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Nach ZOLLER (1965a, b, 1968) werden die Dörfer, die in der Nähe des Gräberfeldes an der Drantumer Mühle liegen, erstmals urkundlich am 14. Juli 947 erwähnt. Unterzeichnet wurde diese Schenkungsurkunde von Otto I. in Dortmund, der für das Seelenheil seines Vaters König Heinrich und seiner Gattin Editha die Landgüter im Lerigau dem Kloster Enger in Westfalen übergab. Erwähnt werden in dieser Urkunde (Oldenburger Urkundenbuch Bd. V Nr. 12) unter anderen die Dörfer Sülzbühren (Selispura), Bühren (Burae), Garthe (Garta), Emstek (Emphstece) und Drantum (Driontheim), die unmittelbar in der Nähe des Gräberfeldes liegen. Diese Güter hatte Otto I. von seiner Mutter Mathilde erhalten, die wiederum mit Widukind, dem "Sachsenherzog" verwandt war.

Die Christianisierung der Region Lerigau ging von der Missionszelle in Visbek (Gründung Ende des 8. Jahrhunderts) aus. Von dort wurden viele Tochterkirchen gegründet, so auch die Kirche von Emstek. Durch Widukinds Enkel, Graf Waltbert, nahm die Kirche in Wildeshausen (Gründung in der ersten Hälfte des 9. Jahrhunderts), die in 18 km Luftlinie vom Gräberfeld entfernt liegt, eine bedeutende Stellung in dieser Region, dem Lerigau, ein. Visbek und Emstek sind über den "Hohen Weg", der am Gräberfeld vorbeiführt, verbunden. Visbek liegt auf halber Strecke von Drantum nach Wildeshausen.

Die ersten Versuche einer Missionierung der Sachsen durch die christlichen Franken (718) blieben erfolglos. Unter Karl dem Großen wurde Sachsen gewaltsam erobert und christianisiert. Widukind leistete von 777 bis 785 heftigen Widerstand gegen die Franken, unterwarf sich dann und wurde 785 getauft. Danach konnte die Missionstätigkeit in dieser Gegend verstärkt werden. Die Sachsenkriege des Frankenkönigs Karl des Großen, die den langen Zeitraum von 772 bis 804 umfassten und mit der Christianisierung der Sachsen und deren politischer Integration in das karolingische Reich endeten, führten zur Verkündigung der "Capitulatio de partibus Saxoniae" (782). Diese Urkunde beinhaltet neben dem Sachsenrecht "Lex saxonium" (804) ebenfalls besondere Strafbestimmungen gegen das praktizierende Heidentum, wie z. B. die Androhung der Todesstrafe für die Verbrennung von Toten und die Anweisung, die Toten auf Kirchenfriedhöfen zu bestatten und nicht mehr auf den Grabhügeln der Heiden. Durch die gewaltsame Eingliederung in das Karolingerreich

(Frankenreich) fand die sächsische Tradition keinesfalls ein Ende. Noch im 12 Jahrhundert wurden in einigen Orten weiterhin heidnische Bräuche gepflegt (BOHLING, 2000).

Nach ZOLLER (1965a, b, 1968) wurden auf dem Gräberfeld an der Drantumer Mühle zwei verschiedene Bestattungsrichtungen der Körpergräber gefunden. In der heidnischen, älteren Grabgruppe waren die Toten in Süd-Nord-Lage beigesetzt, wobei der Kopf im Süden mit Blickrichtung nach Norden lag. Bei der christlichen, jüngeren Gruppe handelte es sich um West-Ost orientierte Gräber mit dem Schädel im Westen und dem Blick nach Osten.

Fast alle Süd-Nordgräber enthielten Beigaben wie Messer, Riemen- und Gürtelschnallen, eiserne Hiebschwerter (Saxe) und Lanzenspitzen bei den Männergräbern sowie Perlenketten, lange Eisennadeln und Knochenkämme bei den Frauengräbern.

