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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Staatliche Technikerschule -

B. Gender Budgeting

Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur

2017 2017 2019

Planmäßige Be-schäftigte

W M W M W M

Absoluter Anteil 25 39 24 36 24 36

Relativer Anteil 39 % 61 % 40 % 60 % 40 % 60 %

Für den Planungszeitraum wurde anhand des Monats Januar 2019 ein durchschnittliches Monatseinkommen getrennt nach weiblichen und männlichen Beschäftigten unter Berücksichtigung der Vollzeitäquivalente (VZÄ) wie folgt ermittelt:

Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ weiblich: 6.266,53 € Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ männlich:

5.699,70 €

Das Verhältnis zwischen den Durchschnittseinkommen der weiblichen und männlichen Dienstkräfte wird sich im Planungs-zeitraum nicht wesentlich ändern.

Nach Überprüfung der im Kapitel veranschlagten Ausgaben sind die Haushaltsmittel zur Aufgabenerfüllung gem. § 6 LHO notwendig. Die Ausschöpfung aller Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitspotenziale gem. § 7 LHO rechtfertigt die Veran-schlagungshöhe. Sämtliche Einnahmemöglichkeiten werden realisiert; darüber hinaus gehende Einnahmeverbesserungen sind derzeit nicht möglich.

Beträge in EURO

Titel Fkt Bezeichnung Ansatz Ansatz Ansatz Ist (Rest/R)

2020 2021 2019 2018

Einnahmen

11120 127 Entgelte für Bildungsangebote 250.000 250.000 250.000 172.338,88 Entgelte für die Teilnahme von Umschüler/-innen am Unterricht der beruflichen Schulen des Landes Berlin auf der Grund-lage der Verwaltungsvorschrift Schule 5/2008 vom 26. Februar 2008.

11190 127 Zweckgebundene Einnahmen aus

Entgelten

1.000 1.000 1.000 205,00

Zweckbindungsvermerk: Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei dem Titel 52593.

Einnahmen werden erzielt im Zusammenhang mit der Durchführung von Kursen mit Zertifizierung.

11979 127 Verschiedene Einnahmen 1.000 1.000 1.000 100,00

Entgelte für die private Nutzung von Diensttelefonen und für die Ausfertigung von Zeugnisabschriften.

12401 127 Mieten für Grundstücke, Gebäude

und Räume

5.000 5.000 5.000 6.429,39

Vergütung für eine Dienstwohnung auf dem Grundstück Bochumer Str. 8 b.

12516 127 Einnahmen aus eigenem Handeln

der Schule

1.000 1.000 1.000

Zweckbindungsvermerk:

80 % der Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei dem Titel 52516.

Eine Pauschale von 20 % für die Nutzung des Schulgebäudes (Bewirtschaftungskosten) verbleibt im Landeshaushalt.

35920 850 Entnahme aus der Rücklage nach

§ 7 Schulgesetz- Personalausga-ben

1.000 1.000 1.000

35921 850 Entnahme aus der Rücklage nach

§ 7 Abs. 5 Nrn. 1 und 2 Schulgesetz (Sachausgaben)

1.000 1.000 1.000

35922 850 Entnahme aus der Rücklage nach

§ 7 Abs. 5 Nrn. 3 bis 6 Schulgesetz (Sachausgaben)

1.000 1.000 1.000

Gesamteinnahmen 261.000 261.000 261.000 179.073,27

Prozentuale Veränderung

Ausgaben

42201 127 Bezüge der planmäßigen

Beamtin-nen und Beamten

1.208.000 1.242.000 1.463.000 1.099.191,56

42701 127 Aufwendungen für freie Mitarbeite-rinnen/Mitarbeiter

3.000 3.000 2.600 148,75

Honorare für Vorträge sowie zur Heranziehung von Studierenden zur Vorbereitung des Unterrichts.

42703 127 Aufwendungen für freie

Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter im Rahmen der Personalkostenbudgetierung

1.000 1.000 1.000 3.608,40

Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42213, 42813 und 67127 in den Kapiteln 1015 bis 1024.

