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Sonstige konsumtive Ausgaben

Im Dokument Freie Hansestadt (Seite 50-54)

4. Ausgaben 2011/2016

4.3. Sonstige konsumtive Ausgaben

Unter dem Begriff „Sonstige konsumtive Ausgaben“ sind die laufenden Aufwendungen zusammengefasst, die nicht den Personal- und Zinsausgaben zugerechnet werden. In den Haushalten des Landes und der Stadtgemeinde Bremen entfallen – mit kontinuier-lich steigender Tendenz - derzeit bereits rd. 55 % der Primärausgaben auf diese Aus-gabenkategorie, der vor allem

- Sozialleistungsausgaben,

- Zuweisungen an öffentliche Einrichtungen, Sondervermögen und Unternehmen, - Zuweisungen und Zuschüsse an Bremerhaven,

- Sächliche Verwaltungsausgaben sowie

- Unterstützungszahlungen (BAföG, Wohngeld etc.) und Leistungen an soziale Ein-richtungen

zugeordnet sind.

Grundlage für die Planwerte der sonstigen konsumtiven Ausgaben sind die Ansätze der Finanzplanung 2010/2014, die wiederum im Wesentlichen Beschlüsse des Se-nats widerspiegeln, die im März 2010 in Vorbereitung der erforderlichen bremischen Eigenbeiträge zur Haushaltssanierung gefasst wurden. Diese sahen u. a. vor, die So-zialleistungsausgaben im Konsolidierungszeitraum auf einen jährlichen nominalen Anstieg um 1,7 % zu begrenzen und die Summe der aus dem Kernhaushalt geleiste-ten Personalkostenerstattungen und die übrigen, nicht durch gesetzliche oder sons-tige Vorgaben verpflichteten konsumtiven Ausgaben dauerhaft konstant zu halten.

Für die Jahre 2015 und 2016 der aktuellen Finanzplanung wurden diese Rahmenset-zungen zur Ausgabenentwicklung unverändert fortgeschrieben. Veränderungen erge-ben sich allerdings in den bis 2014 zu berücksichtigenden Basiswerten dieser Fort-schreibung:

- Seit 2011 leistet der Bund Zahlungen im Rahmen des sogenannten „Bildungs- und Teilhabepakets“. Einschließlich der an Bremerhaven weiter zu leitenden Mit-telanteile werden diese den Haushalt durchlaufenden Fördermittel nach aktueller Planung im Mittelfrist-Zeitraum zu jährlichen saldenneutralen Mehrausgaben von 24,8 Mio. € (2012 und 2013) bzw. 18,7 Mio. € (ab 2014) führen.

- Rahmenerhöhend sind ab 2012 in den bremischen Haushalten Betriebskosten-zuschüsse für den Ausbau der Kindertagesbetreuung nach dem 2008 in Kraft ge-tretenen Kinderfördergesetz (KiföG) vorzusehen. Die hierfür aufzuwendenden konsumtiven Mehrausgaben führen zu einer rechnerischen Erhöhung des Finan-zierungsdefizits der Haushalte, weil die Gegenfinanzierung über Umsatzsteueran-teile erfolgt, die im Rahmen der Steuerschätzung mit berücksichtigt sind und daher nicht gesondert als Mehreinnahmen ausgewiesen werden können.

Die schrittweise Herleitung der aktuellen Finanzplan-Werte der sonstigen konsumtiven Ausgaben, die wesentlichen Ausgabepositionen und die sich daraus ergebenden Res-sort-Eckwerte der Jahre 2010 bis 2015 sind in Tabelle 18 zusammengefasst. Ergän-zend bzw. erläuternd ist hierzu auf folgende Sachverhalte hinzuweisen:

- Aus Gründen der Vergleichbarkeit wurden die Ausgangswerte des Jahres 2010 rechnerisch um die – tatsächlich noch als besondere Finanzierungsvorgänge ge-buchten – Zuführungen an die „Anstalt zur Bildung einer Rücklage für Versor-gungsvorsorge der Freien Hansestadt Bremen“ erhöht (38,2 Mio. €), die im Kon-solidierungszeitraum ab 2011 systematisch den bereinigten Ausgaben des Kern-haushaltes zugerechnet werden.

- Die deutliche Ist-Anschlag-Differenz des Jahres 2011 ist vor allem durch die erst im Vollzug absehbaren und zu berücksichtigenden Ausgaben des „Bildungs- und Teilhabepakets“ sowie durch nicht veranschlagte, zu Mehrausgaben führende Drittmittelzuflüsse (insbesondere im Hochschulbereich) begründet.

- Durch Umschichtungen innerhalb der Haushalte werden ab 2012 zusätzliche Mittel für den Ausbau der Kindertagesbetreuung, die Sprachförderung in den Kinderta-gesheimen und die Umsetzung von mehr ganztägigem Lernen zur Verfügung ge-stellt. Für die Jahre 2012 (9,5 Mio. €) und 2013 (14,0 Mio. €) sind diese durch Um-lage ermöglichten politischen Schwerpunktsetzungen bereits in der Eckwert-Bildung der für die Umsetzung verantwortlichen Bereiche berücksichtigt. Für die Folgejahre steht diese Umsetzung noch aus (15,0 Mio. € p. a.).

- Ab 2012 erhält auch die Freie Hansestadt Bremen Mehreinnahmen aus der Erhö-hung des Bundesanteils an der Finanzierung der Grundsicherung, die aufgrund der noch ausstehenden gesetzlichen Grundlagen für die Jahre 2013 ff. zunächst dauerhaft mit dem für 2012 beschlossenen Anteilssatz des Bundes (45 %) in die bremische Finanzplanung eingestellt werden (vgl. 3.2.). Auf der Ausgabenseite ist der auf die Stadtgemeinde Bremen entfallende Anteil am Aufstockungsbetrag (14,7 Mio. € in 2012 bzw. 15,0 Mio. € ab 2013) zunächst als Ausgleich bzw. Risi-kovorsorge für gesetzlich verpflichtete oder aus anderen Gründen unvermeidbare Mehrbedarfe („Globale Mehrausgabe“) veranschlagt. Der Mittelanteil

Bremerha-vens (rd. 3,7 Mio. € p. a.) wird dem Produktplan 41 zugeordnet und von dort an den Haushalt der Stadt weiter geleitet.

Tab. 18: Sonstige konsumtive Ausgaben in Mio. €

2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016

Finanzplan 2010 / 2014 (L+G)

+ Veränderungen (Vollzug) 59,7

Finanzplan-Werte L+G 2019,1 2084,5 2066,2 2085,8 2095,0 2111,2 2128,1 noch zuzuordnende Schwerpunktmittel 15,0 15,0

+ Ausg. a. Mehreinn. f. Grundsicherung 18,4 18,7 18,7 18,7 18,7 + Schuldentilgung an öffentl. Bereich 4,8 1,2 5,0 5,0 5,0 5,1 5,1 Finanzplan-Werte L+G insgesamt 2023,9 2085,7 2089,6 2109,5 2118,7 2135,0 2151,9

1) Ohne Anteil Bremerhavens an Konsolidierungshilfen 2) 2010 noch nicht in Haushaltsanschlägen berücksichtigt

Ist Ansatz Planwerte

- Die ausgewiesenen Eckwerte der Produktpläne umfassen nicht die – am Ende der Tabelle als Gesamtbeträge dargestellte - Schuldentilgung des Landes an den öf-fentlichen Bereich (Bundes- und Gemeindedarlehen), die nahezu vollständig im Produktplan des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr zugeordnet ist und bei der Berechnung des strukturellen Defizits als finanzielle Transaktion unberücksichtigt bleibt.

- Zur Schaffung von Voraussetzungen für strukturelle Entlastungen im weiteren Konsolidierungszeitraum sieht der bremische Landeshaushalt ein auf die Jahre

2012 (30 Mio. €) und 2013 (20 Mio. €) befristetes Sonderprogramm vor (vgl. 4.5.).

