Trink- und Badewasseruntersuchungen
Übersicht über die Anzahl der 2019 im LAV untersuchter Proben im Dezernat Umwelt- und Wasserhygiene
Untersuchte Anlagen Anzahl untersuchter Proben 2019
Trinkwasser
öffentliche Trinkwasserversorgung 9.917
davon zentrale und dezentrale Wasserwerke 3.727
davon Anlagen der ständigen Wasserverteilung
(Trinkwasser-Installation) 6.190
Kleinanlagen zur Eigenversorgung 140
mobile Versorgungsanlagen und Anlagen zur zeitweisen
Verteilung des Trinkwassers 546
sonstige Untersuchungen 255
Summe Trinkwasser-Untersuchungen 10.858
Badewasser
Badebecken nach DIN 19643 3.560
Badebecken mit biologischer Aufbereitung 88
Badegewässer nach Badegewässerverordnung 584
sonstige Untersuchungen 97
Summe Badewasser-Untersuchungen 4.329
▲ Tab. 6: Übersicht über die 2019 im LAV durchgeführten Untersuchungen in Bezug auf die Art der Trink- und Badewasseranlagen
Nachstehend werden die im mikrobiologischen Wasserlabor erbrachten Untersuchungsleistungen aufgeschlüsselt dargestellt. Diese Darstellung erfolgt ohne Bezug zu den untersuchten
Wasserversorgungsanlagen oder Anlagen des Badewesens.
Aufgrund des sehr umfangreichen Spektrums an chemischen, physikalischen und physikalisch-chemischen Parametern (insgesamt > 250 Parameter), auf die Trink- und Badewasserproben untersucht werden, wird hier auf eine differenzierte Darstellung verzichtet.
Die nachfolgenden Tabellen und Grafiken zeigen die Häufigkeit der beobachteten Abweichungen von vorgegebenen Grenz-/Richtwerten oder normativen Anforderungen. Da die Daten auch Untersuchungen beinhalten, die z. B. im Rahmen von baulichen Maßnahmen, aufgrund von Beschwerden oder zur
Ursachenklärung bei Erkrankungsgeschehen durchgeführt wurden, ist eine Aussage über die Qualität der Trinkwasserversorgung oder über die Qualität der Bäder hieraus nicht ableitbar.
Für die Bewertung, inwieweit Qualitätsanforderungen eingehalten werden, erfolgen jährlich
umfassende Auswertungen auf der Grundlage von repräsentativen Untersuchungen, die in der Zentralen Wasserdatenbank des Landes Sachsen-Anhalt zusammengeführt werden.
Für die Berichterstattung über die Qualität der Trinkwasserversorgung an Bund und EU erfolgt eine Auswertung der Untersuchungsergebnisse von repräsentativen Probennahmen durch die
Gesundheitsämter im Rahmen ihrer Überwachungstätigkeit und durch die Wasserversorger im Rahmen ihrer Eigenüberwachung (siehe auch § 21 Abs. 3 TrinkwV) *1).
Analog erfolgt eine Bewertung der Daten aus den Untersuchungen für die Badegewässer und ist Grundlage für die zentrale Berichterstattung an Bund und EU ein. Grundlage hierfür sind die Vorgaben der Badegewässerverordnung in Sachsen-Anhalt *2).
Auswertung der mikrobiologischen Untersuchungen von Trinkwasserproben
Die Untersuchung des Trinkwassers erfolgt auf der Grundlage der TrinkwV in Verbindung mit dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)*3). Folgende Parameter werden routinemäßig oder aufgrund bestimmter Gegebenheiten bzw. auf Anordnung durch das zuständige Gesundheitsamt in die Untersuchung einbezogen:
Intestinale Enterokokken, Escherichia coli (E. coli), Coliforme Bakterien, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C, Clostridium perfringens, Pseudomonas aeruginosa und Legionellen.
Die Tabelle 7 gibt einen Überblick über die Zahl der insgesamt im LAV durchgeführten Untersuchungen je Parameter sowie die Häufigkeit der Beanstandungen. Als Beanstandung gelten unabhängig von der Art der Trinkwasserversorgungsanlage
• die Überschreitung der in der TrinkwV ausgewiesenen Grenzwerte,
• für Pseudomonas aeruginosa der Positivnachweis unabhängig von der Größenordnung der nachgewiesenen Koloniezahl und
• für Legionellen die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes.
