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Standort des Vorhabens ............................................................................... 1 O

Im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben und der vorgesehenen Nutzung wer­

den keine Störfälle im Sinne des § 2 Nr. 7 der Störfall-Verordnung erwartet.

3.1. 7 Risiken für die menschliche Gesundheit

Da Windenergieanlagen nicht zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, besteht ein Unfallrisiko nur bei Errichtung und Wartung der Anlage. Dabei werden die Vorgaben zum Arbeitsschutz beachtet und deren Einhaltung regelmäßig durch Mit­

arbeiter der Abteilung Arbeitsschutz des Anlagenherstellers überwacht. Die Arbeiten in der Windenergieanlage werden nur von geschultem Personal vorgenommen. Arbeiten an den elektrischen Anlagen dürfen nur von Elektrofachkräften gemäß den elektro­

technischen Vorschriften vorgenommen werden.

An allen ENERCON WEA wird serienmäßig eine Eisansatzerkennung nach dem Kenn­

linienverfahren eingesetzt, sodass sich auch durch z. B. Eiswurf keine erhöhten Risi­

ken für die menschliche Gesundheit ergeben.

(

3.2 Standort des Vorhabens

Die ökologische Empfindlichkeit eines Gebiets, das durch ein Vorhaben möglicher­

weise beeinträchtigt wird, ist insbesondere hinsichtlich folgender Nutzungs- und Schutzkriterien unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens mit anderen Vorhaben in ihrem gemeinsamen Einwirkungsbereich zu beurteilen:

3.2.1 Bestehende Nutzungen des Gebietes

Der Standort der geplanten Windenergieanlage befindet sich im Bereich eines ehema­

ligen Bergwerksschachtes. Die Flächen stellen sich heute überwiegend als eingegrünte

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Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 UVPG

Brachflächen dar. Gebäude der Feueiwehreinheit Voerde - Einheit 5 Löhnen liegen unweit des geplanten Anlagenstandortes. Eine aktuelle Nutzung der Fläche erfolgt nicht, sie unterliegt der Sukzession.

3.2.2 Reichtum, Qualität und Regenerationsfähigkeit der natürlichen Ressourcen insbesondere Fläche, Boden, Landschaft, Wasser, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, des Gebietes und seines Untergrundes (Qualitätskriterien)

Fläche

Die Vorhabensfläche befindet sich auf einem ehemalig als Bergwerksschacht genutz­

ten Gelände, das heute übeiwiegend der Sukzession unterliegt

(

Boden

Die Geologie in der Umgebung der geplanten Windenergieanlage wird durch Altholo­

zäne/Auenterrassen geprägt. Der Boden im Eingriffsbereich der geplanten Windener­

gieanlage ist in der Bodenkarte nicht definiert und wird als flächenhaftes Gewässer bezeichnet, auch wenn sich dieses in der Realität derzeit nur südlich des Anlagenstan­

dortes befindet. Beim Vorhabensstandort handelt es sich um Flächen eines ehemali­

gen Bergwerkschachtes, der mittlerweile verfüllt wurde. Es handelt sich somit um anthropogen aufgebrachte Böden.

Unmittelbar angrenzend an den Vorhabensstandort im Bereich der Zuwegung befindet sich der Bodentyp Vega (Braunauenboden), welche aus sandig-lehmigen Schluffen besteht. Die Wertzahlen der Bodenschätzung für die Vega liegen bei 65 bis 80. Der Bodentyp ist der Grundwasserstufe Ozugeordnet (ohne Grundwasser) ulid besitzt eine sehr hohe Erodierbarkeit des Oberbodens. Der Boden ist als fruchbarer Boden mit sehr hoher Funktionserfüllung als Regelungs- und Pufferfunktion / natürliche Bodenfrucht­

(

barkeit eingestuft.

Landschaft

Die geplante Windenergieanlage liegt innerhalb des Landschaftsraumes LR-1-003 ,,Rhein- und Lippeauenkorridor (rezent überflutet)".

Der geplante Standort befindet sich in räumlicher Nähe zum Rhein mit den dort befind­

lichen, eingegrünten Baggerseen in einer insgesamt von Offenland dominierten Land­

schaft.

Im Umfeld des geplanten Standortes befinden sich versiegelte Verkehrsflächen, Ge­

Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen der UVP-Pflicht gem. §§ 5, 6 und 7 UVP-Gesetz i. V. mit dem UVPG-NRW zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage bei Voerde-Löhnen

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 UVPG

Der geplante Standort der Windenergieanlage befindet sich auf dem Gelände eines ehemaligen Bergwerksschachtes des Bergwerkes Walsum, welches mit Gehölzen eingegrünt ist. Das Gelände selbst ist geprägt von Brachflächen in unterschiedlichen Sukzessionsstadien. Es bestehen somit beinahe vegetationslose Bereiche mit sandig­

kiesigen Böden, krautige Flächen sowie Gehölzflächen.

Vorbelastungen des Landschaftsbildes bestehen durch vier bestehende Windenergie­

anlagen im Umfeld des geplanten Standortes sowie das etwa 2.800 m östlich des ge­

planten Windenergieanlagenstandortes gelegene Kraftwerk Voerde.

Das Relief des Landschaftsraumes ist insgesamt als gering zu beurteilen, im Bereich des Geländes des ehemaligen Bergwerksschachtes besteht jedoch aufgrund der durchgeführten Auf- und Abtragungen eine bewegte Geländemorphologie.

Wasser

Grundwasser

Das Gebiet des geplanten Anlagenstandortes ist als Gebiet mit sehr ergiebigem Grundwasservorkommen über Lockergesteinen eingestuft (GL NRW 1980). Die ge­

plante Windenergieanlage befindet sich im Einzugsbereich des Grundwasserkörpers 27_06 „Niederungen des Rheins", für den die Bewertung sowohl für den mengenmäßi­

gen Zustand als auch für den chemischen Zustand als schlecht angegeben wird (MULNV 2020). Zudem liegt der geplante Standort innerhalb der Zone 3A des Trink­

wasserschutzgebietes „Löhnen". Quell- oder Heilquellenschutzgebiete befinden sich nicht im Untersuchungsgebiet 250 m um die geplante Windenergieanlage.

Oberflächengewässer

Ca. 110 m südlich des geplanten Anlagenstandortes befindet sich ein Baggersee mit einer Größe von ca. 17 ha. Weitere Baggerseen liegen in der weiteren Umgebung.

Zudem ist der Standort der geplanten Windenergieanlage durch seine Lage in Nähe zum Rhein geprägt. Das Fließgewässer befindet sich in einer Entfernung von etwa 650 m. ,,Der Rhein gehört dem Fließgewässertyp "Kiesgeprägter Strom des Tieflandes"

an und ist aufgrund der hydromorphologischen Veränderungen in die Gewässerstruk­

turgüteklasse 6-7 (sehr stark bis vollständig verändert) eingestuft. Trotz intensivster Gewässerregulierung haben sich auf den rezent überfluteten Flächen sehr wertvolle Bereiche erhalten können" (LANUV 2020).

Tiere

Die artenschutzrechtlichen Aspekte des Vorhabens werden in einem gesonderten ar­

tenschutzrechtlichen Fachbeitrag (KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK 2020) untersucht.

Nachfolgend werden die Ergebnisse des Gutachtens zusammenfassend dargestellt.

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Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäߧ 7 UVPG

,,Der geplante WEA-Standort und dessen Umgebung wurden auf Vorkommen arten­

schutzrechtlich relevanter Tierarten untersucht. Diese fanden für die Avifauna im Jahr 2018 und ergänzend für die Amphibien im Jahr 2019 statt. Zusätzlich wurden Monito­

ringuntersuchungen zu Rast- und Zugvogelvorkommen im Umfeld des [sie] WEA sowie Quellen mit Hinweisen zu Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten im Raum ausgewertet.

Insgesamt kommen [sie] im Bereich des WEA-Standorts aufeiner ehemaligen Schach­

tanlage und ihrer Umgebung die Kreuzkröte als Art nach Anhang IV der FFH-Richtlinie sowie 57 Vogelarten nachgewiesen werden. Ein Teil dieser Arten nutzt die ehemalige Schachtanlage und den geplanten Standort der WEA sowie den angrenzenden Wirk­

raum als Lebensraum. Der andere Teil ist eher der Umgebung zuzuordnen" (KÖLNER BüRO FÜR FAUNISTIK 2020).

