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Empfänger von Hilfe zur Pflege am Jahresende

5. Modellprogramme zur Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger 1. Modellprogramm des Bundesministeriums für Gesundheit

5.1.2. Schwerpunkte der Förderung

Zur Umsetzung der in den Förderrichtlinien vom 14. Dezember 1994 festgelegten Ziele des Programms wurden Modellvorhaben in allen Bundesländern bezu-schusst, um repräsentative Aussagen über die Umsetzbarkeit der im SGB XI fest-geschriebenen Leistungen für Pflegebedürftige unter den unterschiedlichen lan-desspezifischen Rahmenbedingungen zu gewinnen. Die Förderung betrifft fol-gende Schwerpunkte:

5.1.2.1. Aufbau einer teilstationären Infrastruktur sowie von Kurzzeitpflegeeinrich-tungen und von Koordinierungsstellen

Der Schwerpunkt der Förderung lag entsprechend den im SGB XI vorgesehenen neuen Leistungen zunächst im Aufbau einer teilstationären Infrastruktur mit dem Bau von Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen. Weiterhin wurden im Rahmen des betreuten Wohnens Pflegestützpunkte in Form qualifizierter Sozialstationen gefördert, um den Vorrang der ambulanten vor der stationären Pflege zu verwirk-lichen (vergleiche „Impulse für eine moderne Pflegeinfrastruktur“ - ISO-Institut Saarbrücken Dezember 2002, ISBN 3-935084-09-9). Außerdem wurde die Errich-tung von Koordinierungsstellen zur umfassenden BeraErrich-tung der Bevölkerung in al-len Bereichen der Pflege mit dem Ziel „Hilfe zur Selbsthilfe“ gefördert (als Beispiel ist hier die Koordinierungsstelle der Landeshauptstadt Hannover für Pflege-, Re-habilitations- und Beratungsangebote für gerontopsychiatrisch erkrankte Men-schen zu nennen). Vergleiche „Zur Arbeits- und Funktionsweise von regionalen Koordinierungsstellen“ - ISO-Institut Saarbrücken September 2001, ISBN 3-935084-00-5).

5.1.2.2. Förderung von wohnortnah gelegenen Pflegeverbundeinrichtungen Ein wichtiger Schwerpunkt lag in der Förderung von modernen, wohnortnahen Pflegeeinrichtungen mit gut aufeinander abgestimmten Pflegeangeboten, die un-ter einem Dach die verschiedenen Pflegeformen vereinen und so jedem Pflege-bedürftigen die aktuellen und individuell angepassten Hilfen zukommen lassen können. Diese Plätze sind integriert in ein gestuftes und verzahntes

Versorgungs-- 69 Versorgungs-- system. Gerade die vom Modellprogramm geförderten kleinen, wohnortnahen und miteinander kooperierenden Einrichtungen mit begrenzter Platzzahl kommen den Bedürfnissen und Wünschen der pflegebedürftigen Senioren besonders entge-gen. Als beispielgebend ist das Freiburger Modell zu nennen, dessen Ziel es ist, Wohngruppen als Alternative zur traditionellen Versorgung von Menschen mit Demenz im Heim anzubieten, um so einen wichtigen Beitrag für die Verbesserung der Lebensqualität demenziell erkrankter Menschen zu leisten. Ein weiteres mo-dellhaft gefördertes Beispiel sind die drei kommunal geführten Einrichtungen in Grafing, Kirchheim und Poing, die über ein gemeinsames Dienstleistungs- und Managementzentrum verbunden sind und sich als Teil einer Versorgungskette begreifen, die den älteren Einwohnern der Kommunen und des regionalen Umfel-des ein umfassenUmfel-des Angebot zur Beseitigung bestehender Engpässe und als neue Form der Zusammenarbeit zugänglich machen möchte (vergleiche „Die Zu-kunft der stationären Pflege und innovative Ansätze im BMG-Modellprogramm“ - IS0-Institut Saarbrücken 2002, ISBN 3-935084-07-2).

5.1.2.3. Verbesserung der Vernetzung und der regionalen Zusammenarbeit Daneben stand die Verbesserung der regionalen Zusammenarbeit im Vorder-grund der Förderung. So wurde in zahlreichen Landkreisen und Regierungsbezir-ken die vom SGB XI geforderte, aber bis dahin unzureichende regionale Zusam-menarbeit zwischen Anbietern von Pflegeleistungen in unterschiedlicher Träger-schaft, Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten auf der einen Seite und den Leistungserbringern, vor allem Pflege- und Krankenkassen sowie den Trä-gern der örtlichen und überörtlichen Sozialhilfe auf der anderen Seite intensiviert und verbessert. Hinzu kamen Modelle für die ambulante Versorgung und die pfle-gerische Betreuung von Rehabilitations-Patienten (insbesondere nach Schlagan-fall) und Verwirrten. Gleichzeitig dienen diese Modellvorhaben der Sicherung der Zusammenarbeit vor Ort zwischen den Anbietern von Pflegeleistungen auf der ei-nen und den Pflegebedürftigen sowie deren Angehörigen auf der anderen Seite.

Beispielhaft sei hier auf das Projekt „Telematikgestütztes geriatrisches Gesund-heitskompetenznetz im Mansfelder Land“ (gerinet) hingewiesen, dessen Ziel es ist, die Gruppe der allein lebenden Senioren, die älter als 75 Jahre sind, sowie jüngere mit besonderen gesundheitlichen Risikofaktoren behaftete Menschen durch den Einsatz von präventiven gesundheits- und selbständigkeitsfördernden Monitoring-Maßnahmen sowie einem ganzheitlichen Präventions- und Betreu-ungsansatz zu unterstützen. Des Weiteren wurde mit dem Projekt „Sektorüber-greifende Kooperation und Vernetzung“ ein kooperatives Modellvorhaben zur

Ü-- 70 Ü-- berwindung von Schnittstellenproblemen in der geriatrischen Versorgung geför-dert.

5.1.2.4. Qualifizierung von Pflegepersonal, von Ärzten sowie von pflegenden Ange-hörigen und ehrenamtlichen Helfern

Darüber hinaus hat das Modellprogramm die Qualifizierung von Pflegepersonal, von Ärzten sowie von pflegenden Angehörigen und ehrenamtlichen Helfern durch eine Reihe von Modellvorhaben nachhaltig unterstützt. Damit sollten im Rahmen von Aus-, Fort- und Weiterbildung des Pflegepersonals und der beteiligten Ärzte neue Wege aufgezeigt werden, wie sich die Qualität des gesamten Spektrums der Pflegeleistungen, vor allem an der Nahtstelle zwischen Krankenhaus und häuslicher Pflege, deutlich verbessern lässt. Mit dem modellhaft beim Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) geförderten Projekt Fehlerberichts- und Lernsystem für die Altenpflege wird darüber hinaus denjenigen Personen, die im Rahmen ih-rer Tätigkeit in der Altenpflege kritische Ereignisse erleben und verarbeiten müs-sen, ein Medium zur Verfügung gestellt, über das sie die kritische Situation freiwil-lig darstellen und von nicht (unmittelbar) Betroffenen diskutieren lassen können.

Weiterhin gefördert wird die Implementierung von Expertenstandards in der Pfle-ge in ausPfle-gewählten Gesundheits- und PflePfle-geeinrichtunPfle-gen: Dies dient der mo-dellhaften Erprobung sowie der Unterstützung der Verbreitung dieser Standards.

Im Hinblick auf die Verhandlungen mit den Kostenträgern zur Übernahme der Standards in die Regelversorgung werden anhand deren Qualitätsanforderungen wichtige konkrete Anwendungsergebnisse erarbeitet.

5.1.2.5. Bürgerschaftliches Engagement und ehrenamtlicher Einsatz

Mit der Einführung der Leistungen der Pflegeversicherung wurden bei der älteren Bevölkerung Defizite insbesondere im niederschwelligen Bereich der Tagesstruk-turierung, der Bewältigung hauswirtschaftlicher Tätigkeiten als auch der Aufrecht-erhaltung sozialer Kontakte im bisherigen gewohnten häuslichen Umfeld deutlich.

