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heißt: Überblick haben ...

... koordinieren, Ziele setzen, Richtung weisen.“

Marlies Blohm-Harry (Unternehmerin des Jahres 1986)

5. 5. Abläufe

Comic: Abläufe

- Preisgestaltung: Für die Festlegung des Preises müssen wir uns an den Kosten orien-tieren, die während der Entwicklung des Pit Green entstanden, an dem, was die poten-ziellen Kunden bereit sind zu zahlen und an dem Gewinn, den wir erzielen möchten.

- Veranstaltungen: Das letzte Paket betrifft die Turniere und Events, durch die wir auf unser Produkt aufmerksam machen wollen.

Wenn wir die Reihenfolge bestimmt haben, teilen wir jedem Projektpaket Mitarbeiter zu, die für die Bearbeitung des jeweiligen Bereiches zuständig sind.

Zum Schluss legen wir fest, wie viel jedes Projektpaket kosten darf. Für das Design ver-anschlagen wir nur 5.000 €, da wir es eigenständig bearbeiten. Das teuerste Projektpaket ist die Technik. Hier müssen wir die externen Kosten für das Fachwissen, die Entwicklung und Fertigung berechnen.

Beispiel

1) Projektpakete

Nachdem wir aus den Produktanforderungen die Produktleistungen abgeleitet haben, fassen wir diese in Pakete zusammen.

Hier haben wir die Pakete für den Pit Green zusammengestellt:

Projektpaket Produktleistungen

Design Formgebung und Materialien

vier Schläger Abmaße Verpackung

Technik Abzugsstreifen, „Slider“

vier Schläger

verschiedenen Ausstattungslinien, Werbeauf-kleber, Turnierkoffer, Bälle, Golftasche, Ersatz-Slider

Übungsoberfl äche aus Plexiglas zum Einlochen Dokumentation Handbuch/Spielanleitung, Broschüren

Preisgestaltung Preiskalkulation

Veranstaltungen Community, Turniere, Events

Nachdem wir die Pakete festgelegt haben, bestimmen wir die Reihenfolge, in der sie bearbeitet werden sollen. Dafür verwenden wir erneut die Bewertungsskala ++ bis --.

- Design und Technik: Für Pit Green gilt, dass wir das Design und die Technik parallel um-setzen müssen, denn beide Bereiche müssen aufeinander abgestimmt sein. Wir können nicht zuerst das Design festlegen und danach die Technik daran anpassen oder umge-kehrt. Die Entwicklung der äußeren Form geht Hand in Hand mit der Entwicklung der Technik.

- Patentanmeldung: Hier melden wir nun das Patent an. Wie das funktioniert, erklären wir euch in der anschließenden Einheit Schutzrechte.

- Dokumentation: Nach der erfolgreichen Patentanmeldung erstellen wir die Handbücher, Spielanleitungen und Broschüren.

Zubehör, das extern ange-fertigt wird: Zahnstange, Zahnrad, Schläger, Turnier-koffer, Bälle, Golftasche, Übungsoberfl äche (siehe 2. Schutzrechte) Erfi ndung beim deutschten Patent- und Markenamt in München anmelden Handbuch und Broschüren formulieren

-Meine Idee

Macht euch nun Gedanken über die Projektpakete, die ihr aus euren Produktleistungen ableiten könnt. Ordnet sie in der Reihenfolge, in der sie bearbeitet werden sollen.

1) Projektpakete

Projektpaket Produktleistungen

5.2 Schutzrechte

Was sind Schutzrechte?

Stellt euch vor, ihr habt eine Erfi ndung gemacht und ein anderer klaut sie euch. Doch damit nicht genug. Nun erzählt er überall, er wäre der Erfi nder, vermarktet diese, ver-dient damit Geld und profi tiert von eurem Eigentum. Ihr ärgert euch darüber, doch es gibt keine Möglichkeit, den Diebstahl eurer Idee zu beweisen.

Um dies zu verhindern, gibt es Schutzrechte, die hier zum Tragen kommen. Durch die Anmeldung kann man sein geistiges Eigentum, in diesem Fall eine Erfi ndung, vor der Verwendung durch Dritte schützen.

Welche Arten von Schutzrechten gibt es?

5.2.1 Patent

Der Begriff Patent leitet sich vom lateinischen Begriff „patentis“ ab, was „offen daliegend“

bedeutet. Ein Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht und gewährt dem Antragsteller ein zeitlich begrenztes Ausschlussrecht gegenüber Dritten. Patente werden vom Deutschen Patent- und Markenamt DPMA vergeben und sind dazu da, anderen zu untersagen, „die patentliche Erfindung zu verwenden, d.h. beispielsweise ein geschütztes Erzeugnis gewerblich herzustellen, anzubieten oder zu benutzen oder ein geschütztes Verfahren gewerblich anzuwenden“8.