42801 127 Entgelte der planmäßigen Tarifbe-schäftigten

532.000 540.000 491.000 471.445,37

42805 127 Entgelte der planmäßigen

Tarifbe-schäftigten-Lehrkräfte

2.273.000 2.305.000 2.083.000 2.122.106,88

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Staatliche Technikerschule -

Beträge in EURO

Titel Fkt Bezeichnung Ansatz Ansatz Ansatz Ist (Rest/R)

2020 2021 2019 2018

42813 127 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten zur eigenver-antwortlichen Unterrichtsversor-gung

50.100 50.100 30.000 20.208,34

Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42213, 42703 und 67127 in den Kapiteln 1015 bis 1024.

42815 127 Entgelte der nichtplanmäßigen Tarifbeschäftigten-Lehrkräfte

140.000 142.000 252.000 130.279,40

44100 127 Beihilfen für Dienstkräfte 23.700 21.800 21.000 27.494,98

51715 127 Betriebs- und Nebenkosten im

Rahmen des Facility Managements

643.000 661.000 581.000 567.209,69

Deckungsvermerk: Die Ausgaben der Titel 51715 und 51820 sind einzelplanübergreifend und nur gegenseitig deckungs-fähig; sie sind außerdem nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 LHO deckungsberechtigt.

Ausgaben für Betriebs- und Nebenkosten für die im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) befindliche Staatliche Technikerschule auf der Grundlage der Angaben der BIM GmbH.

51820 127 Mietausgaben für die Nettokaltmie-te aufgrund vertraglicher Verpflich-tungen aus dem Facility Manage-ment

1.983.000 1.983.000 1.130.000 1.130.136,24

Deckungsvermerk: Die Ausgaben der Titel 51715 und 51820 sind einzelplanübergreifend und nur gegenseitig deckungs-fähig; sie sind außerdem nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 LHO deckungsberechtigt.

Ansatz für Mietzahlungen für die im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin befindliche Staatliche Technikerschule an die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM).

Mehr infolge einer Umstellung von der Kosten- auf die Marktmiete.

51925 127 Nutzerspezifische Nebenkosten im Rahmen des Facility Managements

171.000 171.000 171.000 171.000,00

Ausgaben für nutzerspezifische Nebenkosten für die im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) befindliche Staatliche Technikerschule.

2020 2021

Anteil Wartungskosten ... 22.100 € 22.500 € Anteil Nutzerspezifischer Maßnahmen ... 148.900 € 148.500 € 171.000 € 171.000 € Bei den nutzerspezifischen Maßnahmen/Leistungen handelt es sich um mehrere Einzelmaßnahmen jeweils unter 100.000 € jährlich.

52509 127 Lehr- und Lernmittel sowie

Unter-richtsmaterial inklusive der IKT

151.000 151.000 197.000 183.335,89

Deckungsvermerk:

Die Ausgaben der Titel 52509 sind in den Kapiteln 1021 - 1024 jeweils nur gegenseitig deckungsfähig; im Übrigen de-ckungsberechtigt.

Erneuerung, Ergänzung und Unterhaltung der Klassen- und Fachraumausstattung einschließlich der Geräte der IuK-Technik, Verbrauchsmittel für die IuK-IuK-Technik, Software, Updates und Lizenzgebühren.

Lernmittel sind für die Hand des Schülers bestimmt.

Dazu gehören gem. Verordnung über die Lernmittel an allgemeinbildenden Schulen und beruflichen Schulen (GVBL.

S.662) vom 16. Dezember 2010:

Schulbücher, ergänzende Druckschriften und andere Unterschriftsmedien

Beträge in EURO

Titel Fkt Bezeichnung Ansatz Ansatz Ansatz Ist (Rest/R)

2020 2021 2019 2018

52516 127 Ausgaben im Rahmen der schuli-schen Eigenverantwortung

1.000 1.000 1.000

Übertragbarkeitsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar.

Vergleiche auch Erläuterung zu Titel 12516.

Ausgaben dürfen nur in Höhe von 80 % der eingegangenen Einnahmen beim Titel 12516 geleistet werden (verbindliche Erläuterung).

52593 127 Lehrmittel, Unterrichtsmaterial aus zweckgebundenen Entgelten

1.000 1.000 1.000

R 2.457,73

Vgl. auch Erläuterung und Zweckbindungsvermerk zu dem Titel 11190. Ausgaben dürfen nur in Höhe der eingegange-nen Einnahmen geleistet werden (verbindliche Erläuterung).

