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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Integrierte Sekundarschulen -

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Beträge in EURO

Titel Fkt Bezeichnung Ansatz Ansatz Ansatz Ist (Rest/R)

2020 2021 2019 2018

52501 (neu)

114 Aus- und Fortbildung 271.000 267.000

Hier werden Mittel für die Fort- und Weiterbildung für neue Gemeinschaftsschulen in den ersten beiden Schuljahren etati-siert. Die Titel dafür waren in vorangegangenen Haushalten für die Pilotphase in Kapitel 1010 MG 3 Gemeinschaftsschule gebildet. Der Titel wird in Kapitel 1019 bis zur Einrichtung eines eigenen Schulkapitels für Gemeinschaftsschulen geführt

67127 114 Erstattung von Kosten für

pädago-gische Projekte an juristische Personen im Rahmen der Perso-nalkostenbudgetierung

1.000 1.000 1.000 447.829,50

Deckungsvermerk: Die Ausgaben des Titels sind gegenseitig deckungsfähig nur mit den Ausgaben bei 42213, 42703 und 42813 in den Kapiteln 1015 bis 1024.

Erstattung von Kosten für pädagogische Projekte an juristische Personen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung.

67131 114 Erstattung von Kosten an Träger der freien Jugendhilfe für Ganz-tagsangebote der Schulen

20.440.000 21.781.000 15.400.000 15.786.493,23

Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind deckungspflichtig nur gegenüber den Ausgaben bei den Titeln 42701 und 98101.

Ausgaben nach § 5 Abs. 1 und § 19 Abs. 2 SchulG für die Betreuung im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen mit Trägern der freien Jugendhilfe, dem Landessportbund, den Musik- und Volkshochschulen sowie mit anderen außerschuli-schen Partnern an Integrierten Sekundarschulen.

Mehr aufgrund steigender Teilnehmerzahlen, Neuzugänge ohne Sprachkenntnisse und Umsteiger/innen aus den Gymnasi-en sowie aufgrund der TarifanpassungGymnasi-en in dGymnasi-en KostGymnasi-enblättern der RahmGymnasi-envereinbarungGymnasi-en mit dGymnasi-en Kooperationspartnern.

68507 115 Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft

98.000.000 102.000.000 85.000.000 90.888.839,77

Die Gewährung von Zuschüssen für Schulen in freier Trägerschaft erfolgt auf Grundlage des § 101 Schulgesetz für das Land Berlin. Der Zuschussanspruch ist dem Grunde und der Höhe nach gesetzlich festgelegt. Maßgeblich für die Zu-schussberechnung ist die Ersatzschulzuschussverordnung in der geltenden Fassung.

Mehr aufgrund der Tarifanpassungen und tendenziell steigender Schülerzahlen auf der Grundlage der in 2018 tatsächlich gezahlten Zuschüsse.

Gender Budget

Schülerzahlen an Ersatzschulen

Schuljahr 2014/15 Schuljahr 2016/17 Schuljahr 2018/19

W M W M W M

Absolut 6.617 6.508 7.412 7.513 8.405 8.445

Relativ 50,42 % 49,58 % 49,66 % 50,34 % 49,88 % 50,12 %

Zielgruppe Zielsetzung

Steuerungsmaßnahmen

Es handelt sich um statistische Angaben zum Verhältnis männlicher und weiblicher Schüle-rinnen und Schüler an den allgemeinbildenden Ersatzschulen. Es gibt keine Steuerungs-möglichkeit hinsichtlich des Anmeldeverhaltens der Erziehungsberechtigten.

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Integrierte Sekundarschulen -

Beträge in EURO

Titel Fkt Bezeichnung Ansatz Ansatz Ansatz Ist (Rest/R)

2020 2021 2019 2018

68569 114 Sonstige Zuschüsse für konsumti-ve Zwecke im Inland

4.337.000 4.436.000 4.240.000 3.568.666,60

Verpflichtungsermächtigung 2.300.000 2.300.000

Davon fällig 2021 2.300.000

Davon fällig 2022 2.300.000

Duales Lernen

Mittel für Maßnahmen gemäß § 29 Sekundarstufe I-Verordnung im Rahmen der besonderen Organisationsform des Dualen Lernens für Schüler/innen der 9. und 10. Jahrgangsstufe der Integrierten Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen, deren Schulabschluss gefährdet ist sowie für zugezogene Schüler/innen aus Südosteuropa (Neuzugänge ohne Deutsch-kenntnisse) mit negativer Perspektive zur Erlangung eines Schulabschlusses (Praxislerngruppen, Produktives Lernen, Schülerfirmen und weitere Organisationsformen).