Bei den christlich orientierten West-Ostgräbern, die in größerer Anzahl vorkamen, konnte eine ältere Gruppe ausgemacht werden, in der auch oben genannte Grabbeigaben gefunden wurden und eine jüngere, in der nach und nach der Beigabenbrauch verschwand und die Gräber schließlich ohne Beigaben waren.

Für die Enddatierung des Friedhofes wurde in einem Grab ein wertvoller Fund gemacht. Es handelte sich um einen Lederbeutel mit sechs Silberdenaren (Münzen) Ludwigs des Frommen (814 – 840) der "Religio-Xpistiana-Prägung".

Nicht zuletzt müssen noch 6 Gräber erwähnt werden, deren Bestattungsrichtung umgekehrt zu der auf diesem Friedhof mehrheitlichen West-Ost-Lage in Ost-West-Lage ausgerichtet war.

Insgesamt wurden auf dem Gelände des Gräberfeldes 511 Körperbestattungen gefunden, davon waren 46 Süd-Nord-Gräber (31 mit Beigaben), 442 West-Ost-Gräber (64 mit Beigaben) und 6 Ost-West-Gräber (zwei mit Beigaben). Auch wurden noch 9 Einzelschädel und 8 Rechtecksgruben (möglicherweise Süd-Nord-Kindergräber), die ein Gefäß enthielten, ausgegraben.

Außerdem wurden auf der gesamten Fläche des Ausgrabungsgebietes mehrere Brandgruben gefunden. Sie hatten einen Durchmesser zwischen 30 – 60 cm, waren 25 – 60 cm tief und enthielten hauptsächlich Holzkohle mit dazwischen liegenden Sandschichten, so dass man davon ausgehen konnte, dass sie mehrmalig verwendet worden sind. In den insgesamt 18 Brandgruben wurden auch kalzinierte Knochen gefunden. Diese Knochen deuten aber nicht unbedingt auf ein Brandgrubengrab hin, da der Leichenbrand sehr fein und kleingliedrig war.

Dies ließ eher vermuten, dass es sich um die Asche eines geopferten kleinen Tieres (z. B.

Hase, Schaf, Reh) oder allenfalls um die Verbrennungsreste eines kleinen Kindes gehandelt hat (ZOLLER, 1965a).

Als besondere Kennzeichen des germanischen Totenkultes und der Ahnenverehrung sind die 4 größeren und 8 kleineren Kultanlagen anzusehen. Die vier größeren Anlagen hatten einen Durchmesser von 11 – 15 m. Es handelte sich um kreisförmige Stellen, die durch Zäune oder Gräben eingeschlossen wurden. Innerhalb des Kreises wurden verschieden große Pfostenlöcher, die auf größere Bauten hindeuten, gefunden. Die Größe, die Anzahl und die Stellung der Pfosten waren sehr unterschiedlich. Annähernd alle Kultstätten sind durch einen Brand zerstört worden. Östlich der Pfostensetzung der vier größeren Kultanlagen wurde jeweils eine große Grabgrube gefunden, in der sich bei dreien jeweils eine Pferdedoppelbestattung befand. Die Vierte war vermutlich auch für zwei Pferde vorgesehen.

Zum Zeitpunkt der Belegung des Gräberfeldes (650 – 850) gab es große Veränderungen im sächsischen Siedlungsraum. Zu nennen sind die oben erwähnten Sachsenkriege Karls des Großen. Die Eingliederung Sachsens in das Karolingerreich ging mit der erzwungenen Christianisierung einher, wodurch die religiöse Identität der Menschen verloren ging.

Bestattungen in Süd-Nord ausgerichteten Gräbern vorzunehmen, entsprach der heidnischen Tradition. In Drantum wurde die Bestattungsrichtung der Körpergräber zwischen 777 und 786 geändert. Die ersten West-Ost orientierten Körpergräber gehen auf christliche Einflüsse zurück, da als Beigabe auch kleine Bronzekreuze gefunden wurden.

