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2. Literaturübersicht

2.1 UV-Licht

UV-Licht bezeichnet die elektromagnetische Strahlung in einem Wellenlängenbereich von 100 bis 400 nm. Diese Bezeichnung beruht auf der Tatsache, dass sich der Strahlungsbereich direkt an den violetten Bereich des sichtbaren Lichtes anschließt.

Das UV-Spektrum wird wiederum in vier verschiedene Bereiche unterteilt: das langwellige UV-A (320-400 nm), das mittelwellige UV-B (280-320 nm), das kurzwellige UV-C (200-280 nm) und das Vakuum-UV (100-200 nm) (Abb. 1). Jeder dieser Bereiche hat unterschiedliche Funktionen und Anwendungsbereiche, welche auf die jeweilige Wellenlänge zurückzuführen sind. Beispielsweise ruft UV-A eine Pigmentierung der Haut hervor; UV-B kann Sonnenbrand und Hautkrebs verursachen und der UV-C-Bereich gilt als der keimtötende Bereich. Vakuum-UV wird von fast allen Substanzen absorbiert und kann daher nur im Vakuum übertragen werden. Auch UV-C wird in der Luft innerhalb von einigen hundert Metern fast komplett absorbiert. Daher tritt die UV-C-Strahlung unter natürlichen Umständen nicht weiträumig auf (KOUTCHMA et al. 2009).

Abbildung 1: Einteilung des elektromagnetischen Spektrums sowie zugehörige Wellenlänge.

9 2.1.1 Historie

UV-Licht wurde im Jahr 1801 vom deutschen Physiker Johann Wilhelm Ritter entdeckt (HOCKBERGER 2002). Die Entdeckung des antimikrobiellen Effekts folgte erst einige Jahre später.

Im Jahr 1877 entdeckten Downes und Blunt, dass das Sonnenlicht mikrobielles Wachstum verhindern kann. Später zeigten sie, dass die Fähigkeit von Licht zur Inaktivierung von Mikroorganismen von der Dosis und der Wellenlänge der Strahlung abhängig ist. Dabei stellten sie ferner fest, dass die kürzeren Wellenlängen des Lichtspektrums zu einer effektiveren Abtötung führen (DOWNES u. BLUNT 1877). Für die praktische Anwendung des UV-Lichts erforderte es die Entwicklung von Quecksilberdampflampen als UV-Quelle im Jahr 1901. Weiterhin wurde 1905 Quarz als ideales Material für den Lampenbau entdeckt, da es eines der wenigen Materialien ist, welches einen hohen Transmissionsgrad für UV-C-Strahlung aufweist (WRIGHT u.

CAIRNS 1998). Viele andere Materialien absorbieren diesen Teil des Lichtspektrums.

Henri und Henri zeigten 1914 zum ersten Mal den mutagenen Effekt von UV-Strahlung. Sie stellten eine Modifikation des Metabolismus von Bacillus anthracis nach deren Exposition mit UV-Licht fest (REED 2010).

1930 beschrieb Gates in einer Studie, dass Wellenlängen zwischen 260 und 270 nm die effektivste antibakterielle Wirkung zeigten. Diese Wellenlängen lagen bereits sehr nahe an der Leistung der keimtötenden Niederdruck-Quecksilberlampen. Er stellte fest, dass dieses Spektrum dem maximalen Absorptionsspektrum der Nukleinsäure entspricht. Dies war ein weiteres Indiz dafür, dass Veränderungen der Nukleinsäure für den Zelltod durch UV-Bestrahlung verantwortlich sind und nicht, wie zuvor angenommen, eine Schädigung von Proteinen (GATES 1930).

Im Jahr 1960 wurde schließlich gezeigt, dass UV-C-Licht zur Bildung von Dimeren benachbarter Pyrimidine in der DNA führen kann (REED 2010). In den kommenden Jahren wurden weitere Wirkmechanismen in Bezug auf die DNA- und Zellschädigung von UV-Licht entdeckt.

Seit vielen Jahren wird UV-C-Licht schon zur Trinkwasseraufbereitung angewendet.