Diese Defizite konnten nicht immer von den Familien, soweit überhaupt vorhan-den, bedingt durch räumliche Trennung oder durch andere Umstände, aufgefan-gen werden. In diesem Bereich konnte mit verschiedenen Projekten zur Gewin-nung, Schulung und Begleitung von Ehrenamtlichen, zum Beispiel im Tecklen-burger Land, gezeigt werden, dass mit bürgerschaftlichem Engagement oder mit ehrenamtlichem Einsatz und sozialer Kompetenz sowohl der Vereinsamung

Al-- 71 Al-- leinstehender erfolgreich entgegengewirkt als auch im niederschwelligen Bereich pflegerische Hilfestellung durch Nachbarn, Freunde und sozial Engagierte geleis-tet werden kann (vergleiche „Bürgerschaftliches Engagement im BMG-Modellpro-gramm“, ISO-Institut Saarbrücken 2006, ISBN 3-935084-24-2).

5.1.2.6. Präventive Maßnahmen

Im Modellprogramm sind im Bereich der Prävention vor allem drei Ansätze als sehr innovativ zu bezeichnen, nämlich die stationäre und ambulante Sturzprophy-laxe (Modellprojekt Ulm), das Kontinenzmanagement (Modellprojekt Telgte) und die Gesundheitsförderung für Migranten (Modellprojekt Göppingen). Im Bereich der medizinischen Rehabilitation sind aufsuchende (mobile) Angebote (zum Bei-spiel Modellprojekt Bad Kreuznach) entwickelt worden. Darüber hinaus sind akti-vierende Angebote für spezielle Zielgruppen (zum Beispiel teilstationäre Versor-gung jüngerer Menschen nach einem Schlaganfall im Modellprojekt Bottrop) kon-zipiert worden.

5.1.2.7. Demenzielle Erkrankungen

Von Beginn an wurden im Modellprogramm Dienste und Einrichtungen gefördert, die auf eine Verbesserung der Versorgung demenziell erkrankter Pflegebedürfti-ger und/oder auf die Unterstützung ihrer Angehörigen zielten. Mindestens ein Drit-tel der bisher geförderten Modelle sind der Gruppe der „Demenzmodelle“ zuzu-rechnen. Eine wichtige Rolle spielen dabei die außerfamiliären Wohnformen.

Wurden in früheren Modellphasen häufiger integrative Lösungen oder spezielle Abteilungen in traditionellen Pflegeheimen in die Förderung einbezogen, liegt der Förderschwerpunkt mittlerweile auf den Haus- und Wohngemeinschaftskonzep-ten. Vorbildlich sind hier insbesondere die in den Landkreisen

Marburg-Biedenkopf, Main-Kinzig-Kreis und in Brandenburg erprobten Dementia-Care-Mapping (DCM-) Verfahren (vergleiche „Qualitätsentwicklung in Pflegeeinrichtun-gen durch Dementia Care Mapping?“ - ISO-Institut Saarbrücken 2006, ISBN 3 - 935084-22-6).

5.1.2.8. Pflegeeinrichtungen für besondere Gruppen von Pflegebedürftigen

In den letzten Jahren wurden vermehrt auch Pflegeeinrichtungen für besondere Gruppen von Pflegebedürftigen gefördert. In diesen Einrichtungen werden Pflege-bedürftige versorgt, die nicht aus Altersgründen pflegebedürftig sind, aber einen

- 72 - Leistungsanspruch nach dem SGB XI haben. Dies gilt zum Beispiel für langfristig Pflegebedürftige, die aufgrund von Unfällen (Apalliker), wegen chronischer Er-krankungen (Multiple Sklerose, Alzheimer-Erkrankte u.a.), aufgrund ihrer Behinde-rungen (Tetraplegiker) und/oder aufgrund von SchluckstöBehinde-rungen (Projekt „Auswir-kungen neurogener Schluckstörungen bezüglich Pflegeintensität bei Patienten mit schweren erworbenen Hirnschädigungen“ des Therapie Zentrums Burgau) auf täglichen Hilfebedarf angewiesen sind.

5.1.2.9. Hospizeinrichtungen

Zur Verbesserung der Pflege von Schwerstkranken mit begrenzter Lebenserwar-tung wurden stationäre HospizeinrichLebenserwar-tungen einschließlich Kinderhospize modell-haft gefördert. Als herausragende modellmodell-hafte Projekte sind hier die Kinder-Hospize Sternenbrücke in Hamburg und Löwenherz in Syke (bei Bremen) zu nen-nen (vergleiche „Die Begleitung von Sterbenden - Konzepte und Erfahrungen aus Hospizprojekten im BMG-Modellprogramm“ , ISO-Institut Saarbrücken 2005, ISBN -935084-16-1).