Nach der Gründung der verschiedenen Kirchen in Visbek und Wildeshausen fanden keine Bestattungen mehr auf dem Gräberfeld in Drantum statt, da seit dieser Zeit die Friedhöfe in der Nähe der Kirchen angelegt wurden.

Ein weiteres Zeichen der sächsisch - heidnischen Kultur sind die auf dem Gräberfeld an der Drantumer Mühle entdeckten 24 Pferdebestattungen.

Zum besseren Verständnis sollen vorab die Begriffe Pferdebestattung, Pferdegrab und Reitergrab genauer definiert werden. Die Begriffe Pferdegrab und Reitergrab sind dem Oberbegriff Pferdebestattung untergeordnet. Ein Reitergrab ist somit eine Pferdebestattung, bei der das Pferd zusammen mit einem Menschen in einer gemeinsamen Grube begraben

wurde. Man spricht aber auch von einem Reitergrab, wenn der Mensch mit Zaumzeug, Trense und/oder Sattel eines Pferdes als Beigaben bestattet wurde. Diese Beigaben weisen den Toten als Reiter aus. Um ein Pferdegrab handelt es sich, wenn das Pferd in einer eigenen Grabgrube, ohne örtlichen Bezug zu einem Menschen, beerdigt wurde. Die Beigabe eines Hundes in das Grab eines Pferdes ändert nicht die Definition des Pferdegrabes (GENRICH, 1959; BUSCH, 2000a).

Bei den 24 Pferdebestattungen in Drantum handelte es sich somit um Pferdegräber. Nach ZOLLER (1965a, b, 1968) wurden 18 Pferde einzeln und sechs in drei Doppelgräbern bestattet. In einem Pferdgrab wurde darüber hinaus das Skelett eines Hundes gefunden.

Die Pferdegräber waren zwar über die gesamte Ausgrabungsfläche verteilt, in der Mehrzahl befinden sie sich jedoch im Bereich der Süd-Nord-Körpergräber.

Der Abbildung 1 ist die genaue Lage und Verteilung der Pferdegräber (rot) auf dem Gräberfeld zu entnehmen.

Genau wie die Süd-Nord-Körpergräber sind die Pferdegräber alle nach Norden ausgerichtet worden. Die Ausrichtung und die Form der Gräber sowie die Lage und Beisetzungsart der einzelnen Pferde machen deutlich, dass es sich hierbei um Opferungen und nicht um Kadaverbeseitigung oder um Grabbeigaben zu Reitergräbern handelt.

In den Pferdegruben (Länge: 190 – 255 cm, Breite: 110 – 136 cm, Tiefe: 95 – 206 cm) ruhten die Tiere aufrecht in Bauchlage mit unter dem Körper gelagerten Vorder- und Hintergliedmaßen. Der Hals war hoch aufgerichtet, der Kopf lag in einer nach Norden ausgerichteten Nische. Nach ZOLLER (1965a) hatte es den Anschein, als würden die Pferde mit hoch aufgerichtetem Hals in dem Grab sitzen und nach Norden schauen. Der Schädel des bei einem Pferdegrab gefundenen Hundes war ebenfalls nach Norden ausgerichtet.

Die Pferdegräber lagen nicht unmittelbar neben Männergräbern. Sie konnten keinem Toten eindeutig zugeordnet werden.

Die rituellen Pferdeopfer sind mit dem germanischen Totenkult in Verbindung zubringen (ZOLLER, 1965a, b, 1968).

Abbildung 1: Lageplan der Gräber auf dem Gräberfeld bei Drantum von 1964

Legende: rot: Pferdegräber;

B I – B IV: große Kultanlage mit Pfostensetzung und Spitzgraben BV – BXII: kleine Kultanlagen

schwarzer Punkt: Brandgruben grauer Punkt: Pfostensetzungen

Die Pferdegrabsitte hängt mit dem Odinskult und Walhallgedanken der Germanen zusammen.

