• Keine Ergebnisse gefunden

Tarifstruktur der Tagesheime und Tagesfamilien a) Tagesheime

Im Dokument Kapitel 4 Kinderbetreuung (Seite 26-32)

Die Tarifstruktur der Tagesheime im Kanton Basel-Landschaft ist höchst heterogen. Etwa 59% der Plätze in Tagesheimen werden durch die Gemeinden subventioniert39, wobei zwischen den Ge-meinden erhebliche Unterschiede bei der Höhe der Unterstützung bestehen. 11 Tagesheime werden von Gemeinden geführt und finanziert; weitere 8 Tagesheime werden durch Kostenbeiträge der Gemeinde unterstützt.

In Tagesheimen mit umfassender Subventionierung entrichten Familien nach unterschiedlichen Systematiken gestaffelte, ein-kommensabhängige Elternbeiträge. Neben dem Brutto- oder Netto-Einkommen der Erziehungsberechtigten werden die Stun-densätze für die Betreuung in der Mehrzahl der Einrichtungen in Abhängigkeit des Betreuungsumfangs und der Zahl der betreuten Kinder festgesetzt. Im Durchschnitt der Einrichtungen liegt der Ge-schwisterrabatt für das zweite Kind bei rund 10%. Für die Betreu-ung von Säuglingen unter 18 Monaten wird in einigen Einrichtun-gen ein Aufschlag von bis zu 30% erhoben. Bei einer Betreuung in den nicht subventionierten Tagesheimen werden den Eltern in aller Regel die Vollkosten berechnet, wobei einige der nicht subventio-nierten Tagesheime einkommensschwächeren Familien ebenfalls eine Reduktion von bis zu 15% der Kosten gewähren. In einigen Einrichtungen erhalten Alleinerziehende zusätzliche Tarifvergüns-tigungen.

38 Vgl. Infras; MecoP; Tassinari Beratungen: Familienergänzende Kinderbetreuung in der Schweiz. Aktuelle und zukünf-tige Nachfragepotenziale. Wissenschaftlicher Bericht zuhanden des Schweizerischen Nationalfonds im Rahmen des NFP52 „Kindheit, Jugend und Generationenbeziehungen im gesellschaftlichen Wandel“. 2005.

39 Gemäss Auskunft der Fachstelle für Sonderschulung, Jugend- und Behindertenhilfe mit Stand Oktober 2010. Zwei Gemeinden (Bottmingen und Pratteln) subventionieren direkt die Betreuungskosten der Eltern.

53% der Plätze in Tagesheimen sind subventioniert

Die Höchsttarife inklusive der Kosten für die Mahlzeiten betragen in subventionierten und nicht subventionierten Einrichtungen im Durchschnitt für eine Halbtagsbetreuung Fr. 70.– und für eine Ganztagsbetreuung Fr. 110.–. Fällig werden die Höchstarife bei subventionierten Plätzen im Durchschnitt ab einem steuerbaren Jahreseinkommen von Fr. 110‘000.–. Die Tagestarife in den nicht subventionierten Tagesheimen liegen im Durchschnitt rund Fr. 5.–

pro Tag und Kind unter den Höchstsätzen der subventionierten Einrichtungen.

Je nach Gemeinde beginnen die subventionierten Mindesttarife für die Eltern für eine Ganztagsbetreuung bereits bei deutlich unter Fr. 10.– am Tag. Als Durchschnittswert der stark subventionierten Tagesheime in den Gemeinden Allschwil, Binningen und Muttenz wurde im Rahmen der Tagesheim-Befragung ein Minimaltarif von Fr. 9.10 für einen halben Tag und von Fr. 12.30 für einen ganzen Tag jeweils inklusive Verpflegung ermittelt. Das steuerbare Höchsteinkommen für die Gewährung des Mindesttarifs liegt im Durchschnitt dieser Tagesheime bei Fr. 27'500.–. In anderen ebenfalls subventionierten Einrichtungen liegen die Mindesttarife wesentlich höher.

Die Ermittlung der monatlichen Kosten von Familien für die Kin-derbetreuung in Tagesheimen ist aufgrund der Heterogenität der Tarifberechnungen und der Vielzahl berücksichtigter Faktoren nur näherungsweise möglich. Je nach Gemeinde und Einrichtung gibt es zudem erhebliche Abweichungen von den durchschnittlichen Tarifen. Die in Tabelle 4-3 ausgewiesenen Betreuungskosten kön-nen damit lediglich als grobe Anhaltspunkte verstanden werden.

