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2.2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen

Mit dem Erlass der Vergaberichtlinie 2014 der Europäischen Union (EU) dürfen die Mit-gliedsstaaten verlangen, dass für öffentliche Bauaufträge spezifische elektronische Instru-mente beispielsweise zur Gebäudemodellierung verwendet werden. In Norwegen, Finnland und den Niederlanden war dies bereits vor dem Erlass der Vergaberichtlinie verpflichtend.

Seitdem haben mehrere EU-Staaten diese Möglichkeit wahrgenommen und die Nutzung von BIM bei öffentlichen Aufträgen vorgeschrieben: In Großbritannien gilt diese Regelung seit 2016, in Frankreich seit 2017, in Spanien ab 2018 und in Deutschland ab 2020.

In Österreich erfolgte die nationale Umsetzung der EU-Vergaberichtlinie in Form des Bun-desvergabegesetzes (BVergG) 2018. In diesem Gesetz wird die Verwendung von BIM nicht verpflichtend gefordert, um sicherzustellen, dass - wie bisher - die größtmögliche Freiheit bei der Wahl der Instrumente besteht. Der Auftraggeber hat aber die Möglichkeit, unter Berück-sichtigung des Vergabegesetzes für seine Projekte die Nutzung von BIM zu fordern. (Kern, 2019)

Gesetzliche Vorgaben sind allerdings nicht unbedingt die Voraussetzung für die Verbreitung der BIM-Methode. In Deutschland entwickelt sich die Arbeitsweise mit BIM beispielsweise aus der Wirtschaft heraus ohne, dass es derzeit eine gesetzliche Verpflichtung dazu gibt.

(Bredehorn und Heinz, 2017)

2.2.2 Normen und Richtlinien

In Österreich ist die Situation ähnlich. Obwohl es derzeit noch keine gesetzliche Verpflichtung zur Anwendung einer auf BIM basierenden Arbeitsweise gibt, existieren bereits einige Normen und Richtlinien, die die Datenübertragung zwischen unterschiedlichen Programmen regeln.

In Österreich sind besonders zu nennen:

ÖNORM A 6241 - Digitale Bauwerksdokumentation Die ÖNORM A 6241 besteht aus zwei Teilen:

• Teil 1: CAD-Datenstruktur und Building Information Modeling (BIM) - Level 2 Im ersten Teil der Norm werden die wichtigsten Begriffe, Strukturen und Darstel-lungsgrundlagen für die grundlegenden Techniken des Datentransfers zweidimensiona-ler CAD-Dateien und für das Building Information Modeling festgelegt, die im Zuge des lebenszyklischen Managements von Immobilien erforderlich sind. (ÖNORM A 6241-1, 2015)

Der Datenaustausch basiert auf dem Datenformat DXF (Drawing Interchange Format), das ursprünglich von Autodesk entwickelt wurde. (Niedermaier und Bäck, 2016) Die Norm definiert u.a. eine Layer-Struktur für die Datenmodellierung, über die Ma-terialien, Maßstäbe und Gewerke gesteuert werden und legt fest, wie graphische Da-ten in diesem DaDa-tenformat strukturiert abgelegt und intelligente GebäudedaDa-ten und -informationen ausgetauscht werden können. Für die wesentlichsten Bauelemente wie Räume und Planköpfe wurden dazu genormte Blöcke definiert und für diese Blöcke wiederum genormte Attribute. Von Austrian Standards wird den Anwendern dazu kos-tenfrei eine normkonforme Datei zur Verfügung gestellt. (Kovacic u. a., 2014)

• Teil 2: Building Information Modeling (BIM) - Level 3-iBIM

Der zweite Teil der Norm regelt die technische Umsetzung eines einheitlichen, struktu-rierten, mehrdimensionalen Datenmodells für Bauwerke des Hochbaus und verwandter, raumbildender Konstruktionen des Tiefbaus, basierend auf Building Information Mo-deling Level 3. (ÖNORM A 6241-2, 2015)

Der in der Norm beschriebene Austausch von graphischen Daten und den dazugehöri-gen Sachdaten basiert auf dem Dateiformat IFC und der Datenbank bSDD (buildingS-MART Data Dictionary). Das Dateiformat IFC (Industrial Foundation Classes) ist ein programm- und herstellerunabhängiges Dateiformat, das definiert, wie Gebäudemodelle erstellt und Daten strukturiert werden. Das IFC-Format wurde mittlerweile durch die Aufnahme in die internationale Norm ISO/PAS 16739 zertifiziert. (Niedermaier und Bäck, 2016)

Das buildingSMART Data Dictionary ist eine offene und internationale Datenbank für Objekte (z.B. Fenster) und deren Attribute basierend auf dem IFD-Format gemäß ISO 12006-3. (buildingSMART, 2019)

Das Kernstück der Norm bildet der frei und kostenlos zugängliche ASI-Merkmal-Server.

Dieser enthält keine Bauteile, sondern definiert eine Datenstruktur für die im virtuel-len Gebäudemodell enthaltenen Informationen (z.B. Bauelemente, Baumateriavirtuel-len), die so während des gesamten Lebenszyklus des Gebäudes ausgetauscht werden können.

Bei den Merkmalen ist festgelegt, ab welcher Leistungsphase diese definiert sein

müs-sen (z.B. bei Wänden: Feuerwiderstandsklasse im Vorentwurf, U-Wert im Entwurf,...).

(Plandata BIM Solutions, 2018)

ÖNORM EN ISO 29481: Bauwerksinformationsmodelle - Handbuch der Informationslieferungen

Die ÖNORM EN ISO 29481 definiert Vorgaben für einen fehlerfreien, verlässlichen, wie-derholbaren und qualitativ hochwertigen Informationsaustausch zwischen den Beteiligten im Rahmen eines Bauprojekts. Ziel ist es, die Verlässlichkeit der ausgetauschten Informationen sicherzustellen. Sie besteht aus zwei Teilen: (ÖNORM EN ISO 29481-1, 2016)

• Teil 1: Methodik und Format

Im ersten Teil wird eine Methodik zum Erstellen eines Handbuches beschrieben, das den Informationsaustausch zwischen den Beteiligten in einem konkreten Projekt definiert.

Dieses Handbuch wird als Information Delivery Manual (IDM), in Österreich auch als Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) bezeichnet und beschreibt alle Infor-mationsprozesse innerhalb eines Projektes. Dazu zählt auch der Informationsaustausch über ein BIM-Modell. (ÖNORM EN ISO 29481-1, 2016)

• Teil 2: Interaktionsframework

Der zweite Teil der Norm beschreibt eine Methode und ein Format, mit dem die Verant-wortlichkeiten und Interaktionen aller Projektbeteiligten an einem Bauprojekt während des gesamten Lebenszyklus beschrieben werden können. Damit soll die Interoperabili-tät von Softwareprogrammen, die in allen Phasen des Lebenszyklus eingesetzt werden, erleichtert werden. (ÖNORM EN ISO 29481-2, 2017)

ÖNORM ISO 19650: Organisation von Daten zu Bauwerken -Informationsmanagement mit BIM

Seit März 2019 gilt die ÖNORM ISO 19650. Diese besteht ebenfalls aus zwei Teilen:

• 1. Teil: Konzepte und Grundsätze

Dieser Teil der Norm definiert allgemeine Begriffe und Grundsätze für das Informati-onsmanagement basierend auf Bauwerksinformationsmodellierung (BIM) und enthält Empfehlungen für eine Vorgabe, wie Informationen verwaltet werden und wie sie von den Projektbeteiligten ausgetauscht, aufgezeichnet, versioniert und organisiert werden sollen. Die Norm umfasst den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes, von den ersten Planungsschritten bis hin zum Rückbau und kann für alle Bauvorhaben jedes Umfangs und jeder Komplexität angepasst werden. (ÖNORM EN ISO 19650-1, 2019)

• 2. Teil: Lieferphase der Assets

Dieser Teil behandelt speziell die Planungs- und Bauphase und definiert Vorgaben an das Informationsmanagement in Form eines Managementsprozesses. Die Norm kann

gewählten Beschaffungsstrategie - angewendet werden. (ÖNORM EN ISO 19650-2, 2019)