Ihre Götter ordnete die germanische Religion zwei verschiedenen Geschlechtern zu, einem älteren der Wanen und einem jüngeren der Asen, das mit Odin (Wodan), Thor (Donar) und Tyr (Ziu) maßgebliche Bedeutung gewann (RAUTENBERG, 2003).

Der Göttervater Odin, der Höchste unter den zwölf Asen, war der Schutzgott der Krieger und Fürsten, der Gott der Toten, Herr des Sturmes, Patron der Sänger, Meister der Runen und Herr der Wahrsagekunst. Je nach Verbreitungsgebiet wurde er auch Wotan, Wodan, Wodanaz oder Watanaz genannt. Auf seinem Pferd, dem achtbeinigen Hengst Sleipnir, und in Begleitung seiner beiden Raben und Wölfe durchstreifte er die Welt (Abbildung 2).

Die Germanen waren von einem starken Jenseitsglauben erfüllt, der beinhaltete, dass die im Kampf gefallenen Krieger von den Walküren (göttliche Mädchen, die im Dienste Odins die Seele aus dem Körper des Toten holen) nach Walhall geleitet würden. Walhall war die "Halle der Kampftoten" und Wohnstätte Odins. Alle sonstig Verstorbenen kamen zur Göttin Hel in deren gleichnamiges Unterweltreich.

Die zwölf Götter (5 Götter und 7 Göttinnen) der Germanen spielten eine große Rolle in der Gesellschaft. Sie waren weder unsterblich noch vollkommen. Jede Gottheit besaß ein Pferd.

Die Germanen verehrten die Götter, doch sie unterwarfen sich ihnen nicht. Sie verliehen ihre Verehrung durch Opfergaben Ausdruck. Bei den bestatteten Pferden handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um Opfergaben an Odin, der als "Herr der wilden Jagd" auf älteren Darstellungen, z. B. auf Brakteaten (einseitig geprägte Münzen des 6. und 7. Jahrhunderts) in Begleitung von Pferd, Hund, Hirsch und Vogel zu sehen ist. Geopfert wurden ihm hauptsächlich Pferde, Hirsche und Hunde. Bei den Tieropfern handelte es sich häufig um kultische Opfer, die dem Gott Odin in einer seiner Funktionen, hier speziell als Gott der Toten, dargebracht wurden. Die Pferde sollten den gefallenen Krieger nach Walhall tragen und er sollte auch im Jenseits über ein Reittier verfügen. Die Pferde wurden Odin geweiht.

Entsprechend der alttestamentarischen Speisevorschrift (3. Buch Moses 11, 3-7) ist der Genuss des Fleisches von Tieren, deren Klauen nicht gespalten und keine Wiederkäuer sind, verboten. Dadurch werden die kirchlichen Verbote, Pferdefleisch zu essen, verständlich. Nach BASCHE (1991) stellte das Pferdefleischessen aus christlicher Sicht ein heidnisches Opfer dar und damit ein Indiz für die mangelnde Loslösung vom Heidentum. Seit der

Christianisierung gilt der Verzehr von Pferdefleisch als verpönt, da es sich bei diesem Fleisch um heidnische Opfergaben handelt (BAY u. TRUMP, 1973).