Ausgewiesen sind jeweils die Beträge pro Halbtag (6 Stunden) und Ganztag (10 Stunden) jeweils inklusive Verpflegung sowie zu-sammengefasst die monatlichen Kosten für eine Betreuung an zwei ganzen und einem halben Tag. Unterschieden wird in der Darstellung zwischen Familien jeweils mit einem und zwei betreu-ten Kindern,

die den Mindesttarif in stark subventionierten Einrichtungen erhalten,

die den Höchsttarif in subventionierten Einrichtungen bzw. den vollen Tarif in nicht subventionierten Tagesheimen entrichten sowie

Familien, die über das steuerbare Medianeinkommen der Fami-lien mit zwei Partnern im Kanton Basel-Landschaft von Fr.

85’500.–40 verfügen, welches in einem Teil der subventionierten Tagesheime zu reduzierten Tarifen berechtigt.

40 Gemäss Berechnung auf Grundlage von Daten der Steuerverwaltung Basel-Landschaft für das Jahr 2007.

Tarife subventio-nierter und nicht subventionierter Tagesheime

Mindesttarife in hoch

subventionierten Tagesheimen

Monatliche Kosten der Betreuung

Tabelle 4-3: Durchschnittliche Elternbeiträge für die

Kinderbetreuung in Tagesheimen im Kanton Basel-Landschaft, Mindest- und Höchsttarife, 2010

Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in Tagesheimen

(Durchschnittswerte der Einrichtungen)

Mindesttarif Familien mit Median-einkommen

Höchsttarif

hoch subventionierte

Plätze

alle Tagesheime alle Tagesheime

Steuerbares Einkommen bis Fr. 27‘500.– Fr. 85‘500.– ab Fr. 110‘000.–

Familien mit einem betreuten Kind

Halbtagsbetreuung inkl. Verpflegung pro Tag 9.10 58.– 70.–

Ganztagsbetreuung inkl. Verpflegung pro Tag 12.30 92.– 110.–

Monatliche Kosten für die Betreuung inkl.

Verpflegung an zwei ganzen und einem halben Tag in der Woche

194.– 968.– 1‘160.–

Familien mit zwei betreuten Kindern

Halbtagsbetreuung inkl. Verpflegung pro Tag 18.00.– 110.– 135.–

Ganztagsbetreuung inkl. Verpflegung pro Tag 24.20 175.– 210.–

Monatliche Kosten für die Betreuung inkl.

Verpflegung an zwei ganzen und einem halben Tag in der Woche

375.– 1‘840.– 2‘220.–

Quelle: Erhebung der Tarifordnungen von 17 Tagesheimen im Kanton Basel-Landschaft

Für die Betreuung eines Kindes an zwei ganzen und einem halben Tag in der Woche liegen die Kosten für die Eltern in einem hoch subventionierten Tagesheim bei mindestens Fr. 194.– im Monat, für die Betreuung von zwei Kindern mit dem selben Pensum bei Fr. 375.–. In Anspruch genommen werden können diese Tarife, die sich ausschliesslich auf subventionierte Tagesheime beziehen, von Familien, deren steuerbares Jahreseinkommen nicht mehr als Fr. 27‘500.– beträgt.

Eine Familie mit dem Medianjahreseinkommen von Fr. 85‘500.–

bezahlt für die Betreuung eines Kindes an zweieinhalb Tagen in der Woche im Monat durchschnittlich Fr. 986.– und bei zwei Kin-dern Fr. 1‘840.–. Ab einem steuerbaren Familieneinkommen von durchschnittlich Fr. 110‘000.– kostet die Kinderbetreuung an zwei ganzen und einem halben Tag für ein Kind Fr. 1‘160– und für zwei Kinder Fr. 2‘220.–.

b) Tagesfamilien

Die Betreuung in Tagesfamilien wird von 69 der 86 Gemeinden in Basel-Landschaft und damit von rund 80% der Gemeinden durch einen Leistungsauftrag an Tagesfamilienorganisationen unter-stützt. Im Bezirk Laufen besteht flächendeckend ein

Leistungsauf-trag. Abbildung 4-11 weist die Gemeinden aus, die die Betreuung in Tagesfamilien unterstützen.

Abbildung 4-11: Gemeinden mit Leistungsauftrag an Tages-familienorganisationen, 2010

Quelle: VTN Verband Tagesfamilien Nordwestschweiz 2010

Die Unterstützung durch die Gemeinden erfolgt durch Beiträge an die Administrations- und Betreuungskosten. Bei der Höhe der Subventionierung der Elternbeiträge und den Voraussetzungen für die Subventionierungen bestehen erhebliche Unterschiede zwi-schen den Gemeinden. Grundsätzlich richten sich die Tarife nach dem Einkommen der Erziehungsberechtigten, wobei hier zum Teil das Brutto-Einkommen, zum Teil das steuerbare Einkommen he-rangezogen wird. Ein weiterer Berechnungsfaktor ist die Zahl der (betreuten) Kinder, die entweder als Rabatt auf den Stundensatz oder in Form spezieller Tariftabellen berechnet wird. Darüber hin-aus werden zum Teil auch Faktoren wie der Mietzins oder der Betreuungsumfang tarifmindernd berücksichtigt.

Um zumindest näherungsweise die den Eltern entstehenden Betreuungskosten für Tagesfamilien abbilden zu können, wurden die Tarifordnungen von fünf im Verband der Tagesfamilien Nord-westschweiz (VTN) organisierten Tagesfamilien-Organisationen41 ausgewertet. Erfasst wurden dabei jeweils die Minimal- und die Maximalbeiträge sowie die Beträge für eine Familie mit dem Medi-aneinkommen.

41 Stiftung Kinderbetreuung Binningen, Tagesfamilien Ettingen, Tagesbetreuung Laufental, Verein Tagesfamilien Oberes Baselbiet (VTOB), Tagesfamilien Oberwil/Biel-Benken. Nicht berücksichtigt wurden die Tarifreglemente der Tages-familienorganisationen aus den Gemeinden Aesch, Allschwil, Arlesheim, Birsfelden, Bottmingen, Münchenstein, Muttenz, Pratteln-Augst, Reinach und Therwil.

In Tabelle 4-4 sind die durchschnittlichen Elternbeiträge pro Tag für eine Halbtags- und Ganztagsbetreuung für Kinder über 18 Mo-nate aufgeführt. Ausgewiesen sind jeweils die über alle Tagesel-tern-Organisationen gemittelten Tarife sowie die entsprechenden Ober- bzw. Untergrenzen der Netto-Einkommen für Familien mit einem betreuten Kind sowie für Familien mit zwei betreuten Kin-dern.

Anders als die Betreuungstarife, werden die Kosten für die Ver-pflegung der Kinder nicht einkommensabhängig berechnet, variie-ren aber nach dem Alter der Kinder. Die ausgewiesenen Beträge stellen Mittelwerte für Kinder zwischen zwei und fünf Jahren dar.

Für Morgenessen und Z’nüni werden im Durchschnitt Fr. 3.20, für das Mittagessen Fr. 5.80 berechnet.

Im Durchschnitt der Tagesfamilienorganisationen liegen die Tarife für eine Betreuungsstunde in Abhängigkeit des Familieneinkom-mens zwischen Fr. 1.60 und Fr. 10.80. Für eine Halbtagsbetreu-ung im Umfang von fünf Stunden inklusive Morgenessen und Z’nüni werden im Durchschnitt mindestens Fr. 11.20 berechnet, maximal Fr. 57.20. Wird eine sechsstündige Betreuung mit Mittag-essen gewählt, liegen die Tarife zwischen Fr. 18.60 und Fr. 73.80.

Bei der Betreuung von zwei Kindern reduziert sich der Betreu-ungstarif für das zweite Kind um knapp 20%. Zudem liegt die Ein-kommensgrenze, bis zu der der Mindesttarif gewährt wird, um Fr.

4‘000.– höher als bei Familien mit einem (betreuten) Kind. Bei einer Halbtagsbetreuung mit Mittagessen an zwei Tagen in der Woche liegen die monatlichen Elternbeiträge bei einem Kind schen Fr. 148.80 und Fr. 590.–, bei zwei betreuten Kindern zwi-schen Fr. 282.– und Fr. 1077.–.