500.000 € sind vorgesehen für Maßnahmen zur Praxiserprobung für junge Geflüchtete. Auf Basis des Konzeptes von Mo-dul e. V., IPLE und Arbeit und Bildung e. V. soll dies gemeinsam mit den drei Kooperationspartnern durchgeführt werden.

Auf eine gendergerechte Verteilung der Mittel ist zu achten.

Mehr aufgrund wachsender Bedarfe sowie aufgrund von Tarifanpassungen.

400.000 € p. a. stehen für Maßnahmen des Instituts für Produktives Lernen zur Verfügung (verbindliche Erläuterung)

91920 850 Zuführung an die Rücklage nach

§ 7 Schulgesetz-Personalausgaben

1.000 1.000 1.000

98101 890 Allgemeine interne Verrechnungen 1.000 1.000 1.000 22.050,72

Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind deckungsberechtigt nur gegenüber den Ausgaben bei 67131.

Ausgaben für Kooperationsverträge der Integrierten Sekundarschulen mit den bezirklichen Musik- und Volkshochschulen gem. § 5 Abs. 1 und § 19 Abs. 2 SchulG.

Die Zahlungen für Kooperationen werden im jeweiligen Bezirksplan - für Volkshochschulen Kapitel 3610/für Musikschulen Kapitel 3620 - im Titel 38101 (Allgemeine interne Verrechnungen) zum Unterkonto 120 verbucht.

Gesamtausgaben 723.586.000 767.652.000 672.320.000 632.532.962,15

Prozentuale Veränderung 7,6 % 6,1 %

Abschluss Kapitel 1019

111-186

Verwaltungseinnahmen, Einnah-men aus Schuldendienst und der-gleichen

60.000 60.000 60.000 42.182,30

351-389

Besondere Finanzierungseinnah-men

1.000 1.000 1.000 2.655.940,11

Gesamteinnahmen 61.000 61.000 61.000 2.698.122,41

411-462

Personalausgaben 600.535.000 639.165.000 567.677.000 521.819.082,33

511-549

Sächliche Verwaltungsausgaben 271.000 267.000

611-699

Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen

122.778.000 128.218.000 104.641.000 110.691.829,10

911-989

Besondere Finanzierungsausga-ben

2.000 2.000 2.000 22.050,72

Gesamtausgaben 723.586.000 767.652.000 672.320.000 632.532.962,15

Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-) -723.525.000 -767.591.000 -672.259.000 -629.834.839,74

Produktdarstellung

Hinweise zur Kostenermittlung befinden sich in Teil E der Allgemeinen Erläuterungen zum Einzelplan.