Abbildung 2: Odin

Auf einem gotländischen Grabstein von Lärbro Tängel-Gaarda aus der Zeit um 700 n. Chr. ist die Walhallfahrt eines Kriegers abgebildet. Der Stein ist in vier Bildstreifen aufgeteilt. Nach einem Zitat von GENRICH (1959) aus seiner Abhandlung "Altsächsische Kriegergräber und Pferdebestattungen in Niedersachsen und ihre Bedeutung für die Religionsgeschichte" wird die Darstellung auf dem Bildstein wie folgt beschrieben: „Nach einem Kampf, der auf der linken Seite des oberen Bildstreifens dargestellt ist, wird die Totenfeier geschildert. Der Tote ist - rechts auf dem Bild - aufgebahrt, vor ihm steht ein Ross, das soeben von einem Krieger mit dem Schwert durch einen Schlag vor den Kopf getötet wird. In dem zweiten, darunterliegenden Streifen wendet sich das Trauergefolge ab. Mit dem Ross ist inzwischen eine merkwürdige Veränderung vor sich gegangen; es wendet den Kopf nach der anderen Seite und scheint vier zusätzliche Beine bekommen zu haben; über ihm schwebt der Tote, der sich jetzt auf dieses Geisterross schwingt. Der dritte Streifen zeigt den Toten hoch zu Ross mit einem Schild versehen, also wohl voll bewaffnet auf dem Wege nach Walhall, gefolgt von Kriegern, die Kränze oder Goldringe schwingen. Der unterste Teil des Bildes zeigt, dass für die Fahrt ins Jenseits auch die Benutzung eines Schiffes vorgesehen war, eine Vorstellung, die die Germanen wahrscheinlich aus dem pontischen Kulturkreis übernommen haben.“.

Nach JANSSEN (1989) war das Pferd das eigentliche Fortbewegungsmittel der Germanen.

Wer adelig oder freien Standes war, besaß ein oder mehrere Pferde. Pferde galten somit als Statussymbol und waren nicht ausschließlich dazu bestimmt, als Opfergabe zu dienen (HÄßLER, 1991). Es wurden hauptsächlich wohlhabende, reiche oder adelige Krieger mit ihrem Pferd begraben. Je höher der soziale Rang der beigesetzten Person, desto mehr Pferde wurden ihm beigegeben (BENECKE, 1994).

MÜLLER-WILLE (1970/71) fertigte in seinem Beitrag "Pferdegrab und Pferdeopfer im frühen Mittelalter" eine Auflistung der gefundenen Pferdegräber auf Friedhöfen des 5. – 11.

Jahrhunderts (Merowinger- bis Ottonenzeit) in West- und Mitteleuropa an. Dafür griff er auf verschiedene regionale Listen zurück, die von verschiedenen Autoren publiziert worden sind:

SCHMIDT veröffentlichte 1961 eine Liste über Pferdegräber in Mitteldeutschland zu Zeiten der Merowinger, REMPEL (1966) eine Liste zu Zeiten der Karolinger und Ottonen und BUSCH (1966) einen Katalog über frühgeschichtliche Pferdegräber in Niedersachsen.

Eingeflossen sind bei MÜLLER-WILLE (1970/71) noch Aufzählungen für die westfränkischen Landschaften in Frankreich (SALIN, 1959), Belgien (ROOSENS, 1968), der Niederlande (YPEY, 1959) sowie das langobardische Böhmen (SVOBODA, 1965).

Insgesamt sind 287 Reihengräberfelder mit Pferde- und Pferdeteilbestattungen in der Dokumentation von MÜLLER-WILLE (1970/71) beschrieben worden. Die örtliche Verteilung der Gräberfelder zeigt, dass die Mehrzahl der Pferdegräber auf ehemaligen Begräbnisfeldern im thüringischen, sachsen-anhaltischen, sächsisch-friesischen (Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Westfalen) und angelsächsischen Gebiet zu finden sind. Auch in der rhein- mainfränkischen, alamannischen und bajuwarischen Region sind in größerer Zahl Pferdebestattungen gefunden worden. In Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Hessen, südliche Niederlande, Belgien sowie Nord- und Ostfrankreich sind Pferdegräberanlagen nur vereinzelt und sehr verstreut zu finden.

Die Anzahl der bestatteten Pferde an den verschiedenen Grabungsstätten ist sehr unterschiedlich. Auf 155 Begräbnisstätten wurde lediglich ein Tier, auf 86 Begräbnisfeldern wurden zwei bis zehn und auf 9 Gräberfeldern in Nordwestdeutschland und den Niederlanden

(Beckum, Bremen, Bremen-Mahndorf, Dörverden, Drantum, Looveen, Rhenen, Soest und Utrecht) wurden mehr als zehn, teilweise sogar über 30 Pferdebestattungen gefunden.

