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Die Landesgesundheitszentrale Rheinland-Pfalz veranstaltet dieses Jahr wieder einen Parlamentarischen Abend

Im Dokument Liebe Kolleginnen und Kollegen, (Seite 108-111)

Am 6. Oktober 2010 lautet das Motto in der Staats-kanzlei in Mainz: „Gesun-des Rheinland-Pfalz. Die LZG und ihre Partnerinnen und Partner.“ Unter diesem Motto soll den anwesenden Landtagsabgeordneten und Besucherinnen und Besuchern des Parla-mentarischen Abends mit einem bunten Programm und einer Ausstellung der ca.

35 teilnehmenden Mitglieder die vielen Fa-cetten der Gesundheitsförderung im Land vorgestellt werden. Dem Leitgedanken

„Gesundheit ist mehr als die Abwesenheit von Krankheit“ entsprechend, wird nicht nur über die Abwehr von Krankheiten ge-sprochen werden, sondern es soll gezeigt werden, was insgesamt in Rheinland-Pfalz

für das körperliche, psychische, geistige und soziale Befinden der Bürgerinnen und Bürger getan wird.

Der Ablauf

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„ 18:30 Uhr: Ankommen mit Musik

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„ 19:00 Uhr: Ausstellungseröffnung „De-menz ist anders“ (Fotografie) von Mi-chael Hagedorn

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„ 20:00 Uhr: Eröffnung des Parlamentari-schen Abends

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„ Gegen 22:00 Uhr: Ende des Parlamen-tarischen Abends

Die LPK beteiligt sich zum zweiten Mal an einem Parlamentarischen Abend und

wird einen Stand ausrichten, um Ab-geordneten im persönlichen Gespräch einen besseren Einblick in die Anwen-dungsgebiete der Psychotherapie geben zu können. Unser Schwerpunktthema wird Psychotherapie bei chronischen Schmerzen sein. Neben einem kleinen Selbsttest am PC und einer Sinnvorstel-lung von Psychotherapie werden wir In-formationsmaterial zur Verfügung stellen, das die Wirkungsweise von Psychothera-pie beschreibt. PsychotheraPsychothera-pie hat viele Anwendungsfelder und ist aus Präventi-on, Behandlung und Rehabilitation nicht mehr wegzudenken.

Besucherinnen und Besucher sind herzlich willkommen!

Bezahlung und 3. einer entsprechenden Betreuung scheint uns daher gerechtfertigt und dringend notwendig.

Wir hoffen, dass unser Beitrag zur Diskus-sion rund um das Forschungsgutachten

beiträgt und dass unsere Anregungen im weiteren Umgestaltungsprozess berück-sichtigt werden.

Der obige Artikel wurde noch von Sabine Christian und Sandra Hirschler verfasst,

den bisherigen PiA Vertretern Rheinland Pfalz. Seit Jahresanfang gingen die Ämter über auf Fr. Dipl.-Psych Josefine Hegewald und Fr. Dipl.-Psych. Vera Lange. Die Kon-taktdaten finden Sie auf der Homepage der Kammer.

Rheinland- Pfalz

Fachtagung und Herbstfest 2010: Damit PsychotherapeutInnen heil bleiben...

Wie in jedem Jahr so wird auch in diesem am letzten Samstag im September die tra-ditionelle Fachtagung der Kammer mit an-schließendem Herbstfest stattfinden.

Im Fokus der Aufmerksamkeit stehen dies-mal wir selbst mit unserem Berufsalltag und der Frage, wie es gelingen kann, bei all der Konfrontation mit schwierigen und leidvollen Erfahrungen die innere Balance zu halten, die Lust am Leben nicht zu ver-lieren, unseren Humor zu bewahren und unser Mitgefühl nicht zu erschöpfen.

Unter dem Arbeitstitel „Psychohygiene für Psychotherapeuten“ werden namhafte Referenten Ideen entwickeln und kreative Wege skizzieren, die uns helfen können, in ständiger Konfrontation mit Gefühlen der Ohmacht, Hilflosigkeit, Angst, Wut und Trauer – nicht nur der Patienten, sondern

auch der eigenen – heil und handlungsfä-hig zu bleiben.

Seine Teilnahme hat bereits zugesagt Prof.

Dr. Ralf Zwiebel, Kassel. Weitere Referen-ten sind angefragt.