Intestinale Enterokokken Intestinale Enterokokken Coliforme Bakterien Koloniezahl bei 22 °C Koloniezahl bei 36 °C Clostridium perfringens Pseudomonas aeruginosa Legionellen
Anzahl untersuchter Proben 4.172 5.257 5.265 5.265 5.271 233 1.834 5.256
Beanstandung in % 3,1 0,8 6,1 0,9 4,6 5,2 3,0 11,6
▲ Tab. 7: Mikrobiologische Untersuchungen von Trinkwasserproben 2019 im LAV
Auswertung der mikrobiologischen Untersuchungen von Badewasserproben Die Untersuchung von Badewasserproben erfolgt auf der Grundlage des IfSG
• für Badebecken nach DIN 19643:2012*4) in Verbindung mit der UBA-Empfehlung*5),
• für Badegewässer nach Badegewässerverordnung Sachsen-Anhalt,
• für Bäder mit biologischer Aufbereitung nach der UBA-Empfehlung*6) in Verbindung mit den FLL-Richtlinien*7).
Folgende Parameter sind zu untersuchen:
• für Becken Intestinale Enterokokken, Escherichia coli (E. coli), Koloniezahl bei 36 °C, Pseudomonas aeruginosa und Legionellen,
• für Badegewässer Intestinale Enterokokken und Escherichia coli (E. coli).
In der Tabelle 8 sind für die einzelnen Parameter die Zahl der 2019 im LAV untersuchten
Probenzahlen im Vergleich zu den beobachteten Beanstandungen dargestellt. Aufgrund unterschiedlicher Untersuchungsverfahren für Badegewässer und Becken (nach DIN 19643 bzw. mit biologischer
Aufbereitung) erfolgte auch eine differenzierte Darstellung der Untersuchungsleistungen.
Als Beanstandung gelten
• die Überschreitung der in der Badegewässerverordnung Sachsen-Anhalt benannten zulässigen Einzelwerte und
• die in der DIN und in den UBA-Empfehlungen festgelegten Parameterhöchstwerte.
Intestinale Enterokokken [Badegewässer] Escherichia coli (E.coli) [Badegewässer] Intestinale Enterokokken [Becken] Escherichia coli (E. coli) [Becken] Koloniezahl bei 36 °C [Becken] Pseudomonas aeruginosa [Becken] Legionellen [Becken]
Anzahl untersuchter Proben 561 561 98 2.766 2.689 2.762 693
Beanstandung in % 0,9 0,7 11,2 1,4 1,5 2,0 14,1
▲ Tab. 8: Mikrobiologische Untersuchungen von Badewasserproben 2019 im LAV
Die folgenden Abbildungen stellen die Untersuchungszahlen im Vergleich zu den festgestellten Beanstandungen für Trink- und Badewasserproben grafisch dar.
▲ Abb. 26: Mikrobiologische Untersuchungen von Trinkwasserproben 2019 im LAV
_______
▲ Abb. 27: Mikrobiologische Untersuchungen von Badewasserproben 2019 im LAV
*1) Trinkwasserverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2016 (BGBl. I S. 459), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2934) geändert worden ist
*2) Badegewässerverordnung – Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer Sachsen-Anhalt vom 13.12.2007 (GVBl. 33 vom 27.12.2007 S. 439)
*3) Infektionsschutzgesetz vom 20.07.2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27.03.2020 (BGBl. I S. 587) geändert worden ist
*4) Normenreihe DIN 19643:2012-11 Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser. Teile 1–5
*5) Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) nach Anhörung der Schwimm- und
Badebeckenwasserkommission des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) beim Umweltbundesamt:
Hygieneanforderungen an Bäder und deren Überwachung. Bundesgesundheitsbl. 2014-57:258-279
*6) Empfehlung des Umweltbundesamtes: Hygienische Anforderungen an Kleinbadeteiche (künstliche Schwimm- und Badeteichanlagen). Bundesgesundheitsbl. 2003-46:527-529
*7) Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) Richtlinien für Planung, Bau, Instandhaltung und Betrieb von Freibädern mit biologischer Wasseraufbereitung (Schwimm- und Badeteiche):2011-11.
Arzneimittelprüfung
289 Proben, dahinter verbergen sich 12127 Einzeluntersuchungen.
Von den 289 Proben waren:
• 225 industrielle Fertigarzneimittel, 30 Apothekenrezepturen und 34 andere Proben (z. B.
Abgrenzungsproben von Polizei, Gesundheitsämtern, Fachbereich Lebensmittelsicherheit)
• 275 Human- und 14 Tierarzneimittel
• 244 Plan- und 31 Verdachtsproben sowie 14 Proben zur Nachuntersuchung eingelagerter antiviraler Arzneimittel
• bei 36 Proben gab es Beanstandungen, in 9 Fällen ging es um die Kennzeichnung
Wir haben auch wieder viel in die Qualitätssicherung investiert und an 9 Ringversuchen teilgenommen.