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Technische Spezifikationen

Im Dokument Mitteilung der Kommission (Seite 74-78)

Kapitel 4 – Das Vergabeverfahren

4.4 Technische Spezifikationen

Sobald Sie den Auftragsgegenstand definiert haben, müssen entsprechende detailliertere Anforderungen ausgearbeitet werden. Durch technische Spezifikationen weiß der Markt genau, was Sie zu beschaffen gedenken. Die Spezifikationen können auch soziale Aspekte umfassen, wenn dies ein wesentlicher Bestandteil des Auftrags ist. Angebote, die nicht den technischen Spezifikationen entsprechen, müssen abgelehnt werden.100 Demnach ist es wichtig, nur grundlegende Anforderungen aufzunehmen.101 Die Präferenzen sollten sich in den Zuschlagskriterien widerspiegeln, wie in Abschnitt 4.7 erörtert.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Spezifikationen zu formulieren: auf der Grundlage anerkannter europäischer, internationaler oder nationaler

Normen, von Leistungs- oder

Funktionsanforderungen oder einer Kombination dieser Ansätze. Leistungsbezogene Spezifikationen

100 Die Verpflichtung, Angebote abzulehnen, die nicht den Spezifikationen entsprechen, wurde vom Gerichtshof in seinen Urteilen in den Rechtssachen C-243/89, Kommission/Königreich Dänemark (Storebaelt) und C-561/12, Nordecon AS und Ramboll Eesti AS/Rahandusministeerium (Nordecon) hervorgehoben.

101 Varianten können verwendet werden, um bei Bedarf mehr Flexibilität bei den Spezifikationen zu ermöglichen. Artikel 45 der Richtlinie 2014/24/EU und Artikel 64 der Richtlinie 2014/25/EU enthalten die entsprechenden Vorschriften.

Verbindung mit dem Auftragsgegenstand und technische Spezifikationen

Gemäß den Vergaberichtlinien kann in den technischen Spezifikationen auf den spezifischen Prozess bzw. die spezifische Methode zur Erzeugung oder Erbringung der angeforderten Bau- oder Dienstleistungen oder auf einen konkreten Prozess in einer späteren Phase ihres Lebenszyklus Bezug genommen werden kann. Dies gilt auch, wenn diese Elemente kein materieller Bestandteil der Beschaffung sind, sofern sie in Verbindung mit dem Auftragsgegenstand stehen und zu dessen Wert und Zielen verhältnismäßig sind.

Dies bedeutet, dass sich nicht alle Spezifikationen auf Faktoren beziehen müssen, die im Endprodukt oder der Dienstleistung sichtbar oder wahrnehmbar sind.

So können beispielsweise Textilien, die mit giftigen Farbstoffen hergestellt werden (die eine ernste Gefahr für die Gesundheit der Arbeitnehmer darstellen) mit denjenigen identisch sein, die auf sichere Weise hergestellt werden.

In den technischen Spezifikationen können Sie die Verwendung ungiftiger Farbstoffe in den jeweiligen Produkten, die beschafft werden, verlangen.

Allgemeinere Anforderungen an die Sicherheit der Arbeitnehmer können Teil von Auswahlkriterien und/oder Auftragsausführungsklauseln sein.

74 können für Dienste, einschließlich solcher, die eine soziale Komponente aufweisen, besonders geeignet sein. Bei der Beschaffung häuslicher Pflegedienste für ältere Menschen zum Beispiel können in den Spezifikationen bestimmte Ergebnisse in Bezug auf die Unabhängigkeit und das Wohlbefinden der Dienstleistungsempfänger festgelegt werden. Diese sollten objektiv und transparent formuliert werden, damit sie von allen Bietern verstanden werden können. Auch sollten Sie Überlegungen dahin gehend anstellen, wie die Einhaltung der Vorschriften bewertet werden kann, z. B. eine Erklärung der Bieter in Bezug auf ihren Ansatz für Hausbesuche, Mitarbeiterschulungen und Qualitätskontrolle.

Eine übergeordnete Anforderung an technische Spezifikationen besteht darin, dass sie allen Bietern gleichen Zugang bieten. Deshalb müssen Sie prüfen, wie sich Ihre Anforderungen auf die Wettbewerbsfähigkeit verschiedener Wirtschaftsteilnehmer (darunter z. B. sozialwirtschaftliche Organisationen und Sozialunternehmen) auswirken. Eine Möglichkeit hierfür ist die Erstellung eines Entwurfs Ihrer Spezifikationen in der Phase vor der Auftragsvergabe und die Einholung von Feedback von allen interessierten Wirtschaftsteilnehmern im Rahmen einer Marktkonsultation. Dies kann dazu beitragen, dass Sie keine Elemente aufnehmen, die ein Hindernis für die Teilnahme darstellen oder einen Wirtschaftsteilnehmer in unangemessener Weise begünstigen oder benachteiligen.

Darüber hinaus kann eine Konsultation der Nutzer einen Beitrag dazu leisten, dass die Spezifikationen die tatsächlichen Bedürfnisse widerspiegeln und keine unnötigen Elemente enthalten. Beispielsweise können Bibliotheksnutzer über die Vielfalt und das Format des bereitzustellenden Materials sowie über die gewünschten Einrichtungen und Dienste beraten.

Kapitel 3 befasst sich ausführlich mit der Rolle der Bedarfsermittlung und der Konsultation der Nutzer bei der SRPP.

4.4.1 Zugänglichkeitserfordernisse in technischen Spezifikationen Artikel 42 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU lautet:

Bei jeglicher Beschaffung, die zur Nutzung durch natürliche Personen – ganz gleich, ob durch die Allgemeinheit oder das Personal des öffentlichen Auftraggebers – vorgesehen ist, werden die technischen Spezifikationen – außer in ordnungsgemäß begründeten Fällen – so erstellt, dass die Zugänglichkeitskriterien für Personen mit Behinderungen oder der Konzeption für alle Nutzer berücksichtigt werden. (Artikel 60 Absatz 1 der Richtlinie 2014/25/EU in fast identischem Wortlaut: Bei jeglicher Auftragsvergabe, deren Gegenstand von natürlichen Personen – ganz gleich, ob durch die Allgemeinheit oder das Personal des Auftraggebers – genutzt werden soll, werden diese technischen Spezifikationen außer in ordnungsgemäß begründeten Fällen so erstellt, dass die Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen oder das Konzept des „Design für alle“ berücksichtigt werden).102

Das bedeutet, dass es für öffentliche Auftraggeber (oder Einrichtungen des Versorgungssektors) nicht optional ist, Waren, Dienstleistungen und Bauleistungen bereitzustellen, die für alle Nutzer zugänglich sind, sondern dass sie gesetzlich dazu verpflichtet sind. Sie können in den aktualisierten Standardformularen spezifische fakultative Felder verwenden (für weitere Informationen zu den neuen Standardformularen siehe Abschnitt 3.6), um anzugeben, ob Sie bei Ihrer Auftragsvergabe

102 Für Konzessionen, die unter die Richtlinie 2014/23/EU fallen, gibt es keine entsprechende Bestimmung.

75 Zugänglichkeitskriterien einführen, und wenn dies nicht der Fall ist, eine entsprechende Begründung zu liefern.

Wenn verbindliche Zugänglichkeitserfordernisse im EU-Recht festgelegt sind, muss auf diese in den technischen Spezifikationen Bezug genommen werden.

Dies ist der Fall bei der Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, bekannt als der europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, EAA), in der gemeinsame Barrierefreiheitsanforderungen festgelegt sind, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen gleichberechtigten Zugang zu Produkten und Dienstleistungen haben. Der EAA spiegelt auch die Verpflichtung aus der VN-Behindertenrechtskonvention wider, wonach die Vertragsstaaten barrierefreie Produkte, Dienstleistungen und Infrastrukturen bereitstellen müssen.

Obwohl die Barrierefreiheitsanforderungen des EAA erst ab 2025 gelten103, spricht in Anbetracht der nach den Richtlinien 2014/24/EU und 2014/25/EU geltenden Verpflichtung vieles dafür, in Ausschreibungsunterlagen, die vor diesem Datum veröffentlicht werden, auf diese Anforderungen Bezug zu nehmen. Dies könnte die Einhaltung der EU-Vorschriften über technische Spezifikationen fördern und einen Beitrag dazu leisten, vollständige Barrierefreiheit ab 2025 zu gewährleisten.

Der EAA gilt für folgende Produkte und Dienstleistungen:

Computer und Betriebssysteme,

Zahlungsterminals und Geldautomaten,

Fahrausweisautomaten und Check-in-Automaten,

interaktive Selbstbedienungsterminals zur Bereitstellung von Informationen,

Smartphones,

Fernsehgeräte für digitale Fernsehdienste,

Telefondienste und dazugehörige Geräte,

Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten wie Fernsehsendungen und damit verbundenen Verbrauchergeräten,

bestimmte Personenverkehrsdienste im Luft-, Bus-, Schienen- und Schiffsverkehr,

Bankdienstleistungen für Verbraucher,

E-Books,

elektronischer Geschäftsverkehr (e-Commerce),

103 Die Richtlinie sieht Ausnahmen für Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrsdienste sowie für Dienstleistungen von Kleinstunternehmen vor (d. h. von Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 2 Mio. EUR beläuft).

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Beantwortung von an die einheitliche europäische Notrufnummer 112 gerichteten Notrufen.

