Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Beträge in EURO
Titel Fkt Bezeichnung Ansatz Ansatz Ansatz Ist (Rest/R)
2020 2021 2019 2018
67131 114 Erstattung von Kosten an Träger der freien Jugendhilfe für Ganz-tagsangebote der Schulen
4.381.000 4.570.000 3.600.000 3.530.411,36
Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind deckungspflichtig nur gegenüber den Ausgaben bei den Titeln 42701 und 98101.
Ausgaben nach § 5 Abs. 1 und § 19 Abs. 2 SchulG für Ganztagsangebote im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen mit Trägern der freien Jugendhilfe, dem Landessportbund, den Musik- und Volkshochschulen sowie mit anderen außerschuli-schen Partnern an Ganztagsgymnasien.
Mehr aufgrund steigender Teilnehmerzahlen und höherer Personal- und Sachkosten sowie Fortsetzung des Ausbaus des Ganztags an Gymnasien sowie aufgrund der Tarifanpassungen in den Kostenblättern der Rahmenvereinbarungen mit den Kooperationspartnern.
68507 115 Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft
48.000.000 50.000.000 47.000.000 43.215.894,14
Die Gewährung von Zuschüssen für Schulen in freier Trägerschaft erfolgt auf Grundlage des § 101 Schulgesetz für das Land Berlin. Der Zuschussanspruch ist dem Grunde und der Höhe nach gesetzlich festgelegt. Maßgeblich für die Zu-schussberechnung ist die Ersatzschulzuschussverordnung in der geltenden Fassung.
Mehr aufgrund der Tarifanpassungen und tendenziell steigender Schülerzahlen auf der Grundlage der in 2018 tatsächlich gezahlten Zuschüsse.
Gender Budget
Schülerzahlen an Ersatzschulen
Schuljahr 2014/15 Schuljahr 2016/17 Schuljahr 2018/19
W M W M W M
Absolut 3.820 3.412 3.900 3.519 3.950 3.506
Relativ 52,82 % 47,18 % 52,57 % 47,43 % 52,98 % 47,02 %
Zielgruppe Zielsetzung
Steuerungsmaßnahmen
Es handelt sich um statistische Angaben zum Verhältnis männlicher und weiblicher Schülerinnen und Schüler an den allgemeinbildenden Ersatzschulen. Es gibt keine Steuerungsmöglichkeit hinsichtlich des Anmeldeverhaltens der Erziehungsberechtigten.
91920 850 Zuführung an die Rücklage nach
§ 7 Schulgesetz-Personalausgaben
1.000 1.000 1.000 —
98101 890 Allgemeine interne Verrechnungen 1.000 1.000 1.000 55.963,19
Deckungsvermerk: Die Ausgaben sind deckungsberechtigt nur gegenüber den Ausgaben bei 67131.
Ausgaben für Kooperationsverträge der Ganztagsgymnasien mit den bezirklichen Musik- und Volkshochschulen gemäß
§ 5 Abs. 1 und § 19 Abs. 2 SchulG.
Die Zahlungen für Kooperationen werden im jeweiligen Bezirksplan - für Volkshochschulen Kapitel 3610/für Musikschulen Kapitel 3620 - im Titel 38101 (Allgemeine interne Verrechnungen) zum Unterkonto 120 verbucht.
Gesamtausgaben 588.295.000 614.497.000 510.568.400 517.782.178,23
Prozentuale Veränderung 15,2 % 4,5 %
Abschluss Kapitel 1018
351-389
Besondere Finanzierungseinnah-men
1.000 1.000 1.000 698.246,49
Gesamteinnahmen 1.000 1.000 1.000 698.246,49
411-462
Personalausgaben 535.911.000 559.924.000 459.965.400 470.511.238,16
611-699
Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen
52.382.000 54.571.000 50.601.000 47.214.976,88
911-989
Besondere Finanzierungsausga-ben
2.000 2.000 2.000 55.963,19
Gesamtausgaben 588.295.000 614.497.000 510.568.400 517.782.178,23
Überschuss ( ) / Fehlbetrag (-) -588.294.000 -614.496.000 -510.567.400 -517.083.931,74
Produktdarstellung
Hinweise zur Kostenermittlung befinden sich in Teil E der Allgemeinen Erläuterungen zum Einzelplan.
Übersicht Bereich/Strategisches Ziel
001138 Bildung (Schule, Allgemeine Weiterbildung incl. Landeszentrale für politische Bildungsarbeit)
Anzahl der 2018 in € 2017 in € Änderung in %
Kostenträgergruppen 16 Personalkosten 2.143.015.143 1.974.356.419 +8,54
Kostenträger 96 Sachkosten 17.649.233 16.858.207 +4,69
davon Transferkosten 619.664.345 566.830.109 +9,32
Produkte 75 Verrechnungskosten 5.090.645 5.035.342 +1,10
MGF 19 kalkulatorische Kosten 338.845.976 323.708.918 +4,68
Projekte 2 Gemeinkosten 553.532.060 538.470.295 +2,80
Summe Verwaltungskosten 3.677.797.402 3.425.259.289 +7,37
Transfers 57.064.058 48.989.400 +16,48
Gesamtsumme 3.734.861.461 3.474.248.689 +7,50
Höhere Personalkosten 2018 gegenüber 2017 sind zurückzuführen auf den Bereich der öffentlichen allgemein- und berufs-bildenden Schulen. Höhere Transferkosten entstanden insbesondere aufgrund gestiegener Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft, an Träger der freien Jugendhilfe für die Betreuung von Schülern im Rahmen von Ganztagsangeboten an Schulen, für Schulhelfer und die Schulsozialarbeit. Höhere Transfers fielen in 2018 im Zusammenhang mit der Zuschuss-gewährung an diverse Einrichtungen und Träger für Projekte im Bildungsbereich sowie der Förderung der Berufsausbildung an den Berufsfachschulen für Altenpflege und Fachschulen für Sozialpädagogik in freier Trägerschaft durch Übernahme des Schulgeldes an.
Von den in der Übersicht genannten Kostenträgern wird nachfolgend eine Auswahl von finanzrelevanten Kostenträgern dargestellt. Auf die Darstellung von Kostenträgern mit einem geringen Kostenanteil am Bereich/ Strategischen Ziel oder von Kostenträgern, die sich nicht mit Daten aus Vorjahren in Zeitreihen abbilden lassen, wurde verzichtet.
Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten
€
Transfers € Gesamt €
005352 2018 381.187.278 32.754.045 413.941.323
Privatschul- und Stiftungsangelegenheiten 2017 348.725.081 29.831.021 378.556.102
Kostenträger Verwaltungskosten
€
Transfers € Gesamt €
80581 2018 43.215.894 0 43.215.894
Zuschüsse an Gymnasien in freier Trägerschaft 2017 41.524.250 0 41.524.250
2018 2017
Menge: Anzahl der Schüler/innen (Durchschnitt) 7.403 7.397
Kosten je ME in € 5.837,62 5.614,04
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % 1,16 1,20
Transferkosten in den Verwaltungskosten in € 43.215.894,14 41.524.250,18
IST - Erträge in € 0,00 0,00
Kostendeckungsgrad in % 0,00 0,00
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Gymnasien -
Gewährung von Zuschüssen an Gymnasien in freier Trägerschaft in Berlin.
Gruppe/Operatives Ziel Verwaltungskosten
€ Transfers € Gesamt €
005424 2018 2.437.661.494 3.555.345 2.441.216.839
Unterricht und Erziehung in den Allgemeinbildenden Schulen
2017 2.273.023.085 3.333.143 2.276.356.228
Aufgrund eines technischen Problems musste der Personalbestand der öffentlichen Schulen zum Stichtag 01.11.2016 für das gesamte Jahr 2017 in der Kostenrechnung herangezogen werden. Die Schülerkosten enthalten daher nicht die tatsäch-lich höheren Personalausgaben in 2017.
Kostenträger Verwaltungskosten
€ Transfers € Gesamt €
77261 2018 464.465.390 0 464.465.390
Unterricht und Erziehung in Gymnasien 2017 429.920.641 0 429.920.641
2018 2017
Menge: Anzahl Schüler (Durchschnitt) 68.890 69.279
Kosten je ME in € 6.742,13 6.205,61
Kostenanteil am Bereich/Strategisches Ziel in % 12,44 12,37
Transferkosten in den Verwaltungskosten in € 18.438,60 13.962,65
IST - Erträge in € 0,00 6.670,00
Kostendeckungsgrad in % 0,00 0,00
Durchführung des Unterrichts einschließlich aller in diesem Zusammenhang an der Schule anfallenden Aufgaben
Allgemeine Erläuterung
A. Allgemeines sowie haushaltsplanerische Schwerpunkte/Prioritäten
Das Kapitel enthält die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen (sofern vorhanden) der Integrierten Se-kundarschulen. Hierunter fallen insbesondere die Ausgaben für Personalangelegenheiten einschließlich der Ausgaben für kurzfristige Vertretungseinstellungen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung gem. § 7 Abs. 3 und 5 SchulG und die Ausgaben im Rahmen des Ganztagsbetriebes mit Kooperationen außerschulischer Partner, Trägern der freien Jugendhilfe, Sportvereinen sowie mit den bezirklichen Musik- und Volkshochschulen gem. § 5 Abs. 1 und § 19 Abs. 2 SchulG.
Nach Überprüfung der im Kapitel veranschlagten Ausgaben für den Ganztagsbetrieb sind die Haushaltsmittel zur Aufga-benerfüllung gemäß § 6 LHO notwendig. Die Ausschöpfung aller Wirtschafts- und Sparsamkeitspotenziale gemäß § 7 LHO rechtfertigt die Veranschlagungshöhe.
B. Gender Budgeting
Geschlechtssensitive Daten liegen vor (beim Titel erläutert):
Kapitel Titel Bezeichnung
1019 68507 Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft
Genderpolitische Analyse der Beschäftigtenstruktur
2016 2017 2018
Planmäßige Be-schäftigte
W M W M W M
Absoluter Anteil 5.447 2.475 5.596 2.526 5.718 2.632
Relativer Anteil 69 % 31 % 69 % 31 % 68 % 32 %
Für den Planungszeitraum wurde anhand des Monats Januar 2019 ein durchschnittliches Monatseinkommen getrennt nach weiblichen und männlichen Beschäftigten unter Berücksichtigung der Vollzeitäquivalente (VZÄ) wie folgt ermittelt:
Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ weiblich:
5.530,23 €
Monatliches Durchschnittseinkommen nach VZÄ männlich:
5.710,12 €
Der Unterschied zwischen den monatlichen Durchschnittseinkommen der weiblichen und männlichen Dienstkräfte ist bei Unterrepräsentanz der Besetzung von höherwertigen Stellen durch weibliche Beschäftigte dem niedrigeren Anteil männli-cher Dienstkräfte in niedrigeren Besoldungs- und Entgeltgruppen begründet. Das Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Durchschnittseinkommen wird sich im Planungszeitraum nicht wesentlich ändern.