Auf 235 Begräbnisfeldern wurden die Pferde einzeln im Grab bestattet. Die meisten Pferdebestattungen (auch Doppel- und Dreifachbestattungen) waren im nördlichen Sektor des Untersuchungsgebietes lokalisiert. Von den insgesamt 22 Doppelbestattungen befinden sich 16 zwischen den Niederlanden und Thüringen. Es handelt sich hierbei um die Gräberfelder von Beckum, Bouwerd, Bremen, Deersheim, Dörverden, Drantum, Großörner, Krefeld-Gellep II, Looveern, Oberröblingen, Schönebeck, Seeburg, Stößen, Quedlinburg und Weißenfels.

Drei Pferde in einer Grabgrube wurden insgesamt nur dreimal dokumentiert, nämlich in Thüringen und Westfalen auf den Gräberfeldern von Beckum, Griefstedt und Mühlhausen.

In der Regel wurden die Pferde in einfachen Schächten begraben. Es gab jedoch auch Ausnahmen wie z. B. auf dem westfälischen Gräberfeld von Beckum sowie in Bremen, wo die Pferde in holzverkleidete Gruben gelegt wurden. Auf den Begräbnisstätten in Hamburg-Schnelsen, Hollenstedt, Sahlenburg, und Krefeld-Gellep I waren die Pferde in holzverkleideten Gräbern oder Pfostenanlagen jeweils mit einem Menschen zusammen beerdigt. In Thüringen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen befanden sich einige Pferdegräber inmitten von Kreis- und Rechteckgräben oder Pfostenanlagen. Kreisgräben wurden beispielsweise in Weißenfels, Rechteckgräben in Beckum und Kreisgraben- und Pfostenanlagen in Drantum nachgewiesen. In Drantum, Beckum und Looveen wurden außerdem noch Nischen in den Gräbern entdeckt, in denen der Kopf des in Bauchlage liegenden Pferdes aufgestützt war. Es war üblich, das Pferd auf der rechten oder linken Seite, zuweilen aber auch in Bauch- oder Rückenlage zu bestatten. Ausgerichtet waren die Tiere in Mitteldeutschland überwiegend in West-Ost- oder Ost-West-Richtung, seltener auch in Nord-Süd- oder Nord-Süd-Nord-Richtung. In Niedersachsen, Westfalen und den Niederlanden dominierte die Nord-Süd- oder Süd-Nord-Ausrichtung der Pferdegräber. Darüber hinaus sind West-Ost- oder Ost-West-Richtungen ebenso zu finden wie Nord-Ost und Süd-West ausgerichtete Gräber. Das Gräberfeld von Grone zeigt z. B., dass auch mehrere Bestattungsrichtungen auf einem Gräberfeld vertreten sein können.

Da osteologische Untersuchungen nicht von allen ausgegrabenen Pferden vorliegen, kann keine allgemein gültige Aussage über das durchschnittliche Alter und das Geschlecht der Tiere gemacht werden. Bei dem analysierten Knochenmaterial wurde festgestellt, dass es sich

bei den Pferden überwiegend um Hengste und wenige Male auch um Wallache handelte.

Lediglich bei zwei Gräberfeldern in Mitteldeutschland, in Oberwerschen und Schönebeck konnte das weibliche Geschlecht der Pferde nachgewiesen werden.

Die Altersspanne der beigesetzten Tiere war sehr groß. Das jüngste untersuchte Tier war ein 4 – 6 Monate altes Fohlen aus Wielenbach und das älteste ein 19 – 23 Jahre altes Tier aus Grone. Durchschnittlich waren die meisten Pferde zwischen 4 und 8 Jahre alt.