In bewährter Manier folgt der Tagung das Herbstfest, Gelegenheit zu Kontakten nicht nur mit KollegInnen, sondern auch mit (hoffentlich zahlreichen) Vertretern aus Politik und Gesundheitswesen. Für Gau-men- und Ohrenschmaus wird selbstver-ständlich gesorgt sein.

Wie im vergangenen Jahr stehen uns die Räumlichkeiten der alten Mensa in der Uni-versität zur Verfügung. Die Fachtagung be-ginnt am 25.9.10 gegen 14:00 Uhr. Ein Flyer mit Einzelheiten der Veranstaltung ist in Vor-bereitung und wird im Sommer erscheinen.

Wir hoffen auf reges Interesse und freuen uns auf Ihre Teilnahme.

An der Gestaltung dieser Seiten wirkten mit: Gisela Borgmann-Schäfer, Andrea Benecke, Birgit Heinrich, Jürgen Kammler-Kaerlein, Sabine Christian, Sandra Hirsch-ler.

Geschäftsstelle

Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 30 55130 Mainz

Tel 06131/5 70 38 13 Fax 06131/5 70 06 63 service@lpk-rlp.de www.lpk-rlp.de

Telefonische Sprechzeiten:

Mo. – Fr. 10.00 – 12.30 Uhr und zusätzlich Di. – Do. 14.00 – 16.00 Uhr

Saarland

Die Vertreterversammlung der Kammer hat in Ihrer Sitzung am 15. März zwei wich-tige Beschlüsse gefasst: Zum einen haben die Vertreter eine Weiterbildungsordnung (WbO) verabschiedet, die dem Ministeri-um nun zur Genehmigung vorliegt. ZMinisteri-um anderen wurde mit deutlicher Mehrheit der Beschluss gefasst, die Beiträge auch zukünftig auf der Grundlage der Systema-tik der jetzigen Beitragsordnung (Beitrags-klassenmodell) zu erheben.

muss die spezifischen Qualifikationen in den Landesweiterbildungsordnungen al-lerdings auch bundesweit inhaltsgleich normieren, andernfalls besteht die Gefahr, dass dies die gemeinsame sozialrechtliche Selbstverwaltung aus Krankenkassen und Leistungserbringern übernimmt (s. a. Stell-pflug, 2006, 9. DPT).

Die beschlossene Weiterbildungsordnung regelt in einem allgemeinen Paragraphen-teil A die grundsätzlichen Voraussetzungen an die Weiterbildung der Psychotherapeu-ten (u. a. Struktur, Dauer, befugte Personen und Einrichtungen, Prüfungen etc.) wie es das Saarländische Heilberufekammergesetz (SHKG) vorgibt. Diese Regelungen sind aus den o. g. Gründen der Bundeseinheitlich-keit weitestgehend an die bereits 2006 ver-abschiedete Musterweiterbildungsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) angelehnt und divergieren lediglich dort, wo landesrechtliche Vorschriften im SHKG es erzwingen. Im zweiten Teil wird die Führung der Zusatzbezeichnung „Klini-scher Neuropsychologe/Klinische Neuro-psychologin“ geregelt.

Grundsätzlich eröffnet sich die saarlän-dische Kammer mit der Verabschiedung der Weiterbildungsordnung die Möglich-keit, auch andere Bereiche zu definieren.

In Abstimmung mit den Landeskammern und ggf. der Anpassung der Musterweiter-bildungsordnung der BPtK wird allerdings sorgfältig zu prüfen sein, in welchem Falle Erfordernisse vorliegen, Qualifikationen, Kenntnisse oder Erfahrungen über Zusatz-bezeichnungen zu regeln.

PP und KJP die Erlaubnis, uneingeschränkt auf dem Gebiet der Psychotherapie tätig zu werden. Weiterbildung für Psychologi-sche Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Sinne dieser Ordnung führt zu Zusatzbezeich-nungen in Bereichen, auf die sich der weitergebildete Psychotherapeut grund-sätzlich nicht beschränken muss und die Psychotherapeuten ohne Zusatzbezeich-nung nicht von einer Tätigkeit in diesem Bereich ausschließen.“

Nachdem die Weiterbildungsordnung mehrfach auf der Tagesordnung der Vertre-terversammlung stand und unter verschie-denen Gesichtspunkten dort wie auch im zuständigen Ausschuss beraten wurde, war es dem Kammervorstand ein großes Anliegen, dass die Vertreterversammlung den Beschluss über die Regelung der Weiterbildung nun endlich fassen konnte.