Bereits 1910 wurde es zum ersten Mal zur Desinfektion von Trinkwasser in Marseille, Frankreich eingesetzt (WRIGHT u. CAIRNS 1998). Inzwischen sind

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Wasserraufbereitungssysteme in Europa und Nordamerika weit verbreitet. Der Vorteil liegt dabei im nicht-invasiven Verfahren, bei dem keinerlei desinfizierende Stoffe wie Chlor oder Ozon dem Wasser hinzugegeben werden müssen.

Auch im medizinischen Sektor spielt UV-C-Bestrahlung zur Oberflächen- und Luftdesinfektion eine wichtige Rolle.

Seit einigen Jahren findet die Anwendung von UV-C-Licht vermehrten Einzug in den Lebensmittelsektor zur Desinfektion von Oberflächen in Lebensmittelunternehmen.

Ein stetig wachsender Anwendungsbereich ist dabei zusätzlich die Verwendung zur Keimverringerung in und auf Lebensmitteln selbst, wie z.B. Fleisch, Fisch, Obst, Gemüse und Milch. Die Behandlung von bestimmten Lebensmitteln mit UV-C-Licht ist rechtlich jedoch länderspezifisch geregelt.

2.1.2 UV-Licht-Erzeugung und Strahlungsquellen

Generell wird Licht von Atomen und Ionen emittiert, wenn diese von einem hohen in einen niedrigen Energiezustand wechseln. Jedes Atom besteht aus einem Kern, welcher sich aus Protonen und Neutronen zusammensetzt. Um diesen Kern befinden sich in bestimmten regelmäßigen Abständen Elektronen. Jedes Atom besitzt einen charakteristischen Aufbau und eine charakteristische Anzahl an Protonen, Neutronen und Elektronen. Eine genaue Auflistung lässt sich dem Periodensystem der Elemente entnehmen. Je weiter ein Elektron vom Atomkern entfernt ist, desto höher ist sein Energiezustand. Je nach Besetzung der Elektronenorbitale ergeben sich bei Vollbesetzung stabilere und bei Einzelbesetzung weniger stabile Atome. So können unterschiedliche Elemente verschiedene Lichtspektren emittieren. Unter bestimmten Umständen ist die Differenz der Energielevel der Atome oder Ionen in einem Bereich, dass die freiwerdende Energie im Bereich des UV-Lichtspektrums liegt (HAKEN u.

WOLF 1996; KOUTCHMA et al. 2009).

Für die praktische Anwendung von UV-C-Licht zur Haltbarmachung von Lebensmitteln sind künstliche UV-Quellen notwendig. Die häufigsten UV-Quellen sind Niedrig- und Mitteldruck-Quecksilberdampflampen. Niedrigdrucklampen emittieren quasi-monochromatisches Licht mit einer Wellenlänge von 253,7 nm (85 % der gesamten Emission) nahe dem Maximum der DNA-Absorption. Mitteldrucklampen emittieren

11 hingegen ein polychromatisches Spektrum mit Wellenlängen von 200 bis 600 nm, mit nur 15-23 % der Emission bei 253,7 nm (KOWALSKI 2009).

Eine typische UV-Lampe ist röhrenförmig und besteht aus Quarzglas. Das Rohr ist mit einer kleinen Menge Quecksilber und einem Inertgas, üblicherweise Argon, gefüllt. Die Elektroden sind für gewöhnlich aus Wolfram. Neben der Kathode und Anode im Lampenrohr werden zusätzlich ein Starter und eine Drossel zur Erzeugung der Zündspannung benötigt (WRIGHT u. CAIRNS 1998) (Abb. 2). Bei ausgeschalteter Gasentladelampe sind die Atome in der Gasröhre neutral geladen. Dies ändert sich auch nicht, sobald ein Potential in Form einer Betriebsspannung an Kathode und Anode angelegt wird. Zur Erzeugung von Strahlung wird ein Startimpuls benötigt. Das Gas muss leitend werden, was durch eine hohe Spannung durch ein Zusammenspiel zwischen Drossel und Starter realisiert wird. Dazu erhitzt sich eine Glimmlampe im Starter, welche parallel zur Röhre geschaltet ist. Ein zunächst offener Bimetallschalter wird nach kurzer Zeit thermisch geschlossen. Es werden nun Elektronen an den Elektroden emittiert. Gleichzeitig lädt sich die Drossel -in Form einer Spule- auf und generiert ein magnetisches Feld. Nachdem sich der Bimetallschalter abgekühlt hat, erleuchtet die Glimmlampe erneut und die Spule induziert sich selbst eine hohe Spannung, was wiederum zur Beschleunigung der Elektronen im Rohr führt. Letztlich entsteht eine erste Ionisierung durch das Anlegen dieser Zündhochspannung (VOGG 2008; KOWALSKI 2009). Sind die freiwerdenden Elektronen im elektrischen Feld zwischen den Elektroden ausreichend beschleunigt, gibt es Zusammenstöße zwischen den beschleunigten Elektronen und neutralen Gasatomen (Stoßionisation).