(

,,Gemäß Quellenauswertungen und Hinweisen der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Kreises Wesel (2020) wird die Umgebung der WEA, dabei vor allem der Bagger­

see in Löhnen, auch gelegentlich vom Seeadler angeflogen. Das bekannte Brutvor­

kommen der Art liegt jedoch in einer Entfernung von mehr als 12 km Luftlinie zum WEA-Standorf' (KOLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK 2020).

Pflanzen

Die Biotoptypenkartierung erfolgte am 3. März 2020 bei Temperaturen zwischen 6 und 8

°c

und sonniger Wetterlage.

Im Umfeld des geplanten Standortes befinden sich versiegelte Verkehrsflächen, Ge­

bäude der Feuerwehreinheit Voerde-Löhnen sowie begleitende Saum- und Gehölz­

strukturen. Der geplante Standort der Windenergieanlage befindet sich auf dem Ge­

lände eines ehemaligen Bergwerksschachtes, welches mit Gehölzen (u. a. Vogel­

Kirsche, Spitz-Ahorn, Stiel-Eiche, Hainbuche) eingegrünt ist. Das Gelände selbst ist

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geprägt von Brachflächen in unterschiedlichen Sukzessionsstadien. Es bestehen somit beinahe vegetationslose Bereiche mit sandig-kiesigen Böden, krautige Flächen sowie Gehölzflächen, auf denen Weidenarten, Birken sowie Schlehen und Kirschen dominie­

ren.

Biologische Vielfalt

Die Vorhabensfläche und ihre Umgebung weist hinsichtlich der biologischen Vielfalt eine Ausstattung von Lebensräumen auf, die von der aufgegebenen Nutzung und den danach entstandenen Brache- bzw. Sukzessionsstadien geprägt ist.

Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen der UVP-Pflicht gern. §§ 5, 6 und 7 WP-Gesetz i. V. mit dem UVPG-NRW zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage bei Voerde-Löhnen

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 UVPG

3.2_.3 Belastbarkeit der Schutzgüter unter besonderer Berücksichtigung folgender Gebiete und von Art und Umfang des ihnen jeweils zugewiesenen Schutzes (Schutzkriterien):

Natura 2000-Gebiete

Im Bereich der geplanten Windenergieanlage befindet sich östlich in ca. 240 m Entfer­

nung das Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein" mit der Kennung DE-4203-401.

Darüber hinaus befinden sich in der Umgebung im Radius von 250 m um den geplan­

ten WEA-Standort keine weiteren Natura 2000-Gebiete (LANUV 2020). ·

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Abb.5 Lage der geplanten Windenergieanlage (rot-schwarzer Kreis) mit dem Untersuchungs­

gebiet 250 m (orangefarbene Strichlinie) zu dem Vogelschutzgebiet DE-4203-401 „Unte­

rer Niederrhein" (beige Fläche) auf Grundlage der Topografischen Karte 1:10.000.

Die FFH-Verträglichkeitsstudie kommt zu folgendem Ergebnis:

.,Nach Betrachtung der Lebensraumeignung der Vorhabensfläche für die vorkommen­

den maßgeblichen Bestandteile in Verbindung mit dem artspezifischen Risiko der Arten gegenüber Windenergieanlagen ist davon auszugehen, dass die betrachtungsrelevan­

ten Wirkfaktoren

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Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 UVPG

Meideverhalten aufgrund optischer Effekte

Scheuchwirkung durch akustische Effekte

zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen der Funktion des Vogelschutzgebiets in Be­

zug auf die Erhaltungsziele bzw. auf die für den Schutzzweck maßgeblichen Bestand­

teile führen.

Im Zusammenhang mit den Ergebnissen des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags lässt sich festhalten, dass für die windenergiesensible Art Weißstorch eine Konfliktlage nicht auszuschließen ist. Durch den Betrieb von Windenergieanlagen kann es grundsätzlich zu einer Erfüllung des Tötungstatbestandes aufgrund des Kollisionsrisikos kommen (KBFF 2020). Daher ist für den Weißstorch eine Vermeidungsmaßnahme erforderlich [ ... ] Unter Berücksichtigung der Umsetzung dieser Vermeidungsmaßnahme ist jedoch eine artenschutzrechtliche Betroffenheit ausgeschlossen (MESTERMANN LANDSCHAFTS­

(

PLANUNG 2020A).

Die nächstgelegenen FFH-Gebiete befinden sich südlich zu dem geplanten Anlagen­

standort am Rhein in ca. 910 m Entfernung bzw. ca. 1.130 m Entfernung. Es handelt sich dabei um die FFH-Gebiete „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef' (DE-4405-301) und „NSG Rheinvorland im Orsoyer Rheinbogen, mit Erweite­

rung" (DE-4405-303) (LANUV 2020).

Naturschutzgebiete

Im Bereich der geplanten Windenergieanlage sowie in der näheren Umgebung befin­

den sich keine Naturschutzgebiete.

Nationalparke und Nationale Naturmonumente

Nationalparke und Nationale Naturdokumente finden sich nicht in der Umgebung der

(

Vorhabensfläche. In Nordrhein-Westfalen wurde lediglich ein Nationalpark, der „Natio­

nalpark Eifel", ausgewiesen. Ausgewiesene Nationale Naturmonumente Nordrhein­

Westfalens sind die „Bruchhauser Steine" (Olsberg-Bruchhausen) und die „Kluterthöh­

le" (Ennepetal).

Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete

In Nordrhein-Westfalen finden sich keine ausgewiesenen Biosphärenreservate.

Der geplan_te Windenergieanlagenstandort selbst befindet sich nicht auf Landschafts­

schutzgebiet, die unmittelbare Umgebung hingegen liegt auf allen Seiten innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „LSG Ork, Spellen, Unteremmelsum, Mehr, Löhnen,

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Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen der UVP-Pflicht gern. §§ 5, 6 und 7 UVP-Gesetz i. V. mit dem UVPG-NRW zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage bei Voerde-Löhnen

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 UVPG

Bei einem Rotordurchmesser von 138,25 m (= Radius von etwa 69 m) ragt der Rotor nicht in das Landschaftsschutzgebiet hinein.

Abb. 6 Lage der geplanten Windenergieanlage (rot-schwarzer Kreis) mit 250 m Radius (orange­

farbene Strichlinie) zum Landschaftsschutzgebiet LSG-4305-0007 auf Grundlage der Topografischen Karte 1 :10.000.

Naturdenkmäler

Naturdenkmäler sind für den Vorhabensbereich und die Umgebung nicht ausgewiesen.

Geschützte Landschaftsbestandteile, einschließlich Alleen

Geschützte Landschaftsbestandteile und Alleen befinden sich nicht in der Umgebung des geplanten Vorhabens.

Gesetzlich geschützte Biotope

In der betrachteten Umgebung der geplanten Windenergieanlage (Umkreis von 250 m) befind~n sich keine gesetzlich geschützten Biotope.

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Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäߧ 7 UVPG

Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutzgebiete sowie Überschwemmungs­

gebiete

Der geplante Standort sowie die Zuwegung liegen im Trinkwasserschutzgebiet „Löh­

nen", Zone 3A. Heilquellenschutzgebiete sind nicht festgesetzt. Die Vorhabensfläche liegt auch nicht im festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Rheins.

Gebiete, in denen die in Vorschriften der EU festgelegten Umweltqualitäts­

normen bereits überschritten sind

Gebiete mit festgelegten Umweltqualitätsnormen finden sich nicht im Umfeld des ge­

planten Vorhabens.

Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, insbesondere Zentrale Orte

(

Das Umfeld der Vorhabensfläche ist kein Gebiet mit hoher Bevölkerungsdichte.

Im Sinne des § 2 Abs. 2 ROG ist Siedlungstätigkeit räumlich zu konzentrieren und vor­

rangig auf vorhandene Siedlungen mit ausreichender Infrastruktur und auf zentrale Orte auszurichten. Das geplante Vorhaben stellt keine Siedlungstätigkeit dar. Jedoch lässt sich feststellen, dass mit dem geplanten Vorhaben keine kommunalen Entwick­

lungen gestört oder verhindert werden. Weiterhin erfolgt.keine vorhabensspezifische Störung des Freiraums, da sich das geplante Vorhaben im Umfeld weiterer Windener­

gieanlagenstandorte befindet. Der geplante Standort ist derzeit nicht frei zugänglich.

