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Tätigkeitsbericht: Was hat die PKSH von November

Im Dokument Liebe Kolleginnen und Kollegen, (Seite 116-121)

2009 bis März 2010 für die niedergelassenen Kolle-gInnen getan?

Anlässlich der Kammerversammlung am 26.03.2010 berichtete Dr. Dietmar Ohm als der im PKSH-Vorstand für die Betreu-ung der niedergelassenen Mitglieder Zu-ständige über die geleistete Arbeit. Einen Großteil der Tätigkeit machte wiederum die Beratung von anfragenden Mitgliedern aus. Im Folgenden werden beispielhaft weitere Aktivitäten dargestellt.

Treffen mit RepräsentantInnen der KVSH

Es fand ein Treffen mit RepräsentantInnen der Kassenärztlichen Vereinigung Schles-wig-Holstein (KVSH) und des Fachaus-schusses Psychotherapie am 26.01.2010 in Bad Segeberg statt, wo die PKSH durch Frau Dürkop und Herrn Dr. Ohm vertreten wurde. Von Seiten der KVSH nahmen Frau Dr. Kreuz (Vorsitzende), Herr Dr. Ennen-bach (stellvertretender Vorsitzender) und Herr Zwaka sowie Frau Dr. Nierobisch und Herr Borchers (beide Mitglieder des Fach-ausschusses Psychotherapie) teil. Dabei wurde von Seiten der KVSH anhand von Statistiken und Graphiken über die Ent-wicklung der Abrechnung psychothera-peutischer Leistungen berichtet. Es wurde deutlich, dass die Umstellung des Hono-rierungssystems ab 2009 auf ein zeitbe-zogenes Budget mit festen Punkwerten nicht, wie zunächst von der KVSH be-fürchtet, zu einer wesentlichen Leistungs-ausweitung geführt hat. Vielmehr sind die Anzahlen der abgerechneten Leistungen relativ stabil geblieben, sodass es durch dieses neue – von kv-zugelassenen Kol-legInnen überwiegend begrüßte – System keine wesentlichen Kostenerhöhungen gegeben habe. Der Vorstand der KVSH beurteile diese Entwicklung als sehr positiv und sehe es als Beleg dafür, dass sich das neue zeitbezogene System bewährt habe.

Dieses System sollte nach Auffassung von Herrn Dr. Ennenbach als Modell auch auf andere Arztgruppen übertragen werden.

Ein weiteres Thema betraf die Umset-zung der Mindestquote für Kinder- und

Jugendlichenpsychotherapie, wodurch es zur Vergabe von zusätzlichen KV-Sitzen kommen wird. Frau Dr. Kreuz wies dar-auf hin, dass der Landesausschuss am 25.02.2010 über die Umsetzungsmo-dalitäten beraten und beschließen wird (ein Beschluss über zusätzliche KV-Sitze ist inzwischen erfolgt). Der Vorstand der PKSH setzt sich dafür ein, dass ein Be-rechnungsmodell genutzt wird, bei dem nur die KJP berücksichtigt werden, die überwiegend im Kinder- und Jugendli-chenbereich arbeiten.

Mit Frau Dr. Kreuz und Herrn Dr. Ennen-bach wurde ein gemeinsames Projekt der PKSH und der KVSH beschlossen. Hierbei geht es um eine Informationsveranstal-tung zum Thema „Möglichkeiten der psy-chotherapeutischen Tätigkeit im System der Gesetzlichen Krankenversicherung“, die am 27.05.2010 in Räumlichkeiten der KVSH in Bad Segeberg stattfinden wird. Als Themen sind vorgesehen:

„

„ Eintragung in das Arzt-/Psychothera-peutenregister,

„

„ Zulassung/Teilzulassung,

„

„ Nachfolgezulassung (Praxisübernah-me), Eig-nung zur vertragspsychotherapeuti-schen Tätigkeit,

„

„ privatrechtliche Aspekte bei Praxisüber-nahme und

„

„ Praxiswertermittlung.