Gegenstand von Patenten sind Verfahren und Erzeugnisse. Kriterien, die für die Erteilung eines Patentes von Bedeutung sind, sind sowohl die Neuheit der Erfi ndung als auch ihre gewerbliche Anwendbarkeit. Der Faktor Neuheit bedeutet, dass eine Erfindung dem aktuellen Stand der Technik voraus ist und der Öffentlichkeit vor dem Tag der Anmeldung in keiner Weise zugänglich war. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird vom Patent-

Abb.: Schutzrechte

5.2.5 Urheberrecht

Werke aus Literatur, Kunst und Wissenschaft, sowie Software, die aus eigener geistiger Schöpfung entstanden ist, werden durch das Urheberrecht geschützt. Das betrifft z. B.

Musikstücke, Zeichnungen und Schriftdokumente. Dieses Schutzrecht kann im Gegen-satz zu den anderen nicht beim DPMA beantragt werden. Es entsteht mit dem Werk selbst.

Für einen einwandfreien Nachweis des Urheberrechts muss das Werk nach seiner Fertig-stellung bei einem Anwalt oder einem Notar hinterlegt werden. Dann können der Urhe-ber oder der SchutzrechtsinhaUrhe-ber Dritten die Verwendung des Werkes verbieten. Aus-nahmen ergeben sich durch die Verwendung von Zitaten: Teile eines Werkes dürfen zitiert werden, wenn sie als solche gekennzeichnet werden.

Dem deutschen Urheberrecht nach ist ausschließlich der Schöpfer eines Werks der Urheber. Die wirtschaftlichen Nut-zungsrechte werden allerdings oftmals abgetreten, z.B. an einen Verlag oder den Arbeitgeber. Im Gegensatz dazu kann beim amerikanischen Copyright © z.B. auch der Auftraggeber eines Kunst-werks zum Urheber werden. Egal, wel-ches Schutzrecht in eurer Situation in Frage kommt, denkt daran, den Schutz zu erlangen, bevor ihr eure Erfi ndung bzw. euer Werk in irgendeiner Form ver-öffentlicht. Dies gilt auch dann, wenn ihr meint, es sei noch nicht fertig oder ausgereift. Nach einer Veröffentlichung kann ein Patentschutz nicht mehr erteilt werden. Für eine Absicherung käme dann nur noch das Gebrauchsmuster in Frage, das noch innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Veröffentlichung angemeldet werden kann.

Welche Funktionen haben Schutzrechte?

Schutzrechte erfüllen grundsätzlich zwei Funktionen: die eines Schildes, das seinen Besit-zer schützt und die einer Waffe, mit der man den Wettbewerbern entgegentritt.

Schutzrechte als Schild gewährleisten:

- Schutz vor Ideenklau,

- Monopole über größere Zeiträume hinweg, - Schutz auf in- und ausländischen Märkten, - Schutz vor in- und ausländischen Wettbewerbern.

und Markenamt geprüft. Nach der An-meldung kann innerhalb von 12 Monaten der Patentschutz auf das Ausland über-tragen werden. In Deutschland haben Patente nach ihrer Anmeldung eine maxi-male Laufzeit von 20 Jahren. Nach Ende dieser Zeit sind Patente verjährt, das heißt, sie dürfen von jedem verwendet werden.

5.2.2 Gebrauchsmuster

Patente und Gebrauchsmuster sind sich ähnlich, das Patent ist sozusagen der große Bruder des Gebrauchsmusters.

Gegenstand eines Gebrauchsmusters sind Erzeugnisse, im Gegensatz zu Pa-tenten aber keine Verfahren. Sie müssen ebenfalls gewerblich anwendbar und neu sein. Im Gegensatz zum Patent muss ein Gebrauchsmuster nicht zwingend vom Patent- und Markenamt geprüft werden.

Die Laufzeit von Gebrauchsmustern be-trägt höchstens 10 Jahre.

5.2.3 Geschmacksmuster

Geschmacksmuster beziehen sich auf die äußere Erscheinung einer Erfi ndung wie z. B.

auf das Design. Es muss sich hierbei ebenfalls um eine Neuerung, um eine besondere Eigenschaft handeln. In Deutschland haben Geschmacksmuster eine Laufzeit von 15 Jahren.

5.2.4 Marke

Die Marke kann geschäftliche Bezeichnungen, Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen, Farben oder Farbzusammenstellun-gen vor der Verwendung von Dritten schützen. Marken erkennt man an den Zeichen ®, ™, und SM. Eine Marke muss nichts Neues sein, sie kann auch angemeldet werden, obwohl sie der Öffentlichkeit bereits bekannt ist. Voraussetzung ist allerdings, dass noch kein anderer diese Marke schützen wollte. Marken haben eine Laufzeit von 10 Jahren und können jeweils für 10 Jahre verlängert werden.

Warum schützen sich Unternehmen?

Unternehmen möchten mit ihren Produkten Geld verdienen. Da die Lebensdauer eines Produktes in der Regel nur begrenzt ist, bringen Unternehmen immer wieder neue Pro-dukte auf den Markt.

Für Unternehmen gibt es grundsätzlich vier Möglichkeiten, neue Produkte zu erwerben.

Sie können die Entwicklung im eigenen Haus durchführen oder externe Entwickler dafür beauftragen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, gegen Bezahlung Patentinhalte zu nutzen und somit fremdes Know-how im eigenen Produkt zu verwenden. Die vierte, extreme Möglichkeit besteht in der Übernahme anderer Unternehmen.

Die Entwicklung von Produkten kostet viel Geld und soll durch den Verkauf derselbigen wieder eingenommen werden. Natürlich möchten Unternehmen diese Einnahmen nicht mit Nachahmern teilen, die ihre Produkte kopieren und sich dadurch die Kosten für die Entwicklung sparen. Unternehmen sind in dieser Hinsicht also nichts anderes als ein Er-fi nder, nur im großen Stil. Deshalb schützen auch Unternehmen ihre ErEr-fi ndungen bzw.

Teile ihrer Erfi ndungen.

Ob ein Unternehmen eine eigene Entwicklung absichert, die Idee eines externen Entwick-lers gemeinsam mit ihm schützt, eine geschützte Idee eines Externen erwirbt oder ein anderes Unternehmen übernimmt, das über ein schutzrechtlich abgesichertes Produkt-portfolio verfügt – Schutzrechte spielen in jedem Fall eine entscheidende Rolle.

Wenn ihr mehr Informationen zu Patenten und Patentvermarktung haben möchtet, könnt ihr diese in den INSTI-Broschüren „Lei(d)tfaden der Patentvermarktung“ und

„Mit dem Patent zum Erfolg“ nachlesen.

Schutzrechte als Waffe ermöglichen:

- aggressive Preisstrategie – hohe Preise realisierbar, - Expansion auf in- und ausländische Märkte, - Besetzen und Ausbauen von Geschäftsfeldern,

- Sicherung des Produktlebenszyklus – keine Konkurrenzprodukte.

Was kosten Schutzrechte?

Um euch für oder gegen ein Schutzrecht zu entscheiden, müsst ihr euch neben dem Um-fang und der Dauer des Schutzes und den Fristen auch über die Kosten einer Anmeldung im Klaren sein. Bei guter Planung zahlen sie sich aus. Für die Anmeldung eines Patentes beim Deutschen Patent- und Markenamt werden derzeit 60 € Anmeldegebühr verlangt.

Innerhalb von sieben Jahren nach der Anmeldung muss ein Prüfungsantrag gestellt werden. Erst nach der Prüfung durch das Patent- und Markenamt ist sicher, ob es sich bei der Erfi ndung um etwas Neues handelt. Der Prüfungsantrag kostet 350 €. Ebenfalls zu nennen sind die Jahresgebühren, die ab dem dritten Patentjahr anfallen (z.B. 70 € für das dritte, 350 € für das zehnte Patentjahr).

Generell ist es empfehlenswert, einen Patentanwalt mit der Formulierung der Patent-schrift zu beauftragen, das hat qualitativ positive Auswirkungen auf die Patentan-meldung. In Deutschland betragen die Kosten dafür meist zwischen 3.000 und 5.000 €.

2) Gebrauchsmuster

3) Geschmacksmuster

4) Marke

5) Urheberrecht

Beispiel

2) Patent

Zur Veranschaulichung haben wir euch eine Patentschrift von Pit Green eingefügt, erteilt am 02.11.2006.

Meine Idee

Macht euch nun Gedanken über die Schutzrechte und überlegt, welche für euch relevant sein könnten.

2) Schutzrechte 1) Patent

6.1 Projektinvestitionen

Was sind Projektinvestitionen?

Im Allgemeinen spricht man von einer Investition, wenn fi nanzielle Mittel eingesetzt werden, um aus bestehenden Unternehmungen neue oder höhere Gewinne zu erzielen.

Dabei kann man zwischen drei Investitionsarten unterscheiden:

6.1.1 Sachinvestitionen

Das Investieren in materielle Güter, also das Kaufen, Bauen, Mieten oder Leasen mate-rieller Güter wie Grundstücke, Gebäude, Maschinen und Geräte, Einrichtungen (z.B. Büro-ausstattung), Firmenfahrzeuge und Materialien nennt man Sachinvestitionen.

6.1.2 Immaterielle Investitionen

Der Begriff „immaterielle Güter“ unterteilt sich in die zwei Bereiche Dienstleistungen und Rechte. Die durch Rechtsanwälte oder Ärzte erbrachte Leistung (menschliche Leistung) ist beispielsweise dem Bereich Dienstleistungen zuzuordnen. Für den Bereich Rechte sind Lizenzen und Patente ein gutes Beispiel.