Mit den obligatorischen Barrierefreiheitsanforderungen wird dafür gesorgt, dass Produkte so gestaltet und hergestellt werden, dass Menschen mit Behinderungen sie voraussichtlich maximal nutzen, und möglichst in oder auf dem Produkt selbst mit barrierefrei zugänglichen Informationen zu ihrer Funktionsweise und Barrierefreiheitsfunktionen ausgestattet werden. Darüber hinaus enthält Anhang III des EAA Barrierefreiheitsanforderungen für die bauliche Umwelt, die von den Mitgliedstaaten angewandt werden können. Da die Verpflichtung, Barrierefreiheitsanforderungen in die technischen Spezifikationen aufzunehmen, auch für Bauaufträge gilt, kann der Anhang einen nützlichen Ausgangspunkt für Planungs- und Bauaufträge darstellen.

In den Auftragsunterlagen kann direkt auf harmonisierte Normen oder technische Spezifikationen für Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte oder Dienstleistungen verwiesen werden, die von europäischen Normungsorganisationen entwickelt wurden, einschließlich derjenigen, die im Rahmen des EAA aufgestellt wurden. Beispielsweise enthält die Norm EN 301 549104

104 Siehe

https://www.etsi.org/deliver/etsi_en/301500_301599/301549/03.01.01_60/en_301549v030101p.pdf.

Barrierefreiheitsanforderungen für Online-Beratungsdienste in Espoo, Finnland

Beschaffungsziel

Die Stadt Espoo hat eine Barrierefreiheitsanforderung in die technischen Spezifikationen ihrer Ausschreibungen für Online-Beratungsdienste aufgenommen, um die Inhalte für Menschen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen zugänglich zu machen.

Ansatz

Der angebotene Dienst muss zugänglich sein und den Stufen „A“ und „AA“ der Leitlinien für die Zugänglichkeit von Web-Inhalten (Web Content Accessibility Guidelines, WCAG) 2.0 der Web Accessibility Initiative (Initiative für die Zugänglichkeit von Web-Inhalten, WAI) entsprechen. Diese Stufen beziehen sich unter anderem auf folgende Behinderungen bzw. Beeinträchtigungen:

Blindheit und Sehbehinderung, Taubheit und Hörbehinderung, Lernschwierigkeiten, kognitive Einschränkungen, eingeschränkte Mobilität, Sprachstörungen, Lichtempfindlichkeit und Kombinationen der genannten Punkte. Die Erfolgskriterien in den WCAG 2.0 sind als Aussagen definiert, die erprobt werden können und daher nicht von einzelnen Technologien abhängig sind.

Ergebnisse

Die entstandene Website hat zur Verbesserung der Zugänglichkeit der Online-Beratungsdienste der Stadt Espoo beigetragen und der Stadt dabei geholfen, Bürger mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen besser zu unterstützen.

Erkenntnisse

Die Aufnahme von Barrierefreiheitsanforderungen in Ausschreibungen erhöht die Nutzbarkeit der erbrachten Dienstleistungen und ermöglicht es den Bürgern, öffentliche Dienstleistungen optimal zu nutzen.

Quelle: Finnisches Ministerium für Wirtschaft und Beschäftigung, Guide to Socially Responsible Public Procurement (Leitfaden zur sozial verantwortlichen Vergabe öffentlicher Aufträge) (2017)

77 Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienstleistungen und die Norm EN 17210105 Barrierefreiheitsanforderungen für eine Vielzahl von Gebäuden und Infrastrukturen.

Auch andere EU-Rechtsvorschriften können Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte oder Dienstleistungen vorsehen, und die Einhaltung des EAA kann dazu beitragen, die Übereinstimmung mit diesen Rechtsvorschriften zu gewährleisten.

Bewährte Verfahren

 Technische Spezifikationen sollten sorgfältig ausgearbeitet werden, um alle wesentlichen sozialen Aspekte zu berücksichtigen, ohne dass unnötige Wettbewerbsbeschränkungen eingeführt werden.

 Funktionale oder leistungsbezogene Spezifikationen können insbesondere für Dienstleistungsaufträge mit sozialen Aspekten geeignet sein und können etwa dazu dienen, die Ergebnisse zu definieren, die mit der Dienstleistung erzielt werden sollen.

 Technische Spezifikationen können sich auf den Herstellungsprozess beziehen, der im Endprodukt nicht unbedingt offensichtlich ist. Sie müssen jedoch in Verbindung mit dem Auftragsgegenstand stehen und zu dessen Wert und Zielen verhältnismäßig sein.

 Für sämtliche Beschaffungen, die für die Nutzung durch Personen bestimmt sind, ist es zwingend erforderlich, Barrierefreiheitsanforderungen in die technischen Spezifikationen aufzunehmen. Im EAA sind einige dieser Anforderungen für eine Reihe gemeinhin beschaffter Produkte und Dienstleistungen festgelegt.

 Sobald verfügbar, sollten Sie die spezifischen fakultativen Felder in den neuen Standardformularen nutzen, um anzugeben, ob Sie Barrierefreiheitskriterien angewandt haben, bzw. um zu erläutern, warum dies in hinreichend begründeten Fällen nicht möglich war.

Im Dokument Mitteilung der Kommission (Seite 74-78)