Übersicht Bereich/Strategisches Ziel

001138 Bildung (Schule, Allgemeine Weiterbildung incl. Landeszentrale für politische Bildungsarbeit)

Anzahl der 2018 in € 2017 in € Änderung in %

Kostenträgergruppen 16 Personalkosten 2.143.015.143 1.974.356.419 +8,54

Kostenträger 96 Sachkosten 17.649.233 16.858.207 +4,69

davon Transferkosten 619.664.345 566.830.109 +9,32

Produkte 75 Verrechnungskosten 5.090.645 5.035.342 +1,10

MGF 19 kalkulatorische Kosten 338.845.976 323.708.918 +4,68

Projekte 2 Gemeinkosten 553.532.060 538.470.295 +2,80

Summe Verwaltungskosten 3.677.797.402 3.425.259.289 +7,37

Transfers 57.064.058 48.989.400 +16,48

Gesamtsumme 3.734.861.461 3.474.248.689 +7,50

Höhere Personalkosten 2018 gegenüber 2017 sind zurückzuführen auf den Bereich der öffentlichen allgemein- und berufs-bildenden Schulen. Höhere Transferkosten entstanden insbesondere aufgrund gestiegener Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft, an Träger der freien Jugendhilfe für die Betreuung von Schülern im Rahmen von Ganztagsangeboten an Schulen, für Schulhelfer und die Schulsozialarbeit. Höhere Transfers fielen in 2018 im Zusammenhang mit der Zuschuss-gewährung an diverse Einrichtungen und Träger für Projekte im Bildungsbereich sowie der Förderung der Berufsausbildung an den Berufsfachschulen für Altenpflege und Fachschulen für Sozialpädagogik in freier Trägerschaft durch Übernahme des Schulgeldes an.

Von den in der Übersicht genannten Kostenträgern wird nachfolgend eine Auswahl von finanzrelevanten Kostenträgern dargestellt. Auf die Darstellung von Kostenträgern mit einem geringen Kostenanteil am Bereich/ Strategischen Ziel oder von Kostenträgern, die sich nicht mit Daten aus Vorjahren in Zeitreihen abbilden lassen, wurde verzichtet.

Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten

Transfers € Gesamt €

005352 2018 381.187.278 32.754.045 413.941.323

Privatschul- und Stiftungsangelegenheiten 2017 348.725.081 29.831.021 378.556.102

Kostenträger Verwaltungskosten

€ Transfers € Gesamt €

80580 2018 90.888.840 0 90.888.840

Zuschüsse an Integrierte Sekundarschulen in freier Trä-gerschaft

2017 80.749.216 0 80.749.216

2018 2017

Menge: Anzahl der Schüler/innen (Durchschnitt) 16.452 15.443

Kosten je ME in € 5.524,49 5.228,88

Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % 2,43 2,32

Transferkosten in den Verwaltungskosten in € 90.888.839,77 80.749.215,71

IST - Erträge in € 60.746,99 0,00

Kostendeckungsgrad in % 0,07 0,00

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Integrierte Sekundarschulen -

Gewährung von Zuschüssen an Integrierte Sekundarschulen in freier Trägerschaft in Berlin.

Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten

€ Transfers € Gesamt €

005424 2018 2.437.661.494 3.555.345 2.441.216.839

Unterricht und Erziehung in den Allgemeinbildenden Schulen

2017 2.273.023.085 3.333.143 2.276.356.228

Aufgrund eines technischen Problems musste der Personalbestand der öffentlichen Schulen zum Stichtag 01.11.2016 für das gesamte Jahr 2017 in der Kostenrechnung herangezogen werden. Die Schülerkosten enthalten daher nicht die tatsäch-lich höheren Personalausgaben in 2017.

Kostenträger Verwaltungskosten

€ Transfers € Gesamt €

77258 2018 635.180.349 0 635.180.349

Unterricht und Erziehung in Integrierten Sekundarschu-len

2017 572.588.235 0 572.588.235

2018 2017

Menge: Anzahl Schüler (Durchschnitt) 81.505 79.627

Kosten je ME in € 7.793,15 7.190,88

Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % 17,01 16,48

Transferkosten in den Verwaltungskosten in € 113.448,14 176.973,82

IST - Erträge in € 0,00 54,50

Kostendeckungsgrad in % 0,00 0,00

Durchführung des Unterrichts einschließlich aller in diesem Zusammenhang an der Schule anfallenden Aufgaben

Kostenträger Verwaltungskosten

€ Transfers € Gesamt €

80229 2018 34.449.468 0 34.449.468

Betreuung, Erziehung und Bildung von Schüler/innen im Ganztagsbetrieb

2017 30.514.336 0 30.514.336

2018 2017

Menge: Anzahl der Schüler/innen der Sekundarstufe I (Durchschnitt)

92.218 89.575

Kosten je ME in € 373,57 340,66

Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % 0,92 0,88

Transferkosten in den Verwaltungskosten in € 20.716.692,04 17.108.352,24

IST - Erträge in € 5.695,19 6.860,95

Kostendeckungsgrad in % 0,02 0,02

Bildung und Betreuung von Schüler/innen außerhalb des Unterrichtes und deren ergänzende Förderung auf Basis der Ziel-setzungen von Unterricht und Erziehung.

Kostenträger Verwaltungskosten

Transfers € Gesamt €

80641 2018 86.042 3.555.250 3.641.292

Duales Lernen in der Sekundarstufe I 2017 54.775 3.333.143 3.387.918

2018 2017

Menge: Anzahl der Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I (Durchschnitt)

1.702 1.767

Kosten je ME in € 50,55 31,00

Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % 0,10 0,10

Transferkosten in den Verwaltungskosten in € 0,00 0,00

IST - Erträge in € 0,00 46.268,85

Kostendeckungsgrad in % 0,00 84,47

Schülerinnen und Schüler aller Schularten der Sekundarstufe I erhalten durch praxisnahe Aktivitäten zur Berufs- und Studi-enorientierung Einblick in die Wirtschafts-, Arbeits- und Berufswelt. Schülerinnen und Schüler der Integrierten Sekundar-schule, für die voraussichtlich kein Schulabschluss erreichbar erscheint, können in den Jahrgangsstufen 9 und 10 an be-sonderen Organisationsformen des Dualen Lernens (Praxislernen) teilnehmen. In diesen bebe-sonderen Organisationsformen findet ein Teil des Lernens mit verstärktem Praxisanteil an bis zu drei Tagen an geeigneten außerschulischen Lernorten (Bildungsträger, Betriebe, Unternehmen und andere Einrichtungen) oder schulischen Lernorten statt. Das Praxislernen wird in Form von Produktivem Lernen, von Praxislerngruppen oder in anderen Organisationsformen in Kooperation mit einem freien Bildungsträger durchgeführt. Für die Umsetzung erhalten die Bildungsträger Zuschüsse in Form von Zuwendungen.

Allgemeine Erläuterung

A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten

Das Kapitel enthält die Einnahmen und Ausgaben für Personalangelegenheiten der Sonderpädagogischen Förderzentren (Sonderschulen) einschließlich der Ausgaben für kurzfristige Vertretungseinstellungen im Rahmen der Personalkosten-budgetierung gemäß § 7 Abs. 3 und 5 des Schulgesetzes für Berlin und für die Umsetzung der ergänzenden Pflege und Hilfe (Einsatz von Schulhelferinnen und Schulhelfern) für schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Behinderungen an öffentlichen Schulen und Ersatzschulen in Berlin.

Nach Überprüfung der im Kapitel veranschlagten Ausgaben für die Schulhelfer sind die Haushaltsmittel zur Aufgabenerfül-lung gemäß § 6 LHO notwendig. Die Ausschöpfung aller Wirtschafts- und Sparsamkeitspotenziale gemäß § 7 LHO rechtfer-tigt die Veranschlagungshöhe.

B. Gender Budgeting Geschlechtssensitive Daten liegen vor (bei den Titeln erläutert):

Kapitel Titel Bezeichnung

1020 67181 Leistungen für Pflege und Hilfe für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf 1020 68507 Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft

Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur

2016 2017 2018

Planmäßige Be-schäftigte

W M W M W M

Absoluter Anteil 2.805 569 2.831 578 2.915 638

Relativer Anteil 83 % 17 % 83 % 17 % 82 % 18 %

Für den Planungszeitraum wurde anhand des Monats Januar 2019 ein durchschnittliches Monatseinkommen getrennt nach weiblichen und männlichen Beschäftigten unter Berücksichtigung der Vollzeitäquivalente (VZÄ) wie folgt ermittelt:

Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ weiblich:

5.061,94 €

Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ männlich:

4.977,55 €

Das monatliche Durchschnittseinkommen der weiblichen und männlichen Dienstkräfte weist nur einen geringfügigen Unter-schiedsbetrag aus. Das Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Durchschnittseinkommen wird sich im Planungs-zeitraum nicht wesentlich ändern. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ist weiterhin bemüht, den Anteil weiblicher Dienstkräfte in höheren Besoldungs- und Entgeltgruppen zu steigern.

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie