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Schutz des geistigen Eigentums

5 Horizontale Politiken .1 Dienstleistungen

5.6 Schutz des geistigen Eigentums

Im Berichtsjahr konzentrierten sich die handelsbezogenen Aktivitäten der Schweiz im Bereich des geistigen Eigentums im multilateralen Rahmen auf die WTO und die WHO sowie auf plurilateraler Ebene auf die Freihandelsabkom-men und die Bemühungen wichtiger Industrieländer, Fälschungen und Piraterie wirksam zu bekämpfen. Bilateral bildet die Schaffung von Arbeitsgruppen mit China und Indien ein Novum.

33 EU selbst sowie die 27 Mitgliedstaaten (insgesamt daher 28) und 12 weitere – mehrheit-lich Industrie- –Staaten: Aruba, Hong Kong China, Island, Israël, Japan, Kanada, Korea, Liechtenstein, Singapur, Norwegen, die Schweiz und die USA.

Die innovative und exportorientierte Schweizer Wirtschaft ist auf einen wirksamen Schutz und eine effiziente Durchsetzung ihrer Rechte am geistigen Eigentum im internationalen Handel angewiesen. Deshalb beteiligt sich die Schweiz aktiv an multilateralen und plurilateralen Aktivitäten, die auf dieses Ziel ausgerichtet sind und unternimmt auch bilateral entsprechende Anstrengungen.

5.6.1 WTO – Doha-Runde

Für die Schweiz gehört zum «Doha-Package» auch ein Entscheid zugunsten eines besseren Schutzes geografischer Herkunftsangaben, der einen wichtigen Bezug zu den Landwirtschaftsverhandlungen aufweist. Von der Schweiz werden in den WTO-Verhandlungen Konzessionen zwecks weiterer Liberalisierung ihrer Landwirt-schaftspolitik verlangt. Im Sinne einer Gegenleistung will die Schweiz u.a. einen besseren Schutz ihrer geografischen Herkunftsangaben im TRIPS-Abkommen34 sichern, um diese im liberalisierten Wettbewerb für Schweizer Qualitätsprodukte – industrielle wie landwirtschaftliche – gewinnbringend einsetzen und Missbrauch durch unberechtigte Dritte effektiv unterbinden zu können. Aufgrund der stockenden WTO-Verhandlungen hat die Schweiz begonnen, parallel zu den multilateralen Bemühungen mit interessierten Drittlandpartnern den Abschluss bilateraler Abkom-men über den Schutz geografischer Herkunftsangaben zu erkunden.

Ein weiterer Schwerpunkt in den Arbeiten des TRIPS-Rates liegt im Bereich «Bio-piraterie» und dem Verhältnis des TRIPS-Abkommens zur Konvention über die biologische Vielfalt (CBD). In dieser Hinsicht wollen gewisse Entwicklungsländer das TRIPS-Abkommen mit entsprechenden Bestimmungen ergänzen. Während die Industrieländer diese Vorschläge grossmehrheitlich ablehnen, beteiligt sich die Schweiz konstruktiv an der Diskussion und hat in der WIPO einen konkreten Vor-schlag eingebracht, wie die Offenlegung der Quelle von genetischen Ressourcen und traditionellem Wissen in Patentanmeldungen als transparenzfördernde Massnahme auf internationaler Ebene geregelt werden könnte.

Im Verbund mit gleichgesinnten WTO-Mitgliedern hat die Schweiz im TRIPS-Rat neu das Thema «Rechtsdurchsetzung» und «Bekämpfung von Fälschung und Pira-terie» auf die Traktandenordnung gesetzt. Eine fundierte Diskussion, wie die durch das TRIPS-Abkommen geschützten Rechte an geistigem Eigentum auf nationaler Ebene effizient und effektiv durchgesetzt werden können, ist angesichts des weltweit grassierenden Problems der Fälschung und Piraterie dringlich.

5.6.2 Weltgesundheitsorganisation (WHO)

Die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) eingesetzte Kommission «Geisti-ges Eigentum, Innovation und öffentliche Gesundheit» (CIPIH) hatte 2006 unter der Leitung von alt Bundesrätin Ruth Dreifuss ihren Abschlussbericht vorlegt. Gestützt darauf setzte die WHO eine Arbeitsgruppe der Mitgliedstaaten ein, die eine globale Strategie und einen Aktionsplan aufstellen soll. Ziel ist ein Massnahmenkatalog zur Förderung der Forschung und Entwicklung von Medikamenten und Impfstoffen

34 WTO-Abkommen über die handelsbezogenen Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum.

gegen Krankheiten, welche in erster Linie die Entwicklungsländer betreffen. Im November 2007 haben die Mitgliedstaaten der WHO die Strategie und den Aktions-plan detailliert behandelt; er soll 2008 finalisiert und der WHO-Generalversam-mlung zur Annahme vorgelegt werden.

5.6.3 Schutz des geistigen Eigentums in Freihandelsabkommen

Das Kapitel über den Schutz des geistigen Eigentums bildet heute einen festen Bestandteil jedes modernen Handelsabkommens und somit auch der Freihandels-abkommen der Schweiz – sei es im Verbund mit der EFTA oder in bilateralen Abkommen. Der Wirtschaftsstandort Schweiz ist auf ein gut ausgebautes System zum Schutz geistiger Eigentumsrechte angewiesen. Die Schweiz strebt deshalb in Freihandelsabkommen ein Schutzniveau dieser Rechte an, welches sich zwar an den Standards bestehender internationaler Abkommen orientiert, in einzelnen, für die Schweizer Wirtschaftsinteressen wichtigen Aspekten aber auch über diese hinaus-geht. Dabei tragen die Schweiz und die anderen EFTA-Staaten dem wirtschaftlichen Entwicklungsstand des jeweiligen Verhandlungspartners Rechnung. Insgesamt geht es darum, mit den Abkommensbestimmungen über das geistige Eigentum Rahmen-bedingungen zu schaffen, die zu einem handels- und investitionsfreundlichen, inno-vationsfördernden Klima in den Vertragsparteien beitragen. Über den Stand des Freihandelsverhandlungen gibt Ziffer 4 Auskunft.

5.6.4 Vorgespräche über ein plurilaterales Abkommen zur Bekämpfung der Fälschung und Piraterie (ACTA) Japan und die USA haben bereits 2006 die Idee eines plurilateralen Abkommens zur Bekämpfung von Fälschung und Piraterie lanciert (Anti-Counterfeiting Trade Agreement – ACTA). Nachdem die Schweiz von den USA im Kontext des schwei-zerisch-amerikanischen Kooperationsforums für Handel und Investitionen und von Japan im Rahmen der Exploration eines bilateralen Freihandelsabkommens in dieser Sache kontaktiert worden war, nahm sie gemeinsam mit den beiden Initianten sowie der EU und Kanada an den entsprechenden Vorarbeiten über Form und Inhalt eines solchen Abkommens teil.

Die Initiative erfolgt vor dem Hintergrund der zunehmenden globalen Verbreitung von Fälschungen und Pirateriewaren. Diese illegalen Aktivitäten resultieren nicht nur in massivem finanziellem Schaden für die Rechtsinhaber und Originalhersteller.

Sie stellen auch ein Risiko für eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und die Sicherheit und Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten dar.

Ziel der Initiative ist es, in einer Gruppe von Industrie- und Entwicklungsländern, die dem Schutz des geistigen Eigentums hohe Bedeutung zumessen, ein Abkommen mit wirkungsvollen Rechtsdurchsetzungs- und Zollmassnahmen zur Bekämpfung von Fälschung und Piraterie auszuhandeln. Dieses soll künftig international als Referenzstandard dienen können und verstärkte Anstrengungen der internationalen Staatengemeinschaft und der einzelnen Länder bewirken.

Derzeit werden Gespräche mit weiteren an einer Teilnahme interessierten Ländern geführt. Formelle Verhandlungen sollen im Verlauf des kommenden Jahres begin-nen.

5.6.5 Arbeitsgruppen zum geistigen Eigentum mit China und Indien

Die Schweiz und China haben am 29. Mai 2007 im Rahmen des 17. Treffens der gemeinsamen Wirtschaftskommission in Beijing ein Memorandum of Understan-ding (MoU)35 unterzeichnet, mit dem eine bilaterale Arbeitsgruppe im Bereich geistiges Eigentum geschaffen wurde. Das erste Treffen dieser Gruppe hat am 14. September 2007 in Beijing stattgefunden. Am 7. August 2007 unterzeichnete Bundesrätin Doris Leuthard in Delhi zudem ein vergleichbares Übereinkommen36 zwischen der Schweiz und Indien. Hier hat das erste Arbeitsgruppentreffen am 14. Dezember 2007 in Delhi stattgefunden. Die Arbeitsgruppentreffen werden auf Schweizer Seite vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) geleitet.

Die Einrichtung bilateraler Arbeitsgruppen im Bereich des geistigen Eigentums mit zwei Schwergewichten des heutigen – und insbesondere des künftigen – Welthan-dels ist für die Schweiz und ihre internationalen Bemühungen, dem Immaterialgüter-rechtsschutz Vorschub zu leisten, ein Erfolg und ein Novum.

Im Zentrum der bilateralen Dialoge stehen wichtige Anliegen und Probleme der in China und Indien tätigen, innovativen Schweizer Wirtschaftsunternehmen im Zusammenhang mit dem Schutz des geistigen Eigentums. Dabei ist die Rechts-durchsetzung auf zivil-, straf- und verwaltungsrechtlicher Ebene ein prioritäres Thema. Gleichzeitig sollen diese bilateralen Gremien den Kontakt und die Zusam-menarbeit der beteiligten Fachbehörden beider Länder fördern sowie einen dauerhaf-ten Erfahrungsaustausch ermöglichen.

Im Übereinkommen mit Indien wird als Thema des bilateralen Dialogs zusätzlich der Schutz geografischer Herkunftsangaben explizit erwähnt. Im Kontext der multi-lateralen WTO-Verhandlungen setzen sich beide Länder seit Jahren in einer Allianz mit anderen WTO-Mitgliedern für eine entsprechende Schutzverbesserung ein.

Der Abschluss der beiden Übereinkommen mit China und Indien und die Institutio-nalisierung eines bilateralen Dialogs in Angelegenheiten des geistigen Eigentums sind auch vor dem Hintergrund der vom Bundesrat im Dezember 2006 beschlosse-nen BRIC-Strategie zu sehen (vgl. Einleitungskapitel zum Aussenwirtschaftsbericht 2006; BBl 2007 897).

35 Für den Text des MoU Schweiz-China siehe: http://ige.ch/D/jurinfo/j131.shtm.

36 Für den Text des MoU Schweiz-Indien siehe: http://ige.ch/D/jurinfo/j132.shtm.