In amtlichen Listen oder Karten verzeichnete Denkmäler, Denkmalensembles, Bodendenkmäler oder Gebiete, die von der durch die Länder bestimmten Denkmalschutzbehörde als archäologisch bedeutende Landschaften eingestuft worden sind

(

Hinweise auf amtlich verzeichnete Denkmäler, Denkmalensembles, Bodendenkmäler oder archäologisch bedeutende Landschaften im Bereich des Vorhabens wurden in der Denkmalliste der Stadt Voerde nicht gefunden.

Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die im Vorhabensbereich vorhande­

nen und daran angrenzenden Schutzgebiete bzw. schutzwürdigen Bereiche.

Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen der UVP-Pßicht gern. §§ 5, 6 und 7 UVP-Gesetz i. V. mit dem UVPG-NRW zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage bei Voerde-Löhnen

Allgemelne Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 UVPG

Tab,2 Übersicht über die Schutzgebiete bzw. besonders geschützten Gebiete/Bereiche im Untersuchungsgebiet sowie dessen Umfeld (500 m). -Nr. Schutzgebiete bzw. besonders geschützte

Bezeichnung Lage nachteilige

Umwelt-Gebiete/Bereiche gem. Nr. 2.3 der Anlage 2 UVPG auswirkungen

bei Umsetzung von Vermei-Vogelschutzgebiet „Unterer Nie- ca. 240 m öst- dungsmaßmaßnahmen für den 2.3.1 Natura 2000-Gebiete nach§ 7 Abs. 1 Nr. 8 BNatSchG. derrhein" ( DE-4203-401) lieh des geplan- Weißstorch sind keine nachteili-ten Standortes gen Umweltauswirkungen zu

er-warten (vgl. Kap. 3.3. 7)

2.3.2 Naturschutzgebiete nach § 23 BNatSchG.

- -

keine

2.3.3 Nationalparke und Nationale Naturmonumente nach § 24

BNatSchG, soweit nicht bereits von Nr. 2.3.1 erfasst. -

-

keine

LSG Ork, Speilen, Unteremmel- min. ca. 90 m

2.3.4 Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete gern. sum, Mehr, Löhnen, Mehrum, Entfernung zum keine, der Rotor ragt nicht in das den§§ 25 und 26 BNatSchG. Götterswickerhamm, Haus Ahr'' geplanten Landschaftsschutzgebiet hinein.

(LSG-4305-0007) Standort

2.3.5 Naturdenkmäler nach § 28 des BNatSchG.

- -

keine

2.3.6 Geschützte Landschaftsbestandteile, einschließlich

- -

keine

Alleen, nach § 29 BNatSchG.

2.3.7 Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG.

- -

keine

Wasserschutzgebiete nach§ 51 des WHG,

Heilquellen-im Bereich des 2.3.8 schutzgebiete nach § 53 Abs. 4 WHG, Risikogebiete nach Trinkwasserschutzgebiet

geplanten keine

§ 73 Abs. 1 WHG sowie Überschwemmungsgebiete nach „Löhnen", Zone 3A Standortes

§ 76WHG.

Gebiete, in denen die in Vorschriften der Europäischen

2.3.9 Union festgelegten Umweltqualitätsnormen bereits über-

- -

keine

schritten sind.

2.3.10 Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte. insbesondere

- -

keine

Zentrale Orte im Sinne des§ 2 Abs. 2 Nr. 2 ROG.

In amtlichen Listen oder Karten verzeichnete Denkmäler, Denkmalensembles, Bodendenkmäler oder Gebiete, die

2.3.11 von der durch die Länder bestimmten Denkmalschutzbe- -

-

keine

hörde als archäologisch bedeutende Landschaften einge-stuft worden sind.

-18 - ,...,.

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Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen der UVP-Pflicht gern. §§ 5, 6 und 7 UVP-Gesetz i. V. mit dem UVPG-NRW zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage bei Voerde-Löhnen

Allgemelne Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 UVPG