Probleme mit GutachterInnen bei Psychotherapieanträgen Es sind eine Reihe von Beschwerden über GutachterInnen eingegangen, die bei An-trägen wegen genehmigungspflichtiger Psychotherapien im GKV-System tätig wer-den. Aus diesem Grund hat sich die PKSH in einem Schreiben an Herrn Dr. Dahm von der Kassenärztlichen Bundesvereini-gung (KBV) gewandt, worin um Stellung-nahme bzw. um Abstellung von Missstän-den gebeten wird.

ig- Holstein

Bei den Beschwerden geht es u. a. um fol-gende Sachverhalte:

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„ Massive zeitliche Verzögerungen der Bearbeitung durch Gutachter, u. a. Be-arbeitungszeiten von mehr als 15 Wo-chen.

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„ Es werden Textwiederholungen mo-niert, falls von AntragstellerInnen meh-rere Antragsberichte vorliegen. Dabei erfolgt die Unterstellung der Verwen-dung von „Textbausteinen“, was die Ablehnung von Therapieanträgen zur Folge haben kann. In einem Fall wurde vom Gutachter gedroht: „im Wiederho-lungsfalle den Leistungsträger sowie den Prüfungsausschuss der zuständi-gen KV zu benachrichtizuständi-gen“.

„

„ Eine Gutachterin kommt zu folgender Beurteilung: „Mit sehr starken Beden-ken werden mit Rücksicht auf die Pa-tientin letztmalig 30 Stunden bewilligt.

Eine weitere Befürwortung wird nicht möglich sein. Wenn schon jetzt abseh-bar ist, dass die Stunden nicht ausrchen werden, so würde ich sofort ei-ne Weiterleitung an eiei-nen analytisch arbeitenden Therapeuten empfehlen.“

Der Kollege Herr H. weist in seinem Antwortschreiben an die Gutachterin auf folgendes hin: „Dieser Passus ist sehr widersprüchlich in sich und ent-hält zugleich zwei Ungeheuerlichkei-ten. Zum einen steht es Ihnen gar nicht zu, schon jetzt eine Entscheidung dar-über zu treffen, ob die Pat. nach den kommenden 30 Stunden um eventu-ell weitere 20 Stunden zu verlängern sein wird. Das können Sie gegenwärtig nicht beurteilen, und ich kann es auch nicht. Des Weiteren steht Ihnen nicht zu, den Wechsel auf ein anderes (Ihr) Therapieverfahren zu empfehlen, ohne dass die tiefenpsychologische Behand-lung abgeschlossen und somit in ihrer Wirksamkeit für diese Patientin ausge-testet ist.“ Im Schreiben an die KBV wird

betont, dass die PKSH die Einschätzung des Kollegen teilt.

„

„ Ein weiteres Problem besteht darin, dass oftmals größerer Zeitverzug da-durch entsteht, dass GutachterInnen Klinikberichte über die PatientInnen von den antragstellenden KollegInnen fordern. Es kann erfahrungsgemäß Wochen oder sogar Monate dauern, bis diese Berichte vorliegen. Zusätzli-che Schwierigkeiten können dadurch entstehen, dass viele Kliniken ihre Berichte mit Vermerken versehen, die eine Weitergabe an Dritte ausdrücklich untersagen. In diesen Fällen ist zu-nächst eine entsprechende Genehmi-gung einzuholen, was natürlich eben-falls viel Zeit kosten kann. Der Justitiar der PKSH bezweifelt, dass es für die Anforderung von Klinikberichten durch GutachterInnen überhaupt eine recht-liche Grundlage gibt. Allerdings ist die rechtliche Prüfung noch nicht abge-schlossen.

„

„ Die Honorierung der entsprechenden EBM-Ziffer 35131 liegt mit 1525 Punk-ten deutlich niedriger als die für eine Psychotherapiesitzung (2315 Punkte).

Um die in den entsprechenden Richtli-nien geforderten Ansprüche an den An-tragsbericht zu erfüllen, sind auf jeden Fall mehrere Zeitstunden Aufwand er-forderlich. Von einer leistungsgerechten Honorierung kann dementsprechend keine Rede sein.

Begründete Beschwerden über Gutachte-rInnen können an die Krankenversicherung des Versicherten/der Versicherten und an die Kassenärztliche Bundesvereinigung (Referat Psychotherapie, Dr. A. Dahm, Her-bert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin) gerichtet werden. Die PKSH setzt sich weiter dafür ein, dass die Begutachtungen zeitnah, effektiv sowie fair erfolgen und dass den KollegInnen nicht unangemessene Drang-salierungen aufgebürdet werden.

Behandlerausschluss durch die Landeskrankenhilfe

Die Ablehnung der Erstattung von zwei probatorischen Behandlungssitzungen durch die private Krankenversicherung

„Landeskrankenhilfe“ erfolgte mit folgen-der Begründung: „Behandelt ein nicht-ärztlicher Psychotherapeut, besteht kein Anspruch auf Tarifleistungen. Das gilt auch für Diplompsychologen/Psychotherapeu-ten, die nach dem gültigen Psychothera-peutengesetz tätig sind.“ In einem Schrei-ben an die „Landeskrankenhilfe“ weist die PKSH u. a. auf folgendes hin:

„Es gibt u. E. kein Sachargument, dass Ihren Ausschluss von Psychologischen PsychotherapeutInnen, die ebenso wie ÄrztInnen approbiert sind, rechtfertigen kann. Wir halten Ihre Vertragsgestaltung und -auslegung für diskriminierend. Psy-chologische PsychotherapeutInnen verfü-gen über eine qualifizierte psychothera-peutische Ausbildung und Kompetenz, die der von ärztlichen PsychotherapeutInnen mindestens ebenbürtig ist. Sie gehören zu den ganz wenigen privaten Krankenversi-cherungen (uns ist nur eine weitere be-kannt), die sich bei der Kostenerstattung derart diskriminierend verhalten. Durch Ihre Vorgehensweise benachteiligen Sie u.

E. Ihre Versicherten, da diese wegen feh-lender Kostenerstattung keinen Zugang zu der großen Gruppe der hoch qualifizierten Psychologischen PsychotherapeutInnen bekommen.“

Dr. Dietmar Ohm

Geschäftsstelle

Alter Markt 1 – 2, 24103 Kiel Tel. 0431/66 11 990 Fax 0431/66 11 995 Mo bis Fr: 09 – 12 Uhr zusätzlich Do: 13 – 16 Uhr Mail: info@pksh.de Homepage: www.pksh.de

Die Redaktion begrüßt es sehr, wenn sich Leser in Briefen zu den Themen der Zeitschrift äußern; sie macht aber zugleich darauf aufmerksam, dass sie sich vor allem angesichts der erfreulich zunehmenden Zahl von Zuschriften das Recht vorbehält, eine Auswahl zu treffen oder gegebenenfalls Briefe auch zu kürzen. Als Leser der Briefe beachten Sie bitte, dass diese die Meinung des Absenders und nicht die der Redaktion wiedergeben.

H. Schindler & K. H. Schrömgens: „Editorial“ und W. Greve & G. Greve: „Psychothera-pie in Zeiten des Wandels: Einheit in Vielfalt“, Psychotherapeutenjournal 4/2009

Ein kulturkritischer Ansatz, wie ihn die Psychoanalyse vertritt, ist auf politischer Ebene nicht von Interesse

Sehr geehrte Damen und Herren, mit viel Rhetorik und auf geduldigem Pa-pier reden derzeit Ärzte- und Psychothe-rapeutenkammer (PP 12/09) das Wort für eine Reform des vor zehn Jahren auf einem hohen Standard definierten Berufs-bildes Psychotherapeut. Vorrangig soll es darum gehen, die beiden wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren der Psychoanalyse und der Verhaltensthera-pie zu einer gemeinsamen Ausbildung zusammenzuführen. Es hat jedoch, wie im Forschungsgutachten vom April 2009 (Strauß et al., 2009) auch bestätigt, seinen Sinn, dass unterschiedliche therapeutische Verfahren differenziert werden wie die beiden Hauptgruppen der Psychoanalyse und der Verhaltenstherapie. Beide grün-den auf sehr verschiegrün-denen Perspektiven der conditio humana. Während meines Psychologiestudiums an der Universität Tübingen in den 90er Jahren, als Kritik an der einseitig orientierten VT-Ausrichtung laut wurde, war die Antwort: „Man hat hier die Möglichkeit, einen Ansatz gut zu ler-nen. Wer einen anderen Ansatz bevorzugt, muss eine andere Universität wählen.“ Ei-ne Zusammenführung wurde bereits im Grundstudium als Beeinträchtigung der Qualität gewertet. Die Spezifizierung der Psychotherapieansätze besteht auch im europäischen Ausland.

Ich möchte hier jedoch einen anderen Punkt aufgreifen: Die Frage nämlich, war-um gerade jetzt auf eine Veränderung der

vor erst zehn Jahren installierten Psycho-therapeutenausbildung gedrängt wird. Die Psychologie, als Wissenschaft erstmals im 1. Weltkrieg gefördert für militärische Zwe-cke, steht ja seit jeher im Dienst von Militär und Wirtschaft. Heute liegen „erdrückende Erkenntnisse über die ‚Krankheitslast’ in Deutschland vor …, die wesentlich durch psychische Krankheiten geprägt ist. … Psy-chische Krankheiten nehmen überhand, sie verursachen die längsten Ausfallzeiten bei Arbeitnehmern. Sie stellen damit einen bedeutenden Faktor für die wirtschaftliche Belastung der einzelnen Unternehmen und der Volkswirtschaft insgesamt dar“ (PP 12/09, S. 537).

Doch wer schadet hier wem? Es kränkt und schädigt in elementarer Weise, wenn wir als Bürger einer westlichen Industrie-gesellschaft als Kleinkinder in unserem Be-dürfnis nach Bindung zurückgewiesen, als Schulkinder verschärftem Selektions- und Leistungsdruck ausgesetzt, als Pubertie-rende von verwirPubertie-renden Kaufangeboten bedrängt, als Adoleszente in unseren Berufswünschen desillusioniert werden, wenn wir uns als Erwachsene nicht mehr getrauen, Kinder zu bekommen und groß-zuziehen, weil wir uns von Zeitvertrag zu Zeitvertrag hangeln, wenn wir uns als Fa-milienväter und -mütter genötigt sehen, einen Hunderte von Kilometern entfern-ten Job anzunehmen oder eben keinen zu haben.

Ein kulturkritischer Ansatz, wie ihn die Psy-choanalyse vertritt, ist auf politischer Ebe-ne nicht von Interesse. Was jetzt gesucht werden soll, ist als Berufsbild ein Psycho-therapeut, der die schlimmsten Schäden

ein bisschen repariert. Eine verfahrens-übergreifende Ausbildung führt genau dort zu Verlusten, wo jedes Verfahren seine Stärke hat: Dort, wo pathogener Wider-stand des Patienten gegen Veränderungs-prozesse, die zunächst gefürchtet werden, angesiedelt ist. Was dabei herauskäme, wenn in nivellierten Verfahren, die nur an der Oberfläche greifen können, psychisch erkrankte Patienten nur antherapiert, aber nicht kuriert werden können, wäre ein Heer abhängiger Versorgungspatienten, die immer wieder mal eine Sequenz psy-chotherapeutischer Behandlung brauchen, weil ihnen die Erfahrung einer hinreichen-den Halt gebenhinreichen-den Behandlung, in der sie sich strukturell verändern können, vorent-halten wird. Der Psychotherapeut selbst würde ohne den Rückhalt einer klar defi-nierten wissenschaftstheoretischen Positi-on zum hilflosen Helfer, der den gleichen Zwängen zum Funktionieren ausgesetzt wäre, die ein denkendes und fühlendes Individuum auf Dauer nicht folgenlos leis-ten kann. Kritisches Denken geistig unab-hängiger Persönlichkeiten ist nicht gefragt, wenn die Anpassung unter fremd gelenkte Bedingungen im Vordergrund steht.

Die angestrebten Veränderungen der Psychotherapeutenausbildung wären ein Rückschritt. Die von den Kammervertre-tern angeführten Argumente für ein schu-lenübergreifendes Psychotherapieverfah-ren sind nicht überzeugend.

Dipl.-Psych. Cornelia Puk, PP, KJP Psychoanalytikerin (DGPT, DPV, IPA) Eichendorffstraße 13 71083 Herrenberg cornelia.puk@dpv-mail.de

H. Weiss & M. E. Harrer: „Achtsamkeit in der Psychotherapie“, Psychotherapeutenjournal 1/2010

Kostbarer alter Wein in neuen Schläuchen?

Kernstücke der Gesprächs psychotherapie in neuem (verhaltenstherapeutischen) Gewand Sehr geehrte Damen und Herren,

die Überschrift des Artikels legt nahe, dass in der Haltung des „Nicht-Verändern-Wollen“

ein Paradigmenwechsel der modernen Psy-chotherapie liege. Die Autoren übersehen, dass in dem Paradigma des Personzentrier-ten Ansatzes von Carl R. Rogers eben diese Haltung verwirklicht wird, die auch das Kon-zept der „Achtsamkeit“ einschließt.

Das darin zum Ausdruck kommende sa-lutogenetische Verständnis stellt für die Patienten eine Alternative zur pathogene-tischen Auffassung in der Psychotherapie dar.

Ich bedaure, dass eine Ausbildung in die-sem Ansatz bis heute nicht möglich ist. Im Hinblick auf die Ablehnung der

Gespräch-psychotherapie muss die Frage erlaubt sein, ob hier kostbarer alter Wein in neue Schläuche gefüllt werden soll?

Dipl.-Psych. David Reinhaus Psychotherapeut in Ausbildung Liedberger Weg 14 40547 Düsseldorf D. Reinhaus@gmx.de

Sehr geehrte Damen und Herren, den Artikel über „Achtsamkeit in der Psy-chotherapie“ habe ich mit Interesse und Verwunderung gelesen.

Mit Verwunderung deshalb, weil es offen-sichtlich erst der „Neuentdeckung“ durch die Verhaltenstherapie („dritte Welle“) be-durfte, um das Konzept der Achtsamkeit in seiner Bedeutung für psychotherapeutische Prozesse, für die therapeutische Beziehung und insbesondere auch für die Ausbildung von TherapeutInnen zu diskutieren.

In den humanistischen Verfahren ist – wie auch die beiden Autoren konstatieren – Achtsamkeit schon von Beginn an mehr oder weniger explizit enthalten. Gerade im Personzentrierten Ansatz von Carl Ro-gers (Gesprächspsychotherapie) sind die Prinzipien von Achtsamkeit essentieller Bestandteil des Menschenbildes und der Therapietheorie.

Die Grundannahme der „Aktualisierungs-tendenz“ (das einzelne Individuum trägt das Potential zur seinem Erhalt und zu seiner Weiterentwicklung in sich) setzt auf Seiten des Therapeuten eine Haltung des ergebnisoffenen Akzeptierens voraus.

Carl Rogers hat das in den metatheore-tisch konzipierten „Sechs notwendige(n) und hinreichende(n) Bedingungen für konstruktive therapeutische Veränderung“

ausgeführt. Das therapeutische Bezie-hungsangebot ist demnach gekennzeich-net durch einfühlsames Verstehen, bedin-gungsfreie Wertschätzung und Echtheit/

Authentizität. Der Personzentrierte Ansatz legt daher in der Ausbildung von Thera-peutInnen konsequent besonderen Wert auf die Entwicklung einer entsprechenden Grundhaltung.

Während aber der Gesprächspsychothe-rapie die sozialrechtliche Anerkennung durch den G-BA verweigert wurde – trotz Vorlage umfangreicher Dokumentationen, Expertisen und Stellungnahmen von wis-senschaftlichen Experten und psychothe-rapeutischen Fach- und Berufsverbänden – scheinen Kernstücke ihrer Persönlich-keits- und Therapietheorie jetzt in neuem (verhaltenstherapeutischen) Gewand auf breites Interesse zu stoßen.

Die Integration von Achtsamkeit in psycho-therapeutische Prozesse wirft daher eine Reihe von Fragen auf, die den Hinweis der beiden Autoren auf die Grenzen des Anwendungskontextes bestätigen und da-rüber hinaus gehen: „[Das] Welt- und Men-schenbild [der Achtsamkeit] steht im Wider-spruch zu dem der ‚Reparaturmedizin’ und des Gesundheitssystems, das die aktuelle Psychotherapieauffassung prägt“ (S. 23).

Mit freundlichem Gruß

Dipl.-Soz. Gabriele Isele Osterstr. 16 20259 Hamburg gabriele.isele@t-online.de Gesprächspsychotherapie unter anderem „Etikett“ den Richtlinien-verfahren doch noch als „Methode“ zur Verfügung stellen

Sehr geehrte Damen und Herren, in dem Artikel wird die Bewusstseinsent-wicklung durch Achtsamkeit u. a. als „dritte Welle“ in der Geschichte der Verhaltens-therapie dargestellt und gepriesen. Es ist gut, wenn Psychotherapeuten/innen nach neuen Wegen suchen, um ihre Patienten in bestmöglicher Weise zu unterstützen bzw.

zu behandeln. Und doch, nachdem nun die Gesprächspsychotherapie bekannter-maßen durch das Urteil des Bundessozial-gerichtes aus der Versorgung der Patienten/

innen nachhaltig ausgegrenzt wurde, wird m. E. seit einigen Jahren versucht, dieses überaus erfolgreiche und in der ambulan-ten und stationären psychotherapeutischen Behandlung sinnvoll und effektiv

einzuset-zende Verfahren unter anderem „Etikett“

den Richtlinienverfahren doch noch als

„Methode“ zur Verfügung zu stellen.

Auf Seite 18 ff. des Artikels wird auf die Nähe zur Gesprächspsychotherapie (und auch zur Gestalttherapie sowie dem Focus-sing) hingewiesen. Wenn man erinnert, wie rigoros und sinnentleert der G-BA bei der Studienauswahl darauf bestanden hat, eine

„ursprüngliche“, als abgrenzbares Verfahren eindeutig zu identifizierende GPT nach ei-ner Definition aus den 50er Jahren zu be-werten, dann sollte dieser Maßstab auch für die anderen Verfahren gelten, denkt man. Das jetzt eine fernöstliche inspirier-te, therapiezielfreie, achtsamkeitsbasierte Psychotherapie wie die hier vorgestellte als

Verhaltenstherapie firmiert, zeigt, dass die bisher geführte Debatte wohl nie inhaltlich, sondern stets strategisch motiviert war.

Besonders die verhaltenstherapeutisch ausgebildeten Kollegen, dass wird in dem Artikel auch nicht verschwiegen, suchen schon seit geraumer Zeit nach Möglichkei-ten, sich von einem straff zielorientierMöglichkei-ten, durch Manuale vorgegeben Vorgehen zu lösen. Hätte man den überaus gründlich in der Umsetzung eines, nicht nur aber auch, achtsamkeitsbasierten Vorgehens ausgebil-deten Gesprächspsychotherapeuten/innen den Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung ermöglicht, dann wäre das Kre-ieren eines vermeintlich „revolutionären“

Ansatzes entbehrlich. Alle Möglichkeiten, Grenzen, notwendige Modifikationen eines solchen Vorgehens kennt ein Gesprächs-psychotherapeut naturgemäß aufgrund sei-ner Ausbildung umfassend und vertieft. Der

„innere Beobachter“ wird wohl nirgendwo sonst so konsequent gefördert wie in einer

Gesprächspsychotherapie. Der Verzicht auf die Formulierung von Therapiezielen hat in der GPT, oft überaus hart kritisierte Tra-dition. Muss noch erwähnt werden, dass Rogers bei der Kreierung seines seinerzeit revolutionären Ansatzes durch Asienreisen inspiriert wurde?

Allerdings zeichnet sich ab (S. 16), „dass Achtsamkeit nicht einfach als zusätzliches Element zu einem verhaltenstherapeuti-schen Programm hinzugefügt werden kann“.

Es könnte also sein, dass sich in Zukunft viele Richtlinientherapeuten nach einer vielleicht 50-stündigen Fortbildung zu „Achtsamkeits-therapeuten“ wandeln? Handelt es sich überhaupt um Verhaltenstherapie? Sicher nicht, außer man überdehnt bislang gültige Definitionen bis an ihre Zerreißgrenze.

Es wird auch ersichtlich, dass nachdem der G-BA der Gesprächspsychotherapie ausschließlich bei Depressionen eine Ver-sorgungsrelevanz zurechnen konnte, dem

„achtsamkeitsbasierten Vorgehen“ von den Autoren des Artikels eine breitere Wirksam-keit, überraschend, zugebilligt wird, bei (S.

16) „unterschiedlichsten Indikationsberei-chen“ und: „Umfangreiche Evaluationsstu-dien zeigen beeindruckende Ergebnisse“.

Wenn die vorgestellte Behandlungsform sich als wirksam erweist, dann zeigt das im Grun-de erneut, meiner Logik folgend, wie wirksam eine Gesprächs psychotherapie sein kann.

Also habe ich vielleicht einiges missverstan-den, und der Artikel ist als ein Plädoyer für die schnellstmögliche sozialrechtliche An-erkennung der GPT gemeint, dann möge man mir meinen durchscheinenden sarkas-tischen Unterton unter Berücksichtigung des in den letzten Jahren Erlebten verzeihen.

Norbert Braun Psychologischer Psychotherapeut Gesprächspsychotherapeut GwG Katharinenstr. 12 26121 Oldenburg NBraun9880@aol.com

G. W. Lauth & H. Raven: „ADHS im Erwachsenenalter“, Psychotherapeutenjournal 1/2009

Ich habe den Artikel zunächst für einen ge-lungenen Aprilscherz der Redaktion gehalten und herzhaft beim Lesen gelacht. Aber so langsam dämmerte es mir, dass dieser Bei-trag ja tatsächlich ernst gemeint sein könnte, und dann wurde mir ganz anders. Ich bin kein „Wissenschaftler“, deshalb versuche ich auch keine systematische Kritik des Beitra-ges, sondern werde nur exemplarisch einige sachlogische Fehler der Autoren aufzeigen.

So sprechen die Autoren von einer Vielzahl von Komorbiditäten bei ca. einem Drittel der Betroffenen, im nächsten Abschnitt sollen aber genau diese „Komorbiditä-ten“ Ausschlusskriterium für die Diagnose

„ADHS“ sein, wie geht denn das zusam-men? Könnte es denn nicht sein, dass die

„ADHS“-Symptome nicht einfach Begleit-symptome der anderen Störung sind? Bei depressiven Erkrankungen liegt dies doch auf der Hand, bei den angeführten Sucht-erkrankungen doch ebenfalls. Störungen der Steuerung der Aufmerksamkeit liegen letztendlich doch bei allen psychischen Störungen vor.

„ADHS“-Symptome nicht einfach Begleit-symptome der anderen Störung sind? Bei depressiven Erkrankungen liegt dies doch auf der Hand, bei den angeführten Sucht-erkrankungen doch ebenfalls. Störungen der Steuerung der Aufmerksamkeit liegen letztendlich doch bei allen psychischen Störungen vor.

Im Dokument Liebe Kolleginnen und Kollegen, (Seite 116-121)