Mindest- und Höchsttarife

Tabelle 4-4: Durchschnittliche Elternbeiträge für die Kinderbetreu-ung in Tagesfamilien im Kanton Basel-Landschaft, Mindest- und Höchsttarife, 2010

Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in Tagesfamilien

(Durchschnittswerte der Tagesfamilien-Organisationen)

Mindesttarif Familien mit Median-einkommen

Höchsttarif

Familien mit einem betreuten Kind

Steuerbares Einkommen bis Fr. 29‘500.– Fr. 85‘500.– ab Fr. 91‘000.–

Tarif pro Betreuungsstunde 1.60 9.20 10.80

Halbtagsbetreuung (5 Stunden inkl. Verpflegung,

ohne Mittagessen) 11.20 49.20 57.20

Halbtagsbetreuung (6 Stunden inkl. Verpflegung

mit Mittagessen) 18.60 64.20 73.80

Monatliche Kosten für eine Halbtags-Betreuung

inkl. Mittagessen an zwei Tagen in der Woche 148.80 513.60 590.40 Monatliche Kosten für eine Betreuung im Umfang

von 5 Halbtagen inkl. Mittagessen 224.00 984.00 1144.00

Familien mit zwei betreuten Kindern

Steuerbares Einkommen bis Fr. 33‘500.– Fr. 85‘500.– ab Fr. 96‘500.–

Tarif pro Betreuungsstunde 2.90 17.80 19.45

Halbtagsbetreuung (5 Stunden inkl. Verpflegung,

ohne Mittagessen) 20.80 95.40 103.60

Halbtagsbetreuung (6 Stunden inkl. Verpflegung

mit Mittagessen) 35.30 124.80 134.60

Monatliche Kosten für eine Halbtags-Betreuung

inkl. Mittagessen an zwei Tagen in der Woche 282.20 998.40 1077.10 Monatliche Kosten für eine Betreuung im Umfang

von 5 Halbtagen inkl. Mittagessen 416.00 1908.00 2072.00

Quelle: Verband Tagesfamilien Nordwestschweiz (VTN), Tarifordnungen von fünf Tagesfamilien-Organisationen, eigene Berechnung

Familien mit dem durchschnittlichen steuerbaren Jahreseinkom-men von Fr. 85‘500.– (steuerbares MedianeinkomJahreseinkom-men der Haus-halte mit Elternpaaren mit Kindern im Kanton Basel-Landschaft) zahlen je nach Gemeinde zum Teil die Maximaltarife, zum Teil er-mässigte Tarife. Im Durchschnitt liegen die Kosten für die Betreu-ung eines Kindes mit Fr. 9.20 pro Stunde Fr. 1.30 unter dem Ma-ximaltarif. Eine Halbtagsbetreuung ohne Mittagessen wird diesen Familien mit Fr. 49.20 berechnet, eine Betreuung mit Mittagessen kostet Fr. 64.20. Die monatlichen Elternbeiträge für eine Halbtags-betreuung mit Mittagessen an zwei Tagen in der Woche betragen bei einem Kind Fr. 513.–, bei zwei betreuten Kindern knapp Fr.

1‘000.–.

Um die monatlichen Betreuungskosten bei Tagesfamilien mit den-jenigen in Tagesheimen vergleichen zu können, müssen die

Kos-ten für die Betreuung an fünf Halbtagen betrachtet werden. Es zeigt sich, dass die Kostendifferenz zwischen Tagesfamilien und Tagesheimen unabhängig vom Einkommen der Eltern marginal ist.

In der Tendenz werden untere und mittlere Einkommen bei den Tagesfamilien etwas mehr zur Kasse gebeten als bei den Tages-heimen. Zu bemerken ist zudem, dass bei Tagesfamilien der volle Tarif bereits bei einem Einkommen ab Fr. 91'000.– und bei Tages-heimen erst bei Fr. 110'000.– fällig wird.

Aufgrund der Heterogenität der Tarifgestaltung sind die Differen-zen der durch die Eltern zu begleichenden Kosten für die Kinder-betreuung zwischen den Gemeinden sehr gross. Dagegen unter-scheiden sich die Durchschnittswerte der einzelnen Betreuungs-arten (Tagesheim oder Tagesfamilie) kaum.

4.4 Vollkosten und Finanzierung der Betreuung in Tagesfamilien

Im Dokument Kapitel 4 Kinderbetreuung (Seite 26-32)