Die konsumtiven Ausgabenanteile dieser Maßnahmen, die nach aktueller Be-schlusslage rd. 2,7 Mio. € (2012) und 5,3 Mio. € (2013) betragen, sind in Tabel-le 18 nicht berücksichtigt.

- Die vom Bund geleisteten Konsolidierungshilfen und deren anteilige Weiterleitung an den Haushalt der Stadt Bremerhaven werden zwar innerhalb der Haushalte ge-bucht, dürfen jedoch nicht in die Gesamtbilanz der Haushalte im Hinblick auf die einzuhaltenden Sanierungsschritte des Stadtstaates einfließen. Die in Tabelle 18 ausgewiesenen sonstigen konsumtiven Ausgaben des Landes und der Stadtge-meinde Bremen enthalten daher auch nicht die Zahlungen der Konsolidierungs-hilfenanteile an Bremerhaven.

Tab. 19: Sonstige konsumtive Ausgaben in Mio. €

2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016

Finanzplan-Werte L+G 2023,9 2085,7 2089,6 2109,5 2118,7 2135,0 2151,9

Veränderung ggü. Vorjahr (in %) + 3,1 % + 0,2 % + 1,0 % + 0,4 % + 0,8 % + 0,8 %

Finanzplan-Werte Bremerhaven 238,7 240,1 244,1 247,6 248,6 251,6 251,6

Veränderung ggü. Vorjahr (in %) + 0,6 % + 1,7 % + 1,4 % + 0,4 % + 1,2 % - 0,0 % Ausgaben L+G an Bremerhaven 293,3 313,9 319,9 326,9 332,6 338,4 344,3 Ausgaben Bremerhaven an L+G 3,8 3,2 2,9 2,9 2,9 2,9 2,9 + Globale Minderausgaben Bremerhaven -6,5 -11,5 -18,5 -24,9 Finanzplan-Werte Stadtstaat 1965,6 2008,7 2010,9 2020,8 2020,3 2026,8 2031,4

Veränderung ggü. Vorjahr (in %) + 2,2 % + 0,1 % + 0,5 % - 0,0 % + 0,3 % + 0,2 %

Senatorin für Finanzen; Referat 20

Ist Ansatz Planwerte

In Tabelle 19 sind die Eckdaten des Landes und der Stadtgemeinde Bremen mit den entsprechenden Planwerten der Stadt Bremerhaven zum Stadtstaat-Ergebnis zu-sammengefasst. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass in Bremerhaven allein über 60 % der sonstigen konsumtiven Ausgaben auf die hohen Sozialhilfelasten der Stadt entfal-len. Auch hier ist vorgesehen, den Anstieg der Sozialleistungsausgaben im Konsolidie-rungszeitraum auf 1,7 % p. a. zu begrenzen.

Dass die Ist- und Planwerte des Stadtstaates geringer als die Werte des Landes und der Stadtgemeinde Bremen ausfallen, ist auf die hohen Bereinigungsbeträge zwi-schen den Einzelhaushalten zurückzuführen, die Personalkostenerstattungen des Landes an Bremerhaven als konsumtive Ausgaben berücksichtigen, die in Bremerha-ven als Personalausgaben haushaltswirksam werden.

Zu beachten ist, dass die Mittelfrist-Planung für den Haushalt der Stadt Bremerhaven in den Jahren 2013 bis 2016 noch Globale Minderausgaben aufweist, die im Zuge der weiteren Fortschreibung der Planwerte aufzulösen sind. Obwohl die konkrete Auf-lösung dabei auch über andere Einnahme- und Ausgabepositionen erfolgen kann, wer-den die zu realisierenwer-den Haushaltsverbesserungen für die Darstellung der konsolidier-ten Stadtstaat-Ergebnisse zunächst den sonstigen konsumtiven Ausgaben zuge-ordnet.

Im Dokument Freie Hansestadt (Seite 50-54)