Dadurch wird das Atom ionisiert, indem ein oder mehrere Elektronen aus der Atomschale herausgeschlagen werden und ein positiv geladenes Atom bzw. Kation übrigbleibt. Die positiv geladenen Kationen bewegen sich langsam in Richtung der negativ geladenen Elektrode; die freigesetzten Elektronen zur positiv geladenen Elektrode (WRIGHT u. CAIRNS 1998; KOWALSKI 2009).

Im Verlauf dieser Bewegung entstehen weitere Stoßionisationen und außerdem werden Atome angeregt, wenn durch den Zusammenstoß Elektronen der Atomschale von einem Zustand niedriger Energie in einen Zustand höherer Energie angehoben werden. Sobald Elektronen ihre Orbitale vom angeregten (höheren Energiezustand)

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auf einen niedrigeren wechseln, wird eine bestimmte Menge an Energie in Form von Photonen freigesetzt. Bei der zumeist spontan erfolgenden Rückkehr des Elektrons in den Grundzustand wird diese Energiedifferenz als Strahlung emittiert (Rekombination). Die genaue Wellenlänge ist dabei vom Energiegehalt des Photons und u.a. vom Atom abhängig. Die Wellenlänge lässt sich über die Planck’sche Konstante, die Lichtgeschwindigkeit und die Energie des Photons und mithin abhängig vom Atomaufbau und Anregungszustand berechnen. Im Fall der Quecksilberdampflampe wird letztendlich UV-Licht mit einer Wellenlänge 253,7 nm von der Lampe emittiert. Das zumeist eingesetzte Argon sorgt dafür, dass das Starten der Lampe erleichtert, die Lebensdauer der Elektroden verlängert und der Wärmeverlust verringert wird (KIEFER 1977; KOUTCHMA 2009).

Abbildung 2: Schematische Darstellung zur Funktionsweise einer UV-Quecksilberdampflampe.

2.1.3 Mikrobielle Inaktivierung durch UV-C-Licht

Bei der Inaktivierung von Mikroorganismen durch UV-C-Bestrahlung stellt die DNA das primäre Bestrahlungsziel dar. Die spezifischen Schäden, welche in der DNA auftreten, sind abhängig von der Lichtwellenlänge im UV-Spektrum. Der Wellenlängenbereich

13 des UV-C-Lichts entspricht dem maximalen Absorptionsspektrum der DNA und ruft daher den größten Schaden hervor.

Durch die Absorption der Photonen des UV-C-Lichts von den Pyrimidin- und Purin- Basen entstehen Photoprodukte. Dabei absorbieren die Pyrimidin-Basen ungefähr 10-Mal mehr UV-C-Photonen als Purin-Basen. Daher sind Photoprodukte, welche von den Pyrimidinen abgeleitet sind, am häufigsten zu beobachten (KOWALSKI 2009).

Zu den primären und wichtigsten Schädigungen der DNA zählen die Cyclobutan-Pyrimidin-Dimere (CPD) sowie Pyrimidin 6-4 Pyrimidon Photoprodukte (6-4 PP). Dabei treten die CPD am häufigsten auf, während 6-4 PP nur ca. 25 % des durch UV-Licht verursachten DNA Schadens ausmachen. Das 6-4 PP ist jedoch der größere Letalitätsfaktor, da dieser Schaden weniger effizient repariert werden kann (KOEHLER et al. 1996).

Die genannten Läsionen verursachen strukturelle Veränderungen in den DNA-Molekülen, die die physiologische RNA-Transkription und DNA-Replikation inhibieren.

Dies führt zu Mutationen, einer gehemmten Reproduktionsrate und letztendlich zum Zelltod (FRIEDBERG et al. 2006).

CPD entstehen, wenn eines von zwei benachbarten Pyrimidinen ein Photon absorbiert, was die Formation einer zyklischen Verbindung zwischen den Pyrimidinen induziert (Abb. 3 a). An dieser Reaktion sind die Kohlenstoffatome (C) 5 und 6 der jeweiligen Pyrimidine beteiligt. CPD werden zwischen Thyminen (TT), Cytosinen (CC) oder Cytosin und Thymin (CT oder TC) gebildet (RASTOGI et al. 2010).

Bei den 6-4 PP läuft ein ähnlicher Prozess ab, es kommt aber zu keiner Ringformation.

Hier entsteht eine kovalente Verbindung zwischen dem C6 der einen und dem C4 der anderen Pyrimidin-Base (Abb. 3 c). Die Bildung von 6-4 PP ist am häufigsten mit CC und TC zu beobachten, während TT- oder CT-Sequenzen weniger oft festzustellen sind (RASTOGI et al. 2010).

Eine weitere relevante, durch UV-C-Licht verursachte Läsion der DNA ist das Sporen-Photoprodukt (SP). Dieses tritt jedoch -wie im Terminus impliziert- nur bei Sporen auf, macht dort aber den größten Anteil des Schadens aus. SP entstehen, wenn sich die Methyl-Gruppe eines der benachbarten Thymin-Moleküle mit dem C5 des anderen Thymins verbindet (Abb. 3 b). Sie haben eine deutlich geringere letale Wirkung als

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CPD und 6-4 PP, da sie innerhalb von kurzer Zeit effizient repariert werden können.

Dies könnte die höhere UV-C-Resistenz von Sporen im Vergleich zu vegetativen Bakterienzellen erklären (SETLOW 2001).

Abbildung 3: Primäre DNA-Photoprodukte nach UV-C-Bestrahlung: a. Cyclobutan-Pyrimidin-Dimer (CPD) b. Sporen-Photoprodukt (SP) c. Pyrimidin 6-4 Pyrimidon Photoprodukt (6-4 PP) (modifiziert nach GAYÁN et al. 2014).

2.1.4 Reparaturmechanismen der Mikroorganismen

Die Mikroorganismen können sich vor einer potentiellen Schädigung durch UV-C-Strahlung durch speziell entwickelte Reparaturmechanismen schützen. Der schnellste und effizienteste Mechanismus ist die Photoreaktivierung.

15 Die Photoreaktivierung ist primär durch die Katalyse des Enzyms Photolyase bedingt.

Dieses Enzym kann die Verbindungen zwischen den Pyrimidinen, welche durch die UV-C-Strahlung entstehen, wieder lösen. Um die Photolyase zu aktivieren, ist allerdings sichtbares Licht im violetten/blauen Bereich (350-500 nm) notwendig (SANCAR 2000).

Die Photolyase ist ein Flavin-abhängiges Reparatur-Enzym. Es besteht aus einem katalytischen Kofaktor und einem aufnehmenden Kofaktor. Bekannte Licht-aufnehmende Kofaktoren sind 5,10-Methenyltetrahydrofolat (MTHF), 8-Hydroxy-5-Desazariboflavin (8-HDF) und das Flavin-Mononukleotid (FMN). Diese absorbieren Lichtenergie und geben sie an ein reduziertes Flavin-Adenin-Dinukleotid (FADH-), den katalytischen Kofaktor, ab. Dadurch kommt es zu einem Elektronentransfer von dem katalytischen Kofaktor auf den im aktiven Zentrum des Enzyms gebundenen CPD, sodass ein Pyrimidin-Dimer-Anion entsteht. Das Dimer-Anion lagert sich spontan um und der Cyclobutan-Ring zwischen den beiden Pyrimidinen wird gespalten. Das Elektron wird anschließend wieder auf das Flavin-Molekül übertragen (RASTOGI et al.

2010) (Abb. 4).

Abbildung 4: Schematische Darstellung der DNA-Reparatur durch Photoreaktivierung (modifiziert nach RASTOGI et al. 2010).

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Die Photoreaktivierung gehört zu den Reparaturmechanismen, die bereits vor der DNA-Replikation stattfinden können. Andere Reparaturmechanismen wie die sogenannte Dunkelreparatur laufen während der DNA-Replikation ab. Sie benötigen kein zusätzliches sichtbares Licht, weisen jedoch nicht die gleiche Effektivität wie die Photoreaktivierung auf.

Die Dunkelreparatur gehört zu den Exzision-Reparaturmechanismen. Dabei wird der Schaden aus dem DNA-Strang herausgeschnitten und in die entstandene Lücke werden mit Hilfe der DNA-Polymerase I neue Nukleotide eingesetzt. Der gegenüberliegende Teil des DNA-Strangs dient dazu als Vorlage (GAYÁN et al. 2014).

2.1.5 Rechtliche Lage zur Verwendung von UV-Licht

Die gesetzliche Lage zur Behandlung von Lebensmitteln mit Strahlung (Elektronen, Gamma- und Röntgenstrahlen, Neutronen oder ultraviolette Strahlen) lässt sich zunächst in deutsches bzw. nationales, europäisches sowie internationales Recht unterteilen.

Die wesentlichen EU-Richtlinien stellen die Richtlinie 1999/2/EG sowie 1999/3/EG dar, welche die Rechtsvorschriften für die Bestrahlung von Lebensmitteln bestimmen. In den EU-Ländern ist es jedoch unterschiedlich geregelt, welche bestrahlten Lebensmittel zugelassen sind. So dürfen in den Niederlanden beispielsweise Froschschenkel, Hülsenfrüchte und Eierzeugnisse mit ionisierender Strahlung behandelt werden (2009/C283/02), während es in Deutschland nur für getrocknete aromatische Kräuter und Gewürze erlaubt ist. Gemäß §54 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) dürfen jedoch auch Lebensmittel aus anderen EU-Ländern, die nicht den in Deutschland geltenden Vorschriften entsprechen, in den Verkehr gebracht werden. Einen Antrag auf eine solche Allgemeinverfügung muss von demjenigen gestellt werden, der als Erster die Erzeugnisse in das Inland zu verbringen beabsichtigt. Nach Prüfung des Antrags kann eine Allgemeinverfügung vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit mit Einvernehmen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erlassen werden. Zurzeit gibt es eine solche Allgemeinverfügung nur für bestrahlte tiefgefrorene Froschschenkel.

17 UV-C-Strahlung darf in Deutschland gemäß §1 IV Nr.1-3 LMBestrV für die Desinfektion von Trinkwasser, Oberflächen von Obst und Gemüse sowie Käse während der Lagerung angewandt werden. Eine indirekte Exposition von Lebensmitteln bei der Desinfektion von Luft ist ebenfalls erlaubt.

Bezüglich der Bestrahlung von Fleisch gilt in der EU gemäß Artikel 45 der Durchführungsverordnung 2019/627, dass der amtliche Tierarzt frisches Fleisch für genussuntauglich erklären muss, wenn es unzulässigerweise mit ionisierender Strahlung -einschließlich UV-Strahlung- behandelt wurde.

Um Lebensmittel im Herstellungsprozess mit UV-C-Strahlung behandeln zu dürfen, muss zunächst eine Zulassung als neuartiges Lebensmittel im Rahmen der Novel-Food-Verordnung (VO EU 2015/2283) erwirkt werden. Die Behandlung mit UV-C-Licht fällt dabei unter Art. 3 II lit. a Nr. 7 VO EU 2015/2283. Gemäß Art. 3 wird ein Lebensmittel als neuartiges Lebensmittel eingestuft, wenn bei der Herstellung ein vor dem 15. Mai 1997 in der Union für die Herstellung von Lebensmitteln nicht übliches Verfahren angewandt worden ist, das bedeutende Veränderungen der Zusammensetzung oder Struktur eines Lebensmittels bewirkt, die seinen Nährwert, seine Verstoffwechselung oder seinen Gehalt an unerwünschten Stoffen beeinflussen.

Solche neuartigen Lebensmittel, wie z.B. UV-behandelte Pilze, sind in der Unionsliste neuartiger Lebensmittel zu finden (Anhang der Durchführungsverordnung 2017/2470).

In den USA darf eine UV-C-Bestrahlung bereits bei Lebensmitteln zum Einsatz kommen, wenn dabei bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden (21CFR179.39).