In der Regel wurden die Pferde in toto bestattet. Teilkörperbestattungen sind als Ausnahmefälle zu werten. Auf insgesamt 18 Gräberfeldern wurde den Pferden der Schädel abgetrennt. Auf 26 Ausgrabungsstätten wurden nur die Kopfskelette und in zwei Grabstätten wurden Schädel und Gliedmaßenknochen zusammen in einem Grab entdeckt. Zu diesen partiellen Pferdebestattungen kann man sicherlich auch die auf 29 Gräberfeldern entdeckten Unterkiefer und Zähne sowie die Teile von zerlegten Pferdeskeletten zählen.

Als Grabbeigaben waren den Pferden häufig Hunde beigefügt. Dieses Brauchtum war auf 17 Gräberfeldern im mittel- und norddeutschen Raum zu finden. Dort wurden in 10 Gräbern jeweils zwei Hundeskelette gefunden, von denen fünf in Zusammenhang mit einer Doppel- oder Dreierpferdebestattung standen. Auch Knochen anderer Tierarten wurden in Pferdegräbern gefunden. Hierbei handelte es sich vermutlich um Opfer- oder Speisereste, die von Rindern, Schweinen, Ziegen, Hühnern und Wildvögeln stammten. Auch Eierschalen wurden gefunden. Eindrucksvoll ist der mainfränkische Friedhof von Kleinlangheim, auf dem vier dekapitierte Pferdeskelette, ein Rinderschädel, ein Widderschädel, ein Wolfsskelett und das Geweih eines Rothirsches ausgegraben wurden. Zwei Schafskelette wurden in Grone gefunden. In Basel-Bernerring wurden die Reste einer Hirschkuh und in Echallens Rinder-, Schaf- und Ziegenknochen nachgewiesen.

Anscheinend wurden die Pferde überwiegend ohne Geschirr bestattet, da nur recht selten Trensen und Zaumzeugbeschläge geborgen wurden. Nur in wenigen Gräbern konnten Sattelreste und Steigbügel angeführt werden. Seltener wurden bei Pferden Glocken aus Bronze oder Eisen gefunden. Daneben wurden in einigen Gräbern weitere Gegenstände aus Eisen gefunden wie beispielsweise Messer, Nägel, Schnallen, Ringe, Beschlagteile und Pfeilspitzen. Auch Perlen, Scherben und eine Hirschgeweihscheibe wurden asserviert. In Beckum war in den beiden Doppelgräbern je ein Pferd mit einem üppig verzierten Zaumzeug

und einer Stangentrense und das jeweils andere mit einem einfachen Zaumzeug und einem Schild bestattet. Folglich handelte es sich jeweils um ein Reitpferd und ein Waffenpferd.

Die bestatteten Pferde befanden sich auf den Gräberfeldern entweder in einiger Entfernung von den Menschengräbern oder dicht daneben. Von einigen Gräberfeldern existieren genaue Lagepläne der einzelnen Gräber. Insgesamt sind 71 Grabungsstätten bekannt, auf denen die Pferdegräber gesondert von den Menschengräbern angeordnet waren. Überwiegend im mitteldeutschen bis hin zum nördlichen niederländischen Raum befinden sich mehr als die Hälfte dieser Gräberfelder. In Niedersachsen sind es insgesamt 15, zu denen unter anderem die Felder von Anderten, Bovenden, Dörverden, Drantum, Grone und Liebenau gehören. Hier

Die bestatteten Pferde befanden sich auf den Gräberfeldern entweder in einiger Entfernung von den Menschengräbern oder dicht daneben. Von einigen Gräberfeldern existieren genaue Lagepläne der einzelnen Gräber. Insgesamt sind 71 Grabungsstätten bekannt, auf denen die Pferdegräber gesondert von den Menschengräbern angeordnet waren. Überwiegend im mitteldeutschen bis hin zum nördlichen niederländischen Raum befinden sich mehr als die Hälfte dieser Gräberfelder. In Niedersachsen sind es insgesamt 15, zu denen unter anderem die Felder von Anderten, Bovenden, Dörverden, Drantum, Grone und Liebenau gehören. Hier