Damit kann die saarländische Kammer im Verbund mit den anderen Landeskam-mern ihren Beitrag für eine zukunftsori-entierte, offensive Berufsstandsvertretung leisten, in der die Definitionshoheit über das Berufsbild, seine Ausgestaltung und Einflussnahme auf die Krankenbehand-lung weitestgehend bei der Profession verbleibt.

Beitragsordnung

Der zweite richtungsweisende Beschluss betraf die Entscheidung über die Bei-tragsordnung: Die Vertreterversammlung hat mit großer Mehrheit den Beschluss gefasst, die Beiträge auch zukünftig auf Bernhard Morsch, Präsident

Weiterbildungsordnung

Mit der zu erwartenden Genehmigung durch das Ministerium wird auch das Saarland als eines der letzten Bundesländer über eine Weiterbildungsordnung verfügen, mit der die Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychothe-rapeuten die besonderen Qualifikationen ihrer Heilberufe beschreiben, Standards selbst definieren und ihre besonderen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten

Saarland

Grundlage der Systematik der jetzigen Beitragsordnung – also mit dem Bei-tragsklassenmodell zu erheben. Die klare Entscheidung der VV untermauert also ein Beitragsmodell mit dem die Kammer sechs Jahre Erfahrung hat. Das bisherige Beitragsklassenmodell erhebt einerseits unterschiedliche Beiträge für Selbständige und Nichtselbständige und erlaubt ande-rerseits Ermäßigungen für Halbtags- bzw.

Geringbeschäftigte. Ich glaube nicht, dass sich die von Ihnen gewählten Vertreter ihre Entscheidung zwischen einem neu-en einkommneu-ensbezogneu-enneu-en Modell und dem erprobten Beitragsklassenmodell leicht gemacht haben. Zumal unabhängig vom angewendeten Beitragsmodell ab 2011 Beitragserhöhungen zur Deckung des eng gestrickten Kammerhaushalts unumgänglich sind. Meines Erachtens ist die Entscheidung sehr eindeutig für die überwiegend gute Akzeptanz und positi-ve Erfahrung mit dem bisherigen Modell gefallen. Dafür spricht auch die weiterhin gute Zahlungsmoral unserer Mitglieder:

über 90% aller Mitgliedsbeiträge für das laufende Jahr waren bis Anfang April be-reits eingegangen. Das Beitragsklassenmo-dell ermöglicht nach der wichtigen Über-arbeitung im Jahre 2005 Ermäßigungen für Halbtags- bzw. Geringbeschäftigte und verzichtet andererseits auf die generelle Offenlegung des Verdienstes aus psycho-therapeutischer Tätigkeit. Nicht Wenige dürften hierbei den Datenschutz im Blick gehabt haben, wenngleich unsere Bei-tragsordnung dem verbreiteten aber nicht unumstrittenen Vorgehen in der Sozial-gesetzgebung folgt, dass diejenigen, die Ermäßigungstatbestände oder Vergünsti-gungen wegen Geringverdienst geltend machen müssen, stets gezwungen sind, Einblick in ihre persönlichen Daten zu ge-währen.

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat nun die Aufgabe, das Beitragsklassenmo-dell zu überarbeiten und im Hinblick auf die Anwendbarkeit bzw. Definition der Er-mäßigungstatbestände sowie die höheren durchschnittlichen Beiträge anzupassen.

Die Entscheidung der VV, ob es bei der unterschiedlichen Bemessung der Beiträ-ge für SelbständiBeiträ-ge und NichtselbständiBeiträ-ge bleiben wird, steht noch aus. Sicher ist der Abschlag für Nichtselbständige nicht

mehr ohne weiteres damit zu rechtfer-tigen, dass sie weniger von der Kammer profitierten als Selbständige. Im Hinblick auf das Argument, dass Selbständige grö-ßere Spielräume bezüglich steuerlich gel-tend zu machender Ausgaben haben als Nichtselbständige, scheint die generelle unterschiedliche Bewertung jedoch weiter überdenkenswert.

Möglichkeiten und

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