Aus Entgelten für die Beschaffung von Lehrmitteln und Unterrichtsmaterial.

52703 127 Dienstreisen 1.000 1.000 1.000 369,00

Dienstreisekosten der Lehrkräfte insbesondere im Rahmen der Durchführung von Schülerfahrten nach dem Bundesreise-kostengesetz (BRKG).

53101 127 Veröffentlichungen und

Dokumen-tationen im Rahmen der Öffent-lichkeitsarbeit

2.600 2.600 2.500 2.500,00

Für Dokumentationen und Werbung der Schule.

53405 127 Sachausgaben gemäß § 7 Abs. 5

Nrn. 3 bis 5 Schulgesetz

21.000 21.000 21.000 16.660,30

Deckungsvermerk:

Die Ausgaben des Titels 53405 sind in den Kapiteln 1021 bis 1024 gegenseitig deckungsfähig und deckungspflichtig ge-genüber den Ausgaben des Titels 52703. Es besteht keine Deckungsberechtigung gege-genüber anderen Titeln.

Sachmittel, die im Rahmen eines Schulbudgets den Schulen gemäß § 7 Abs. 5 Schulgesetz zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung übertragen werden können.

67127 127 Erstattung von Kosten für

pädago-gische Projekte an juristische Personen im Rahmen der Perso-nalkostenbudgetierung

1.000 1.000 1.000 2.700,00

Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42213, 42703 und 42813 in den Kapiteln 1015 bis 1024.

Erstattung von Kosten für pädagogische Projekte an juristische Personen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung.

81279 127 Geräte, technische Einrichtungen, Ausstattungen

125.000 125.000 125.000 121.000,00

Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind deckungsberechtigt nur gegenüber den Ausgaben bei 51925.

2020

Investitionen im Fachbereich Konstruktion 40.000 € Investitionen im Fachbereich Fertigungstechnik 40.000 €

Erneuerung von 1 Fachraum 45.000 €

Gesamt 125.000 €

2021

Investitionen im Fachbereich Verfahrenstechnik 40.000 € Investitionen im Fachbereich Labortechnik 40.000 €

Erneuerung von 1 Fachraum 45.000 €

Gesamt 125.000 €

Die Ersatzbeschaffungen dienen der Aufrechterhaltung der hohen Qualitätsanforderungen des Unterrichts, der Erfüllung des Bildungsauftrags sowie der Sicherung einer erfolgreichen Vermittlung der Auszubildenden auf dem 1. Arbeitsmarkt.

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Staatliche Technikerschule -

Beträge in EURO

Titel Fkt Bezeichnung Ansatz Ansatz Ansatz Ist (Rest/R)

2020 2021 2019 2018

91920 850 Zuführung an die Rücklage nach

§ 7 Schulgesetz-Personalausgaben

1.000 1.000 1.000

91921 850 Zuführung an die Rücklage nach

§ 7 Abs. 5 Nrn. 1 und 2 Schulgesetz (Sachausgaben)

1.000 1.000 1.000 13.664,11

91922 850 Zuführung an die Rücklage nach

§ 7 Abs. 5 Nrn. 3 bis 6 Schulgesetz (Sachausgaben)

1.000 1.000 1.000 4.339,70

Gesamtausgaben 7.334.400 7.426.500 6.578.100 6.087.398,61

Prozentuale Veränderung 11,5 % 1,3 %

Abschluss Kapitel 1022

111-186

Verwaltungseinnahmen, Einnah-men aus Schuldendienst und der-gleichen

258.000 258.000 258.000 179.073,27

351-389

Besondere Finanzierungseinnah-men

3.000 3.000 3.000

Gesamteinnahmen 261.000 261.000 261.000 179.073,27

411-462

Personalausgaben 4.230.800 4.304.900 4.343.600 3.874.483,68

511-549

Sächliche Verwaltungsausgaben 2.974.600 2.992.600 2.105.500 2.071.211,12

611-699

Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen

1.000 1.000 1.000 2.700,00

811-899

Sonstige Investitionsausgaben und Ausgaben zur Investitionsförde-rung

125.000 125.000 125.000 121.000,00

911-989

Besondere Finanzierungsausga-ben

3.000 3.000 3.000 18.003,81

Gesamtausgaben 7.334.400 7.426.500 6.578.100 6.087.398,61

Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-) -7.073.400 -7.165.500 -6.317.100 -5.908.325,34

Allgemeine Erläuterung

A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten

Das Kapitel enthält die Einnahmen und Ausgaben für die Staatliche Ballettschule und Schule für Artistik Berlin einschließ-lich der Personalausgaben für kurzfristige Vertretungseinstellungen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung gemäß

§ 7 Abs. 3 und 5 des Schulgesetzes für Berlin.

Benchmarking

Die Schule hat zwei Ausbildungsgänge: die Fachrichtung Bühnentanz und die Fachrichtung Artistik. Gemeinsam ist die allgemeinschulische Bildung ab dem 5. Schuljahr.

Die Bühnentanz- und Artistikausbildung dauert neun Jahre und beginnt mit dem 5. Schuljahr. Nach dem 6. Ausbildungsjahr (10. Schuljahr) wird der Mittlere Schulabschluss (MSA) erreicht, an den sich eine dreijährige Berufsfachschule bzw. der Besuch des dreijährigen beruflichen Gymnasiums anschließt. Mit Beginn des Schuljahres 2000/2001 ist eine dreijährige Gymnasiale Oberstufe (Berufliches Gymnasium) eingerichtet worden. Die Schülerinnen und Schüler befinden sich damit im beruflichen Gymnasium in einer Doppelqualifizierung (Allg. Hochschulreife und Berufsfachschule).

Bei freier Kapazität können im Beruflichen Gymnasium Schüler/innen aufgenommen werden, die nicht an der Doppelquali-fizierung teilnehmen, jedoch einen Leistungskurs Tanz besuchen.

Im Rahmen einer gemeinsamen Kooperation sind die Ballett-Schüler/innen der Oberstufe nach einer erfolgreich bestande-nen Zugangsprüfung gleichzeitig Studentinbestande-nen bzw. Studenten der Hochschule für Schauspielkunst und könbestande-nen den „Ba-chelor of Art“ erwerben.

Im März 2017 wurde das Landesjugendballett an der Staatlichen Ballettschule Berlin gegründet.

Im Rahmen der Talente-Förderung nehmen die Schüler/innen beider Fachrichtungen an internationalen Wettbewerben teil.

Des Weiteren werden Kooperationen mit Opernhäusern und Theatern geschlossen, um die Möglichkeiten der berufsprakti-schen Ausbildung für die Ballett- und Artistik-Schüler/innen auf einem hohen international-professionellen Niveau weiter zu optimieren.

Im Rahmen der nationalen und internationalen Talente-Gewinnung werden verschiedene Aktivitäten durchgeführt (FEDEC, Scholarship etc.).

An der Ballett- und Artistik-Ausbildung werden bei entsprechender Eignung bis zu 350 Schüler/innen teilnehmen.

Insgesamt 74 Schüler/innen beider Fachrichtungen können im schuleigenen Internat untergebracht werden.

Nicht mehr der Schulpflicht unterliegende, besonders ausländische Studierende, können Ballettseminare besuchen.

Für Schüler/innen der 1. bis 4. Klasse besteht die Möglichkeit in ihrer Freizeit an einer Ballettgrundausbildung teilzuneh-men. Der Unterricht in den Kindertanzgruppen ist kostenpflichtig.

B. Gender Budgeting Eine Erhebung geschlechtssensitiver Daten scheidet aus:

Kapitel Titel Bezeichnung

1023 68190 Unterstützungen, Entschädigungen und sonstige Geldleistungen aus zweckgebundenen Einnahmen Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur

2017 2018 2019

Planmäßige Be-schäftigte

W M W M W M

Absoluter Anteil 53 41 51 40 51 40

Relativer Anteil 56 % 44 % 57 % 43 % 57 % 43 %

Für den Planungszeitraum wurde anhand des Monats Januar 2019 ein durchschnittliches Monatseinkommen getrennt nach weiblichen und männlichen Beschäftigten unter Berücksichtigung der Vollzeitäquivalente (VZÄ) wie folgt ermittelt:

Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ weiblich:

4.987,58 €

Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ männlich:

5.443,40 €

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie