunde“ sowie Spitzenpegel und Ein-wirkzeiten, wohingegen beim Verkehrslärm eine Mittelung über den gesamten Tag- bzw. Nachtzeitraum und keine Beurteilung von Spitzenpegeln erfolgt.

Es besteht kein allgemein anerkanntes Verfahren zur gemeinsamen Ermittlung von Verkehrs- und Gewerbelärmimmissionen. Auch existiert kein Grenz-, Richt- oder Orientierungswert für einen derartigen Summenpegel. Üblicherweise ist bei der Beurteilung von Schallimmissionen aus dem Verkehr eine Vorbelastung durch Gewerbebetriebe nicht zu berücksichtigen, ebenso ist bei der Beurtei-lung von gewerblichen Schallimmissionen, die verkehrliche Vorbelastung nicht zu berücksichtigen.

Dennoch wird zur Veranschaulichung der Auswirkungen auf das geplante Vor-haben auf die Darstellung eines Summenpegels zurückgegriffen. Die Ergebnisse sollen der Diskussion der Auswirkungen des Vorhabens im Rahmen der städte-baulichen Abwägung dienen.

Durch die Immissionen von Straßenverkehr, Kfz Betrieb und geplante Tiefga-rage ergeben sich im Plangebiet Beurteilungspegel bis 72 dB(A) tags und 65 dB(A) nachts im allgemeinen Wohngebiet.

9 Zusammenfassung

Die schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Sonnenhalde in Neckarsulm kann wie folgt zusammengefasst werden:

Straßenverkehr - einwirkend

o Durch den Straßenverkehr werden im allgemeinen Wohngebiet Beurtei-lungspegel bis zu 72 dB(A) tags und 65 dB(A) nachts erreicht. Die Orientie-rungswerte der DIN 18005

1

werden überschritten. Die Richtwerte der 16. BImSchV werden ebenfalls überschritten. Die Schwellenwerte der Ge-sundheitsgefahr von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts werden ebenfalls überschritten.

o Es sind umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen gegenüber dem Straßenver-kehr notwendig. Die Lärmschutzmaßnahmen werden durch Schließen des Gebäuderiegels und passive Maßnahmen sichergestellt.

Straßenverkehr - ausgehend

o Durch das Planvorhaben entsteht ein zusätzlicher Verkehr von 370 Kfz/24h.

o An der umliegenden Bebauung ergeben sich Beurteilungspegel bis 51 dB(A) tags und 44 dB(A) nachts.

o Eine Veränderung zur heutigen Bestandssituation kann nicht dargestellt werden, da es für den Analysefall keine Verkehrszahlen gibt.

Gewerbe - Kfz Betrieb

o Zur Beurteilung der Emissionen der benachbarten Kfz-Werkstatt werden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm

2

herangezogen. Für die geplante Be-bauung wurden die Richtwerte für allgemeine Wohngebiete von tags 55 dB(A) und nachts 40 dB(A) herangezogen. Einzelne kurzzeitige Ge-räuschspitzen sollen den Tagrichtwert um nicht mehr als 30 dB(A) und den Nachtrichtwert um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.

o Es wurde die Abstrahlung der maßgeblichen Schallquellen bestimmt und zum Beurteilungspegel zusammengefasst, unter Berücksichtigung der Ein-wirkzeit, der Ton- und Impulshaltigkeit und der Pegelminderung auf dem Ausbreitungsweg. Grundlage hierfür waren Literaturangaben.

1

DIN 18005-1 Beiblatt 1 Schallschutz im Städtebau - Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierung für städtebauliche Planung. Mai 1987.

2

Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische

Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503),

zuletzt geändert durch Bekanntmachung des BMUB vom 1. Juni 2017 (BAnz AT 08.06.2017

B5), in Kraft getreten am 9. Juni 2017.

o Es treten Beurteilungspegel bis 57 dB(A) tags auf. Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm werden tags überschritten. Nachts findet kein Betrieb statt.

o Die betroffenen Immissionsorte werden mit Prallscheiben versehen.

Tiefgarage

o Im Planvorhaben ist eine Tiefgarage mit 122 Stellplätzen vorgesehen.

o Durch die Nutzung der Tiefgarage ergeben sich an der geplanten Bebauung Beurteilungspegel bis 57 dB(A) tags und 51 dB(A) nachts. Die Immissions-richtwerte der TA Lärm werden tags bis 2 dB und nachts bis 11 dB über-schritten.

o Das Spitzenpegelkriterium der TA Lärm wird an der geplanten Bebauung tags eingehalten. Nachts wird es überschritten.

o An der umliegenden Bebauung ergeben sich Beurteilungspegel bis 43 dB(A) tags und 36 dB(A) nachts. Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm werden tags und nachts eingehalten.

o An der umliegenden Bebauung wird das Spitzenpegelkriterium der TA Lärm eingehalten.

o Mögliche Maßnahmen an der Tiefgarage sind Kapitel 7 zu entnehmen.

10 Anhang Ergebnistabellen Straßenverkehr

Rechenlaufinformation Straßenverkehr Anlage A1  A2

Eingangsdaten Straßenverkehr Anlage A3  A4

Kfz-Werkstatt

Rechenlaufinfo Kfz-Werkstatt Anlage B1  B2

Liste der Schallquellen Kfz-Werkstatt Anlage B3 – B4 Teilpegelliste und Ausbreitungsberechnung Kfz-Werkstatt Anlage B5 – A91 Tiefgarage

Rechenlaufinfo Tiefgarage Anlage C1 – C2

Liste der Schallquelle Tiefgarage Anlage C3 – C4 Teilpegelliste und Ausbreitungsberechnung Tiefgarage Anlage C5 – C25 Sonstiges

Lärmpegelbereiche Anlage D1 - E18

Gesamtlärm Anlage E1 - E17

Lärmkarten

Pegelverteilung Straße tags Karte 1

Pegelverteilung Straße nachts Karte 2

Pegelverteilung Kfz-Werkstatt tags Karte 3

Pegelverteilung Tiefgarage tags Karte 4

Pegelverteilung Tiefgarage nachts Karte 5

Rechenlaufinformation

-Projektbeschreibung

Projekttitel: Sonnenhalde Neckarsulm

Projekt Nr.: 2952

Projektbearbeiter: RR

Auftraggeber: ICG Projekt Sonnenhalde GmbH Beschreibung:

Lokale Berechnung (Anzahl Threads = 4)

Berechnungsbeginn: 13.08.2021 11:32:28 Berechnungsende: 13.08.2021 11:34:19

Rechenzeit: 01:46:933 [m:s:ms]

Anzahl Punkte: 172

Anzahl berechneter Punkte: 172

Kernel Version: SoundPLAN 8.2 (16.07.2021) - 32 bit

Rechenlaufparameter

Reflexionsordnung 2

Maximaler Reflexionsabstand zum Empfänger 200 m Maximaler Reflexionsabstand zur Quelle 50 m

Suchradius 5000 m

Filter: dB(A)

Zulässige Toleranz (für einzelne Quelle): 0,100 dB Bodeneffektgebiete aus Straßenoberflächen erzeugen: Nein Richtlinien:

Straße: RLS-19

Rechtsverkehr

Emissionsberechnung nach: RLS-19

Reflexionsordnung begrenzt auf : 2

Reflexionsverluste gemäß Richtlinie verwenden Seitenbeugung: ausgeschaltet

Minderung

Bewuchs: Benutzerdefiniert Bebauung: Benutzerdefiniert Industriegelände: Benutzerdefiniert

Bewertung: DIN 18005:1987 - Verkehr Reflexion der "eigenen" Fassade wird unterdrückt Geometriedaten

IO Attika.geo 12.08.2021 11:57:42

IO EG+OG.geo 12.08.2021 13:41:22

Situation Straße ohne Wall.sit 12.08.2021 13:41:32 - enthält:

F001.geo 02.08.2021 11:49:28

Geofile1.geo 02.08.2021 14:42:48

R001 Plangebäude.geo 11.08.2021 15:11:00

R002 Attika.geo 11.08.2021 13:40:18

R003 Bestand.geo 12.08.2021 13:41:22

Rechenlaufinformation

-S001 L1095.geo 04.08.2021 13:05:44 T001.geo 30.11.2020 14:15:52

RDGM1001.dgm 15.04.2021 16:17:46

Eingangsdaten Straßenverkehr

-Legende

Straße Straßenname

DTV Kfz/24h Durchschnittlicher Täglicher Verkehr Straßenoberfläche

M Tag Kfz/h Mittlerer stündlicher Verkehr in Zeitbereich Tag M Nacht Kfz/h Mittlerer stündlicher Verkehr in Zeitbereich Nacht

pLkw1 Tag % Prozent Lkw1 im Zeitbereich

vPkw Tag km/h Geschwindigkeit Pkw Tag

vPkw Nacht km/h Geschwindigkeit Pkw in Zeitbereich

pLkw2 Tag % Prozent Lkw2 im Zeitbereich

Drefl dB Pegeldifferenz durch Reflexionen

pLkw1 Nacht % Prozent Lkw1 im Zeitbereich

pLkw2 Nacht % Prozent Lkw2 im Zeitbereich

L'w Tag dB(A) Schallleistungspegel / Meter im Zeitbereich L'w Nacht dB(A) Schallleistungspegel / Meter im Zeitbereich

Eingangsdaten Straßenverkehr

L1095 16160 Nicht geriffelter Gussasphalt 898,0 224,0 3,00 70 70 4,00 0,0 2,10 2,80 87,52 81,04

L1095 16160 Nicht geriffelter Gussasphalt 898,0 224,0 3,00 70 70 4,00 0,0 2,10 2,80 87,60 81,12

L1095 16160 Nicht geriffelter Gussasphalt 898,0 224,0 3,00 70 70 4,00 0,0 2,10 2,80 87,80 81,28

L1095 16160 Nicht geriffelter Gussasphalt 898,0 224,0 3,00 70 70 4,00 0,0 2,10 2,80 87,96 81,44

L1095 16160 Nicht geriffelter Gussasphalt 898,0 224,0 3,00 70 70 4,00 0,0 2,10 2,80 88,27 81,75

L1095 16160 Nicht geriffelter Gussasphalt 898,0 224,0 3,00 70 70 4,00 0,0 2,10 2,80 88,82 82,28

L1095 16160 Nicht geriffelter Gussasphalt 898,0 224,0 3,00 70 70 4,00 0,0 2,10 2,80 89,30 82,75

L1095 16160 Nicht geriffelter Gussasphalt 898,0 224,0 3,00 70 70 4,00 0,0 2,10 2,80 89,78 83,23

L1095 16160 Nicht geriffelter Gussasphalt 898,0 224,0 3,00 70 70 4,00 0,0 2,10 2,80 90,25 83,71

L1095 16160 Nicht geriffelter Gussasphalt 898,0 224,0 3,00 70 70 4,00 0,0 2,10 2,80 90,75 84,20

L1095 16160 Nicht geriffelter Gussasphalt 898,0 224,0 3,00 70 70 4,00 0,0 2,10 2,80 90,75 84,20

L1095 16160 Nicht geriffelter Gussasphalt 898,0 224,0 3,00 70 70 4,00 0,0 2,10 2,80 90,30 83,75

L1095 16160 Nicht geriffelter Gussasphalt 898,0 224,0 3,00 70 70 4,00 0,0 2,10 2,80 89,85 83,30

L1095 16160 Nicht geriffelter Gussasphalt 898,0 224,0 3,00 70 70 4,00 0,0 2,10 2,80 89,39 82,84

L1095 16160 Nicht geriffelter Gussasphalt 898,0 224,0 3,00 70 70 4,00 0,0 2,10 2,80 88,94 82,39

L1095 16160 Nicht geriffelter Gussasphalt 898,0 224,0 3,00 70 70 4,00 0,0 2,10 2,80 88,49 81,94

L1095 16160 Nicht geriffelter Gussasphalt 898,0 224,0 3,00 70 70 4,00 0,0 2,10 2,80 87,94 81,42

L1095 16160 Nicht geriffelter Gussasphalt 898,0 224,0 3,00 70 70 4,00 0,0 2,10 2,80 87,80 81,28

L1095 16160 Nicht geriffelter Gussasphalt 898,0 224,0 3,00 70 70 4,00 0,0 2,10 2,80 88,06 81,49

L1095 16160 Nicht geriffelter Gussasphalt 898,0 224,0 3,00 70 70 4,00 0,0 2,10 2,80 87,69 81,19

L1095 16160 Nicht geriffelter Gussasphalt 898,0 224,0 3,00 70 70 4,00 0,0 2,10 2,80 87,34 80,89

- Rechenlaufinformation

Kfz-Werkstatt-Projektbeschreibung

Projekttitel: Sonnenhalde Neckarsulm

Projekt Nr.: 2952

Projektbearbeiter: RR

Auftraggeber: ICG Projekt Sonnenhalde GmbH

Beschreibung:

Lokale Berechnung (Anzahl Threads = 4)

Berechnungsbeginn: 16.08.2021 14:02:38 Berechnungsende: 16.08.2021 14:23:25

Rechenzeit: 20:40:603 [m:s:ms]

Anzahl Punkte: 172

Anzahl berechneter Punkte: 172

Kernel Version: SoundPLAN 8.2 (16.07.2021) - 32 bit

Rechenlaufparameter

Reflexionsordnung 3

Maximaler Reflexionsabstand zum Empfänger 200 m Maximaler Reflexionsabstand zur Quelle 50 m

Suchradius 5000 m

Filter: dB(A)

Zulässige Toleranz (für einzelne Quelle): 0,100 dB Bodeneffektgebiete aus Straßenoberflächen erzeugen: Nein Richtlinien:

Gewerbe: ISO 9613-2: 1996

Luftabsorption: ISO 9613-1

regulärer Bodeneffekt (Kapitel 7.3.1), für Quellen ohne Spektrum automatisch alternativer Bodeneffekt Begrenzung des Beugungsverlusts:

einfach/mehrfach 20,0 dB /25,0 dB

Seitenbeugung: Seitliche Pfade auch um Gelände (veraltet)

Verwende Glg (Abar=Dz-Max(Agr,0)) statt Glg (12) (Abar=Dz-Agr) für die Einfügedämpfung

Verwende Glg (Abar=Dz-Max(Agr,0)) statt Glg (12) (Abar=Dz-Agr) für die Einfügedämpfung