Diese Vorrausetzungen sind zum Beispiel, dass die Bestrahlung nicht mit einer Produktion von Ozon einhergeht und eine bestimmte Strahlungsintensität eingehalten wird.

2.1.6 Anwendung auf Fleisch und Fleischerzeugnisse

Es existieren bereits einige Studien, die den Effekt einer UV-C-Bestrahlung auf Fleisch und Fleischerzeugnisse vor allem in Bezug auf die mikrobielle Reduktion, aber auch auf Produktveränderungen analysierten. Die verwendeten UV-C-Dosen und erreichten mikrobiellen Reduktionen variieren dabei.

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ISOHANNI u. LYHS (2009) reduzierten Campylobacter (C.) jejuni auf Hähnchenfleisch um 0,8 log10 KbE/g mit einer UV-C-Dosis von 32,9 mJ/cm². CHUN et al. (2010) erreichten auf Hähnchenfleisch Reduktionen von Listeria (L.) monocytogenes und Salmonella (S.) Typhimurium um bis zu 1,29 bzw. 1,19 log10 KbE/g nach einer Bestrahlung mit 5 kJ/m², während LÁZARO et al. (2014) die Anzahl an Salmonella spp.

auf Hähnchenfleisch mit 234 mJ/cm² um bis zu 0,57 log10 KbE/g verringerten.

Auf Schweinefleisch reduzierten WONG et al. (1998) Escherichia (E.) coli und S. Senftenberg um 1,5 bis 2,0 log10 KbE/g mit einer Dosis von bis zu 200 mJ/cm². Mit 2000-4000 mJ/cm² verringerten SOMMERS et al. (2010a) Salmonella spp., L. monocytogenes und Staphylococcus aureus zwischen 0,4 und 0,6 log10-Stufen.

Über den Einfluss der UV-C-Behandlung auf Fleischerzeugnisse gibt es nur sehr wenige veröffentlichte Studien. Auf Frankfurter Würstchen konnten SOMMERS et al.

(2010b) Reduktionen von 1,53 bis 1,64 log10 KbE/g erreichen. CHUN et al. (2009) bestrahlten Schinken mit 800 mJ/cm² und verringerten die Anzahl an L. monocytogenes, S. Typhimurium und C. jejuni um 2,74, 2,02 und 1,72 log10 KbE/g.

Neben signifikanten Reduktionen der mikrobiellen Kontamination von Fleisch und Fleischerzeugnissen konnte in Lagerungsversuchen zusätzlich eine verlängerte Haltbarkeit nach einer UV-C-Behandlung festgestellt werden (CHUN et al. 2010;

LÁZARO et al. 2014).

Bezüglich der Qualitätsveränderungen wurde vor allem der Einfluss von UV-C-Licht auf die Farbe von Fleisch untersucht. In einigen Studien konnten zwar signifikante Farbveränderungen messtechnisch festgestellt werden, jedoch waren diese Veränderungen so gering, dass eine sensorische Veränderung des Aussehens und damit die Qualität nicht ausschlaggebend beeinflusst wurden (CHUN et al. 2010;

HAUGHTON et al. 2011; LÁZARO et al. 2014).

Bezüglich des Einflusses von UV-C-Licht auf den pH-Wert von Fleisch konnte gezeigt werden, dass es je nach Dosis zu geringeren Erhöhungen des pH-Wertes während der Lagerung kommt, was durch die niedrigere bakterielle Belastung des Fleisches und damit eine geringere Produktion von Substanzen, die den pH-Wert beeinflussen können, bedingt sein könnte (CHUN et al. 2010). LÁZARO et al. (2014) konnten weiterhin keinen Einfluss einer UV-C-Bestrahlung auf die Bildung von biogenen

19 Aminen in Hähnchenfleisch, die auch bakteriell bedingt sein kann, feststellen.

Oxidative Veränderungen durch UV-C-Licht wie beispielsweise eine vermehrte Bildung von Thiobarbitursäure-reaktive Substanzen scheinen erst bei dem Einsatz von sehr hohen Dosen aufzutreten (PARK u. HA 2015).

MCLEOD et al. (2018) berichten über sensorische Veränderungen durch UV-C-Licht.

Nach der Behandlung stellten sie Abweichungen in Geruch und Geschmack von Hähnchenfleisch fest.

2.2 In der Studie verwendete Mikroorganismen